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Chevelle H-Zulassung

Chevrolet
Themenstarteram 26. Juni 2012 um 13:50

Hi,

Wie sieht es mit einer H-Zulassung einer Chevelle (1968-1972) aus? Ich habe schon im Netz geforscht, es scheint mir, als wäre so eine H-Zulassung eher ein Glücksspiel... Gibt es irgendetwas, das man beim Kauf beachten muss und wie stehen die Chancen?

 

Ich hoffe da weiß jemand bescheid & danke im Vorraus

 

Gruß

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Nein.

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Was soll an einer H-Zulassung ein Glücksspiel sein?

Solange ein Wagen größtenteils original und technisch in Ordnung ist, steht einem H-Kennzeichen nichts entgegen. Bei "Umbauten" sieht das natürlich etwas anders aus.

Es gibt beim TÜV einen Anforderungskatalog, da steht drin was ein Wagen für die H-Zulassung erfüllen muß.

Da isser schon. :)

Der Anforderungskatalog.

Gib uns doch mal die Links, wo das H-Kennzeichen ein Glücksspiel ist, dann kann man sich ein Bild machen.

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von wodkaa

Gib uns doch mal die Links, wo das H-Kennzeichen ein Glücksspiel ist, dann kann man sich ein Bild machen.

Hier zum Beispiel: http://www.carsfromusa.de/.../

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 16:55

könnt ihr mir noch sagen wie das mit felgen aussieht? Sind zum Beispiel 18" Felgen erlaubt bei einer Chevelle?

Besten Dank im Vorraus

Nein.

:D

Zitat:

Original geschrieben von Snift

könnt ihr mir noch sagen wie das mit felgen aussieht? Sind zum Beispiel 18" Felgen erlaubt bei einer Chevelle?

Besten Dank im Vorraus

Nein, und das ist auch gut so ;)

Das hat nichts mit Glücksspiel zu tun...Wenn man da irgendwelche Kindereien verbaut geht es eben nicht, wüsste auch nicht was da schützenswert drann sein sollte...

Zitat:

Original geschrieben von tza

...Wenn man da irgendwelche Kindereien verbaut geht es eben nicht...

Und dazu gehören eben auch die 18"er...

Ja sicher...wenn ich sowas haben möchte oder schön finde gibts ja auch neuere Modelle auf die sowas gehört. Aber auf einem Oldtimer hat sowas nichts zu suchen, zumindest nicht unter der Premisse ein Kulturgut zu besitzen und zu pflegen.

am 29. Juni 2012 um 8:23

eine chevelle sieht standardmäßig so geil aus, dass ich jedem, der dieses auto verschandelt die hände abhacken würde!!!!

 

am 29. Juni 2012 um 8:45

Zitat:

Sind zum Beispiel 18" Felgen erlaubt bei einer Chevelle?.

.

 

.

Zitat:

Reichte bislang beim Erhaltungszustand historischer Fahrzeuge die Note 3 aus, schreibt ab dem 1. November 2011 eine neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums die Zustandsnote 2 oder besser vor. Note 2 heißt, dass ein Oldtimer leichte Gebrauchsspuren haben darf, aber technisch mängelfrei sein muss. Die Note 3 gibt es für Fahrzeuge mit leichten Mängeln und Alltagsspuren, solange sie gebrauchsfertig und rostfrei sind, erläutert Thomas Caasmann, Klassiker-Experte der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).

http://www.autozeitung.de/.../h-kennzeichen-strengere-regeln

 

Voraussetzung für ein H-Kennzeichen bleibt ein amtliches Oldtimergutachten. Dieses Dokument stellen Sachverständige von Prüforganisationen wie GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS für erhaltenswerte Klassiker aus. Dafür muss nicht nur der Pflegezustand stimmen, erläutert Caasmann. Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Außerdem darf der Oldie nicht durch modernes Tuning verbastelt sein. Dezente Umbauten sind nach der neuen Richtlinie zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet werden und das Originalfahrzeug gut wiederzuerkennen ist. Bisher mussten Oldtimer-Besitzer für ein H-Kennzeichen nachweisen, dass Änderungen im ersten Jahrzehnt nach Erstzulassung oder Produktionsdatum des Fahrzeugs vorgenommen wurden.

dpa

am 29. Juni 2012 um 8:45

Zitat:

eine chevelle sieht standardmäßig so geil aus, dass ich jedem, der dieses auto verschandelt die hände abhacken würde!!!!

AMEN!

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