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Chiptunin - in wie weit hats einfluß auf die versicherung?

Themenstarteram 4. Juni 2007 um 10:32

Hallo,

ich gedenke bald meinen Wagen Chippen zu lassen.

Muss ich dies der Versicherung melden und hat Motorleistung generell einfluss auf die Prämie?

Gruß

Spone

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16 Antworten
am 4. Juni 2007 um 10:37

du MUSST es der versicheurng melden...dies kann einfluss auf die prämie haben (inwieweit, und ob überhaupt, hängt von der versicherung selbst ab)...

machst du das nicht, und wirst in einen unfall verwickelt, hast du weder teil- noch vollkasko, und die haftpflicht kann dich mit bis zu 5000€ in regress fordern......

Themenstarteram 4. Juni 2007 um 10:44

wunderbar

danke für die schnelle antwort :-)

am 5. Juni 2007 um 21:09

Chip Tuning

 

M.E. ist jetzt auch ein Urteil da, wo Chiptunig dem Versicherer mitgeteilt werden muss.

Das Fahrzeug hat nach dem Tuning mehr KW und könnte damit in eine andere Einstufung fallen.

Besser machen und beruhigt fahren, als nicht und dann bei einem Unfall sehr großen Ärger mit dem Versicherer.

Gallier13

@Gallier13, die Anzeigepflicht regelt kein Urteil sondern das Versicherungsvertragsgesetz VVG.

 

Chiptuning als Leistungssteigerung ist eine Gefahrerhöhung die immer einem Kfz.-Haftplichtversicherer anzuzeigen ist. Es ist eine sogenannte anzeigepflichtige Obliegenheitsverpflichtung.

Ob dem Kaskoversicherer dieses anzuzeigen ist, ist der Teileliste des Vertrages zu entnehmen. In vielen Teilelisten ist eine Leistungssteigerung des Motors mitversichert, diese braucht, will man im Fall des Schadens den Chip z. B. ersetz haben, deshalb nicht angezeigt werden, er wäre dann bedingungsgemäß mitversichert.

am 5. Juni 2007 um 22:38

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Chiptuning als Leistungssteigerung ist eine Gefahrerhöhung die immer einem Kfz.-Haftplichtversicherer anzuzeigen ist.

Wieso gilt dann eine Leistungsminderung z.B. in Form von Eco-Tuning als eine Gefahrensenkung und wird dementsprechend mit einer Beitragssenkung "belohnt"?

Leistungssteigerung=Gefahrerhöhung=anzeigepflichtige Obliegenheitsverpflichtung des VN vor dem Versicherungsfall.

Geregelt hier: § 5 KfzPflVV Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

@DuranG60, aber das ist doch logisch.

Eine Gefahrminderung ist dem Versicherer nicht anzuzeigen, es sei denn, er hat auch dieses einzelvertraglich mit seinem VN so vereinbart. Das VVG verpflichtet den VN hierzu nicht.

 

PS Alles, was mit dem VVG in Zusammenhang steht, muss im Übrigen nicht mehr tiefgründig diskutiert werden, da dieses in neuer Fassung zum 01.01.2008 in Kraft tritt.

muss ich dann denn jede PS-steigernde maßnahme melden?

gibt ja auch chips, die nur um die 10PS rausholen, halte ich jetzt nicht für sonderlich nennenswert, aber wie sieht das die versicherung?

am 6. Juni 2007 um 10:38

Hallo,

jedwede Leistungssteigerung oder auch -minderung ist mitzuteilen - siehe Bedingungen.

Die persönliche Einschätzung der Maßnahme ("nicht so viel") ist dabei irrelevant.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

jedwede Leistungssteigerung oder auch -minderung ist mitzuteilen - siehe Bedingungen.

Hallo Schreddi,

hier sind wir nicht einer Meinung.

Zunächst muss man bei einer Leistungssteigerung zwischen der Kfz.-Haftplicht- und der Kaskoversicherung, was die Anzeigepflicht angeht, dífferenzieren.

Bei der Haftpflicht muss jede Leistungssteigerung angezeigt werden. Siehe § 5 KfzPflVV Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall.

Eine Leistungsminderung muss gemäss VVG und AKB nicht angezeigt werden. Wo sollte das denn stehen?

 

In der Kaskoversicherung ergibt sich der Handlunsbedarf aus der

 

Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile

Unter 1. Anmelde- und zuschlagsfrei mit versicherte Teile

Unter 2. Anmelde- und zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile

Unter 3. Nicht versicherbare Teile

Z. B. Ein Fahrzeug brennt aus.

Fall 1:Laut Liste 1 ist eine Leistungssteigerung anmeldefrei mitversichert - der Chip z.B. wird ersetzt.

Fall 2: Laut Liste 2 ist eine Leistungssteigerung anmeldepflichtig, diese ist aber nicht erfolgt - der Chip z. B. wird nicht ersetzt.

am 6. Juni 2007 um 14:17

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Eine Leistungsminderung muss gemäss VVG und AKB nicht angezeigt werden. Wo sollte das denn stehen?

Zumal es - aus Sicht des VR - wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wenn der VN eine etwaige Gefahrminderung anzeigen muss, die evtl mit einer Beitragssenkung verbunden wäre.

:)

Wenn er halt so schlau ist, und von seinem "Kann-Recht" Gebrauch macht, na ja, kann man halt nix machen ...

:D

am 6. Juni 2007 um 15:21

Moin,

ich hätte da mal ne Frage von einem absoluten Laien in Bezug auf das Chippen respektive der Mitteilung an den Versicherer...

Es wird ja üblicherweise bei den meisten Chiptunern so gehandhabt das das Fahrzeug innerhalb der Tolleranzgrenzen der vorhandenen Motorleistung bleibt. Wenn ich mich recht erinnere liegt diese bei +/- 10% der ab Werk vorhandenen Leistung.

Warum gibt es denn da Unterschiede zwischen der Gesetzgebung und dem Versicherungswesen?

Wenn ich jetzt von meinem Wagen mal ausgehe.

Ich habe lt. Zulassung eine Leistung von 155KW, so ist der Wagen auch versichert.

Nun ist der wagen wegen eines Streitfalles mit meiner Werkstatt auf dem Prüfstand gewesen und dort wurde eine Leistung von 164KW gemessen. Das ist mal eben eine Differenz von 12 PS, die ja somit, wenn ich von Euren Ausführungen ausgehe meldepflichtig sind.

Der Wagen ist nicht gechippt, weder von mir noch vom Vorbesitzer.

Muss ich jetzt diese vorhandene Mehrleistung beim Versicherer angeben?

 

Gruss

Marcus

am 6. Juni 2007 um 18:13

Hi,

nein - nur wenn Maßnahmen zur Leistungssteigerung ergriffen wurden - in Deinem Fall kannst du ja nix für dass der mehr unter der Haube hat.

@Beukeod:

Ja, du hast damit natürlich recht - Leistungsmindeung muss (!) nicht angezeigt werden - vollig korrekt.

Jedoch - und das wollte ich mit meinem recht allgemein gehaltenen Posting anzeigen - isses allemal sinnvoll, vielleicht springt ja eine günstigere Einstufung heraus.

Zudem ist ja auch möglich, das leistungsschwächere Motoren aus typklassenhöheren Modellen kommen --> Grenzfälle wie es sie schöner nich geben könnte ;)

Also - es war allgemein gehalten (ähnlich wie die huntermal gehörte Frage "Fahrer melden?" --> "natürlich") :)

Ich geb dir aber absolut recht in der Differenzierung :)

Grüße

Schreddi

@Schreddi,

dann sind wir ja schon wieder einer Meinung.

Sicher, wenn man jede Chance zum Reduzieren des Beitrages nutzen möchte, könnte eine Info diesbezüglich ausschlaggebend sein.

Grüße

Beukeod

Die erste Frage im Zusammenhang mit jedem Tuning ist:

Erlischt durch das Tuning die ABE des Fahrzeuges?

Wenn ja, dann braucht man sich gar nicht mehr in das Versicherungsrecht zu vertiefen.

Man führt ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und damit zwangsläufig auch eines ohne Versicherungsschutz.

Hat das Fahrzeug durch das Tuning die ABE nicht verloren, so sind die Möglichkeiten der Versicherung sehr eingeschränkt.

 

Grundsätzlich ist ein richtiges Vorgehen sehr einfach:

Ein Tuning nur mit Eintrag / ABE vornehmen lassen.

Für seriöse Tuner / Chiphersteller ist das kein Problem.

Anschließend der Versicherung melden.

Bzw. besser vorher nach dem Prämienunterschied fragen. ;)

 

Immer wieder lesenswerrt:

FAQ Versicherungen zum Thema Tuning

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