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Carglass Garantie verfällt, bei wechsel vom Fahrzeughalter!

Themenstarteram 26. April 2011 um 8:53

Hallo Zusammen,

ich habe im August 2010 meinen Audi A3 Bj.96 zur Carglass gebracht, um eine neue Windschutzscheibe einzubauen. Da ich aufgrund des alters nur Haftpflicht hatte, musste ich es selbst bezahlen (250EUR). Kein Problem, da ich es weis das nur ab Teilkasko übernommen wird. Ich habe das Auto denn im November an meinem Schwager verkauft. Durch den kalten Winter entstand im Januar 2011 ist ein Spannungsriss bei der neuen Scheibe, welches auch eindeutig ersichtlich war, da keine äußeren Schäden. Ich bin denn mit meinem Schwager und der Rechnung zu Carglass und wollte diese als Garantie erneuern lassen (nach 6 Monaten). Was Carglass aber ablehnte, da laut Carglass "Beim wechsel vom Fahrzeughalter besteht KEINE Garantie mehr". (steht auch im ganz klein gedruckten auf der Rückseite der Rechnung :-()

Da frage ich mich jetzt. Was hat denn die Garantie mit dem Fahrzeughalter zu tun? Eigentlich bezieht sich die Garantie doch auf die Scheibe oder zumindestens auf das Fahrzeug oder?

Beste Antwort im Thema
am 26. April 2011 um 12:50

Wenn man schon diese blödsinnige Werbung dieser Bude sieht .:confused:

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Bei dieser Garantier handelt es sich ja um eine freiwillige Leistung seitens Carglass. Somit dürfen sie meines Wissens auch die Bedingungen relativ frei festlegen.

Ob das aber unter diese freiwillige Garantie fällt ist die Frage. Schließlich gibt es ja auch noch die gesetzliche Gewährleistung. Und die verfällt sicher nicht bei Halterwechsel.

Gruß Sven

Also wenn Rechtsschutz vorhanden ist würde ich es darauf ankommen lassen bei einer Scheibe die gerade mal 6 Monate verbaut ist.

Frag doch nochmal nach wie es mit der gesetzlichen Gewährleistung ist bzw. sage das Du bei einem Gutachter nachfragen wirst.

Ich wäre mit der Aussage nicht einverstanden auch wenn es im kleingedruckten steht.

Mfg.

Innerhalb der ersten 6 Monate greift die gesetzliche Gewährleistung. Ich hatte bei meiner ersten Antwort in der Tat nicht genau auf den Zeitraum geschaut. Für die gesetzliche Gewährleistung sind die Bedingungen der freiwilligen Garantie unerheblich.

Ist der Wagen denn immer noch nicht teilkaskoversichert?

Macht ja kaum Sinn, wenn der Wagen schon 15 Jahre alt ist. Also die Teilkasko.

Sprich mit Carglass wegen der Gewährleistung. Sowas sollte nicht passieren.

Die Garnatie ist vollkommen nebensächlich hier.

Hier geht es um gesetzliche Gewährleistung, da können die sich keine Gesetze erfinden um diese abzulehnen.

Geh dort nochmal hin, und sage klipp und klar du möchtest die Scheibe aufgrund der Gewährleistung getauscht haben.

Wenn die dann wieder mit dem Halterwechsel kommen sagst du ihnen ganz nüchtern und trocken das dich das nicht interessiert, du möchtest keine Garantie sondern die gesetzliche Gewährleistung welche nicht ausgeschlossen werden kann.

am 26. April 2011 um 12:50

Wenn man schon diese blödsinnige Werbung dieser Bude sieht .:confused:

am 26. April 2011 um 13:34

Carglass ist wie ATU.. Scheiben wechselt dir auch fast jede Werkstatt.

am 26. April 2011 um 17:05

Alleine ihrer in meinen Augen nervtötenden Werbung setz ich keinen Fuß in die Läden.

Früher hatten die wenigstens den Sprecher Egon Hoegen mit der sonoren Stimme. Der auch für den 7. Sinn oder Need for Speed gesprochen hatte.

Aber jetzt? :confused:

O.K. zurück zum Thema:

Gesetzliche Gewährleistung besteht bei Neuwaren 24 Monate lang, wenn Du Verbraucher bist.

Die von AMenge angesprochenen 6 Monate betreffen die Beweislastumkehr (§476 BGB). In der Regel muß der Geschädigte beweisen, daß der Verkäufer für den Schaden verantwortlich ist (im Rahmen der Sachmängelhaftung). Als Sachmangel gilt nicht nur hier eine fehlerhafte Scheibe, sondern auch ein fehlerhafter Einbau. Für Verbraucher gilt die besondere Schutzvorschrift, daß ein Schaden in den ersten 6 Monaten als Sachmangel gesetzlich definiert ist. Dafür hat der Verkäufer einzustehen. Das heißt aber nicht, daß nach den 6 Monaten keine Gewährleistung mehr besteht. Nun musst aber Du beweisen, daß der Mangel an der Scheibe von vornherein bestanden hat.

Nun, normalerweise halten Scheiben etwas länger als 6 Monate. Naheliegende Vermutung ist daher, daß entweder die Scheibe selbst einen Mangel hatte, oder es beim Einbau zu Verspannungen gekommen ist, die die Scheibe später reißen ließen. Wie auch immer, beides wäre ein Sachmangel, für den Carglas einzustehen hat.

So, was tun?

Den Mangel unbedingt schriftlich bei Carglas anzeigen. Wenn die 6 Monate noch nicht rum sind, ist die Sache sowieso klar. Ansonsten Bezug nehmen auf die Gewährleistung und Deine Forderung formulieren. Nachweis der Briefzustellung ist sinnvoll. Also entweder Einschreiben/Rückschein oder Fax mit qualifiziertem Sendebericht. Sollte Carglas eine Regulierung ablehnen, würde ich mich erstmal mit der Zentrale in Verbindung setzen. Nicht vertrösten lassen. Immer konkrete Termine vereinbaren. Immer schriftlich bestätigen. Als letztes Mittel: Rechtsanwalt einschalten und klagen.

Drück Die die Daumen, daß es möglichst unkompliziert abgeht.

Themenstarteram 28. April 2011 um 7:11

Hallo,

vielen Dank erstmal für euer Feedback.

Also die 6 Monate sind ja jetzt rum, aber es ist auf jedenfall Materialschaden oder Einbaufehler. Da das Auto Abends abgestellt wurde und morgens nach einer kalten Winternacht war der Riss da.

Werde jetzt wie Road-Star geschrieben, mein Anliegen schriftl. an die Zentrale mitteilen. Wenn das nichts hilft werde ich mich mal an meine Rechtschutz wenden :-)

Ich halte Euch auf dem laufenden.

Themenstarteram 22. Juni 2012 um 7:49

Hallo Zusammen,

lange hat es gedauert bis ich nach meiner Kulanzanfrage jetzt endlich die Antwort bekommen habe!

Es gibt keine Kulanzregelung und somit bleibe ich auf meiner Kohle sitzen. Also lasst es euch gesagt sein, NIEMALS Carglass!

Vielen Dank für euer Feedback!

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