1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC90 2, S90 2, V90 2
  6. Car Allowance: Wie versteuern?

Car Allowance: Wie versteuern?

Volvo XC90 2 (L)
Themenstarteram 13. August 2024 um 10:35

Liebe Community,

ich habe hier schon viel über das Thema Car-Allowance gelesen. Bei mir handelt es sich um ein speziellen Fall und habe leider nichts vergleichbares gefunden.

Folgende Rahmenbedingungen:

- Volvo Auto Abo XC 90 (all inkl.)

- 1000€ brutto Car Allowance

- Tanken kann ich über Spesen abrechnen (Fahrtenbuch privat/beruflich wird geführt)

Wie würdet ihr diesen Fall bestmöglich versteuern?

Tausend Dank Euch für den Support.

Grüße

R

Ähnliche Themen
17 Antworten

Das ist keine Volvo-Frage meines Erachtens, ggf. Verschiebe ich den Thread nochmal, wenn ich weiss, wo er besser passt

Eigentlich ists doch einfach

- Dein AG zahlt die Car-Allowance an Dich, das Ganze ist voll zu versteuern in Sachel Sozialabgaben.

- Du zahlst das Auto Abo dann aus privater Tasche

- Dienstliche Fahrten kannst Du dann ggf. über den AG abrechnen.

Hier ein paar Links zum Thema "Car Allowance Versteuerung"

https://www.autoflotte.de/.../...ndung-versteuerung-checkliste-3349795

https://blog.lapid.de/car-allowance

https://www.drivers-check.de/.../

https://www.ingenieur.de/.../

https://mobilitree.net/car-allowance-alles-zur-ueberlassungspauschale/

Sehe ich auch so wie Banxx

Da gibt es wohl keine Wahlmöglichkeit.

Zur Info:

Eine Car Allowance hingegen ist eine Zahlung an den Mitarbeiter, um die Kosten für die Nutzung des eigenen Autos im Rahmen der Arbeit zu decken. Der Arbeitnehmer ist für den Kauf, die Wartung und die Versicherung des Fahrzeugs selbst verantwortlich und kann die Car Allowance nutzen, um diese Kosten zu decken.

Eine Car Allowance ist eine spezielle Form der Mobilitätszulage, die Arbeitnehmern einen monatlichen Betrag zur Verfügung stellt, um die Kosten für die Nutzung eines eigenen Autos für berufliche Zwecke zu decken.

Wie wird eine Car Allowance versteuert?

Die Car Allowance ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber müssen sie als Teil des Bruttoentgelts behandeln und entsprechend Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Der Arbeitnehmer muss die Car Allowance in seiner Steuererklärung angeben und versteuern.

Da werden dir am Ende des Tages nicht so viele Euros übrigbleiben. Wenn du

alles voll versteuern musst.

Warum favorisierst du diese Lösung? Wenn du eh ein Fahrtenbuch führst, wäre

sicherlich ein Dienstwagen besser. Oder würdest du dann keinen vergleichbaren

Wagen bekommen?

Themenstarteram 15. August 2024 um 10:06

Hallo zusammen und vielen Dank für Eure Antworten.

Leider wird nur die Car Allowance angeboten.

Das ich den Betrag der Car Allowance versteuern muss ist klar. Mir erschließt sich nicht so ganz wie ich mit den privat/beruflich gefahrenen Km umgehe, da die Firma ja alles (Sprit/Strom) erstattet.

Ideen?

IMHO ist die Car Allowance Teil des Bruttolohnes und wird daher ganz normal zum jeweiligen Steuersatz versteuert und auch die Sozialabgaben fallen an.

Soweit so gut.

Daher würde ich dann für dienstliche Fahrten eine Vollkostenrechnung machen.

Alle Kosten des Fahrzeugs sammeln/Jahr, Summe bilden und durch die gefahrenen KM teilen.

Du erhältst damit den Preis/km für Dein Kfz. Diesen kannst Du dann, sofern dieser über der Pauschale liegt entsprechend steuermindernd ansetzen.

Aus meiner Sicht musst Du die Car Allowance nicht angeben, da diese ja versteuert wurde.

Aber ich bin kein Steuerberater, der sollte Dir hier eine finale Auskunft geben können.

Themenstarteram 15. August 2024 um 15:44

Volvo Abo covert alle Kosten (Winterreifen/Inspektion…) schwierig das rauszurechnen.

Nix rausrechnen. DU zahlst alles aus Deiner Tasche. Das kommt ALLES in einen Topf.

Schau‘ einfach mal unter Vollkostenrechnung Auto nach.

Da der Zuschuss voll versteuert werden muss, taucht er wohl in deiner Abrechnung

auf und du musst ihn bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Der Rest ist

sehr schwierig und nicht so pauschal zu beantworten. Das hängt von vielen Faktoren

ab, Fahrten zum Arbeitsplatz, Privat- oder Dienstfahrten usw. Da gibt es Entfernungs-

pauschalen, Werbungskosten usw. Sowas kann nur ein Steuerberater belastbar und

sicher beantworten. Schicke deinem - ich gehe davon aus du hast einen - eine Mail,

schildere ihm den Sachverhalt und er wird sicherlich antworten. So mache ich es z.B.

immer wenn Fragen offen sind. Das einzige was gesetzlich klar geregelt ist, dass der

Zuschuss voll versteuert werden muss und im Rahmen der Steuererklärung anzugeben

ist. Der Rest hier wäre hören-sagen oder Glaskugel und meiner Meinung nach weder

zielführend noch belastbar.

Was willst Du bei der Steuererklärung angeben? Genau Nix denn die Car Allowance ist nix anderes wie ein Teil des Bruttolohnes. Da ist alles eben bereits versteuert (und auch bzgl. Sozialversicherung abgerechnet).

Daher reicht die Vollkostenrechnung. Da muss nichts mehr weiter angegeben werden. Eine Vollkostenrechnung ist Aufwand aber nicht schwer. Kann jedes x-beliebige Steuerprogramm.

Aber ansonsten, wie ich schon schrieb, geh‘ zum Steuerberater, zumindest 1x.

Original Auszug:

Die Car Allowance ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber müssen sie als Teil des Bruttoentgelts behandeln und entsprechend Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Der Arbeitnehmer muss die Car Allowance in seiner Steuererklärung angeben und versteuern.

Um ggf. weitere Punkte wie Werbungkosten, Pauschalen etc. anzusetzen ist es sicherlich

notwendig das anzugeben. Ist auch so gesetzlich geregelt. Kann man u.a. auch unter

Umständen in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Da gibt es viele Varianten.

In einem hast du recht, das weis nur der Steuerberater. Und da hier z.B. Sprit und

Strom vom AG gestellt werden,geht das wohl nicht so einfach mit einem x-beliebigen

Steuerprogramm.

Ich bekomme selbst eine Car Allowance und mache das so wie von mir beschrieben und es ist auch mit dem Steuerberater besprochen.

Was oben steht ist Unsinn, denn was willst Du angeben wenn dieselbe sowieso versteuert wird.

Aber egal…auf zum Steuerberater wie ich schon schrieb. Das ist ein Muss beim ersten Mal.

Es gibt immer Leute die immer recht haben, alles besser wissen und alles

besser können. Leider ist der "Unsinn" eine gesetzliche Vorgabe.

Aber was soll ich weiter sagen, mich betrifft sowas nicht, ich zahle alles

selber, weis was, wo, wie abgeschrieben wird und der Rest wird vom

Steuerberater erledigt.

Und der TE wird schon wissen was zu tun ist.

Dann ist ja alles gut, wir sind hier ja auch keine Steuerberater.

Damit bin ich hier raus…

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC90 2, S90 2, V90 2