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Chaptergründung
Moin Biker's,
Ich hab da mal eine nicht ganz passende Frage in diesem Blog.
Können wir als Freebiker Verein,einen Ableger( Chapter) gründen,oder hätte da jemand etwas dagegen?
Wir sind seid 20 Jahren bei allen Clubs und MC
bekannt und akzeptiert.
Danke euch ??
33 Antworten
Soll das jetzt eine vereinsrechtliche Frage sein oder unter "Konkurenzgesichtspunkten"?
Bei einem e.V. wird Dir wohl am besten das zuständige Amtsgericht Auskunft geben ... das dürfte nicht bundeseinheitlich gleich sein. Da steht wohl ein Stichwort wie "Konzentrationsermächtigung" im Raum.
BTW: ich pers. würde möglichst *nicht* den Begriff Chapter verwenden wollen.
Einfach,ob es irgendwelche Einwände von allen Seiten,gibt.
Wenn du mit dem Namen nicht anderen Vereinigungen, Vereine auf den Schlips trittst, was sollte dagegen sprechen.
Eine Vereinsgründung als e.V. ist noch mal eine andere Hausnummer. Da gibt es entsprechende Vorgaben durch das Vereinsrecht(siehe auch BGB, evtl. Leitfäden des Bundeslandes, Satzung etc...) oder eben nur als I.G.
Ich würde mich nicht gerade "Hellsangels" oder "Banditos" nennen wollen
Danke dir Joerg,wir sind ein Verein e.V. und hatten vor 20 Jahren alle relevanten MC kontaktiert und keine Schwierigkeiten bekommen.
Es geht mir nur um Einwände die ich bei einer Untergruppe,die wir aufnehmen wollen bei uns,erwarten könnte!
Mein rechtsstaatliches Verständnis versteht die subtile Angst nicht.
Aber wahrscheinlich ist es ein neuer Faden zur Rettung des Biker-Treffs.
Nockes, Du nervst mit deiner Bikertreff Rettung.
@kurti111 Bin mir nicht sicher ob Du bei MT mit deiner Anfrage an der richtigen Adresse bist.
1) Wie heisst euer Freebiker Verein?
2) Normalerweise gründen Freebiker keine Chapter, denn dann sind es ja keine Freebiker in dem Sinne mehr.
Aber was weiss ich wie sich die geschrumpfte MC/MF Szene entwickelt hat...ist ein bisschen "has been"? Früher gab es die Biker News, da behielt man in etwa den Überblick und das wäre die richtige Adresse für deine Anfrage gewesen.
Aber wenn ihr auf Treffen fahrt, ist es am besten mit den Leuten vor Ort zu reden und euer Projekt vorzustellen, dann sollte es keine Schwierigkeiten geben.
Zitat:
@TDIBIKER schrieb am 16. Okt. 2024 um 14:5:56 Uhr:
Bikertreff Rettung.
Ne Petition muss her!
Zitat:
@kurti111 schrieb am 16. Oktober 2024 um 13:01:22 Uhr:
Danke dir Joerg,wir sind ein Verein e.V. und hatten vor 20 Jahren alle relevanten MC kontaktiert und keine Schwierigkeiten bekommen.
Es geht mir nur um Einwände die ich bei einer Untergruppe,die wir aufnehmen wollen bei uns,erwarten könnte!
Also sind das doch Vereinsinterna. Quasi wenn ihr als Sportverein eine fremde Handballtruppe neben der bestehenden Basketballtruppe und Fußballgruppe integrieren möchtet.
Das müsst ihr intern, also bei eurer Mitgliederversammlung klären.
Auch hier wieder Vereinsrecht. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ in einem Verein, der Vorstand führt nur aus und hält ggf. den Kopf hin.
Wenn der Vorstand sich nicht sicher ist, kann er ja eine außerordentliche MGV zu dem Thema einberufen.
Auch wenn das vollkommen uncool und nicht 1%er-like ist:
Wenn das ein Verein ist, ist es vollkommmen egal, ob das sich die anderen "Chapter", "MF" oder was auch immer nennen - die Frage ist, wie sie rechtlich organisiert sind. Handelt es sich um einen anderen Verein (oder sonstige Rechtsform), regelt das Umwandlungsgesetz die Möglichkeiten (Neugründung eines Vereines, Verschmelzung durch Aufnahme).
Wenn das einfach nur ein "wilder Haufen" ist, hat jeder - und nicht "das Chapter" - einzeln einen Mitgliedsantrag gem. euerer Vereinssatzung zu stellen.
Zu möglichen Einwänden, hat JoergFB schon alles geschrieben.
Vereinsrecht, Satzung, Mitgliederversammlung
Ggf. muss auch die Satzung angepasst werden, je nachdem was man vor hat, z.B. eine Namensänderung, Änderungen im Vorstand und, und, ...
Wenn diese "Personen" in den Verein aufgenommen werden sollen, wie auch immer, müssen sie natürlich auch satzungsgemäß beitreten. Also i.d.R. einzeln.
Es gibt genug Leitfäden auch von offizieller Seite, die Bundesländer haben meist eigene zum download/ bestellen parat, BGB samt Kommentaren.
Vereinsrecht ist sicher nicht einfach aber auch keine Raketenwissenschaft, man muss sich nur mal etwas mir befassen. Ggf. auch mit den Behörden (Amtsgericht, Finanzamt) reden, auch dort gibt es Hilfe.
Ich habe schon einige Satzungen geschrieben auch für Landessverbände oder mitgewirkt, Selbsthilfegruppen/Vereine zusammengeführt und auch wieder separiert/umbenannt. Jeder Fall ist einzeln zu behandeln, hat andere Voraussetzungen. Spannend wird es erst wenn ein wirtschaftlicher Betrieb (Kneipe o.ä.) dabei ist.
Wenn es euch zu kompliziert ist, sucht euch einen Fachanwalt für Vereinsrecht, die sind allerdings dünn gesät.
Wenn ihr eine Kutte die oberhalb eines Logos "Chickenfuckers" oder so was, und untehalb "MC" stehen hat, spazieren fahren wollt, solltet ihr euch wohl überlegen wo ihr das tut. Das gefällt mit Sicherheit nicht jedem. Möglicherweise kommst Du ohne Kutte wieder daheim an. Ob da dann das Vereinsrecht greift glaube ich nicht so wirklich....
Frag doch hier einfach mal nach. Die kennen sich aus mit Drogen, Nutten, Waffen.
Was habt ihr denn für Probleme?
Wenn die unbedingt mit Kutte, in welcher Form auch immer, durch die Gegend fahren möchten, warum nicht. Jedem das Seine, du brauchst so ein Ding ja nicht anziehen. Mache ich auch nicht, nicht mein Ding. Aber leben und leben lassen.
Genauso ob die das Ding jetzt Chapter, Sektion, Gruppe oder sonst etwas nennen,...
Oder kommt da der pure Neid auf
Es geht hier nicht um mich... Habe lange genug neben Leuten gewohnt die lange Jahre Bones waren und dann HE wurden. Dort wäre keiner mit einer Kutte mit top rocker / bottom rocker weitergefahren, erst recht nicht mit MC drauf.
Je nach dem durch welches Gebiet Du fährst, kannst dann ja erklären, so mit leben und leben lassen. Hier dürfen nicht mal die Freerider alle Kutte tragen wenn sie ausfahren. Die Kutte musste zur Genehmigung vorgelegt werden, und 3 auf einmal pro Ausfahrt wurden genehmigt.