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Chippen und mögliche rechtliche Folgen

Themenstarteram 20. Juni 2007 um 23:13

Moin,

muss man ein Chip Tuning eigentlich irgendwo eintragen lassen? Wie sieht es aus mit Versicherungsfällen?

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17 Antworten
am 21. Juni 2007 um 7:54

Glaube das Thema wurde schon oft durchgekaut... einfach mal in ein paar ähnlich klingenden Threads schauen...

Ansonsten wird das wieder schnell polarisieren... Dafür und Dagegen... Sinn und Unsinn.

am 21. Juni 2007 um 8:05

Wenn Du es nicht TÜV-abgesegnet eintragen lässt, erlischt die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz.

am 21. Juni 2007 um 8:09

...Eintragen wäre schon nicht schlecht, auch wenn die rechtlichen Folgen im Bereich Haftpflicht recht überschaubar sind.

Der Bereich Vollkasko ist ebenfalls recht überschaubar -> es gibt halt keine Ansprüche mehr :D

Die Haftplicht muss Dir einen Zusammenhang des Unfalls mit dem Chip nachweisen; wenn ihr das gelingt kostet es max. 5000 EUR (Regressanspruch)

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von E92_335i

Wenn Du es nicht TÜV-abgesegnet eintragen lässt, erlischt die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz.

Worauf begründest du die Annahme?

BE erlischt nur, wenn

1. sich die Fahrzeugart ändert, bleibt PKW

2. wenn eine Gefährdung davon ausgeht, wenn ein Fahrzeug von 150 PS auf 180 PS gechippt wird, sind die Bremsen bestimmt nicht überfordert.

3. wenn sich die Abgas und Geräuschwerte ändern, dass passiert beim richtigen Chip auch nicht

Also kein Erlöschen BE

außerdem stellt das auch nur ne Owi da

Re: Chippen und mögliche rechtliche Folgen

 

Zitat:

Original geschrieben von espique

Moin,

muss man ein Chip Tuning eigentlich irgendwo eintragen lassen? Wie sieht es aus mit Versicherungsfällen?

was passiert Dir eigentlich wenn Du es eintragen lässt? Erhöht Deine Versicherung die Prämie? Meine Versicherung hat bei der V- Max- Anhebung beim Emmy nix mehr verlangt - einfach mal nachfragen!

Der Verbauer des Chip- Tunings wird die Tüv- Eintragung i.D.R. direkt mitmachen können - somit kein grosses Problem.

Problematisch könnte es ggf. sein, wenn der Wagen über BMW geleast / finanziert ist, dass Du für die Eintragung die Papiere anfordern musst - somit bekommt BMW von der Chipperei automatisch wind.

Es gibt für solche Fälle, speziell für den 335- er ganz andere -nämlich noch krankere Methoden: Einbau eines neuen Steuergerätes, welches die geänderte Software hat. Dieses Methodik wird seit neuestem gerne von Hinterhoftuner angeboten!

Re: Re: Chippen und mögliche rechtliche Folgen

 

Zitat:

Original geschrieben von Thknab

Es gibt für solche Fälle, speziell für den 335- er ganz andere -nämlich noch krankere Methoden: Einbau eines neuen Steuergerätes, welches die geänderte Software hat. Dieses Methodik wird seit neuestem gerne von Hinterhoftuner angeboten!

Macht das Schnitzer nicht auch???

am 21. Juni 2007 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von Lupo16v

Worauf begründest du die Annahme?

... auf meinem Halbwissen... sorry ;)

Hier steht's ganz nett erläutert. Ob's so allerdings stimmt? Ich weiß es nicht...

Re: Re: Re: Chippen und mögliche rechtliche Folgen

 

Zitat:

Original geschrieben von Chaot81

Macht das Schnitzer nicht auch???

ich meine eher diese Art von Tunern, welche Dir ein neues Steuergerät verkaufen und Dir das "alte" Gerät nach Auslesung mitgeben, damit im Falle des Falles ein "Umstöpseln" erfolgen kann.

Themenstarteram 21. Juni 2007 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von seamoon

Der Bereich Vollkasko ist ebenfalls recht überschaubar -> es gibt halt keine Ansprüche mehr :D

Grüße

Wirklich? Heißt das, die Vollkasko zahlt nix mehr?

Grundsätzlich sollte man ein Chiptuning der Versicherung melden, denn tut man das nicht kann sie einem eine Obliegenheitverletzung zur last legen und sich damit von der Begleichung des Schadens freisprechen.

Es muß also nicht sein, kann aber was jenach Versicherung unterschiedlich sein kann, deswegen fährt man besser, wenn man es meldet, denn Nachteile wird man darausin der Regel nicht haben.

Göran

Anbei noch ein Bericht zum Thema BE und Versicherungsschutz:Klick .

Göran

Hallo espe,

... hast Du Dich schon so an die Leistung gewöhnt, dass Du über´s Chiptuning nachdenken musst ??? Oder hat die Frage rein prophylaktischen Charakter ???

Gruss Micha

am 22. Juni 2007 um 5:36

eins ist jedenfalls klar: Du darfst nicht schneller Fahren als die eingetragene zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Das gilt übrigens auch dann, wenn das Auto schon serienmäßig schneller gefahren werden könnte, was ja meistens der Fall ist.

"Zulässige Höchstgeschwindigkeit" heißt so schnell darfst Du, nicht so schnell kannst Du.

am 22. Juni 2007 um 6:49

keine Leasing-Firma erlaubt das Chiptuning! Ausserdem verliert ein solches Fahrzeug beim Eintausch massiv an Wert und ist für den BMW-Händler fast unverkäuflich. Wer einen gechipten Wagen vor dem Verkauf zurückbaut und dies verheimlicht, macht sich schlicht und einfach strafbar. Hinzu kommt, dass in einem Schadenfall ein Chiptuning von BMW nachgewiesen werden kann. Etliche Daten vom Fahrzeug werden nur schon im Fahrzeugschlüssel gespeichert.

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