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Carsharing Haftpflicht und Selbstbeteiligung
Hallo zusammen.
Ich habe ein kleines Problem, und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich hatte vor einige Monaten ein Carsharing Fahrzeug ausgeliehen,
und beim einparken leider ein Fahrzeug gerammt. Am Gegner Fahrzeug ist lediglich die Nummernschildhalterung gebrochen gewesen, am Carsharing Fahrzeug war Nichts zu sehen, nicht mal ein Kratzer. Zufällig kam auch der Unfallgegner herbei. Ich habe ihn dann umgehend auf mein Missgeschick aufmerksam gemacht. Wir hatten dann unsere Daten ausgetauscht, und die Sache war erledigt.
Ich hatte dann noch dem Carsharing Anbieter den Schaden gemeldet und Fotos gemacht.
Nun bekam ich vor einer Woche Post vom Amtsgericht bekommen, wo ein Schriftliches vorverfahren durchgeführt wird. Dabei waren noch allerhand Unterlagen zum Unfall inklusive Rechnungen Gutachten und Bildern. Kurz gesagt wollen die von mir jetzt ca 1200 Euro haben, für ein Fahrzeug was 16 Jahre Alt ist und fast 300k km gelaufen ist und einen Restwert von 1900 Euro hat. Die Versicherung vom Carsharing
Anbieter hat mich auch bereits kontaktiert und werden anstreben die Klage abzuweisen.
Jetzt ist meine Frage in wieweit ich den Schaden aus eigener Tasche zahlen muss. Die Versicherung vom Carsharing ruft bei Schäden eine SB von 350 Euro auf. Wird die SB auch fällig wenn am Carsharing Fahrzeug kein Schaden ist? Über die Haftpflicht werden ja in der Regel Fremdschäden abgewickelt,
bin mir nur nicht sicher ob der Carsharing Anbieter jetzt die SB bei mir einfordern kann .
LG Ari76
Beste Antwort im Thema
als fahrer des fahrzeuges genießt du über die haftpflichtversicherung des carsharing-anbieters passiven rechtschutz, d.h. der von denen beauftragte rechtsanwalt wird auch dich vertreten. das weitere vorgehen solltest du jetzt mit der charsharing firma abstimmen.
der selbstbehalt gilt wohl nur für schäden am charsharing-fahrzeug. wenn da kein schaden ist, fällt auch kein sb an.
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18 Antworten
als fahrer des fahrzeuges genießt du über die haftpflichtversicherung des carsharing-anbieters passiven rechtschutz, d.h. der von denen beauftragte rechtsanwalt wird auch dich vertreten. das weitere vorgehen solltest du jetzt mit der charsharing firma abstimmen.
der selbstbehalt gilt wohl nur für schäden am charsharing-fahrzeug. wenn da kein schaden ist, fällt auch kein sb an.
Hallo beachi.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Der Anwalt hat sich bereits mit mir in Verbindung gesetzt, und wird mich auf den laufenden halten.
LG Ari76
1200€ ist ein durchaus gängiger Kurs für das Instandsetzen einer Stosstange.
Hallo onzlaught
Das mag sein, aber mein Verdacht ist, das da jemand versucht für sein fast Schrottreifen Wagen nochmal schnell 1200 Euro von der Versicherung zu kassieren. Die Versicherung sieht das wohl ähnlich, zumal nur die Halterung vom Kennzeichen gebrochen ist. Das Rechtfertigt meiner Meinung nach keine neue Stoßstange bzw eine instandsetzung wenn ich mich nicht irre.
LG Ari76
ob es bereits vorschäden o.ä. gab, muss zum glück nicht dein problem sein @Ari76.
lehne dich zurück und lasse alles weitere den anwalt regeln.
Zitat:
@Ari76 schrieb am 22. Juni 2019 um 22:13:22 Uhr:
Hallo onzlaught
Das mag sein, aber mein Verdacht ist, das da jemand versucht für sein fast Schrottreifen Wagen nochmal schnell 1200 Euro von der Versicherung zu kassieren. Die Versicherung sieht das wohl ähnlich, zumal nur die Halterung vom Kennzeichen gebrochen ist. Das Rechtfertigt meiner Meinung nach keine neue Stoßstange bzw eine instandsetzung wenn ich mich nicht irre.
LG Ari76
Hast du hinter die Halterung geschaut? Falls nicht, dann solltest du vorsichtig sein mit solchen Äußerungen. Hatte das auch schon selber. Auf den ersten Blick keinen Schaden, aber dann war hinter der Halterung ein Riss in der Stoßstange. Dabei ist unerheblich, wie alt das Auto ist.
Wie hoch der Schaden ist, das kann dir eigentlich egal sein. Du bist über den Carsharer versichert und der sollte sich darum kümmern.
Zitat:
@Ari76 schrieb am 22. Juni 2019 um 22:13:22 Uhr:
....Das rechtfertigt meiner Meinung nach keine neue Stoßstange bzw. eine Instandsetzung.....
Die deutsche Rechtssprechung sieht die Rechtfertigung sogar als gegeben wenn die Reparaturkosten 130% des Fahrzeugwertes vor dem Crash betragen.
Da Versicherungen recht knausrig mit ihrem Geld umgehen haben sie Fachleute die jeden Cent genau begutachten, den sie rausrücken sollen.
@afis
Mir ist natürlich bewusst das ich meinen "Verdacht" besser nicht gegenüber beteiligten Personen äußern sollte. Trotzdem danke für den Hinweis. :-)
Ich finde @beachi hat das schon treffend betont, das ich mich einfach zurücklehnen sollte, und den Anwalt das einfach Regeln lasse.
Ich hatte bis jetzt noch nie mit sowas zu tun.
Evtl hab ich da auch zu weit aus dem Fenster gelehnt. :-)
LG Ari76
Zitat:
@Ari76 schrieb am 22. Juni 2019 um 22:13:22 Uhr:
Hallo onzlaught
..., zumal nur die Halterung vom Kennzeichen gebrochen ist. .....
LG Ari76
Bist du Kfz-Sachverständiger oder anderweitig vom Fach?
Wie sieht die Stoßstange hinter dem Kennzeichenverstärker aus, ist sie dort verformt oder gebrochen?
Was ist unter der Stoßstange?
Ohne entsprechende Demontage kann dies noch nicht Mal ein Fachmann beurteilen?
Ich hatte gerade vorige Wche so einen Fall, der Laie sieht ein verformtes Kennzeichen und der tatsächliche Schaden liegt dann bei 3000 €. Stoßstange gebrochen und Querträger eingedrückt.
Naja, überspitzt ausgedrückt, wenn am Carsharing Fahrzeug gar kein Schaden ist, wird sich am anderen Fahrzeug schon nicht der Rahmen verzogen haben.
Das Problem ist heutzutage, dass man schon bei der kleinsten Berührung eines anderen Fahrzeugs einen grösseren Schaden verursachen kann. Früher konnte man beim Einparken in enge Lücken jeweils hinten und vorne bis an die Stossstange der anderen Fahrzeug fahren. Heute hätte man da gleich zwei Haftpflichtschäden verursacht, weil es keine richtigen Stossstangen mehr gibt, sondern lackierter Kunststoff.
Und der entsprechende Umgang mit dem heiligen Blech ist von @GerhHue hier passend beschrieben worden.
Was ich mich frage.. Wieso sollst du 1200euro zahlen? Du hast doch eine Versicherung beim Carsharing Auto. Da zahlst du die sb und die Versicherung reguliert den Schaden und das wars. Da musst du nichts extra zahlen..
Das hat doch niemand behauptet. Die 1200€ sind der Schaden und der TE der erste Ansprechpartner, dem die Summe so mitgeteilt wurde.
Im Raume steht derzeit wohl maximal die Selbstbeteiligung, sofern sich doch noch ein eigener Schaden herausstellen sollte.
Bei einem Fahrzeug 1200€ und bei dem anderen garnichts klingt jetzt auch nicht so plausibel. Menschen traue ich mittlerweile sehr viel zu, gerade wenn man sich im Recht sieht. Damit meinte ich nicht den TE.
Die Haftpflichtversicherung ist da Ansprechpartner vom Carsharing Auto und nicht der der gefahren ist....
Zitat:
@unleashed4790 schrieb am 25. Juni 2019 um 11:11:49 Uhr:
Bei einem Fahrzeug 1200€ und bei dem anderen garnichts klingt jetzt auch nicht so plausibel.
Doch das gibt es. Bin mit einem alten Golf IV rückwärts gegen die hinteren Stossfänger eines Polo V gefahren.
Beim Golf IV nichts zu sehen, beim Polo war die seitliche Befestigung des Stossfängers beschädigt. Also neue Stossfänger mit lackieren, entsprechend 1000 +X Euro.