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Bußgeldbescheid Umweltzone trotz DPF & Grün bloß weil Kennz. in Plakette nicht gleich wie KFZ-Kennz
Hallo,
habe einen Brief von der Stuttgarter Bußgeldstelle bekommen, wo ich nun 1 Punkt und eine Geldbuße bekommen soll, trotz DPF und grüner Plakette!
Habe gleich als der erste Brief kam Einspruch erstattet mit Begründung und Kopie vom Fahrzeugschein.
Nun habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und es heisst, weil das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem jetzigen Kennzeichen übereinstimmt, liegt diese Ordnungswidrigkeit vor.
Zitat:
"Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 hängt die Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit der Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer "Feinstaubplakette" ankommt."
Was nun? Zum RA? Oder bezahlen und daraus lernen. Eine Luftverunreinigung (Zeichen 270.1, 270.2), wie es mir vorgeworfen wird, fand nicht statt.
Übelste Schweinerei diese Abzocke!
Grüsse E500 AMG
Beste Antwort im Thema
auf jeden fall einspruch einlegen, macht man ja immer, selbst wegen der grössten nichtigkeit oder wenn der einspruch noch so unberechtigt ist.
am besten noch einen anwalt einschalten, der dann einen punkt und ggf. 15€ strafe abbügeln soll.
wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte.
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125 Antworten
hab ich was überlesen oder warum stimmen denn die kennzeichen nicht überein ?
Zitat:
Original geschrieben von eugain
hab ich was überlesen oder warum stimmen denn die kennzeichen nicht überein ?
Gebraucht gekauftes Auto und nicht auf neues Kennzeichen "umplakettiert"?
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Zitat:
Original geschrieben von eugain
hab ich was überlesen oder warum stimmen denn die kennzeichen nicht überein ?
Gebraucht gekauftes Auto und nicht auf neues Kennzeichen "umplakettiert"?
dann ist das ticket berechtigt, oder ?
Zitat:
Original geschrieben von eugain
dann ist das ticket berechtigt, oder ?
Ja.
(über Sinn oder Unsinn kann man streiten, aber die Vorgabe lautet ganz eindeutig, dass auf der Plakette das zum Fahrzeug gehörende Kennzeichen zu lesen sein muss).
Ich dachte aber, dass das mit dem 1 Punkt mittlerweile wieder abgeschafft wurde...?
"In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen."
Zu deutsch: Da muss das aktuelle Kennzeichen eingetragen sein. Das Stuttgarter Urteil ist quasi überholt, zum einen ging es da m.W. um ein Auto ohne Plakette, zum anderen wurde das mit dem Kennzeichen zwischenzeitlich ergänzt in der Verordnung. Stand anfangs noch unklar formuliert drin.
Den Punkt gibt es noch - voraussichtlich auch noch länger. Sieht derzeit nicht so aus als wenn die neue Punkteregelung so schnell in Kraft tritt. Sollten die Änderungen wie geplant kommen fallen die Punkte wegen Feinstaubgeschichten wieder weg.
das ist ein von DIR begangener "formfehler". sehs mal so...fiktives scenarium:
dein auto hat keine grüne plakette. jetzt hat deine frau/bruder/vater/kollege aber ein auto das eine grüne plakette hat. jetzt geht eben der zur zulassungsstelle und besorgt sich eine grüne plakette und gibt sie dir. du klebst das ding auf ein auto das gar keine plakette bekommt und alles is gut? wär ja "doof" wen das so einfach ginge.
darum muss schon dir richtige nummer auf der plakette stehen. der fehler liegt hier ganz klar bei dir. ist eben dumm gelaufen.
noch ein beispiel für einen formfehler: du bist beim tüv und lässt dir n schönen satz felgen eintragen. diese abnahme wird eine einzelabnahme nach §21. so jetzt hast du vom tüv das ok bekommen und fährst eben gemütlich weiter. die nächste polizeikontrolle zieht dich raus und will wissen ob mit deinen felgen alles roger ist. du zückst das zettelchen vom tüv und sagst "passt alles"...oder auch nicht den du hast vergessen den tüv zettel in deine fahrzeugpapiere übernehmen zu lassen. sprich du hast schlichtweg vergessen zur zulassungsstelle zu gehen, da 10€ für einen neuen fahrzeugschein abzulatzen und wirst mit 3 punkten und einer 3 stelligen summe belohnt. das is ebenso dumm gelaufen aber eben zu recht.
wen du jetzt nicht mehr punkte wie hoffenheim in der bundesliga hast dann ist der eine zwar ärgerlich aber dagegen angehen ist absolut sinnlos. wiegesagt der fehler liegt bei dir. auch wens etwas kleinkarriert ist aber siehe mein ersten beispiel.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das ist ein von DIR begangener "formfehler". sehs mal so...fiktives scenarium:
dein auto hat keine grüne plakette. jetzt hat deine frau/bruder/vater/kollege aber ein auto das eine grüne plakette hat. jetzt geht eben der zur zulassungsstelle und besorgt sich eine grüne plakette und gibt sie dir. du klebst das ding auf ein auto das gar keine plakette bekommt und alles is gut? wär ja "doof" wen das so einfach ginge.
Dies wäre ja auch Urkundenfälschung. Das ist eine Straftat und gibt 5 Punkte + Geldstrafe.
Ich habe mal Einspruch erhoben, und mitgeteilt, das ich zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit nicht der Fahrer war, mal abwarten was kommt.
auf jeden fall einspruch einlegen, macht man ja immer, selbst wegen der grössten nichtigkeit oder wenn der einspruch noch so unberechtigt ist.
am besten noch einen anwalt einschalten, der dann einen punkt und ggf. 15€ strafe abbügeln soll.
wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte.
Wieso?
Zitat:
Original geschrieben von E500AMG
Dies wäre ja auch Urkundenfälschung. Das ist eine Straftat und gibt 5 Punkte + Geldstrafe.
das quatsch und alles nur keine urkundenfälschung.
Zitat:
Ich habe mal Einspruch erhoben, und mitgeteilt, das ich zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit nicht der Fahrer war, mal abwarten was kommt.
wer war den der fahrer? ein unbekannter?
p.s. ich sehe keine abzocke. ich sehen einen blöden fehler den du mehr oder weniger unabsichtlich begangen hast. aber die schuld liegt hier ganz klar bei dir, auch wen man über diese auslegung diskutiieren könnte.
Zitat:
Original geschrieben von E500AMG
Wieso?
Weil manche Personen es lieber "wie ein Mann" nehmen - was wohl so viel bedeutet wie "zu bequem zu kämpfen".
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Zitat:
Original geschrieben von E500AMG
Wieso?
Weil manche Personen es lieber "wie ein Mann" nehmen - was wohl so viel bedeutet wie "zu bequem zu kämpfen".
wen du mit den händen in den taschen eines anderen erwischt wirst oder beim beischlaf mit jemand anderem als deiner frau dann ist das alles natürlich auch ein "mussverständniss" und muss natürlich auf kosten der allgemeinheit ausgefochten werden?
was glaubst du warum diverse verfahren sich soooo lange ziehen? weil ggf ein richter oder vorher der sachbearbeiter sich mit solchen sinnfreien einsprüchen rumärgern muss. die sache ist hier absolut klar. fehler liegt beim te und nirgend wo anders. hier einspruch einzulegen oder von abzocke zu reden ist sowas von lächerlich. hier wurden eben 5€ am falschen ende gespart und jetzt gibts die quittung für.
einzig die frage ob der wagen beim parken oder beim fahren erwischt wurde bietet sich an um einen einspruch einzulegen. weil ein parkendes auto nicht unbedingt auf eigener achse in eine umweltzone eingefahren ist...
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Zitat:
Original geschrieben von E500AMG
Wieso?
Weil manche Personen es lieber "wie ein Mann" nehmen - was wohl so viel bedeutet wie "zu bequem zu kämpfen".
hatte er eine falsche plakette oder nicht ?
Zitat:
Original geschrieben von eugain
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Weil manche Personen es lieber "wie ein Mann" nehmen - was wohl so viel bedeutet wie "zu bequem zu kämpfen".
hatte er eine falsche plakette oder nicht ?
hatte er. aber das scheint bei einigen leuten keine rolle zu spielen. auch nicht die daraus entstehenden kosten.