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Camping mit 2to. ziehen, welches Zugfahrzeug nehmen???
Hallo, hab da mal ne Frage, habe einen Camping mit 2000kg z.GG. , tatsächliches Gewicht aber sind ca. 1800kg (laut Waage), welches Zugfahrzeug könnte ich nehmen.
Sollte aber ein kl. Bus oder Bulli sein (Kastenwagen), sollte günstig sein, aber nicht gleich so ein großer Bus wie ein Sprinter oder so, haben die alle eine Anhängelast von 2to.??????
Ich meine Vito, Ducato, crafter, t3, t4, t5 und wie sie alle heissen, weil bei den autobörsen kann man zwar nach so vielen kriterien suchen, ABER nach keiner Anhängelast............lg
Beste Antwort im Thema
@Franjo,
wer lesen kann, ist ganz klar im Vorteil!
Niemals wurde geschrieben, dass ein E- Kombi ein "kleiner" Kombi sei und welches Auto nun ein gescheites ist oder nicht, kann doch jeder für sich selbst entscheiden.
Für mich wäre der E-Kombi jedenfalls noch nichts, vieleicht im gesetzten Alter?
Lt. Aussage von auto motor und sport:
Der beste Zugwagen hat einen soliden Rahmen, einen langen Radstand, einen kurzen Karosserieüberhang hinten und einen schon bei niedrigen Drehzahlen kräftigen Motor.
Ob dies nun bei einem großen Kombi zutrifft, bei dem mit der großen Ladefläche geworben wird, soll jeder für sich entscheiden. Bekanntlich ist ja "kräftig und kurz", bezogen hier auf Motor und Hecküberhang, ein relativer Begriff.
Zur Wahl des Zugwagens, kann ich doch jedem die Seite
empfehlen. Hier kann die Kombination Zugwagen/ WoWa getestet werden.
Grüße!
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42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kirmesbub
Hallo, hab da mal ne Frage, habe einen Camping mit 2000kg z.GG. , tatsächliches Gewicht aber sind ca. 1800kg (laut Waage), welches Zugfahrzeug könnte ich nehmen.
Sollte aber ein kl. Bus oder Bulli sein (Kastenwagen), sollte günstig sein, aber nicht gleich so ein großer Bus wie ein Sprinter oder so, haben die alle eine Anhängelast von 2to.??????
Ich meine Vito, Ducato, crafter, t3, t4, t5 und wie sie alle heissen, weil bei den autobörsen kann man zwar nach so vielen kriterien suchen, ABER nach keiner Anhängelast............lg
Ich hab jetzt mal `Anhängelast VW T5´ bei Google eingegeben und hab sofort über 10 Seiten Endloshinwiese erhalten.
Vielleicht gibst Du Dir selbst mal die Mühe, da wird Dir geholfen.
*grins*
ja danke, so hab ich es ja auch schon gemacht, aber das sind meistens nur Fahrzeugsspezifische Freigaben, aber es gibt doch verschiedene Anhängerkupplungen, fest angebaute, abnehmbare, ausklappbare, verschiebbare usw. jeder dieser Anhängerkupplungen haben andere Stützlasten und Ziehgewichte.
z.B. mein A4, zieht gebremst bei 8%Steigung 1500kg, bei 12% nur noch 1300kg, bei einer "abnehmbaren" von Audi mit nur 75kg Stützlast. Bei einem Bekannten der auch nen A4 hat, gleiche Modell, hat nur ne "feste" dran, der hat gleich 100kg Stützlast und kann jeweils 100kg mehr ziehen bei 8% sowohl als auch bei 12%
aber na gut, dann werde ich halt mich durch das www lesen müssen.........lach, danke aber trotzdem!
lieben Gruß!
Hallo DMAX sücjtig,
soweit ich weiss interessiert keinen das tatsächliche Gewicht des Anhängers, sondern maßgebend ist das zul. Gesamtgewicht. Bei dir also 2.000 kg.
Wie wäre es denn mit einem Renault Espace 2,2 cdi, der hat 2.000 kg Anhängelast.
Zitat:
Original geschrieben von Kirmesbub
*grins*
ja danke, so hab ich es ja auch schon gemacht, aber das sind meistens nur Fahrzeugsspezifische Freigaben, aber es gibt doch verschiedene Anhängerkupplungen, fest angebaute, abnehmbare, ausklappbare, verschiebbare usw. jeder dieser Anhängerkupplungen haben andere Stützlasten und Ziehgewichte.
z.B. mein A4, zieht gebremst bei 8%Steigung 1500kg, bei 12% nur noch 1300kg, bei einer "abnehmbaren" von Audi mit nur 75kg Stützlast. Bei einem Bekannten der auch nen A4 hat, gleiche Modell, hat nur ne "feste" dran, der hat gleich 100kg Stützlast und kann jeweils 100kg mehr ziehen bei 8% sowohl als auch bei 12%
aber na gut, dann werde ich halt mich durch das www lesen müssen.........lach, danke aber trotzdem!
lieben Gruß!
Ein herzliches *lach* und * grins* zurück.
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
... soweit ich weiss interessiert keinen das tatsächliche Gewicht des Anhängers, sondern maßgebend ist das zul. Gesamtgewicht. Bei dir also 2.000 kg....
Hallo Oskar78,
umgekehrt wird ein Schuh draus.
Für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht entscheidend.
Lediglich beim Führerschein kommt es auf die zulässigen Gesamtmassen und die Leermasse an.
Liebe Grüße
Hallo Oetteken,
dann erkläre mir mal warum mein Nachbar einen Strafzettel von der Polizei erhalten hat.
Freundlicherweise hatte er meinen leeren Wohnwagen (1120kg laut Waage, zul.Gesgew. 1700 kg)
vom Händler zu mir nach Hause geschleppt.
Er wurde angehalten und man stellte fest, dass er nur 1.300kg ziehen darf.
Der Einspruch nach Vorlage der Wägebescheinigung wurde vor Gericht abgewiesen!?!
das ist einfach zu erklären:
Der Polizist kennt sich nicht aus und des Gericht hat die Wägebescheinigung nicht akzeptiert weil sie erst später gemacht wurde und nicht mehr nachweisbar war das am Anhänger nichts mehr verändert wurde wie z.B. Ausräumen, Wasser ablassen usw.
I so einem Fall immer sofort auf Wiegung bestehen
.hier stehts in der STVZO: es gilt das TATSÄCHLICHE Gewicht!!!
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.
(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
Hallo stero111,
wohl doch nicht so eindeutig
"....§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
..... "
Ja was denn nun? Die gezognen Anhängelast darf bei ..xxxx ..... was nicht, oder doch?
übersteigen? unterschreiten ???
Der Satz ist nicht vollendet!
Ja wofür hat er denn einen Strafzettel bekommen? Hatte er vielleicht keinen entsprechenden Führerschein?
Jedenfalls steht fest, das für die anhängelast ausschließlich das tatsächliche gewicht zählt...
Die 2t anhängelast haben doch fast alle busse. Im zweifelsfrei bei speziellem interesse einfach mal bei einem kupplungsanbieter nachfragen.
Denn es gibt bei vielen modellen unterschiede in der anhängerlast, welche von Baujahr und leistung abhängig ist...
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
Der Satz ist nicht vollendet!
Stimmt, wenn du da schon aufhörst zu lesen nicht
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
... und weiter gehts ...
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen.
zur Ursprungsfrage: Bei Opel kann eine erhöhte Anhängelast für die Omegas bis 2.100 kg eingetragen werden.
Bei T5 und Viano/Vito sind 2,5 t die Ausnahme und 2 t die Regel, bei den meisten anderen sind auch 2t die Regel, bei Transit 2t bis 2,8t (Allrad oder 3,2 ltr.) bei Hyundai 2,3t die Regel, mehr weiß ich jetzt auch nicht.
2t darfste mit jedem großen Ober,- oder Mittelklassekombi ziehen.
Hat der `Kirmesbub´ hier nicht schon einmal eine kirmesähnliche Veranstaltung losgetreten?
Sein (KB) (und mein) Interesse an der `Sache´ waren schon sehr schnell beendet.