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Chip-Tuning: Eintragung in KFZ-Schein?

Themenstarteram 27. Juni 2003 um 4:55

Hi!

Ich hab meinen A3 TDI vor kurzem chip-tunen lassen, von 81 auf 97 kw.

Ich hab dann direkt über den Tuner die TÜV-Abnahme machen lassen, so dass ich nun schließlich ein TÜV-Gutachten zugeschickt bekommen habe.

Wobei ich mir nun allerdings unsicher bin:

Muss ich mit diesem Gutachten jetzt auch noch zur Zulassungsstelle, damit die mir einen neuen KFZ-Schein ausstellen bzw. den alten aktualisieren?

Oder reicht es aus, wenn ich dieses TÜV-Gutachten für mein Auto besitze? Und wenn ja, muss ich es dann immer mit mir mitführen??

Wäre super, wenn mir hier einer weiterhelfen könnte!

Gruß

muchosgracias

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16 Antworten
am 27. Juni 2003 um 5:38

Hallo,

also wenn das auch so eine "Anbaubescheinigung" ist, wie ich bei meinen Reifen/Felgen und meiner Front habe, dann reicht es, wenn du das Teil erst mal immer dabei hast (müsste aber auch draufstehen so etwa: "Dieses Dokument ist bla bla mitzuführen")

Interessant wird es erst, wenn der Kfz-Schein /-Brief) neu ausgestellt wird, z.B. wenn du das Auto verkaufst. Dann müssen nämlich diese ganzen Spässe eingetragen werden.

Kannst dir natürlich auch selber einen neuen Schein beantragen lassen, wo das alles eingetragen ist. Hätte ich warscheinlich auch schon gemacht, wenn's nicht so schweineteuer wäre.

Mfg Frank

das muß normalerweise beim tüv sofort in den brief eingetragen worden sein :confused: versteh ich nicht das der das nicht getan hat???? kostet doch nix mehr so mußt du noch extra zahlen für die eintragung beim amt in den brief und den neuen schein. auf jeden eintragen lassen und der versicherung melden mit kopie des scheines (neuen) das du keinen versicherungsbetrug begehst.

die versicherung wird auch nicht teuer da deine typenklasse gleich bleibt. die wollen das nur wissen.

am 27. Juni 2003 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

das muß normalerweise beim tüv sofort in den brief eingetragen worden sein :confused: versteh ich nicht das der das nicht getan hat????

Nur wenn man den Fahrzeugschein zufällig dabei hat. Ansonsten geht's eben auch über Anbaubestätigung. Zumindest bei Teilen wie Spoiler, Reifen, Felgen, Auspuff, und so weiter.

Mfg Frank

am 27. Juni 2003 um 8:33

?????

Ich weiss nicht, habt ihr schonmal was eintragen lassen???

Der Pruefer schreibt definitv nichts in den Brief.

Du erhaelst eine Bestaetigung das das Zeug ordnungsgemaess eingetragen ist mit dem Hinweis,

dass du bei naechster Gelegenheit das Zeug in den Brief uebertragen lassen musst.

D.h., bis dahin reicht es, wenn du das ganze mitfuehrst.

Der so schweineteure Schein ( vielleicht 20 Euros ) lriegt sein Update auf der Zulassungsstelle. Dort marschierst du mit Brief, altem Schein und Anbaubestaetigung hin.

Die nette Dame vom Amt traegt das in den Biref, macht einen Stempel drauf und erstellt einen neuen Schein.

Der Versicherung musst du es auch melden...

Gruss André

Ich lease meine Autos und möchte beim nächsten A3 eine Hopa-Box einbauen lassen, über die ich mich ausgiebig informiert habe (bitte keine Diskussion Chip vs. Box).

Da die Leasinggesellschaft nichts mitkriegen darf, kann ich weder in Brief noch Schein etwas eintragen lassen. HOPA hat TÜV-Gutachten, ist also kein Bastelkram. Der Versicherung will ich es auf jeden Fall melden.

Meine Frage: Habe ich noch Versicherungsschutz, wenn ich es denen melde, ansonsten aber nur mit dem Wisch von HOPA herumfahre (oder bekomme ich was vom TÜV wie bei Felgen)? Ich will auf keinen Fall, dass ein Unfall mit Personenschaden auftritt, bei dem die Versicherung sich dann weigern kann, das zu übernehmen, nur weil ich nicht alles habe eintragen lassen. Bin ich trotzdem versichert, wenn ich es gemeldet habe und nur "vergessen" habe "unverzüglich" zum TÜV zu fahren? Dass die Bullen mich aufhalten und die Box finden, kommt eher nicht vor.

Kennt jemand einen guten Anwalt für Verkehrsrecht, der mir das mit dem Versicherungsschutz genau erklären kann?

Danke!

am 27. Juni 2003 um 9:06

Zitat:

Original geschrieben von AN78

?????

Ich weiss nicht, habt ihr schonmal was eintragen lassen???

Der Pruefer schreibt definitv nichts in den Brief.

Du erhaelst eine Bestaetigung das das Zeug ordnungsgemaess eingetragen ist mit dem Hinweis,

dass du bei naechster Gelegenheit das Zeug in den Brief uebertragen lassen musst.

D.h., bis dahin reicht es, wenn du das ganze mitfuehrst.

Der so schweineteure Schein ( vielleicht 20 Euros ) lriegt sein Update auf der Zulassungsstelle.

Gruss André

Aber wieso 20 Euros zahlen, wenn es reicht, das Teil einfach mitzuführen. Außerdem ist seine Frage ja schon längst geklärt, nämlich:

Ja es reicht, wenn die Anbaubescheinigung mitgeführt wird. Erst bei erneuten Austellen des Kfz-Scheins (-Briefs) müssen die Sachen in den Schein / Brief übernommen werden.

Mfg Frank

@an78 komisch das der prüfer bei mir das sofort in den schein eingetragen hat und mir dann gesagt hat hol dir den neuen schein beim amt.

bei felgen usw ist das was anderes da reicht die anbaugenehmigung und die abe.

Ein Motortuning muß sofort eingetragen werden im KFZ- BRIEF!

Das steht aber auch auf dem TÜV- Gutachten drauf:

Eine sofortige Änderung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich!

Ließ doch erstmal was Du da bekommen hast!

Gruß

Manuel

Themenstarteram 28. Juni 2003 um 2:01

Hi!

Also, da ich ja das TÜV-Gutachten habe ... angenommen ich lass es dabei bewenden und führe dieses Gutachten immer mit dem KZF-Schein mit, was könnte denn dann "rechtlich" schlimmstenfalls passieren, wenn ich das Chiptuning nicht in den KFZ-Brief/-Schein eintragen lasse??

Ich mein, im Grunde ist es ja genehmigt und abgenommen.

Gruß

muchosgracias

Da deine Versicherung aber eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins haben will, wird das wohl nichts mit nicht ändern!

Gruß

Manuel

am 28. Juni 2003 um 17:55

Betreff Tüv Eintragungen......ist dieser Aufwand wirklich so nötig, wenn ich mal auf Felgen zusprechen komme - sofern die geringfügig von den Maßen im Fahrzeug Schein abweichen - wer sollte das schon nachprüfen bzw wen interessierts ob da nun 205- 50 R17 oder 215 - 40 R17 dran sind. Sofern die Karre nicht prollmässig aufällig wird - solange wird sicher niemand das Zentimetermaß rausholen. Beim Chipen isses da nicht ähnlich? Wer sollte das schon nachprüfen.....letztendlich kostet das nur alles Geld, welches ich als unnötig investiert betrachte.....Eintragung,neuer KFZ Schein.....

Dann fahr mir mal mit nicht eingetragenen Reifen drauf!

Ich verspreche Dir das mein Anwalt dafür sorgen wird, das deine Versicherung den Schaden nicht zahlt, solange er nicht höher wie 10.000€ ist. Darüber muß sie leider zahlen, aber Du bist trotzdem mit 10.000€ dabei.

Sowas ist verantwortungslos und naiv. Was glaubst Du eigentlich warum es Regeln und Gesetze gibt?

Bestimmt nicht zum Ignorieren!!

Manuel

am 28. Juni 2003 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

das muß normalerweise beim tüv sofort in den brief eingetragen worden sein :confused: versteh ich nicht das der das nicht getan hat???? kostet doch nix mehr so mußt du noch extra zahlen für die eintragung beim amt in den brief und den neuen schein. auf jeden eintragen lassen und der versicherung melden mit kopie des scheines (neuen) das du keinen versicherungsbetrug begehst.

die versicherung wird auch nicht teuer da deine typenklasse gleich bleibt. die wollen das nur wissen.

Kommt wohl auf die Versicherung an, bei der R+V Versicherung steigt bis 37kw Leistungssteigerung die Haftpflichtversicherung um 15%, alles über 37 kw um 25 %.

Habe mich da schon erkundigt, da ich mit dem Gedanken spiele, meinen A3 zu chippen.

Es gibt überhaupt keine gesetzliche Grundlage für eine Beitragserhöhung, weil dein AUTO nach dem TYPKLASSENVERZEICHNIS versichert wird.

Und das ändert sich nicht!

Empfehle Dir deinen Versicherung darauf anzusprechen, und wenn diese nicht darauf eingeht, mit Kündigung drohen, und natürlich auch kündigen wenn diese Versicherung dann immernoch nicht einlenkt!

Selbst meine Direktversicherung www.ontos.de hat keine Probleme gemacht!

Gruß

Manuel

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