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C270 Cdi mit angeblichem Partikelfilter gekauft...

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 1. September 2017 um 9:31

Hallo und guten Morgen,

bin ganz neu hier und durch meine Suche nach Hilfe hier gelandet.

Wir haben vorgestern einen Mercedes C270 CDI von Privat gekauft, der in der Anzeige mit nachgerüstetem Partikelfilter und somit mit grüner Plakette ausgeweisen war. Ansonsten hätten wir kein Interesse an dem Fahrzeug gehabt, da wir seit kurzem in einer Umweltzone wohnen.

Das Auto ist optisch und technisch super in Schuss, viele andere dieses Baujahres (2002) haben Rost etc. dieser nicht. Alles wurde immer in der Mercedes Fachwerkstatt gemacht und auch das Serviceheft ist Lückenlos.

Der Verkäufer selbst hatte das Fahrzeug nun nur 3 Monate,da seine Frau wohl lieber einen Van möchte.

Langer Rede kurzer Sinn. Mein Mann hat das Fahrzeug gekauft, an der Scheibe klebt auch ein schöner grüner Aufkleber von ATU ,allerdings mit dem Kennzeichen des Vor-Vorbesitzers. Unser Verkäufer meinte er hätte sich nicht die Mühe machen wollen ihn abzukratzen und einen neuen hin zu machen....

Ich also gestern zu unserer Zulassungsstelle zum anmelden. Dort wurde mir mitgeteilt das das Fahrzeug lediglich die gelbe Plakette erhält, da der nachgerüstete Partikelfilter nicht eingetragen sei!

Da stand ich dann erst mal doof da.

Ich müsse eine ABE für den Filter beibringen um ihn eintragen zu lassen. Tja , was man nicht hat, kann man nicht beibringen.

Habe dann den Verkäufer angerufen, dieser stellt sich blöd, er habe nichts darüber, nur eine Rechnung von ATU auf der der Plakettenverkauf mitsamt Kennzeichen drauf steht.Vorbesitzer hätte ihm noch erklärt, das ATU ihm gezeigt hätte wo der Partikelfilter zu finden sei(gaaanz einfach, Motorhaube auf und schräg links gucken...)

Tja, leider nicht. Habe dann mit ATU dort telefoniert. Die haben in ihren Papieren stehen das ein Partikelfilter vorhanden sei und somit die Plakette verkauft. Wir sollen zu unserem hiesigen ATU fahren um uns die neue Plakette geben zu lassen.

Unser ATU sagt, so einfach geht das nicht, um das zu prüfen müsse weiß der Geier was gemacht werden und die in der anderen Filiale seien wohl doof.

Man empfahl uns das Auto beim TÜV vorzustellen,die könnten das prüfen ob einer verbaut sei oder nicht.

Also sind wir zum TÜV. 2 Prüfer haben sich den Wagen von unten und oben angeschaut, reingeleuchtet und geguckt aber nix gefunden. Ergebnis: kein Partikelfilter!

Verkäufer versucht sich rauszureden, er hätte es auch nur so weitergegeben wie ihm gesagt wurde, er nehme den Wagen nicht zurück und überhaupt. Jetzt stehen wir ziemlich blöde da, denn wir haben für dieses Fahrzeug 3000,- bezahlt und dürften so hier eigentlich gar nicht fahren.

Mein Mann wird heute noch zu unserem Mercedes Händler vor Ort fahren,aber auch der hat mir am Telefon schon mitgeteilt das das ganze nicht so einfach sei.Scheinbar wird dieser Filter gaaanz toll super versteckt eingebaut oder was? Falls überhaupt vorhanden...

Was machen wir denn jetzt wenn er wirklich keinen hat??? Bleiben wir auf dem Schaden sitzen? Uns wurde zum Anwalt geraten, aber davon lässt sich der Verkäufer nicht beeindrucken, er hätte selber schon mal einen Motorschaden auf dem Heimweg gehabt nach Abholung eines top Zustand PKW`s und sein Anwalt hätte nichts erreicht... er redet sich stundenlang aus allem raus. Ich kann und will das so nicht hinnehmen, und das können wir uns auch nicht leisten, haben 5 Kinder und mein Mann einen Job wo er täglich zur Arbeit fahren muss und wir kein Geld zu verschenken.

Gibts hier jemand, der sich auskennt? Evtl weiß wo , wenn, der Partikelfilter genau zu finden wäre? Oder wie die Rechtliche Lage aussieht? Kaufvertrag besteht nur aus paar Zeilen, allerdings beinhaltet er keinen Ausschluss der Sachmängelhaftung etc.Außerdem habe ich die Anzeige usw gespeichert in der steht mit Partikelfilter usw.

Bin sehr verzweifelt.

LG Saskia

Beste Antwort im Thema

Hallo,

HarryW211 schrieb:

Anwälte wollen leider auch nur Euer bestes - Euer Geld. Gutes wollen sie Euch nicht, Ihr seid nur Kunden.

Ich kenne 2 Wege, die sicher schmerzloser sind:

- grüne Plakette illegal besorgen

- Auto verkaufen, selbst mit 300 € weniger Verkaufpreis hättet Ihr massiv weniger Ärger

Hallo,

Du bist ein bester Kandidat für den Staatsanwalt. ( vielleicht liest hier ja einer mit????)

Es ist absolut unverantwortlich, was Du so von Dir gibst. Das ist nichts anderes als Anstiftung zu blankem Betrug und kann Dir durchaus- bei bisheriger Nichtbekanntschaft mit Strafurteilen, durchaus eine Bewährungsstrafe einbringen. Ansonsten auch eine Bewirtung auf Staatskosten.

Unglaublich, solche kriminelle Energie, die so selbstverständlich öffentlich verbreitet wird. Das ist ein Verbrechen und Du musst Dir den Vorwurf gefallen lassen, Anstifter für ein Verbrechen, also selber ein Verbrecher zu sein.

Der Rechtsstaat ist ganz gewiss nicht perfekt. Richter, Staatsanwälte, Rechtanwälte sind es auch nicht. Niemand ist perfekt. Du auch nicht!

Dass Reas nur das Geld ihrer Klienten wollen, ist albern und Unsinn. Baut der Rea Mist vor Gericht und berechnet dem Mandanten dann eine überzogene Gebühr ( was im Prinzip so gar nicht geht), dann spricht sich das sehr schnell rum. Der Pleitegeier kreist über der Kanzlei und Hartz IV lässt dann grüßen. Andererseits habe ich nicht 8 Jahre studiert, gebüffelt , gepaukt und nebenbei gejobbt, dass ich heute mein Können an jeden beliebigen Oberdackel verschenke. Auch Juristen wollen leben, genau so wie Du auch!

Wer auf Dich und Deine Ratschläge hört, hat bereits alles verloren. Vor allem seine Ehre, Selbstachtung, Anstand und Verstand.

Im Übrigen: Wer heuzutage zu geizig ist, jährlich 50.- Euro für eine KFZ- Rechtsschutzversicherung zu investieren, ist in meinen Augen ein Volldackel, angesichts der Vielzahl möglicher Streitigkeiten im täglichen Strassenverkehr.

Gruss vom Asphalthoppler

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Da bleibt dir wirklich nur der Weg zum Anwalt.

Soweit ich weiß gibt es für die 203 er keinen dpf.

Der soll dann beim Verkäufer und bei atu Druck machen. Das ist ja schon arglistig, von wem auch immer.

Hallo,

natürlich hast Du ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrages! Diesen kannst Du mit einer Anzeige bei der Polizei ( auch Online durchführbar) gegen den Verkäufer (wegen Betrug) durchsetzten. Zugleich würde ich es ( Pflichtübung) über den Zivilprozessweg betreiben. Also Anwalt einschalten.

Zudem muss dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. ob ihm das gelingen kann?

Du kannst gemäß BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch):

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Gruss vom Asphalthoppler

Hier kann man prüfen, ob es überhaupt einen Partikelfilter zur Nachrüstung gibt/gab:

https://dekra.feinstaubplakette.de

Wenn die Nachrüstung korrekt durchgeführt wurde, dann steht im Fahrzeugschein unten im Feld für die freien Eintragungen etwas wie "PM3 ab **.**.****". Ohne diese Eintragung ist die Nachrüstung nicht anerkannt.

Leider hört sich der ganze Ablauf nach einer typischen Masche an. Hoffentlich ist im Kaufvertrag auch die Rede von der grünen Plakette.

Asphalthoppler hat da recht und netterweise schon die Hälfte der prüfketten aus dem BGB aufgeschrieben.

Schräg von oben in den motorraum schauen. Da findest du den oxi kat den du tauschen musst bei nachträglichem einbau eines dpf, je nach alter und km leistung.

Lohnt sich also nicht wirklich bei dem Auto einen doof nachzurüsten.

203 gab es mit doof, jedenfalls den 220er.

Quintessenz, entweder der Verkäufer sorgt für mängelfreiheit oder der Vertrag wird rückabgewickelt.

Dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen setzen für die Rückabwicklung des Vertrages. Grundlage dafür ist Paragr.123 BGB Arglistige Täuschung. Falls der Verkäufer blockt Klage beim Amtsgericht des Wohnortes des Verkäufers einreichen. Braucht ihr keinen Anwalt, einfach zur Geschäftsstelle gehen, die helfen euch. Macht es schnell, damit Ihr den Wagen wieder losbekommt und zukünftig keine Autos kaufen, die der Vorbesitzer nur kurze Zeit hatte. Da ist meist etwas faul und einen Kundigen mitnehmen zum Kauf. Zeuge ist immer gut.

Hallo,

" karltod" schrieb:

Dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen setzen für die Rückabwicklung des Vertrages. Grundlage dafür ist Paragr.123 BGB Arglistige Täuschung. Falls der Verkäufer blockt Klage beim Amtsgericht des Wohnortes des Verkäufers einreichen. Braucht ihr keinen Anwalt...

Im Prinzip richtig, aber leider hier völlig falsch!

Richtig ist allerdings die Fristsetzung. Aber auch dies würde ich - wegen des Verfahrensdruckes bereits vom Anwalt machen lassen.

Das Problem bei BGB § 123 ist eben das 3. Person- Prinzip! Damit würde der TE dem Verkäufer eine Steilvorlage für das sich "herauswinden" aus dem Sachverhalt unter Berufung auf Unkenntnis der Sachlage, da selber Geschädigter, bieten. Immerhin hatte er das Fahrzeug ja nur sehr kurz in Eigentum. Wenn er dann behauptet, selber Geschädigter zu sein... Das ist also der falsche Weg. TE: Vergiss BGB § 123 und bleibe beim reinen Kaufrecht. Nur dies bietet hier m.E mehr Sicherheit.

Zudem: Du kannst nicht zur Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes / Polizei gehen und sagen: " Hallo ich stelle Strafantrag nach BGB § 123. Eine " Anzeige" muss immer auf ein starfbewährtes Delikt verweisen. Das kann sowohl ein Antragsdelikt ( wie z.B. Beleidigung, Stromdiebstahl, Körperverletzung...) als auch ein Officialdelikt sein.

Was muss der TE also tun? Nun, wie bereits geschrieben: Anzeige wegen Betruges § 263 StGB bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dafür gibt es Formblätter, es geht aber auch gut ohne und eben auch online. Das ist nichts anders, als die Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, dass die Mitwirkung der Staatsgewalt gemäß §160 StPO gewünscht wird / erforderlich ist. (naja, zumindest so ähnlich ;-)) )

Da Betrug ein Vergehen i.S.d. § 12 Absatz 2 StGB darstellt, ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Polizei die Hintergründe. Erhärtet sich der Verdacht des versuchten, bzw. vollendeten Betruges, kommt es zur Klageerhebung des Staates gegen den Beschuldigten. d.h., er kann ggf. verurteilt werden.

Das ist die eine Schiene.

Die Andere ist eben das Zivilrecht- hier der Antrag auf Nachbesserung, Minderung, Aufhebung des Kaufvertrages, Schadensersatzforderungen und Rücktritt vom Kaufvertrag wegen des Verdachtes auf Betrug.

Dieser wurde dann ja bereits als Officialdelikt bekannt gemacht.

Darum die Zweigleisigkeit !

So, lieber Te, schnapp Dir einen Anwalt und dann mal los. Fristen sind hier relativ lang, aber, wenn der Verkäufer untertaucht, dann wird es problematisch.

Soweit nur mal ganz oberflächlich und nicht fundiert, meine Meinung.

Gruss vom Asphalthoppler

Bei dem Taschengeld von 3.000 € wird ein Rechtsweg teuer, gewinnen ist nicht sicher und am Ende ist beim Verkäufer nichts zu holen.

Anwälte wollen leider auch nur Euer bestes - Euer Geld. Gutes wollen sie Euch nicht, Ihr seid nur Kunden.

Ich kenne 2 Wege, die sicher schmerzloser sind:

- grüne Plakette illegal besorgen

- Auto verkaufen, selbst mit 300 € weniger Verkaufpreis hättet Ihr massiv weniger Ärger

 

Wenn Ihr reich seid und viel Zeit habt, könnt Ihr das Abenteuer Rechtsstaat probieren und rechthaberisch agieren.

("80% der Deutschen vertrauen in den Rechtsstaat, 20% hatten schon mit ihm zu tun.")

So traurig das ist, auf Betrüger reinfallen zu können (auch etwas naiv bei der falschen Plakette, denn das ist besonders unaufwwndig verarscht), muß man das leider bei Billigautos erwarten.

Wenn man ohne Ahnung 3.000-EUR-Grotten kauft, ist das Risiko leider groß.

Vielleicht ist der Tacho noch 300.000km zurückgedreht, und es war noch ein Taxi oder Mietwagen.

Dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterherwerfen.

Es tut mir Leid für Euch, das hilft aber auch nicht.

 

Alt-Diesel-Kauf finde ich bei wenig Geld auch problematisch, da Reparaturkosten bei (Mittelklasse-) Diesen oft hoch, wenn man es nicht selber kann.

 

Harry

Zumindest die Anzeige wäre kostenneutral und verursacht schon mal etwas Verwirrung bei dem Verkäufer.

Das ganze mit fristsetzung. Sollte dann keine Bewegung in die Sache kommen ist der Weg zum Anwalt leider unumgänglich.

Schuldrecht sieht leider nur von aussen einfach aus, hat aber leider einige fallstricke die man kennen sollte.

Hallo,

HarryW211 schrieb:

Anwälte wollen leider auch nur Euer bestes - Euer Geld. Gutes wollen sie Euch nicht, Ihr seid nur Kunden.

Ich kenne 2 Wege, die sicher schmerzloser sind:

- grüne Plakette illegal besorgen

- Auto verkaufen, selbst mit 300 € weniger Verkaufpreis hättet Ihr massiv weniger Ärger

Hallo,

Du bist ein bester Kandidat für den Staatsanwalt. ( vielleicht liest hier ja einer mit????)

Es ist absolut unverantwortlich, was Du so von Dir gibst. Das ist nichts anderes als Anstiftung zu blankem Betrug und kann Dir durchaus- bei bisheriger Nichtbekanntschaft mit Strafurteilen, durchaus eine Bewährungsstrafe einbringen. Ansonsten auch eine Bewirtung auf Staatskosten.

Unglaublich, solche kriminelle Energie, die so selbstverständlich öffentlich verbreitet wird. Das ist ein Verbrechen und Du musst Dir den Vorwurf gefallen lassen, Anstifter für ein Verbrechen, also selber ein Verbrecher zu sein.

Der Rechtsstaat ist ganz gewiss nicht perfekt. Richter, Staatsanwälte, Rechtanwälte sind es auch nicht. Niemand ist perfekt. Du auch nicht!

Dass Reas nur das Geld ihrer Klienten wollen, ist albern und Unsinn. Baut der Rea Mist vor Gericht und berechnet dem Mandanten dann eine überzogene Gebühr ( was im Prinzip so gar nicht geht), dann spricht sich das sehr schnell rum. Der Pleitegeier kreist über der Kanzlei und Hartz IV lässt dann grüßen. Andererseits habe ich nicht 8 Jahre studiert, gebüffelt , gepaukt und nebenbei gejobbt, dass ich heute mein Können an jeden beliebigen Oberdackel verschenke. Auch Juristen wollen leben, genau so wie Du auch!

Wer auf Dich und Deine Ratschläge hört, hat bereits alles verloren. Vor allem seine Ehre, Selbstachtung, Anstand und Verstand.

Im Übrigen: Wer heuzutage zu geizig ist, jährlich 50.- Euro für eine KFZ- Rechtsschutzversicherung zu investieren, ist in meinen Augen ein Volldackel, angesichts der Vielzahl möglicher Streitigkeiten im täglichen Strassenverkehr.

Gruss vom Asphalthoppler

zustimm.

Stimmt, eine speziell überzogene Gebühr geht kaum, da alle Gebühren bereits überzogen sind.

 

Wo ist da Anstiftung zum Betrug?

Die Umweltplaketten-Verarsche ist doch der reinste Witz von EU und DE! Die Grüne einfach aufzukleben, ist Notwehr! (Und in meinen Augen mindestens für eine kurze Zeit legitim, wenn auch in den Augen von Staats-Kassierern und dessen Speichelleckern nicht "rechtens".)

Und wieder verkaufen für z.B. 2.700 € ist doch völlig ok. Es gibt ja auch viele Gegenden ohne Umweltzonen-Schwachsinn. (Daß sie den Käufer auch belügen sollten, meinte ich nicht.)

 

Zum Thema Plakette fällt mir auch gleich der maßlose Diesel-Schwachsinn ein, den Behörden, hirntote DUH, Grünen-Bonzen, Medien und sostwie Verblendete da monatelang hoch-dramatisieren.

Blöder geht's nicht - und viele kapieren nicht, daß am Ende nur einer zahlen wird: Der Autokäufer und Steuerzahler!

(Es gäbe da nur eine Lösung: KBA-Mitarbeiter und Bonzen teilenteignen und länger in den Knast. Aber Gerechtigkeit wird es mit unserer Pseudo-Justiz nie geben! - Und das weiß auch jeder Jurist, dessen berufsnotwendige Trinkfestigkeit noch nicht zu weiteren geistigen Ausfällen geführt hat. - Zugeben tut das natürlich keiner, man will ja noch daran fett verdienen.)

 

Harry

Achso: Es gäbe noch die Möglichkeit, einen DPF selber nachzurüsten, sofern sowas angeboten wird.

Wäre sicher auch billiger, als jeder Kampf.

 

Harry

am 3. September 2017 um 4:55

Ist das schriftlich vermerkt das der PDF hatte beim Verkauf? Habt ihr einen kompletten Ausdruck der Verkaufsanzeige wo der DPF ausgewiesen wurde? Noch besser wenns im Kaufvertrag steht. Wenn ja, dann zurueck mit dem Karren! Die Cancen stehen da nicht schlecht.

Ansonsten koennt ihr das abhaken. Verkaufen oder selbst wenn moeglich Nachruesten.

War der Wagen vor dem Kauf noch mal bei der HU? Seit einiger Zeit muss dort auch die Richtigkeit der Plakette geprüft werden.

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