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Bußgeldkatalog Österreich / Wien

Themenstarteram 15. September 2008 um 9:51

Hallo alle zusammen,

da ich oftmals privat und beruflich in Österreich mit dem Auto unterwegs bin und allein in den letzten zwei Jahren bestimmt schon über €1.000.- der Alpenrepublik überlassen habe, würde ich gerne mal einen Blick in eine Art Bußgeldkatalog werfen wollen. Was ich vorab schon mal von einem Freund aus Österreich weiß ist, dass die Park- und auch Verkehrsstrafen generell von Bundesland zu Bundesland verschieden sein dürften.

WEISS JEMAND EINE/MEHRERE ONLINEQUELLE/N (in der man nachsehen kann) ???

Besonders stört mich die Gesetzgebung in Wien, genauer gesagt das Parkometergesetz. Parkt man falsch, erhält man einen Strafzettel mit einem Verwarnungsgeld von €21.-. Zahl man rechtzeitig ein, ist gut. Wenn nicht, flattert einem einen zweiter über €58.- in den Briefkasten.

So. Das Problem ist aber folgendes: Generell gilt: €21.-

ABER (so wurde mir erklärt): Je öfter man falsch parkt/länger als Parkschein/ohne Parkschein etc. desto höher wird die Strafe. Also nicht je 21 Euro, sondern irgendwann (ich sag mal Pi mal Daumen) nach 5x falsch Parken zu je €21.- wird die Strafe hochgestellt auf €54 usw... Da mir das nun öfter passiert ist, hab ich neulich sogar einen Zettel mit €85.- Strafe erhalten, nur weil ich eine viertel Stunde über die Parkdauer des Parkscheins hinaus geparkt habe. Wie weit die Strafe steigen kann und wann man wieder bei €21.- eingestuft wird konnte mir aber keiner sagen. Neulich war ich sogar am Prater in Wien, bei der Magistratsabteilung, um wieder offenes zu begleichen. Selbst die haben mir das nicht genau erklären können, ab wann wie viel hochgestellt wird und ab wann man wieder "abgestuft" wird. Ich solle in den Gesetzen lesen.

Da mir das gewaltig gegen den Strich geht, würde ich doch wirklich gerne mal in den Gesetztestexten nachlesen, wie das genau geregelt ist - oder ob ich da bei denen schon bekannt bin und ich nur "ausgesaugt" werde... ?!

Zur Info nebenbei:

In Wien braucht man Parkscheine zum selbst ausfüllen. Diese waren bis vor Kurzem nur in den "Trafiken" (Tabak und Zeitungsgeschäfte) erhältlich. Seit kurzem kann man diese aus Zigarettenautomaten kaufen. Kleines PROBLEM am Rande: Trafiken schließen um 18:00 Uhr, Parkscheine braucht man aber in den inneren Bezirken bis 22:00 Uhr. Wer bis 18:00Uhr keine Parkscheine hat, darf in der Tiefgarage parken - teilweise bis €8 pro Stunde.

 

Lg

 

 

 

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21 Antworten

Hi,

einen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt es soweit ich weiß nicht. Ich hab noch nicht mal einen pro Bundesland gefunden.

Hier ein Link zum Öamtc der zumindest ein bisschen zusammenfasst. Öamtc

Zum Parken in Wien:

Ich hab früher ziemlich viele Parkstrafen kassiert wenn ich bei Kunden in Wien unterwegs war.

Soweit ich weiß ist der Ablauf so:

Wenn man die Strafzettel, den einen die netten Herren oder Damen ans Auto stecken, fristgerecht bezahlt bleibt es bei den 21€.

Zahlt man den nicht, kommt die Strafe mit der Post. Da kann es dann je nach Anzahl der bereits erhaltenen Strafzettel teuer werden.

Ich hab es auch schon zweimal geschafft das Maximum zu bekommen. Das waren 250 oder 350 €. Ganz genau weiß ich es allerdings nicht mehr. Da müsste ich nachsehen.

Wenn man dir allerdings nicht mal bei der MA6 in der Meiereistraße helfen konnte, weiß ich aber auch nicht wo man das in Erfahrung bringen kann.

alle strafen in Ö im Verkehrsbereich sind mit einer Von - Bis spanne.

Befahren von einer sperrfläche z.b. beginnt bei 36€, gefährdet man dabei andere personen usw kanns bis auf knapp 1000€ plus führerscheinentzug raufgehen.

Auch wirds nicht mildernd gewertet, wennst das ganze wiederholst. das ganze ist allerdings immer im ermessen des austellenden beamten / überwachungsorgan, muss es allerdings begründen

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

alle strafen in Ö im Verkehrsbereich sind mit einer Von - Bis spanne.

Befahren von einer sperrfläche z.b. beginnt bei 36€, gefährdet man dabei andere personen usw kanns bis auf knapp 1000€ plus führerscheinentzug raufgehen.

Auch wirds nicht mildernd gewertet, wennst das ganze wiederholst. das ganze ist allerdings immer im ermessen des austellenden beamten / überwachungsorgan, muss es allerdings begründen

Hello !

Einen einheitlichen Bußgeld Katalog gibt es nicht, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Begründen muss der Beamte nichts. Solltest Du nicht der Meinung des Beamten sein, bezahlst das Organmandat nicht und lässt Dich anzeigen. Gegen die Anzeige kannst dann Einspruch erheben.

Ab einer gewissen Höhe der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, ca. 20 KmH, wäre der Beamte verpflichtet Dich anzuzeigen. Hier wäre es dann besser Einsicht zu zeigen, und um ein Organmandat zu bitten.

Gruß adi

Hauehaueha.

Da bekomme ich ehrlich gesagt leichte Panik.

Parkscheine zum Selbstausfüllen klingt auch recht interesant.

Da soll sich nochmal einer über die Gesetz- und Regelungswut der Deutschen beschweren.

Hierzulande kann man zumindest nachvollziehen was wieviel kostet.

Hier noch ein paar Links:

http://www.bussgeldkatalog.ws/oesterreich/

http://www.oeamtc.at/index.php?...

http://www.oeamtc.at/index.php?...

Themenstarteram 16. September 2008 um 7:56

Hier die Parkscheine für all jene, die mal sowas sehen wollen (:

Irgendwie hab ich jetzt noch mehr Grund um da weiter nachzubohren. Warum ich mal 21, mal 54, mal 85 Euro zu Zahlen gehabt habe ?!

Parken €21 ist eh auch schon ganz schön happig ... anstatt die Strafe nach "zeitlicher" Übertretung auszustellen.

Aber die unterschiedlichen Beträge?! WER bestimmt WELCHEN Betrag der Parksünder zu zahlen hat? Kann ja nicht sein, dass man so von ner Stadt ausgenommen wird wie die grad Lust drauf haben...

Aja und das mit dem Strafenkatalog ist ja mal auch eine Frechheit. Ich werd da ganz sicher noch weiteres in Erfahrung zu bringen....

Lg (aus Wien) (:

 

Zitat:

Original geschrieben von yambaaa

Hier die Parkscheine für all jene, die mal sowas sehen wollen (:

Irgendwie hab ich jetzt noch mehr Grund um da weiter nachzubohren. Warum ich mal 21, mal 54, mal 85 Euro zu Zahlen gehabt habe ?!

Parken €21 ist eh auch schon ganz schön happig ... anstatt die Strafe nach "zeitlicher" Übertretung auszustellen.

Aber die unterschiedlichen Beträge?! WER bestimmt WELCHEN Betrag der Parksünder zu zahlen hat? Kann ja nicht sein, dass man so von ner Stadt ausgenommen wird wie die grad Lust drauf haben...

Aja und das mit dem Strafenkatalog ist ja mal auch eine Frechheit. Ich werd da ganz sicher noch weiteres in Erfahrung zu bringen....

Lg (aus Wien) (:

Hello !

Ist nun mal so, da die Gebührenfestsetzung im Gemeinderat erfolgt. Ist ein ganz normales Parlament auf Landesebene. Die Abgabenhöhe wird je nach Bedarf festgesetzt und ist in der Gebührenordnung für Wien nachzuschlagen. Die gleiche Ungerechtigkeit besteht auch im Falle einer "Schwarzfahrt" mit den Wiener Linien.

Wir Wiener müssen halt damit leben, dass Hr. Häupl, als Bürgermeister von Wien der Meinung ist, die Stadt wäre sein Eigentum und ihre Bewohner seine Sklaven. Zusätzlich haben die Magistrats Abteilungen das Gehabe einer Mfiosen Vereinigung, meine Meinung. Unabhängig von der in Österreich geltenden Verfassung, agiert die Gemeinde Verwaltung permanent außerhalb des Verfassungs Bogen. Daher sind die Magistrats Abteilungen permanentes Ziel der Volksanwaltschaft.

Es besteht halt eine """ Mir san Mir Mentalität """. In Wien eine normale Zustands Beschreibung.

Hr. Häupl ist auch nicht bereit, die im Österreichischem Parlament beschlossene Pensions Reform in seinem Wirkungsbereich einzuführen und jedem ist das egal.

Gruß adi

Ich wohn als Deutscher in Wien und habe eine deutsche Zulassung am Auto (ich weiß das es nicht erlaubt ist). Beim Falschparken bekommst du ein Strafmandat in Höhe von 21€ ans Auto geheftet, wenn du das bezahlst (bis ca. 1 Woche nach der Frist) passiert gar nichts weiter. Solltest du nicht bezahlen wird dir da Knöllchen nach Hasue nachgeschickt und kostet dann 27€, die 54€ sind einfach nur 2 Parkstrafen zusammen gefasst. Spätestens dann solltest du bezahlen, Österreich und Deutschland haben ein Vollstreckungsabkommen und die deutschen Behörden werden das Bußgeld eintreiben.

Einen einheitlichen Bußgeldkatalog wie in Deutschland gibt es m.W. nicht, nur Mindeststrafen von denen nach oben abgewichen werden kann. Allerdings sind österreichische Polizisten bei mir immer sehr kulant gewesen und haben auch mal ein Auge zugedrückt (Lasermesseung und ich war 15km/h drüber oder bei Gelb über die Ampel fahren).

Wenn du einen Starfzettel noch hast wende dich an das austellen Magistrat, die helfen dir sicher gern weiter. Hatte dort bisher nur mit 2 freundlichen Damen zu tun :)

Hello !

Ich möchte Euch da einen kleinen Einblick in die Vorgehensweise unseres Magistrats, zur gefälligen Kenntnisnahme geben.

Etwa 1 Std. nach meinem vorigen Post habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten. Diese Aufforderung betrifft einen Ambulanzbesuch meiner Frau.

Bei uns gibt es zwar in eingen Fällen eine Ambulanzgebühr, jedoch ist der Fall der meine Frau betrifft vom Gesetzgeber von der Gebühr ausgenommen, wie eben die meisten Fälle. Jetzt ist es natürlich verwunderlich, dass die Magistratsabteilung in Kenntnis der Gesetzeslage, eine Forderung geltend macht. Ich gehe daher von der Annahme aus, dass hier mit dem Bürger ein böses Spiel getrieben wird. Entweder spekuliert man damit, dass der Bürger die Gesetze nicht kennt oder man rechnet damit dass der Bürger meint, eine amtliche Aufforderung würde schon zu Recht bestehen und daher bezahlt.

Für mich, weil das eben keine Einzelfälle sind, bedeutet dieses Vorgehen reine Präpotenz und widerspricht auch dem Auftrag der Beamtenschaft, für den Bürger einen Service zu bieten. Rein rechtlich wäre der Beamte dazu verpflichtet dem Bürger aufklärend zur Seite zu stehen und nicht den Versuch zu unternehmen ihn zu übervorteilen.

Wie heißt es bei uns? Wie der Herr so G'scherr.

Anhang: Zahlungsaufforderung.

Gruß adi

@adisenator: Und was hat die Ambulanzgebühr mit einer (berechtigten) Parkstrafe zu tun? Ich verstehe das du deinem Ärger Luft machen willst und auch musst, aber dies ist der falsche Platz dafür. Dem TE wird dadurch nicht geholfen und es tangiert nichtmal Ansatzweise das Thema Auto...

Im übrigen kannst du auf der Seite von den WienerLinien nachlesen was Schwarzfahren kostet, im Nachtbus kannst du doagr nach dem erwischt werden noch ein Ticker nachlösen. Das geht in vielen anderen Städten nicht! Es ist nicht alles negativ in Wien, wenn auch vieles nicht ganz optimal ;)

Zitat:

Original geschrieben von adisenator

Hello !

Ich möchte Euch da einen kleinen Einblick in die Vorgehensweise unseres Magistrats, zur gefälligen Kenntnisnahme geben.

Etwa 1 Std. nach meinem vorigen Post habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten. Diese Aufforderung betrifft einen Ambulanzbesuch meiner Frau.

Bei uns gibt es zwar in eingen Fällen eine Ambulanzgebühr, jedoch ist der Fall der meine Frau betrifft vom Gesetzgeber von der Gebühr ausgenommen, wie eben die meisten Fälle. Jetzt ist es natürlich verwunderlich, dass die Magistratsabteilung in Kenntnis der Gesetzeslage, eine Forderung geltend macht. Ich gehe daher von der Annahme aus, dass hier mit dem Bürger ein böses Spiel getrieben wird. Entweder spekuliert man damit, dass der Bürger die Gesetze nicht kennt oder man rechnet damit dass der Bürger meint, eine amtliche Aufforderung würde schon zu Recht bestehen und daher bezahlt.

Nun, ich denke, daß der Fehler in diesem Fall nicht bei dem Magistrat liegt sondern ganz einfach in der Verwaltung des Krankenhauses, in Österreich nennt man es glaube ich Spittal oder ?

Denn woher soll der Magistrat wissen, ob Deine Frau von der Gebühr befreit ist oder nicht ?

Ich denke, daß die Verwaltung des Spittals einfach vergessen hat, irgendwo ein Kreuzchen zu setzen oder sonst irgendwie anders zu vermerken, daß eine Befreiung vorliegt.

Der Magistrat bekommt lediglich ein Amtshilfeersuchen mit einer Aufstellung der offenen Beträge, die er zu vollstrecken hat, da das Spittal keine Vollstreckungshandlungen durchführen darf. Ob die Forderungen zu Recht bestehen, hat er nicht zu prüfen. Die Vollstreckbarkeit wird ihm durch einen entsprechenden Satz im Amtshilfeersuchen bescheinigt.

Zitat:

Für mich, weil das eben keine Einzelfälle sind, bedeutet dieses Vorgehen reine Präpotenz und widerspricht auch dem Auftrag der Beamtenschaft, für den Bürger einen Service zu bieten. Rein rechtlich wäre der Beamte dazu verpflichtet dem Bürger aufklärend zur Seite zu stehen und nicht den Versuch zu unternehmen ihn zu übervorteilen.

Wie heißt es bei uns? Wie der Herr so G'scherr.

 

Gruß adi

So einfach kannst Du die Beamtenschaft auch nicht wieder abwatschen.

Man kann da durchaus verschiedener Meinung sein. Aber Vollstreckungsbeamte bzw. die Stellen, die offene Beträge beizutreiben haben, sind in erster Linie dafür verantwortlich, diese Beträge auch zu kassieren (zumal in diesem Fall die Verwaltung des Spittals Bockmist gebaut hat und der erste Ansprechpartner ist).

Hier gilt leider nicht, daß ein Beamter heutzutage auch Dienstleister ist, sondern das Über- und Unterordnungsverhältnis (Bürger muß sich unterordnen).

Vollstreckungsbeamte sind zu 51 % Beamte und zu 49 % Dienstleister.

Nichtsdestotrotz gilt aber auch hier: Mensch bleiben.

@ Hallo F213 !

Für das Spital bestand keine Veranlassung eine Gebühr einzuheben und wird daher auch nicht gefordert. Die vom Spital an den Spitalserhalter (Gemeinde Wien) gehenden Ambulanzberichte, beinhalten das Einlieferungsverfahren, die Anamnese un die daraus resultierende Behandlung. Nicht enthalten ist eine eventuelle Forderung. Auf Grund dieses Ambulanzberichtes ist für den Beamten der zuständigen MA klar ersichtlich, ob eine oder eben keine Ambulanzgebühr einzuheben ist. "Das ist klar gesetzlich geregelt". Es gibt hier keinen Spielraum, es liegt auch nicht im Ermessen des Beamten. Leider kennst Du nicht die Aufrufe der Arbeiterkammer, diese Gebühren die immer wieder gefordert werden, nicht zu bezahlen. Die Volksanwaltschaft ist ebenso permanent mit dieser Präpotenz befasst.

Gruß adi

Auch wenn sich jetzt einige beschweren sollten, daß es nicht zum Thema gehört.

Aber genau das habe ich doch geschrieben adi.

Du sagst doch selbst, daß aus dem Ambulanzbericht ersichtlich ist, ob eine Gebühr zu erheben ist oder nicht.

Und anscheinend geht aus dem Ambulanzbericht irrtümlicherweise hervor, daß eine Gebühr zu zahlen ist.

Und daher hat der Beamte des MA auch keinen Ermessensspielraum. Er muß vollstrecken. Es sei denn, ihm wird ein geänderter Bericht vorgelegt.

Fehler können immer passieren. Nur haben sie leider in einem Vollstreckungsverfahren extreme Auswirkungen. Sollte der Beamte nun einen Bericht vorliegen haben, der KEINE Gebühr verlangt und der Beamte dann einen Bericht mit Gebühr "erfinden", dann ist aber wirklich etwas faul im Staate.

Und ich kann mir nicht vorstellen, daß, wie bereits weiter oben beschrieben, ein Bürgermeister lange im Amt bliebe, wenn er offen gegen die Verfassung verstoßen würde.

Ich war selber mal Kuckuckskleber und arbeite jetzt im Innendienst in der Vollstreckung einer heißgeliebten Behörde mit dem Anfangsbuchstaben F und weiß daher wie Vollstreckungshandlungen ablaufen (zumindest in Deutschland).

Aber wenn ich einen unserer Kunden mit einem erfundenen Auftrag aufgesucht hätte, dann hätte ich ein kleines Problem wenn das ans Tageslicht kommen sollte.

Oder noch besser. Einen Vollstreckungsauftrag erfinden und dann das Konto pfänden.

Hauehaueha. Wenn ich dann in die Mangel genommen werden sollte, hilft auch keine Vaseline mehr :eek:

Aber wenn die Forderungen des Spitals bzw. des MA ungerechtfertigt sind, dann läßt sich das doch nachweisen oder ?

Aber genug off topic. Bevor uns die anderen massakrieren. :eek:

Ich muß ja jetzt sowieso aufpassen nachdem ich mich geoutet habe :rolleyes:

Zitat:

Du sagst doch selbst, daß aus dem Ambulanzbericht ersichtlich ist, ob eine Gebühr zu erheben ist oder nicht.

 

Und anscheinend geht aus dem Ambulanzbericht irrtümlicherweise hervor, daß eine Gebühr zu zahlen ist.

Zitat:

 

So sage ich es nicht. Ich sagte: Aus dem Ambulanzbericht geht eindeutig hervor, dass lt. Gesetz keine Gebühr anfallen kann.

Und ich kann mir nicht vorstellen, daß, wie bereits weiter oben beschrieben, ein Bürgermeister lange im Amt bliebe, wenn er offen gegen die Verfassung verstoßen würde.

Zitat:

 

Der BM verstößt ja nicht sondern seine Beamten, nur es gibt keine Sanktionen.

Zitat:

Aber wenn die Forderungen des Spitals bzw. des MA ungerechtfertigt sind, dann läßt sich das doch nachweisen oder ?

Habe ich ja umgehend per Tel. geklärt. Es ist ja nicht so, dass ich in solchen Sachen hilflos bin. Nur wie viele glauben was vom Amt kommt ist rechtens und zahlen.

Ich war auch15 Jahre für ein Inkasso Büro unterwegs und da kann ich Dir schon sagen, dass ich Fälle erlebt habe wo RAW mehrfachpfändungen erwirkt haben, obwohl schon bezahlt war.

Ich finde diese Posts nicht OT, es geht ja um Strafen und Gemeinde Verwaltung. Zum BM möchte ich mich nicht näher äußern, sondern empfehle Dir wenn möglich, ORF zu schauen und BM zu beobachten.

Gruß adi

 

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