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Bußgelder - Chance wiederverpasst?

Themenstarteram 18. April 2021 um 22:42

Hallo zusammen,

 

die neuerliche Ankündigung, die Bußgelder zu reformieren, lässt schon wieder wesentliche Vollzugsprobleme außer Acht:

 

1. Das Problem der „Halterhaftung“, also Einstellung des Verfahrens gegen Kostenbescheid mit Gebühren von ca. 24 EUR.

Da können die Bußgelder für das Parken auf dem Radweg auch 500 EUR kosten, wenn der Halter, der anschließend mit Anhörung angeschrieben wird, „nicht weiß“, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt/geparkt hat, wird das Verfahren eingestellt.

Es muss also von Kontrollkräften vor Ort Personalien des Parkers erfasst werden, was selten passieren dürfte.

 

2. Das Problem keiner Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen.

Wenn ich eine Firma habe, oder mein Fahrzeug ausleihe, oder ein Verwandter fährt, muss sich die Verfolgungsbehörde mächtig anstrengen, den Fahrer zu ermitteln. Ansonsten wird einfach eingestellt, und sei es bei 80 km/h drüber... oder bei Rotlichtverstößen (Ampel).

Null Folgen. Fahrtenbuch, wenn überhaupt, lächerliche Auflage.

 

In anderen Ländern der EU haftet der Halter für den Verstoß komplett...

 

Eure Meinungen?

 

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31 Antworten

Zitat:

@Motor-Mann schrieb am 19. April 2021 um 00:42:21 Uhr:

Hallo zusammen,

die neuerliche Ankündigung, die Bußgelder zu reformieren, lässt schon wieder wesentliche Vollzugsprobleme außer Acht:

1. Das Problem der „Halterhaftung“, also Einstellung des Verfahrens gegen Kostenbescheid mit Gebühren von ca. 24 EUR.

Da können die Bußgelder für das Parken auf dem Radweg auch 500 EUR kosten, wenn der Halter, der anschließend mit Anhörung angeschrieben wird, „nicht weiß“, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt/geparkt hat, wird das Verfahren eingestellt.

Es muss also von Kontrollkräften vor Ort Personalien des Parkers erfasst werden, was selten passieren dürfte.

2. Das Problem keiner Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen.

Wenn ich eine Firma habe, oder mein Fahrzeug ausleihe, oder ein Verwandter fährt, muss sich die Verfolgungsbehörde mächtig anstrengen, den Fahrer zu ermitteln. Ansonsten wird einfach eingestellt, und sei es bei 80 km/h drüber... oder bei Rotlichtverstößen (Ampel).

Null Folgen. Fahrtenbuch, wenn überhaupt, lächerliche Auflage.

In anderen Ländern der EU haftet der Halter für den Verstoß komplett...

Eure Meinungen?

So einfach ist das nicht.

Da kommt eine Fahrtenbuch Auflage schneller als man schauen kann und dann ist erstmal für 6-24 Monate, je nachdem wie lange das verhängt wird, Ruhe im Karton, denn dann findet eine Art Beweislastumkehr statt und plötzlich muss der Halter nachweisen, wer gefahren ist.

Nicht schon wieder ein Bußgeld Thread.

 

Wurde erst gestern hier geschlossen.

am 19. April 2021 um 5:00

Zitat:

@Motor-Mann schrieb am 19. April 2021 um 00:42:21 Uhr:

 

die neuerliche Ankündigung, die Bußgelder zu reformieren, lässt schon wieder wesentliche Vollzugsprobleme außer Acht:

.....

In anderen Ländern der EU haftet der Halter für den Verstoß komplett...

Eure Meinungen?

Genau!

lasst uns doch für die Verfolgung und Bestrafung von Verkehrsdelikten bitte auch die Unschuldsvermutung, Beweispflicht etc. pp. über Bord werfen und dafür natürlich auch das Grundgesetz ändern;

ach was sag`ich - körperliche Züchtigung, hochnotpeinliche Befragung, Abhacken des Gasfußes etc. wären die einzige Lösung diese Vollzugsprobleme zu lösen...:D

am 19. April 2021 um 6:10

Zitat:

@Motor-Mann schrieb am 19. April 2021 um 00:42:21 Uhr:

 

In anderen Ländern der EU haftet der Halter für den Verstoß komplett...

 

Eure Meinungen?

Eine generelle Halterhaftung würde mit ziemlicher Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung und das ist auch gut so.

Ja, die Sippenhaft hatte auch ihre Vorteile;)

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 19. April 2021 um 08:10:30 Uhr:

Zitat:

@Motor-Mann schrieb am 19. April 2021 um 00:42:21 Uhr:

 

In anderen Ländern der EU haftet der Halter für den Verstoß komplett...

Eure Meinungen?

Eine generelle Halterhaftung würde mit ziemlicher Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung und das ist auch gut so.

Jein möchte ich sagen ... es spräche schon etwas dafür, wenn der Halter sich tatsächlich genaue Gedanken dazu machen muss, wem er sein Fahrzeug unter welchen Umständen überlässt. Das "keine Ahnung wer gefahren ist" oder "der Cousin aus Arsch der Welt war es, sorry" ist immer noch zu einfach finde ich. Es wäre doch schon gut, wenn ich bei für die Behörden unklarem Fahrer als Halter zweifelsfrei nachweisen/benennen können muss, wem ich mein Fahrzeug überlassen habe. Und dass der Halter geprüft hat dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Überlassung auch eine entsprechende Fahrerlaubnis hatte, bei längerer Überlassung wäre auch zwischendrin zu prüfen, ob diese Fahrerlaubnis noch besteht - nicht nur bei Firmenfuhrparks sondern auch bei zB familiären Überlassungen. Und ich fände eine gewisse Mithaftung des Halters unter manchen Umständen auch in Ordnung, wenn er dies eben nicht kann oder nicht will. Es handelt sich ja immerhin um ein potentiell gefährliches Ding beim Auto, wenn es in den falschen Händen landet ...

am 19. April 2021 um 8:12

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 19. April 2021 um 09:26:47 Uhr:

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 19. April 2021 um 08:10:30 Uhr:

 

Eine generelle Halterhaftung würde mit ziemlicher Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung und das ist auch gut so.

Jein möchte ich sagen ... es spräche schon etwas dafür, wenn der Halter sich tatsächlich genaue Gedanken dazu machen muss, wem er sein Fahrzeug unter welchen Umständen überlässt. Das "keine Ahnung wer gefahren ist" oder "der Cousin aus Arsch der Welt war es, sorry" ist immer noch zu einfach finde ich. Es wäre doch schon gut, wenn ich bei für die Behörden unklarem Fahrer als Halter zweifelsfrei nachweisen/benennen können muss, wem ich mein Fahrzeug überlassen habe.

Da greift dann das Zeugnisverweigerungsrecht. Du musst nahe Angehörige nicht belasten. Und die Beweislast ob es ein naher Angehöriger war oder nicht, liegt bei den Behörden.

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 07:00:30 Uhr:

Zitat:

@Motor-Mann schrieb am 19. April 2021 um 00:42:21 Uhr:

 

die neuerliche Ankündigung, die Bußgelder zu reformieren, lässt schon wieder wesentliche Vollzugsprobleme außer Acht:

.....

In anderen Ländern der EU haftet der Halter für den Verstoß komplett...

Eure Meinungen?

Genau!

lasst uns doch für die Verfolgung und Bestrafung von Verkehrsdelikten bitte auch die Unschuldsvermutung, Beweispflicht etc. pp. über Bord werfen und dafür natürlich auch das Grundgesetz ändern;

ach was sag`ich - körperliche Züchtigung, hochnotpeinliche Befragung, Abhacken des Gasfußes etc. wären die einzige Lösung diese Vollzugsprobleme zu lösen...:D

Schon klar, weil ja jedes Auto eine "Dorfhure" ist auf der jeder mal herumrutschen darf und deshalb kann man bei einem Auto so gut wie nie sagen, wer es gerade benutzt.

Aber andererseits wurde hier mal ein Riesentheater veranstaltet als eine Meldung herum ging, dass TÜV-Prüfer im Rahmen der HU mit den Autos auch fahren müssen. Da war das Fahrzeug plötzlich das Heiligtum, das von niemandem auch nur berührt werden darf. :D

Viele hier drehen sich das halt immer einfach so hin, wie es gerade im Moment haben wollen.

Aber ich finde schon, dass es da mehr Zugriff haben muss. Notfalls zahlt der Halter die Strafe zuzüglich einer entsprechenden Bearbeitungsgebühr wenn er nicht in der Lage ist, die richtige der 365.287 Personen zu benennen, die das entsprechende Auto jeden Tag benutzt.

Und dann hat man eben die Wahl.

Reiter benennen und der steht für den Scheiß gerade

Der Besitzer des Rosses übernimmt die Strafe und zahlt noch was oben drauf damit er lernt, sich zu merken wer sein Auto benutzt.

am 19. April 2021 um 8:52

Zitat:

@torre01 schrieb am 19. April 2021 um 10:44:21 Uhr:

....

Aber ich finde schon, dass es da mehr Zugriff haben muss. Notfalls zahlt der Halter die Strafe zuzüglich einer entsprechenden Bearbeitungsgebühr wenn er nicht in der Lage ist, die richtige der 365.287 Personen zu benennen, die das entsprechende Auto jeden Tag benutzt.

Und dann hat man eben die Wahl.

Reiter benennen und der steht für den Scheiß gerade

Der Besitzer des Rosses übernimmt die Strafe und zahlt noch was oben drauf damit er lernt, sich zu merken wer sein Auto benutzt.

spätestens bei Punkten und Fahrverboten oder Führerscheinentzug geht das mit der Halterhaftung so nicht....

und ob das noch verhältnismäßig ist, gemessen an dem , was sonst so in der Welt passiert ?!

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. April 2021 um 06:25:38 Uhr:

Nicht schon wieder ein Bußgeld Thread.

 

Wurde erst gestern hier geschlossen.

Stimmt ,geht schon wieder los . Die letzten zwei wurden zu gemacht und Zack kommt der neue Thread wieder ums Bussgeld

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 10:52:52 Uhr:

 

spätestens bei Punkten und Fahrverboten oder Führerscheinentzug geht das mit der Halterhaftung so nicht....

und ob das noch verhältnismäßig ist, gemessen an dem , was sonst so in der Welt passiert ?!

Was wäre denn daran unverhältnismäßig, wenn der Halter eines Fahrzeugs den Fahrer zu benennen hat, wenn mit dem Fahrzeug gegen die Regeln verstoßen wird?

Und wenn der Halter dafür zur Kasse gebeten wird, wenn er es nicht macht und der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Der Fahrer eines Fahrzeugs hat die Möglichkeit sich so zu verhalten, dass er nicht geblitzt oder, wenn es doch mal passiert, nichts gravierendes zu befürchten hat.

Und der Halter eines Fahrzeugs hat die Möglichkeit sich gut zu überlegen, wem er sein Fahrzeug überlässt und wem nicht.

Eins steht mal fest, wenn ein Mitglied meiner Familie oder ein Bekannter mit meinem Auto unterwegs ist und ich bekomme einen Anhörungsbogen wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, dann gebe ich den Namen des Fahrers an, egal wer gefahren ist. Und wenn der- oder diejenige damit ein Problem hat, dann ist das halt so und der- oder diejenige ist zum letzten Mal mit meinem Auto gefahren.

Falls ich in so einem Fall benannt werde, weil ich mit einem fremden Auto zu schnell unterwegs war, dann ist das eben so und ich werde dem Halter des Fahrzeugs keinen Strick daraus drehen.

Ich persönlich habe schlichtweg keine Lust darauf, mich mit Polizisten oder Behörden zwecks Fahrerermittlung auseinander zu setzen.

Themenstarteram 19. April 2021 um 11:17

Was wäre denn die Alternative?

 

Parken: Fahrzeuge müssen konsequent abgeschleppt werden. Oder Kralle ans Rad wie in anderen Ländern

 

Geschwindigkeit:

Polizei richtet mehr Kontrollstellen ein und zieht raus

 

Mich ärgert, dass der Bürger, der sein Auto selbst fährt und eine ordentliche Anschrift hat, alle Konsequenzen tragen wird.

Viele andere kommen ohne viel Aufwand drum herum.

Ich fahre auch Motorrad, oft schnell. Könnten zahlreiche Motorradfahrer noch leben, wenn sie annehmen hätten müssen, anhand des Kennzeichens verantwortlich gemacht werden zu können?

Ich stimme torre01 da voll zu. Das Auto ist dem Deutschen heilig Blechle und nicht die Hure wo jeder mal rüber kann wenn er möchte. Sehr gut ausgedrückt ! Spätestens wenn der Halter selbst mit Konsequenzen rechnen muss fällt ihm auch wieder ein wer wann wo mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Der Kampf gegen die Halterhaftung im Falle das niemanden ermittelt werden kann der den Verstoß gegen die StVO begangen hat sehe nur als Verschleierung bzw. Drückebergertum.

am 19. April 2021 um 11:19

Zitat:

@torre01 schrieb am 19. April 2021 um 12:48:27 Uhr:

....

Was wäre denn daran unverhältnismäßig, wenn der Halter eines Fahrzeugs den Fahrer zu benennen hat, wenn mit dem Fahrzeug gegen die Regeln verstoßen wird?

Und wenn der Halter dafür zur Kasse gebeten wird, wenn er es nicht macht und der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Der Fahrer eines Fahrzeugs hat die Möglichkeit sich so zu verhalten, dass er nicht geblitzt oder, wenn es doch mal passiert, nichts gravierendes zu befürchten hat.

Und der Halter eines Fahrzeugs hat die Möglichkeit sich gut zu überlegen, wem er sein Fahrzeug überlässt und wem nicht.

.....

der Firmeninhaber, Halter mehrerer Fahrzeuge soll also Punkte, Fahrverbot, evtl. Führerscheinverlust erleiden für einen Verstoss, den er nachweislich nicht begangen hat?! - nur weil der Fahrer nicht mehr sicher ermittelbar ist?!

Job- oder Existenzverlust , wenn man nachweislich nicht der Fahrer war, aber den Fahrer auch nicht mehr weiss?!

faktische Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechts im familiären Bereich durch "Beuge-Führerscheinentzug"?!

Beweislastumkehr und am besten gleich "Wasserprobe" wie im Mittelalter ?!

wenn Du schon bei Verkehrsverstössen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verlassen willst - ich halte das für völlig überzogen - was kommt dann als nächstes ?!

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