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Chiptuning bei finanziertem Fahrzeug, soll ich den Kredit tilgen?
Hallo Liebe MT-Mitglieder,
alle Jahre wieder kommt mir ein Gedanke: "Mehr PS im Auto"
Natürlich gibt es dafür mehrere Wege und gleichzeitig soll es möglichst nichts kosten, sehr gute Qualität sein und auf ewig halten
Letztes Jahr hatte ich noch überlegt meinen "teuren" und relativ neuen Golf gegen ein älteres, günstigeres und stärker motorisiertes Auto zu tauschen. Aber mittlerweile bin ich froh, den Schritt nicht gegangen zu sein, denn letztlich liebe ich doch meinen Golf. Besonders weil er so wenig Probleme bereitet in techn. Hinsicht
Dieses Jahr wird der Golf nun 3 Jahre alt (übrigens 4 Tage nach meinem Geburtstag ) und ich will mir und ihm die Leistungssteigerung als Geburtstagsgeschenk leisten.
Wie dem auch sei, hier die Eckdaten zum Fahrzeug und zur Finanzierung:
Golf VI 1,4L TSI Bj. 05/2009
Kaufpreis 24.600€
Anzahlung: 10.000€
Finanzierungssumme: 14.600€
Zinssatz: 1,9%
Laufzeit: 48 Monate
mtl. Rate: 175€
Schlussrate: ~7000€
Ich hätte den Golf damals auch komplett bar zahlen können, habe mich aber dagegen entschieden, weil ich mir 2010 eine ETW gekauft habe und so etwas EK benötigte.
So, nun bin ich schwer am Überlegen ein Chiptuning durchzuführen. Das Problem ist nur, dass der Brief bei der Bank liegt. Den brauch ich aber für die TÜV Eintragung und eigentl. auch zur Ummeldung (habe ich bisher nicht gemacht). Das war auch bisher eigentlich der Hauptgrund wieso ich das Chiptuning nicht gemacht habe. Ein weiterer Grund ist auch die Garantie, ich habe noch die Anschlussgarantie über die VVD.
Es gibt also nun 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1:
Brief von der VW Bank anfordern (z.B. für Ummeldung) und in dem Zuge das Tuning eintragen lassen. So müsste ich nicht den Kredit tilgen und auch meine Anschlussgarantie bliebe erhalten (die erlischt bei Finanzierungsende). Die Finanzierung dann abschließen und nächstes Jahr die Schlussrate bezahlen.
Möglichkeit 2:
Restschuld an die VW Bank überweisen, den Brief abwarten und ab zum Tuner bzw. zum LA damit. Leider ginge hierbei mein 4tes Jahr an Anschlussgarantie verloren (ich würde aber 9€/Monat sparen ). Auch würde das ein Loch in meine Finanzen reißen.
Kommen wir also zum nächsten Punkt, meinen aktuellen Finanzen.
Da sieht es so aus:
- 6.000€ Tagesgeld
- 16.000€ Aktienfonds
- 4.000€ Festgeld (liegt noch 2 Jahre)
Ergo müsste ich an meine Fonds ran. Aktuell sind die aber recht gut wieder unterwegs und so bei 7-8% im Plus. Andererseits ist der Markt ja immer noch unsicher und ggf. ist es doch sinnvoller lieber den Kredit zu tilgen statt auf starke Kurse zu warten.
Den Kredit müsste ich natürlich so oder so tilgen, derzeit dürften noch ca. 10.000€ offen inkl. Zinsen offen sein. Der Vorteil, wenn ich erst nächstes Jahr tilge ist, dass ich nur Tagesgeld einsetzen muss und die Fonds unberührt bleiben. Jetzt müsste ich teilweise verkaufen. Wenn ich jetzt tilge, spare ich ca. 150-200€ Zinsen laut Onlinerechner.
Da ich derzeit mtl. 1500€ spare, würde sich diese Rate auch bei Tilgung auf 1700€ mtl. erhöhen, d.h. die "verlorene" Summe wäre in 7 Monaten wieder angespart.
Demnach ist es für mich rein finanziell eher unerheblich, ob ich nun tilge oder nicht. Eine gewisse Unsicherheit ist aber auch da, natürlich könnte das Tuning schief gehen und ich stehe vor einem Motorschaden .
Also, zu was könnt ihr mir raten? Interessant wäre es auch die Meinung von User zu hören, die ein Chiptuning hinter sich haben.
Danke
PS:
Wieso ich mir damals nicht den GTI bestellt habe? Ganz einfach, den gab es da leider nicht zur Auswahl. Und da mein Audi damals den Geist aufgab, nahm ich halt den 160PS. Eine Umbestellung wäre zwar später möglich gewesen, aber dann hätte ich wieder warten müssen und ich wollte nicht länger Autos leihen bzw. ÖNVP fahren müssen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Dass dies in Abstimmung mit dem Kreditgeber passiert, versteht sich von selbst und natürlich muss der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen.
Und genau da scheint ja beim TE der Knackpunkt zu sein:
Zitat:
Brief von der VW Bank anfordern (z.B. für Ummeldung) und in dem Zuge das Tuning eintragen lassen.
Hier soll das Tuning ohne die Zustimmung der Bank erfolgen. Eigentum = rechtliche Herrschaft / Besitz = tatsächliche Herrschaft. Wenn die Bank die Gefahr sieht, dass durch ein Chiptuning der Wert ihrer Sicherheit sinken könnte (z.B. durch vorzeitigen Motorschaden) und somit der Kredit nicht mehr abgesichert wäre, kann sie sehr wohl ein Veto einlegen, bzw. Ersatsicherheiten verlangen.
Zitat:
Original geschrieben von Jlagreen
Hier haben wir leider wieder ein Paradebeispiel von "Am Thema vorbei". Was hat denn nun bitte die Diskussion, ob ich Eigentümer bin oder nicht mit meinem Anliegen zu tun?
das ist elementar für dein Problem. Bist du kein Eigentümer sondern nur Besitzer, hast du garnicht zu entscheiden ob es ein Chiptuning gibt oder nicht.
Mfg Zille
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28 Antworten
Wenn du den tunen möchtest wieso wartest du nicht? Wenn er zu 100 % in deinem Eigentum übergewgangen ist kannst du damit machen was du willst.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wenn du den tunen möchtest wieso wartest du nicht? Wenn er zu 100 % in deinem Eigentum übergewgangen ist kannst du damit machen was du willst.
Auch wenn das Fahrzeug finanziert ist, ist es immer noch Eigentum des Fahrzeughalters. Das finanzierte Fahrzeug ist lediglich sicherungsübereignet.
Beim Leasing ist dies anders, aber in diesem Fall kann und darf die Bank gar kein Veto gegen das Chiptuning einlegen.
Gruß
Der Chaosmanager
Fahre mit dem Auto so weiter wie bisher. 160 PS müssen doch für unsere Autobahnen ausreichen. Brauchst Dir dann keine Sorgen um Deine Finanzmittel und die Haltbarkeit Deines Motors zu machen und hälst dazu noch das Verkehrsrisiko für Dich und alle anderen Verkehrsteilteilnehmer gering.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
... 160 PS müssen doch für unsere Autobahnen ausreichen.
Eher nicht, dann ist es ein Verkehrshindernis und hängt mir dauernd vor der Stoßstange
SCNR!
Bei dem Motor wäre ich mit Tunen sowieso sehr vorsichtig, der Tsi macht auch so schon nach einigen Jahren nur Probleme wie ich aus Erfahrung weiß. Da deine monatl. Sparrate sehr ordentlich ist kannst du genug Reserven aufbauen. Machs wie ich leistungsschwaches Auto (Golf) für den Alltag behalten, bisschen sparen und dicken V8 für den Spaß.
Anschlussgarantie + Tuning. Da wird es schon kompliziert. Bei der Abgabe des Fahrzeuges musst du dem Servicemitarbeiter mitteilen, ob das Auto getunt ist. Dann wars das auch schon mit der Werksgarantie/Kulanz/Garantieverlängerung.
Und gerade beim 1.4 TSI mit 160 PS würde ich davon abraten.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Das finanzierte Fahrzeug ist lediglich sicherungsübereignet.
Und das hat dir deine Glaskugel verraten?
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Das finanzierte Fahrzeug ist lediglich sicherungsübereignet.
Und das hat dir deine Glaskugel verraten?
MfG Zille
...ist dies bei der VW Bank so unüblich
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Das finanzierte Fahrzeug ist lediglich sicherungsübereignet.
Und das hat dir deine Glaskugel verraten?
MfG Zille
Dazu braucht es keine Glaskugel, lediglich ein paar Grundkenntnisse von Finanzierungen. Nach den Angaben des TE handelt es sich um die VW Bank - Du kannst dann meine Angaben gerne mittels der AGB der VW Bank prüfen.
Ich kenne keine klassische Finanzierungsform, bei der das Finanzierungsinstitut Eigentümer des finanzierten Objekts würde.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wenn du den tunen möchtest wieso wartest du nicht? Wenn er zu 100 % in deinem Eigentum übergewgangen ist kannst du damit machen was du willst.
Auch wenn das Fahrzeug finanziert ist, ist es immer noch Eigentum des Fahrzeughalters. Das finanzierte Fahrzeug ist lediglich sicherungsübereignet.
Soweit mir bekannt ist bedeutet Sicherungsübereignet die Sicherheit der Bank und die Bank ist bis zur Zahlung der letzen Rate oder Schlußzahlung Eigentümer ( Eigentumsvorbehalt)
Der Halter ist legiglich Besizter des Fahrzeuges, nicht aber Eigentümer.
Die sogenannte Sicherungsübereignung dient als Sicherheit bei Darlehen und Krediten für die Bank. Hier wird der Bank das Eigentumsrecht an einer bewegliche Sache (z.B. Auto, Schmuck etc.) überlassen. Sollte ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können so kann die Bank durch den Verkauf dieser Sache die nich offenen Zahlungen des Kredites begleichen. Bei einer Sicherungs-Übereignung darf man als Kreditnehmer die übereigneten Sachen weiter benutzen. Allerdings darf man diese Sache nicht mehr weiterverkaufen, denn der Eigentliche Eigentümer ist nun die Bank.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Soweit mir bekannt ist bedeutet Sicherungsübereignet die Sicherheit der Bank und die Bank ist bis zur Zahlung der letzen Rate oder Schlußzahlung Eigentümer ( Eigentumsvorbehalt)
Der Halter ist legiglich Besizter des Fahrzeuges, nicht aber Eigentümer.
Juristisch gesehen hast Du recht - das Gesetz unterscheidet in der Tat zwischen Eigentum und Besitz.
In der Praxis habe ich es allerdings noch nie erlebt, dass ein Kreditgeber das Ganze so formal sieht und dass man ein Fahrzeug z. B. nicht verkaufen kann, obwohl es sicherungsübereignet ist. Dass dies in Abstimmung mit dem Kreditgeber passiert, versteht sich von selbst und natürlich muss der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen. Ebenso kann der Besitzer Veränderungen am Fahrzeug vornehmen (das war ja die Fragestellung).
Gruß
Der Chaosmanager
Hier haben wir leider wieder ein Paradebeispiel von "Am Thema vorbei". Was hat denn nun bitte die Diskussion, ob ich Eigentümer bin oder nicht mit meinem Anliegen zu tun?
Also Fakt ist, dass die Anschlussgarantie flöten geht, wenn ich den Kredit tilge, weil diese in der Finanzierung mit drin hängt. Die Frage ist aber auch, ob ich sie wirklich brauche, bisher ist nichts passiert und ich denke, dass im 4ten Jahr auch nichts kommen wird. Und ehrlich gesagt, will ich den Brief nicht anfordern, sondern eher den Kredit auszahlen und dann auf den Brief warten. Die Bank will bei Anforderung sicher den Brief so schnell wie möglich zurück, daher könnte es stressig für mich werden, da ich auch viel im Außendienst tätig bin.
Wenn ich den Kredit bei der VW Bank nun tilgen möchte, wie gehe ich da am Besten vor? Muss es ein Brief sein, oder reicht ein Anruf, dass sie mir die Unterlagen schicken sollen (offene Summe und wohin überweisen)?
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Bei dem Motor wäre ich mit Tunen sowieso sehr vorsichtig, der Tsi macht auch so schon nach einigen Jahren nur Probleme wie ich aus Erfahrung weiß. Da deine monatl. Sparrate sehr ordentlich ist kannst du genug Reserven aufbauen. Machs wie ich leistungsschwaches Auto (Golf) für den Alltag behalten, bisschen sparen und dicken V8 für den Spaß.
An sich eine tolle Idee, aber ich habe nur 1 TG-Stellplatz und 2 Autos will ich nur ungern unterhalten. Außerdem mein Traumauto wäre eh ein Nissan GT-R und den kann ich mir bei weitem nicht leisten. Mit einem V8 kann ich nicht viel anfangen, die 200PS im Golf hätte ich aber im Alltag und da will ich sie auch. Da ich den Golf auch hin- und wieder berufl. nutze (also mit Km-Geld), würde ich schon sehr von der Mehrleistung profitieren. Ich hatte mir schon überlegt auf ein anderes Auto umzusatteln (ein älterer BMW würde mich reizen), aber irgendwie hänge ich doch an meinem Golf. Auch muss ich zugeben, empfinde ich Autoverkauf und -kauf als eher lästig.
Die Bedenken zum TSI kann ich sehr gut nachvollziehen. Gerade hier im Forum liest man nichts Gutes über meinen Motor, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass mein Motor noch sehr lange halten wird. Ich tanke seit jeher schon Ultimate/VPower+ und ich glaube, dass das einer der Gründe ist, wieso ich bisher überhaupt keine Probleme mit dem Motor hatte.
Mir gefällt der Golf an sich sehr und die 160PS in der Höchstgeschwindigkeit reichen mir ja auch, aber mich stört eher die Anfahrschwäche und dass er nicht mehr so viel Power im unteren Drehzahlbereich seit dem VW Motorupdate hat. Schneller als 180 fahre ich eh selten, aber ich hätte gern subjektiv mehr Bums unten rum (z.B. 100/120 auf 180 beschleunigen im 6ten Gang). Daher wäre ein Tuning mit +40-50Nm genau das Richtige für mich. Und da ich eher selten Vollast fahre, sehe ich die Haltbarkeit eher nicht so kritisch.
Achso, ich weiß, dass das OT ist, aber kennt einer Wendland? Ist das ein guter Tuner? Ein Bekannter hat dort nen A6 tunen lassen und ist begeistert.
Ich weiß nicht wies bei der VW Bank ist, aber bei mir hat anno dazumal einfach ein netter Anruf bei der Bank genügt und sie haben mir die Schlussrechnung + Detailaufstellung übermittelt.
Nach dem Überweisen der offenen Forderung lag der Brief 5 Tage später bei mir im Postkasten.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Dass dies in Abstimmung mit dem Kreditgeber passiert, versteht sich von selbst und natürlich muss der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen.
Und genau da scheint ja beim TE der Knackpunkt zu sein:
Zitat:
Brief von der VW Bank anfordern (z.B. für Ummeldung) und in dem Zuge das Tuning eintragen lassen.
Hier soll das Tuning ohne die Zustimmung der Bank erfolgen. Eigentum = rechtliche Herrschaft / Besitz = tatsächliche Herrschaft. Wenn die Bank die Gefahr sieht, dass durch ein Chiptuning der Wert ihrer Sicherheit sinken könnte (z.B. durch vorzeitigen Motorschaden) und somit der Kredit nicht mehr abgesichert wäre, kann sie sehr wohl ein Veto einlegen, bzw. Ersatsicherheiten verlangen.
Zitat:
Original geschrieben von Jlagreen
Hier haben wir leider wieder ein Paradebeispiel von "Am Thema vorbei". Was hat denn nun bitte die Diskussion, ob ich Eigentümer bin oder nicht mit meinem Anliegen zu tun?
das ist elementar für dein Problem. Bist du kein Eigentümer sondern nur Besitzer, hast du garnicht zu entscheiden ob es ein Chiptuning gibt oder nicht.
Mfg Zille