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Cardif Versicherung / Langzeitkrank und Arbeitslosigkeit
Hallo,
ich bin momentan langzeitkrank und die Cardif Versicherung übernimmt auch monatlich meine Rate, nachdem ich mich total nackig machen musste, zB dem Arzt von der Schweigepflicht entbinden.
So weit so gut, wer eine Leistung haben will muss auch was dafür geben.
Nun ist es so dass ich auf ärztlichen Rat mein Arbeitsverhältnis gekündigt habe.
Telefonisch sagte mir die Cardif, dass ich ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf ihre Leistungen mehr hätte, da ich nicht unverschuldet arbeitslos werden würde.
Es sei lediglich ausschlaggebend wer gekündigt hat.
Ich habe das ja nicht mutwillig herbeigeführt, sondern ist aus meiner Erkrankung hervor gegangen und die Jobsuche ist eine Lösung um wieder ins Berufsleben zu kommen. Wäre doch sicherlich nicht im Sinne der Cardif ein ganzes Jahr krank zu machen solange wie es meine Krankenkasse mitmacht.
Was sagt ihr dazu ?
Beste Antwort im Thema
Was ist denn der Sinn hinter einer Kündigung bei Krankheit?
Kann ich mir grade nicht vorstellen und vielleicht geht es der Versicherung ja auch so.
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33 Antworten
Was ist denn der Sinn hinter einer Kündigung bei Krankheit?
Kann ich mir grade nicht vorstellen und vielleicht geht es der Versicherung ja auch so.
letztlich wird sich die Versicherung auf den Vertrag bzw. die Bedingung die dem Vertrag anhängen berufen. Nur das gilt, und da gilt auch keine Meinung aus dem Forum oder was fair und was wirtschaftlich für die Versicherung besser wäre.
Wenn das Kleingedruckte nicht verständlich ist, rate ich Dir zum Gang zum Versicherungsmakler, der Dir diese Versicherung aufgetan hat, oder Du schickst das einem Anwalt mit exakten Sachverhalt und lässt Dich dort aufklären.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 22. Juni 2016 um 16:49:57 Uhr:
Was ist denn der Sinn hinter einer Kündigung bei Krankheit?
Kann ich mir grade nicht vorstellen und vielleicht geht es der Versicherung ja auch so.
sehe ich ähnlich - begründe doch mal in groben Zügen warum der Arzt zur Aufgabe des Anstellungsverhältnisses rät.
Das Verhalten der Versicherung ist für mich im Übrigen plausibel und nachvollziehbar. Das ist leider ähnlich wie beim ALG Anspruch.
Zitat:
@Stefan7777 schrieb am 22. Juni 2016 um 16:37:52 Uhr:
...Nun ist es so dass ich auf ärztlichen Rat mein Arbeitsverhältnis gekündigt habe...
...Ich habe das ja nicht mutwillig herbeigeführt, sondern ist aus meiner Erkrankung hervor gegangen und die Jobsuche ist eine Lösung um wieder ins Berufsleben zu kommen...
Das ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ein Arzt einem zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses rät!
Einen Jobsuche wäre auch in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit möglich gewesen!
Da hättest Du Dich vor diesem Schritt genauer erkundigen sollen, was geht es Dich an, was im Sinne von Cardif wäre, es geht eher darum, was das Bessere in Deinem Sinne gewesen wäre!
Nun, da kannst Du soundso nichts mehr machen, der Drops ist schon gelutscht!
Soweit ich weiß, wird bei Burnout häufiger zu einer "beruflichen Neuorientierung" geraten.
Möglicherweise ist hier etwas vorschnell gehandelt worden.
Ich schreibe hier ganz bestimmt nicht rein was ich im Detail mit dem Doc besprochen habe.
Aber Burnout können wir so stehen lassen. Ich hoffe es kommt niemand von euch da mal hin !
Es ist ganz legetim das man ein Arbeitsverhältnis beenden kann wenn es nicht wieder hergestellt werden kann und das ist auch beim Arbeitsamt soweit anerkannt, da gibt es gar keine Probleme.
Die Cardif Versicherung bekommt man bei einer Finanzierung über die VW Bank.
Zitat:
@Stefan7777 schrieb am 22. Juni 2016 um 17:28:17 Uhr:
Ich schreibe hier ganz bestimmt nicht rein was ich im Detail mit dem Doc besprochen habe.
Aber Burnout können wir so stehen lassen. Ich hoffe es kommt niemand von euch da mal hin !
Es ist ganz legetim das man ein Arbeitsverhältnis beenden kann wenn es nicht wieder hergestellt werden kann und das ist auch beim Arbeitsamt soweit anerkannt, da gibt es gar keine Probleme.
Die Cardif Versicherung bekommt man bei einer Finanzierung über die VW Bank.
Dann erstmal gute Besserung!
Was sagen die AGBs der Cardif Versicherung?
Ich habe mal kurz gegoogelt nach Cardif Versicherung, siehe Anhang.
Hier wird eine verschuldete Arbeitslosigkeit (eigene Kündigung)
Eine Frage bleibt... Der Auslöser für den Anspruch der Versicherung war die schwere Erkrankung, aktuell bist du noch immer Arbeitsunfähig?
Zitat:
@SGSII schrieb am 22. Juni 2016 um 17:40:41 Uhr:
Dann erstmal gute Besserung!
Danke !
Zitat:
@SGSII schrieb am 22. Juni 2016 um 17:40:41 Uhr:
Eine Frage bleibt... Der Auslöser für den Anspruch der Versicherung war die schwere Erkrankung, aktuell bist du noch immer Arbeitsunfähig?
Genau so ist es.
Ok, da wirst du wohl Pech haben. Einfach weil hier der ärztliche Rat tatsächlich nur ein Rat ist, aber nicht die Qualität einer Krankschreibung oder ähnlichem hat.
Rückblickend hätte man sicher einiges anders machen können, aber jetzt ist das gelaufen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 22. Juni 2016 um 18:12:05 Uhr:
Einfach weil hier der ärztliche Rat tatsächlich nur ein Rat ist, aber nicht die Qualität einer Krankschreibung oder ähnlichem hat.
Den Rat hat der Arzt mir gegeben ja, nur es gibt durchaus eine schriftliche Stellungsnahme dazu die von amtswegen gefordert ist.
Also wenn das Arbeitsamt keine Sperrfrist verhängt, dann müsste auch die Versicherung zahlen. Versichert sind Krankheit und unverschuldete Arbeitslosigkeit. Wenn die Arbeitslosigkeit aber durch Krankheit kommt.
Hat die Cardiff denn überhaupt schon irgendwelche Unterlagen?
Oder einfach einen Bearbeiter am Telefon gehabt, der bei den Worten: Ich habe selber gekündigt und will das ihr zahlt! , dicht gemacht hat, vielleicht auch aus Ahnungslosigkeit. Selber gekündigt ist so ein Schlagwort, wo eventuell die meisten aufhören zu denken...
Wie ich schon schrieb, hätte man sich auch weiterhin arbeitsunfähig schreiben lassen- und sich während der Arbeitsunfähigkeit nach einer Alternative umschauen können!
Der Drops ist gelutscht, der Versicherung ist nichts vorzuwerfen, was von einem Arbeitsamt anerkannt wird oder nicht, ist der Versicherung egal!
Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit bei einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist für eine Versicherung nicht unbedingt plausibel!
Aus der Nummer wirst Du wohl nicht mehr rauskommen!
Trotzdem gute Genesung und viel Erfolg bei der Jobsuche!
Das halte ich nicht für so einfach. Die Ursache war die schwere Erkrankung und die Kündigung ist erfolgt durch ärztlichem Rat aufgrund der schweren Erkrankung. Es ist im Sinne der Versicherung, dass der TE schnellst möglichst wieder genesen ist.
Dies würde ich auch schriftlich mitteilen und ein schreiben vom Arzt beilegen, dass du noch immer Arbeitsunfähig bist seit damals. Und das die Kündigung für die Gesesung empfohlen wurde.
Zitat:
@benprettig schrieb am 22. Juni 2016 um 18:31:04 Uhr:
Hat die Cardiff denn überhaupt schon irgendwelche Unterlagen?
Oder einfach einen Bearbeiter am Telefon gehabt, der bei den Worten: Ich habe selber gekündigt und will das ihr zahlt! , dicht gemacht hat, vielleicht auch aus Ahnungslosigkeit. Selber gekündigt ist so ein Schlagwort, wo eventuell die meisten aufhören zu denken...
Von der Kündigung haben die noch garnichts schriftlich, wie gesagt nur am Telefon erläutert.
Das es am Berater liegt und er so reagiert hat, wie manche hier im Thread, hab ich mir zuerst gedacht ja...
Kann mir auch etwas Schlagwort gesteuert vor