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Car-Sharing-Vertrag...unterschreiben oder nicht?

Themenstarteram 21. November 2018 um 10:21

Hallo liebe Talker,

ich bin neu hier und hoffe auf euer Schwarmwissen.

Ich habe mir damals mit meinem Ex einen T3-Multivan gekauft, der jetzt nach der Trennung das Stiefkind ist.

Ich hab damals die Kaufsumme bezahlt und auch den Kaufvertrag unterschrieben. Natürlich kamen im laufe der Zeit Reperaturen und auch eine Karosseriesanierung dazu. Die Kosten dafür lassen sich jetzt schwer auseinanderrechnen, aber ich denke das war 50/50 (Nachweise gibts nicht). Die Versicherung lief einige Jahre über den Opa von meinem Ex, die letzten zwei Jahre über mich. Den Brief und Schein habe ich, den Bulli hat mein Ex nach der Trennung abgeholt und in eine Halle gestellt.

Nun möchte er, dass ich einen Car-Sharing-Vertrag unterschreibe-also das Auto uns beiden zu gleichen Teilen gehört. Ich tu mich damit sehr schwer, weil ich natürlich nicht mehr Rechte am Bulli abgeben möchte. Ich verstehe es so, dass mir der Bulli rechtlich gehört, der Bulli aber gerade in seinem Besitz ist.

Verkaufen kommt derzeit nicht in Frage.

Kennt sich jemand mit solchen Veträgen und auch zur "Besitzsituation" aus?

Hoffe ich habs vertsändlich rüber gebracht :)

Merci im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Kopie vom Kaufvertrag genügt ja. Zudem bist du im Besitz der Fahrzeugpapiere und als letzter Halter eingetragen, kannst also insgesamt im Zweifel nachweisen dass das Fahrzeug dein Eigentum ist.

Ich weiß ja nicht, wie ihr auseinander gegangen seid, ob da noch die Möglichkeit oder der Wille besteht soetwas gütlich zu regeln. Aber den Sharing Vertrag würde ich unter den Umständen nicht unterschreiben. Das Fahrzeug gehört dir.

Dein Ex war sicher auch Nutznießer der Fahrzeuges in der Zeit, in der ihr zusammen wart, deswegen ist es ja nicht unüblich das man sich an Wartung, Reperatur und Versicherung beteiligt. Das verschafft einem aber noch lange keinen Anspruch an einer Sache. Von daher verstehe ich nicht, wieso er den Wagen überhaupt abgeholt und eingelagert hat?! Geschah das mit deinem Einverständnis?

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Wer hat den Wagen damals bezahlt? Gibt es einen Kaufvertrag? Wer steht dort als Käufer drin?

Auf wen ist der T3 denn zugelassen?

Themenstarteram 21. November 2018 um 10:55

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 21. November 2018 um 11:28:27 Uhr:

Wer hat den Wagen damals bezahlt? Gibt es einen Kaufvertrag? Wer steht dort als Käufer drin?

Auf wen ist der T3 denn zugelassen?

Die Kaufsumme hab ich bezahlt und auch den Kaufvertrag unterschrieben (leider habe ich nur noch ne Kopie vom Vertrag). Momentan ist der Bulli abgemeldet, ich war aber der letzte Halter in Brief und Schein.

Lg

Kopie vom Kaufvertrag genügt ja. Zudem bist du im Besitz der Fahrzeugpapiere und als letzter Halter eingetragen, kannst also insgesamt im Zweifel nachweisen dass das Fahrzeug dein Eigentum ist.

Ich weiß ja nicht, wie ihr auseinander gegangen seid, ob da noch die Möglichkeit oder der Wille besteht soetwas gütlich zu regeln. Aber den Sharing Vertrag würde ich unter den Umständen nicht unterschreiben. Das Fahrzeug gehört dir.

Dein Ex war sicher auch Nutznießer der Fahrzeuges in der Zeit, in der ihr zusammen wart, deswegen ist es ja nicht unüblich das man sich an Wartung, Reperatur und Versicherung beteiligt. Das verschafft einem aber noch lange keinen Anspruch an einer Sache. Von daher verstehe ich nicht, wieso er den Wagen überhaupt abgeholt und eingelagert hat?! Geschah das mit deinem Einverständnis?

hole das Auto ab - gehört Dir schließlich (auch rechtlich).

Wenn Dein Ex was möchte darf er das dann gerne einklagen - wovon ihm sein Anwalt dann aber abraten wird....

Nein, der Anwalt wird ihm sicherlich dazu raten. :rolleyes:

Aber ernsthaft, wir wissen doch gar nichts. Die TE schreibt von "Ex" - aber nicht ob sie verheiratet waren oder nicht. Bei einer Ehescheidung hat so mancher dumm aus der Wäsche geguckt, weil der Zugewinn während der Ehezeit gleichmäßig aufgeteilt wurde.

Interesant wäre vielleicht noch von der TE zu wissen,

1. wer bezahlt denn den Stellplatz für den Bulli in der Halle und bezahlt die Grundwartungskosten für den abgestellten Bulli (Batterie, Frostschutz usw.)?

2. Weshalb möchte der Ex denn nun einen Car-Sharing-Vertrag aufsetzen, gab er eine Begründung dafür an?

3. Was bedeutet: "Ich habe mir damals mit meinem Ex einen T3-Multivan gekauft.."? War man sich beim Kauf einig, dass der Wagen beiden gehören sollte?

Zitat:

@FrolleinJ schrieb am 21. November 2018 um 11:21:28 Uhr:

 

Ich hab damals die Kaufsumme bezahlt und auch den Kaufvertrag unterschrieben.

Der Kaufvertrag lautet also auf deinen Namen, die Kaufsumme vermutlich nachvollziehbar von deinem Konto abgehoben und die Fahrzeugpapiere auf dich ausgestellt. Es ist _dein_ Auto. Eine möglicherweise unterstellte Schenkung wird dein Ex beweisen müssen. Ebenso eine Übernahme des Fahrzeugs durch Reparaturleistungen in der Vergangenheit. Während eurer Beziehung hatte er vermutlich eine unumschränkte Nutzungserlaubnis von dir und ich denke, diese möchte er gerne mittels Vertrag behalten. Wenn vorgenannte Punkte (Schenkung/Übernahme) relevant wären, würde dein Ex anderes agieren und die Herausgabe der Papiere fordern. Aber so? Nö. Wenn du den Wagen nicht haben möchtest, verkaufe ihn an den EX. Andernfalls würde ich auf Herausgabe drängen. Wie geschrieben: Es ist offenkundig dein Auto. Dein Eigentum.

Ich würde lieber einen Anwalt aufsuchen. Es ist hier ein Autoforum und die Aussagen von Hobbyjuristen hier spiegeln nur ihre eigene Meinung wieder.

Themenstarteram 22. November 2018 um 20:10

Ihr lieben, Merci für eure Mühe und Antworten. Ich werde erstmal nix unterschreiben. Er macht zwar Druck, aber ich denke er weiß, dass ich mehr "in der Hand habe". Aber ich glaube ich komme um nen Anwalt nicht herum.

Mach doch auch mal Druck, gleiches Recht für alle! :D

Hast du deinem Ex denn schon mal deutlich gemacht, wie du die Sache siehst?

So selbstverständlich wie er von dir die Zeichnung dieses Sharing-Vertrages verlangt, könntest du ja auch die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel und des KFZ verlangen (je nachdem wie verhärtet die Fronten sind, ruhig auch mit den Hinweis, diese Forderung notfalls per Rechtsbeistand durchsetzen zu wollen). Evtl. genügt das ja schon um deinen Verfolssenen zum Einlenken zu bewegen und dir so den Aufwand mit nem Anwalt etc. ersparen. Aber das kannst du selbst sicher besser einschätzen.

 

Zitat:

@FrolleinJ schrieb am 22. November 2018 um 21:10:53 Uhr:

Ihr lieben, Merci für eure Mühe und Antworten. Ich werde erstmal nix unterschreiben. Er macht zwar Druck, aber ich denke er weiß, dass ich mehr "in der Hand habe". Aber ich glaube ich komme um nen Anwalt nicht herum.

Diesen Druck macht er vermutlich deshalb, weil er genau weiß, dass du hier im Recht bist. Wenn du erstmal diesen Car-Sharing-Vertrag unterschrieben hast, räumst du ihm mehr ein als du müsstest.

Und mal aus persönlicher Ansicht: Ich würde - sofern keine Kinder mit im Spiel sind - nach einer Trennung sämtliche Verbindungen lösen, die noch bestehen. (sofern es keine der eher seltenen einvernehmlichen Trennungen ist. Sobald auch nur ein bisschen böses Blut dabei ist, ist weiterer Kontakt nur belastend.) Daher würde ich (ich persönlich!) mich niemals zu weiterem Kontakt "verpflichten", indem ich so einen Car-Sharing-Vertrag unterschreibe.

@FrolleinJ Finger weg von privaten Car-Sharing-Verträgen (siehe ADAC-Rechtsberatung)! Das ist wie eine kleine Firma, da bekommt man eine Steuernummer wegen eventueller Gewinne bei der Vermietung wo man danach diverse Steuern abführen muss! Wer zahlt eventuelle nicht nachvollziehbare Schäden am Fahrzeug (brauchst du wahrscheinlich Kasko!) und, und, und....? Ich würde deinem Ex sagen (wenn es gar keinen Zweifel gibt das es dein Eigentum ist) Auto und Schlüssel her, sonst?

LG Ossi

Interessant, dass hier jeder weiss wer im Recht ist und wem was gehört.

Wurde eigentlich die Frage nach dem Güterstand schon geklärt?

Die "Hobbyjuristen" brauchen nicht zu wissen was Sache ist. Sie haben ihre Glaskugel und ihre subjektive Meinung was Recht ist. :D

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