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Bußgeldbescheid zu niedrig?
Hallo Leute,
ich bitte um einen kleinen Tipp:
Wo kommen die 117,00 Euro und der eine Punkt her?
21 km/h = 80,00 Euro, 1 Punkt
Reifen = 75 Euro, 1 Punkt
Summe 155,00 Euro, 2 Punkte
Und: Muss bzgl. der Geschwindigkeit gar kein Messmittel mehr angegeben werden?
Gruß
IF
Beste Antwort im Thema
ja, ist zu niedrig, am besten bei der ausstellenden Behörde schriftlich nachfragen warum du nicht mehr bekommen hast.
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21 Antworten
meine Glaskugel ist ratlos...
wirst doch was schriftliches haben, oder?
Sorry, der Hochladevorgang brach immer ab. Nun ist der Beleg hochgeladen.
Geahndet wird der schwerere Verstoß und dieser ggf. in der Buße erhöht. Sozusagen Mengenrabatt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. August 2019 um 15:26:07 Uhr:
Geahndet wird der schwerere Verstoß und dieser ggf. in der Buße erhöht. Sozusagen Mengenrabatt.
Aber das läuft doch nicht als Tateinheit, weil beides nix miteinander zu tun hat. Oder?
Gruß Metalhead
ja, ist zu niedrig, am besten bei der ausstellenden Behörde schriftlich nachfragen warum du nicht mehr bekommen hast.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 2. August 2019 um 15:36:40 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. August 2019 um 15:26:07 Uhr:
Geahndet wird der schwerere Verstoß und dieser ggf. in der Buße erhöht. Sozusagen Mengenrabatt.
Aber das läuft doch nicht als Tateinheit, weil beides nix miteinander zu tun hat. Oder?
Gruß Metalhead
Doch schon. Er ist mit abgelutschten Pellen zu schnell gefahren.
Zitat:
@IFOO schrieb am 2. August 2019 um 14:36:22 Uhr:
Hallo Leute,
ich bitte um einen kleinen Tipp:
Wo kommen die 117,00 Euro und der eine Punkt her?
21 km/h = 80,00 Euro, 1 Punkt
Reifen = 75 Euro, 1 Punkt
Summe 155,00 Euro, 2 Punkte
Und: Muss bzgl. der Geschwindigkeit gar kein Messmittel mehr angegeben werden?
Gruß
IF
145,50 € und 1 Punkt
Sei froh... sowas liegt immer im Ermessen der Behörden.
Wenn Du zB Einsichtig warst und keinerlei Gefährdung vorlag ist das Urteil so nachvollziehbar.
Das ist kein Urteil, sondern ein Bußgeldbescheid. Und ob der TE einsichtig war, erfährt die Behörde normalerweise nicht.
Hier lag Tateinheit vor, dort wird nur der teurere Verstoß gewertet. Dieser kann dann angemessen erhöht werden. Unklar ist eigentlich nur die Erhöhung um einen so krummen Betrag von 37 Euro bzw. einen Faktor von 1,4625.
Bei erlaubten 30km/h nach Abzug der Toleranz immer noch 51km/h als vorwerfbar zu haben ist schon heftig. Das Bußgeld fällt in diesem Fall aber mal viel zu niedrig aus.
am besten gleich nochmal ausprobieren und das Fahrverbot mitnehmen
Moin!
Ok, selbst bin ich auch jemand, der ein eigenes Rechtsverständnis pflegt. Trotzdem würde ich in diesem Fall kein Widerspruch einlegen, weil "die Strafe" zu gering bewertet wurde.
G
warum nicht ?
wenn er es doch gerne möchte ...?
@hjluecke
Der TE sieht das vielleicht anders.
Kia, troll doch woanders herum...
Hmm, dann wurde scheinbar doch nur eine Sache herangezogen und diese erhöht. Den krummen Faktor finde ich aber auch seltsam.
Nein, in diesem Fall werde ich es auf sich beruhen lassen.
Bei 155,00 Euro und 2 Punkten wäre ich aber einmal der Sache mit dem Messmittel nachgegangen, nachdem ich mich vorher noch etwas schlau gemacht hätte. „Polizeiliche Feststellung“ kommt mir etwas arg schwammig vor.
Danke u. Gruß
IF