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Car Garantie will nicht zahlen
Hallo
bei mir ist der Zahnriemen gerissen. Die Werstatt meinte, das ist die Folge daraus, weil ein Sück Metall, dass zur Keilrippenriemenscheibe gehört, sich gelöst hat und den Zahnriemen zerschnitten hat.
Die Car Garantie möchte den Schden nicht übernehmen mit der Begründung, dass das Teil, was sich gelöst hat nicht Bestandteil der Riemenscheibe ist. Das Teil ist wohl dazu da, die Scheibe auszuwuchten und in der Scheibe festgeschweißt.
Meiner Meinung nach ist das ein fester Bestandteil der Scheibe und muss somit von der Garantie abgedeckt sein.
Was soll ich jetzt machen? Da mir das auf der Autobahn passiert ist, ist der Motor wahrscheinlich defekt.
Die Laufleistung beträgt ca. 74tkm.
Beste Antwort im Thema
Ganz einfach, zum Anwalt gehen. Mit solchen Sachen kann man sich in 99% der Fälle nicht alleine rumschlagen.
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17 Antworten
Ganz einfach, zum Anwalt gehen. Mit solchen Sachen kann man sich in 99% der Fälle nicht alleine rumschlagen.
Die meinen nein, Du meinst ja, der nächste ja, der übernächste nein, was machst Du dann?
Ein Fall für Deine Rechtsschutzversicherung.
Hi,
ein SEAT?
ganz einfach: ist es eine SEAT/VAG Teilenummer ist es ein Teil ...sind es zwei Teilenummern (oder gibt es dazu eine separate Teilenummer), dann sind es zwei Teile.
- wenn es eine Teilenummer ist und der Text, den SEAT dazu in der Telesoftware gelistet hat, eine "Ähnlichkeit" mit etwas hat, was sich in den Bedingungen von CarGarantie befindet...
...Ausdruck vom SEAT Teileprogramm ...Kopie der Garantiebedingungen ...beides makern ...und hinschicken/hinfaxen.
Falls das nicht hilft: Anwalt
Gruß!
PS: bei separater Teilenummer ohne textuelle Übereinstimmung hast Du natürlich Pech gehabt (und kannst Dir die Anwaltkosten sparen!)
Hallo,
wurde denn schon mal Reparaturen am Zahnriemenantrieb durchgeführt?
Musste die Kurbelwellenriemenscheibe bei einer Reparaturmaßnahme demontiert werden?
Ich habe auch hin und wieder mit solchen Fällen zu tun und aus Erfahrung muss ich sagen das da gerne mal versucht wird sich von den Kosten zu drücken.
Es kommt natürlich immer auf die Gegebenheiten an wie was wann passiert ist usw.
Übernimmt den Seat nicht wenigstens etwas auf Kulanz?
Die VW-Motoren sind sicherlich nicht schlecht haben aber auch Ihre macken.
Bist Du denn der einzige mit dem Problem?
soweit ich weiß, wurde keine Reperatur am Zahnriemen oder dergleichen vorgenommen. bin aber auch der Zweitbesitzer.
Das Auto ist fast 7 Jahre alt, da übernimmt Seat leider nichts auf Kulanz.
Die Garantie läuft noch bis Oktober. Dann wäre die auch ausgelaufen.
Derzeit läuft die Angelegenheit über meinen Anwalt.
Hallo,
schon mal einen Blick ins Serviceheft gemacht ob der Zahnriemen eventuell schon mal erneuert wurde?
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,
schon mal einen Blick ins Serviceheft gemacht ob der Zahnriemen eventuell schon mal erneuert wurde?
Schon mal einen Blick auf den Eingangspost geworfen? Laufleistung 74 tkm
Da ist noch kein Zahnriemenwechsel notwendig!
Ne, nach Laufleistung nicht, aber nach 7 Jahren verschleißen die Teile auch mal!Also nicht immer nur nach Laufleistung gehen!!
Zitat:
Original geschrieben von J.Preston
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,
schon mal einen Blick ins Serviceheft gemacht ob der Zahnriemen eventuell schon mal erneuert wurde?
Schon mal einen Blick auf den Eingangspost geworfen? Laufleistung 74 tkm
Da ist noch kein Zahnriemenwechsel notwendig!
Aber das Alter machts!
Normalerweise heißt es "nach x Kilometern ODER x Jahren" (meist spätestens nach 5 Jahren!).
Ist ja schließlich auch nur aus Gummi/Kunststoff das Teil und altert dementsprechend!
Gruß, Jens
Leider ist der gerissene Zahnriemen nur ein Folgeschaden eines Teils, das laut der Gesellschaft nicht durch die Gebrauchtwagengarantie abgesichert ist. Das ist aber KEIN Verschleißteil und der Schaden innerhalb der zwei Jahre nach dem Kauf aufgetreten. Laut Garantiebedingungen hat die Gesellschaft recht.
Aber gab es nicht ein Urteil dazu, dass so ein Schaden an einem Teil, das nicht einem Verschleiß unterliegt vom Händer bezahlt werden muss?
Nach meinem Rechtsempfinden ist das so.
Da wirst du dir wohl einen Anwalt nehmen müssen, wahrscheinlich vor das Gericht gehen müssen. Dort wirst du eine individuelle Entscheidung für deinen Fall erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Carlos03
Leider ist der gerissene Zahnriemen nur ein Folgeschaden eines Teils, das laut der Gesellschaft nicht durch die Gebrauchtwagengarantie abgesichert ist. Das ist aber KEIN Verschleißteil und der Schaden innerhalb der zwei Jahre nach dem Kauf aufgetreten. Laut Garantiebedingungen hat die Gesellschaft recht.
Aber gab es nicht ein Urteil dazu, dass so ein Schaden an einem Teil, das nicht einem Verschleiß unterliegt vom Händer bezahlt werden muss?
Nach meinem Rechtsempfinden ist das so.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Anbieters, und ich glaube nicht, dass es dazu ein Urteil gibt. Das was Du meinst in die Gewährleistung.
Die bezieht sich aber auf den Zeitpunkt der Übergabe (Kauf). Wenn der schon länger als 6 Monate her ist, musst Du nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon bestanden hat (Beweislastumkehr). Bei gebrauchten Gütern hast Du im Normalfall nur 12 Monate Gewährleistung (ich weiß jetzt aber nicht genau, ob automatisch, oder ob das der Verkäufer reduzieren kann/muss). Fakt ist in beiden Fallen, dass DU nach 6 Monaten nachweisen musst, dass der Mangel beim Kauf schon bestand.
So, das Auto fährt wieder. Die Garantie hat, trotz Anwalt, leider nicht bezahlt. Ich werde in Zukunft bei solchen Garantien genau hinsehen. Das ein Schaden an einem Nicht-Verschleißteil nicht übernommen wird ist für mich nach wie vor unbegreiflich.
Zitat:
Original geschrieben von Carlos03
So, das Auto fährt wieder. Die Garantie hat, trotz Anwalt, leider nicht bezahlt. Ich werde in Zukunft bei solchen Garantien genau hinsehen. Das ein Schaden an einem Nicht-Verschleißteil nicht übernommen wird ist für mich nach wie vor unbegreiflich.
hat der Anwalt nur ein paar Schreiben geschickt oder ist die Sache vorm Gericht gelandet ?