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Chevrolet K30 Bj. 1986 - Zoll beanstandet den Überrolbügel + das er höher gesetzt ist...
Moin!
Der Zoll beanstandet beim Chevy K30 hat meinem Freund einen netten Brief geschrieben,
indem er nach dem Überrollbügel und der Höherlegung des Fahrzeugs nachfragt.
(siehe Bild im Anhang.)
Problem wird sein, dass der Zoll sonst nochmal 19% Märchensteuer auf den Kaufpreis nachfordert wenn dieses nicht Original ist.
Da ich mehrere Chevy K30 auch mit diesem oder ähnlichen Überrollbügeln im Internet sah ist meine Frage, das es diesen bestimmt nicht Original ab Werk gab oder?
Wie kann man denen sonst verklickern, dass dieser bereits schon in den frühen 90er Jahren verbaut war?
Gleiche Frage zu der Höherlegung. Original wurde er ja denke ich mal tiefer ausgeliefert.
Oder was könnte man denen da erzählen, so dass er als Original durchgewunken wird?
Und dann hatten die noch eine Frage zu der Abdeckung für die Ladefläche ob diese fest montiert
ist. In diesem Fall ist es eine Siebdruckplatte die man praktisch so herausschieben kann.
Sollte man dieses auch so mitteilen?
Vielen Dank & ein schönes WE!
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19 Antworten
Spontan gefragt, würde ich mich an Morlock Motors wenden. https://shop.morlock-motors.de/ Die kennen sich mit K30 aus.
Das hat den Zoll nicht zu interessieren. Das Fahrzeug ist zu einem Preis x im ist-Zustand eingeführt worden, diese Preis ist zu bezahlen. Unabhängig von irgendwelchen Veränderungen.
Deshalb immer import über die NL, die scheißen da nicht so rum
Danke! Ja, Morlock Motors hatte ich auch im Sinn. Nur haben die bestimmt anderes zu tun - zumal das Fahrzeug nicht von denen kommt
Der Zoll macht generell immer mal wieder Stress wenn es von der Originalen Werksauslieferung abweicht.
Mein Freund muss sich schriftlich dazu äußern. Evtl. habt ihr ja Tipps was man sagen könnte.
Würde aufs ganze gehen und sagen, dass es auch K30 für die US-Army ab Auslieferung gab, die diesen Überrollbügel hatten + auch fürs Gelände höher gelegt wurden
Problem wird dann wohl eher sein, dass man es dem Zoll beweisen muss.
Interessant wäre, welchen Grund der Zoll dafür angegeben hat.
Einfuhr als Oldtimer? Über 30 Jahre dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob das Fahrzeug später eine H-Zulassung bekommt oder nicht. Da es sich um ein Importfahrzeug handelt, muss so oder so eine HU - Untersuchung durchgeführt werden.
Sofern es sich um zeitgenössisches Tuning handelt - und mit den EU Verordnungen konform geht....
Ich dreh mich im Kreis - an was genau stört sich der Zoll?
Denen geht es wahrscheinlich da drum, einzuschätzen, wie sie den Wagen einstufen sollen, ob als PKW oder als LKW. Als LKW wird es teurer.
Als Oldtimer zahlt man ja nur 7 % Steuern.
Ist er nicht Original, verlangen die 3% mehr = 10% Einfuhrsteuer + dann nochmal fette 19% Märchensteuer!
Wäre dann eine teure Geschichte...
Also Höherlegungen und Überrollbügel gab es auch schon in den 80ern - siehe "Ein Colt für alle Fälle". Demnach ist diese Veränderung, die ja garantiert aus dieser Zeit stammt (!!!), durchaus als "zeitgenössisch" anzusehen und das Fahzeug fällt somit unter Oldtimer.
Kauf dem Zöllner einfach mal die erste Straffel, kann er was lernen...
Und die Siebdruckplatte war doch nur für den Transport als Schutz der Ladefläche, oder? Ich bin sicher, die gehört gar nicht zum Fahrzeug...
Man kann sich drehen, und wenden wie man will.
Es ist nicht original, und somit entspricht es nicht den Zollvorschriften.
Und da ist es egal, ob es zeitgenössisch ist.
Hier ein Auszug:
Oldtimer wenn...
1) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an
Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor
vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder
verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das
Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute
Fahrzeuge sind ausgeschlossen
Diese Vorschriften haben nichts mit der StVZO zu tun, also auch nicht Oldtimer in dem Sinne...
@Ploecki: es wäre zumindest ein Versuch wert dem Zöllner das so zu verkaufen
@MZ Freak: genau das war mir auch bekannt.
Nur stellt sich die Frage, wie dehnbar der Satz "im WESENTLICHEN keine Änderungen vorgenommen wurden" letztendlich gemeint ist. Da gibt es sicherlich Spielraum.
...umgebaute
Fahrzeuge sind ausgeschlossen ...
Das sagt eigentlich alles. Nach meinem Empfinden ist dieser Bügel eine wesentliche Änderung. Das ist dadurch die äußerliche Gestaltung verändert worden ist.
(Viele Meter Stahlrohr )
Klar kann man das versuchen...
Probieren geht über studieren
Hallo,
ich hatte auch schon ein ähnliches Problem. Da hat der Zoll Stress gemacht hat weil die Felgen nicht original waren. Somit kein Oldtimer und als PKW normal versteuert worden. Egal wie die Zulassung später sein wird. Geht einfach nur darum möglichst viel Kohle zu kassieren.
Es hat schon einen Grund, warum "wir" die, die Prüfungen mit einer "4" ablegten zum Zoll abschieben.
Auch sind due weiter oben zitierten Regelungen über Originalität schon nicht mehr aktuell, sie sind mitlwereile an EU weite Regelungen angepasst worden (zumindest hätten sie das seit drei Jahren sein sollen, aber D und corona...) und damit greift auch der Passus mit zeitgenössischen Abweichungen wieder.
Der Karren ist ne Militärausfuhrung, der war schon so. Punkt. So schreiben, Ende, aus. Und das nächste Mal via NL, das ist immerhin ein Vorteil der EU.
Da würd mich dann doch interessieren wer "Wir" ist. Und die EU-weite Regelung ist die kombinierte Nomenklatur, die braucht der Zoll nicht ändern, die kommt aus Brüssel. Wenn Du wirklich in ner Behörde bisst sollte auch in deinem Interesse sein das Recht richtig angewendet wird, warum fragt der Zoll war bestimmt nicht die Erste ex-Army Karre die abgefertigt wurde.
Fakt ist keine Ausführung die die US-Army im Bestand hatte höhergelgt war, oder so einen, meiner Meinung hässlichen und vorallem unsinnigen, Überrollbügel angespaxt hatte.
Bevor ich da irgendwelchen Scheiss Laber würde ich mal belegbare Fakten hier posten. Bringt dann auch anderen Usern mehr für Einsprüche oder Klagen. Ist halt nicht so einfach wie stumpfes: "die Zöllner sind alles
Deppen".