- Startseite
- Forum
- Auto
- Citroën
- C2 & C3
- C3 Picasso Rost ohne Ende. Wirtschaftliche Totalschaden nach 6 Jahren
C3 Picasso Rost ohne Ende. Wirtschaftliche Totalschaden nach 6 Jahren
Hallo zusammen!!
Unser C3 Picasso hat Rostblasen ohne Ende!!
-Bj 2012 (neu gekauft)
-Unterbodenschutz sofort zusätzlich machen lassen,damit wir Rosttechnis kein Problem haben.
-2016 Rostdurchsicht für Garantie,ohne Beanstandung.
-2018 im Jänner leider Rostdurchsicht nicht gemacht,wurde leider übersehen.(sonst alle Service bei Citroen gemacht)
-2018 im August Rostblasen(teilweise 2cm groß) an der Heckklappe und li+Re Holm bemerkt.
Ab ins Autohaus,kurze Info-Rostschäden im Wert von 2700€-Autoankaufswert max. 4500=Wirtschaftlicher Totalschaden.
Keine Garantie da Durchsicht im Jänner 2018 nicht gemacht wurde.Kulanz Lösung 20%Citroen +20%Händler.Da die Rostblasen aussen geschlossen,kommt der Rost eindeutig von ihnen,meiner Meinung müsste das 100% Kulanz sein.Auto ist erst 6 Jahre alt.
Bitte um eure Meinung.
Lg ein enttäuschter Citroen Fahrer.
Beste Antwort im Thema
Danke für eure Rückmeldungen!!
Laut meinem Anwalt müsst ein 100%Übernahme des Schadens möglich sein,da alles über meine Rechtschutzversicherung gedeckt ist,werden wir im Jänner damit starten.
Da wir seid 20 Jahren Citroen fahren(zurzeit C3+C3 Picasso)sind wir einfach enttäuscht,da beim ersten Problem keine 100%Kulanz möglich ist.
Wenn sich keine 100%Kulanz ergibt hat sich das Thema Citroen für uns erledigt.
Ähnliche Themen
32 Antworten
Die Garantie gegen Durchrostung wird zu bestimmten Bedingungen gegeben, wenn die nicht erfüllt sind werden die sich auf ihre Garantiebedingungen zurück ziehen, auch wenn die Durchrostung mit Sicherheit durch die Wartung nicht verhindert worden wäre.
Eine Klage in der nachgewiesen wird, durch Sachverständige, dass hier ein Produktfehler vorliegt der die Durchrostung auch bei durchgeführter Durchsicht nicht verhindert hätte, wäre eine Möglichkeit.
Der Ausgang des Verfahrens?
Ist eindeutig ein Produktfehler,da die Rostblasen von aussen geschlossen sind.Wahrscheinlich wurden die Blasen bei der ersten Durchsicht nach 4 Jahren übersehen,leider schwer ersichtlich.
Danke für die Rückmeldung.
Lg
Hilft dir jetzt nicht viel, aber generell ist Rost bei PSA kein großes Thema.
Ob sich die Kosten für einen Gutachter und ein eventueller Rechtsstreit lohnen?
Ich würde mir mal zwei weitere Meinungen / Kostenschätzungen einholen.
Also es geht hier um zwei Themen. Thema 1 ist die DURCHrostungsgarantie. Die ist hier gar nicht relevant, da der Rost nicht aus einer Durchrostung des Blechs, sondern aus einer UNTERrostung des Lacks kommt (nach der Beschreibung).
Wenn das Fahrzeug nicht gerade ein Salzwasserbad am Strand genommen hat, dann sind DURCHrostungen nach 6 Jahren technisch heutzutage unmöglich - gerade bei PSA-Fahrzeugen.
Das beschriebene Schadensbild deutet auf einen klassischen Lackierfehler hin - poröser Lack, Wassereinschlüsse... Und da ist es unerheblich, ob die Durchsichten gemacht wurden oder nicht. Tip von mir: Such noch mal das Gespräch im Autohaus, nimm Dir danach einen Anwalt, geh den Rechtsweg...
Ich mach Dir da leider wenig Hoffnung, daß sich PSA, ohne Rechtsbeistand auf Deiner Seite, kulanter als die angebotenen 40% gesamt zeigen wird. Bei "Androhung" eines Gutachtens + Awaltskosten wird es dann sicher noch mal eine Gesprächseinladung geben, danach könnten auch 60% rauskommen. Mehr aber wird es nicht werden - vermutlich (erfahrungsbezogen) auch nicht mit Anwalt und Vergleich vor Gericht.
Ein kompletter Sieg + volel Kostenübernahme liegt im Bereich der Lottogewinnwahrscheinlichkeiten...also nahe 0. Die meist gewünschten 100% kriegt man nur durch, wenn man die Durchsichten maximal 1-2 Monate überzogen hatte UND auch noch vor dem Schadensauftritt nachgeholt hat.
Ohne Garantiepflichteneinhaltung ist -selbst bei Fahrlässigkeit oder anderen Gründen auf Seiten des Herstellers- kaum mehr als 60:40 drin. Sorry, aber so ist das leider im Autogeschäft heute :-(
Gruß
Roman
Danke für eure Rückmeldungen!!
Laut meinem Anwalt müsst ein 100%Übernahme des Schadens möglich sein,da alles über meine Rechtschutzversicherung gedeckt ist,werden wir im Jänner damit starten.
Da wir seid 20 Jahren Citroen fahren(zurzeit C3+C3 Picasso)sind wir einfach enttäuscht,da beim ersten Problem keine 100%Kulanz möglich ist.
Wenn sich keine 100%Kulanz ergibt hat sich das Thema Citroen für uns erledigt.
Tja. Als so langjähriger Kunde kann ich die Verärgerung nachvollziehen.
Als Anwalt hat man häufiger so eine Meinung...und der Gegenanwalt hat ne komplett Andere :-) Meinung wird nicht Recht, nur weil ein Anwalt sie hat...
Am Ende solcher Prozesse gehen Zivilgerichte bei so klaren Verstößen gegen Auflagen (Garantieverpflichtungen) eigentlich immer auf einen Vergleich - und der bedeutet dann: Jeder trägt seine anwaltlichen Kosten, Behebung erfolgt beim Fachmann und gegen Erstattung der Zeitwertkostenanteile. Dadurch kommen die 60/40 zustande.
Argumentation: Immerhin wurde das Fahrzeug 6 Jahre genutzt, hat also 60% seiner nominalen Lebensdauer abgespult und nur noch 40% übrig. Dir steht eine Durchrostungssicherheit zu, keine Rostsicherheit und auch keine Lackneuzustandsgarantie. Der Vergleichsinhalt ist dann, daß Dir also nur 40% Wiederherstellung zustünden, der Lack aber 100% kostet und dadurch eine Wertsteigerung auftritt, die dem Lieferanten nicht zuzurechnen ist. Das "entgegenkommende Angebot" der Gegenpartei ist dann +20 weitere % zu deren Lasten...also quasi schon 20% der Kosten "geschenkt" an Dich...
Daß man ja ohne Schaden überhaupt keine Kosten hätte, steht dabei nicht zur Debatte. Aber rein rechtlich muß Dir der Hersteller ja nicht 60% der genutzten Lacklebensdauer schenken - also müßte er einen 40% resthaltbaren Lack aufbringen, was rein technisch nicht geht :-) Also: Wiederherstellungspflicht = 40% (Rest)Lebensdauer, hergestellt aber 100%, anrechenbar für Dich somit 60%...der jetzt anfallenden Lackierungskosten.
Wie gesagt, ich drück die Daumen, daß es klappt, aber Hoffnung mach ich Dir nicht allzuviel.
Gruß
Roman
Zitat:
@juergen1012 schrieb am 12. Dezember 2018 um 09:58:24 Uhr:
Wenn sich keine 100%Kulanz ergibt hat sich das Thema Citroen für uns erledigt.
Ist letztlich schade aber dem Hersteller gelinde gesagt total egal. Beispiele für solche Kundenunfreundlichkeit und Mauermentalität sind zuhauf vorhanden - über ALLE Marken. Hört mal Herrn Tavarech genau zu, da versteht man auch schnell, wohin die Reise bei PSA und Opel geht! In seinen reden kommt die Worte Kosten und Gewinn sehr häufig vor, Nachhaltigkeit und Kunde hingegen sind eher selten. Ein Schelm, wer Arges daraus schlußfolgert :-))
Noch schlimmer sind eigentlich nur die Hersteller, die Dir wissentlich (!) und mit Vorsatz (!) ein Auto verkaufen, was nicht dem versprochenen und vertraglich vereinbarten Zustand (z.B. Abgasklasse...) entspricht und sich dann - wenn sie erwischt werden- auch noch bei der Regierung über "König Kunde" beschweren und selbigen, per neu erlassener Enteignungsverfügungen (wie z.B. regionale Fahrverbote) disziplinieren lassen.
Da sind mir solche Fachmängel und Vergleiche daraus moralisch und emotional deutlich lieber.
Mein Rat in solchen Fällen: Ärger mal runterschlucken, Frage nach wirklichem Schaden stellen (Ego-Schaden und inneren Ärger kann man nicht mit Geld kompensieren!), verhandeln statt drohen... Ruhig und sachlich einen Kompromiss finden ist allemal noch die bessere Lösung - so Ihr mit dem Auto ansonsten zufrieden seid. Anwalt an sich ist ja nicht verkehrt, aber wütende Drohungen des Weggangs oder 100%-Forderungen sind es sicherlich. Nur ma so als moderierende Denkanregung.
Gruß
Roman
Zitat:
@RomanL schrieb am 12. Dezember 2018 um 14:32:20 Uhr:
Mein Rat in solchen Fällen: Ärger mal runterschlucken, Frage nach wirklichem Schaden stellen (Ego-Schaden und inneren Ärger kann man nicht mit Geld kompensieren!), verhandeln statt drohen... Ruhig und sachlich einen Kompromiss finden ist allemal noch die bessere Lösung - so Ihr mit dem Auto ansonsten zufrieden seid. Anwalt an sich ist ja nicht verkehrt, aber wütende Drohungen des Weggangs oder 100%-Forderungen sind es sicherlich. Nur ma so als moderierende Denkanregung.
Dem kann man sich nur anschließen.
Zitat:
@RomanL schrieb am 12. Dezember 2018 um 14:23:40 Uhr:
Als Anwalt hat man häufiger so eine Meinung...und der Gegenanwalt hat ne komplett Andere :-) Meinung wird nicht Recht, nur weil ein Anwalt sie hat...
Am Ende solcher Prozesse gehen Zivilgerichte bei so klaren Verstößen gegen Auflagen (Garantieverpflichtungen) eigentlich immer auf einen Vergleich - und der bedeutet dann: Jeder trägt seine anwaltlichen Kosten, Behebung erfolgt beim Fachmann und gegen Erstattung der Zeitwertkostenanteile. Dadurch kommen die 60/40 zustande.
Argumentation: Immerhin wurde das Fahrzeug 6 Jahre genutzt, hat also 60% seiner nominalen Lebensdauer abgespult und nur noch 40% übrig. Dir steht eine Durchrostungssicherheit zu, keine Rostsicherheit und auch keine Lackneuzustandsgarantie. Der Vergleichsinhalt ist dann, daß Dir also nur 40% Wiederherstellung zustünden, der Lack aber 100% kostet und dadurch eine Wertsteigerung auftritt, die dem Lieferanten nicht zuzurechnen ist. Das "entgegenkommende Angebot" der Gegenpartei ist dann +20 weitere % zu deren Lasten...also quasi schon 20% der Kosten "geschenkt" an Dich...
Daß man ja ohne Schaden überhaupt keine Kosten hätte, steht dabei nicht zur Debatte. Aber rein rechtlich muß Dir der Hersteller ja nicht 60% der genutzten Lacklebensdauer schenken - also müßte er einen 40% resthaltbaren Lack aufbringen, was rein technisch nicht geht :-) Also: Wiederherstellungspflicht = 40% (Rest)Lebensdauer, hergestellt aber 100%, anrechenbar für Dich somit 60%...der jetzt anfallenden Lackierungskosten.
Wie gesagt, ich drück die Daumen, daß es klappt, aber Hoffnung mach ich Dir nicht allzuviel.
Gruß
Roman
Hätte ich die Durchsicht(Jänner 2018) gemacht,wäre alles zu 100%bezahlt worden,somit verstehe ich nicht warum dass 6 Monate später so ein Theater ist,obwohl es ein Produktfehler ist.
Lg
nimm das was du bekommen kannst und such dir einen privaten Lackierer. damit kommst du dann gut weg. Roman seine Argumentation ist richtig.
Die 100% waeren ein "Geschenk" als Gegenleistung fuer das Geld, was Du dem Haendler ja zuvor in die Werkstatt getragen hast. Irgendwie erinnert mich die "Argumentation" mit haette, waere, muesste...gerade an die Brexit-Verhandlungen. Sorry, aber eigene Pflichten nicht erfuellen und dann alle Rechte behalten wollen?
Der Garantievertrag ist genau das: ein Vertrag nach BGB. Fazit: Erfuellst Du nicut, muss auch der Andere nicht mehr...Zug um Zug.
Alles ueber 0,- ist quasi schon ein Glueck fuer Dich...
versoehnlichen Gruss
Roman
Ich hatte an meinem C3 Picasso auch Rostblasen, allerdings im Einstieg auf der Fahrerseite. Auto 2010 neu gekauft. Wollte den C3 2017 bei Citroen In Zahlung geben und einen neuen C4 Picasso kaufen. 2 Dinge haben mich davon allerdings abgehalten. Zum einen die 3 Zylinder Benziner beim C4 und zum zweiten den Preis den mir der Händler für meinen C3 Picasso gezahlt hätte. Dieser war an Frechheit nicht zu überbieten. Haben meinen C3 dann für fast den doppelten Preis bei Wir kaufen dein Auto abgegeben und habe mir dann eine neue MB B-Klasse geholt...
Zitat:
@c3pic schrieb am 14. Dezember 2018 um 21:17:35 Uhr:
Dieser war an Frechheit nicht zu überbieten. Haben meinen C3 dann für fast den doppelten Preis bei Wir kaufen dein Auto abgegeben und habe mir dann eine neue MB B-Klasse geholt...
Oh, dass muss ja dann wirklich ein übles Angebot von Citro gewesen sein. Wenn man bedenkt, dass man bei den Gaunern von "wir kaufen dein Auto" i.d.R. keine dollen Preise bekommt. Allerdings ist für Händler ein 7 Jahre altes Auto auch nicht von Interesse, dass schieben die auch nur für kleines Geld an den Osteuropa/Afrika-Exporteur weiter...
Inzahlungnahme beim Händler ist aber meist nicht besonders reizvoll, egal welche Marke. Manche geben mehr, aber geizen dann beim Preisnachlass für den Neuwagen. Bei Citro bekommt man halt problemlos 25% Neuwagenrabatt. Ist wie immer im Leben, ein reines Durchrechnen angesagt.
back to topic: bei unserem Zweitwagen C3 Pic von 2009 ist keinerlei Rost zu sehen. War letztens bei der Inspektion selbst überrascht, dass auf der Bühne selbst am Unterboden nichts zu sehen ist (außer natürlich am Auspuff hie und da).