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Chiptuning

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 8. März 2017 um 16:12

Hallo liebe Leute,

fahre ein Mercedes C200 bj2009 Cdi ,w204 kombi,136ps.

Habe den vor vier Monaten vom Händler gekauft. Der Käufer ist mein Schwager und der Halter mein Vater. Jetzt folgendes, vor Zwei tagen ging mir die Motorelektronikleuchte an, deswegen war ich bei meinem Mechaniker um es checken zu lassen. Als er im Motorraum nach fehler suchte, entdeckte er einen Chiptuning. Dies habe ich soweit geprüft, und weiss das es nirgendwo eingetragen ist. Beim Kauf wurde von Chiptuning nichts gesagt.

Meine Fragen an euch:

stimmt es das wenn der Käufer auch nicht Halter ist, ist dem Händler keine Ansprüche mehr zu stellen?

Haben wir dennoch das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Welche vorgehensweise würdet ihr mir empfehlen?

Was ihr noch wissen solltet, hatte einen wildunfall und dadurch einen Frontschaden, der aber schon Fachgerecht gerichtet wurde.

Ich freue mich auf eure Antworten

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23 Antworten
am 8. März 2017 um 17:29

Ganz generell kann man sagen, daß nur derjenige von einem Vertrag "zurücktreten" kann, der auch genau einen solchen geschlossen hat. Nennung der Vertragsparteien ist wesentlicher Bestandteil eines gültigen Kaufvertrages. Demnach habt ihr nicht das Recht zurückzutreten, sondern nur dein Schwager.

Ein Gutachter müsste feststellen und halt dokumentieren, daß a) Tuning stattgefunden hat und b) Tuningfreiheit des Motors als eine wesentliche Eigenschaft der Sache Auto anzusehen ist...Dann könnte dein Schwager den Vertrag nach §119 BGB wegen Irrtum anfechten. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung halte ich hingegen für weniger aussichtsvoll.

Problem ist nur...kostet Geld und es gibt da viele verschiedene Meinungen.

Das wird vermutlich schwierig: Hier wie ich das sehe:

1) Der Käufer hat, wenn das Tuning verschwiegen wurde, ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrages.

2) Ob der Käufer Halter ist oder nicht spielt keine Rolle

3) Wenn zwischenzeitlich ein Schaden (Wildunfall) eingetreten ist, muss der "merkantile Wertverlust" bei Kaufrückabwicklung gegengerechnet werden.

In der Praxis heisst das m.E., dass sich das ganze nicht mehr lohnt :-( da die Gegenseite sich unendlich querstellen wird / kann.....)

Nach vier Monaten wird es vor allem schwierig nachzuweisen das der Wagen nicht von Dir oder dem Käufer gechipt wurde. So einfach bekommt man ein verunfalltes Fahrzeug ohne Wertverlust nicht los..

der ursprüngliche verkäufer kann und wirds angegben von Tuning nix gewust zu haben und schon ist der raus ,. es sei den du kannst nachweisen das es der Kaufzustand war bzw bekommst heraus wer den Chip eingebaut hat.

Rückabwiklung dürftest Du daher vergessen können da die beweismöglichkeit fehlt. .

Für künftige Fahrzeugkäufe immer den Wagen von Fachmann ( Gebrauchtwagenbeurteilung prüfen lassen ( Macht fast jede TÜV oder HU Prüfstelle im Bereich von ca 100-150 Euros ...) am besten bevor der Gekauft Umgemeldet oder Angemeldet wird oder wurde.

Jol.

am 8. März 2017 um 18:59

Zitat:

@jloethe schrieb am 8. März 2017 um 19:25:12 Uhr:

Nach vier Monaten wird es vor allem schwierig nachzuweisen das der Wagen nicht von Dir oder dem Käufer gechipt wurde. So einfach bekommt man ein verunfalltes Fahrzeug ohne Wertverlust nicht los..

der ursprüngliche verkäufer kann und wirds angegben von Tuning nix gewust zu haben und schon ist der raus ,. es sei den du kannst nachweisen das es der Kaufzustand war bzw bekommst heraus wer den Chip eingebaut hat.

Rückabwiklung dürftest Du daher vergessen können da die beweismöglichkeit fehlt. .

Ich sehe das weniger kritisch.

Es war ein Händler, dieser muss für Mängel grade stehen, egal ob er davon wusste oder nicht.

Und die ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr, sprich der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht schon bestanden hat.

Dass die Nummer eine Nummer voller Ärger wird, ist aber auch abzusehen.

am 8. März 2017 um 19:24

Zitat:

@jloethe schrieb am 8. März 2017 um 19:25:12 Uhr:

Für künftige Fahrzeugkäufe immer den Wagen von Fachmann ( Gebrauchtwagenbeurteilung prüfen lassen ( Macht fast jede TÜV oder HU Prüfstelle im Bereich von ca 100-150 Euros ...) am besten bevor der Gekauft Umgemeldet oder Angemeldet wird oder wurde.

Ist auch nicht das Allheilmittel.

Hatten den Fall erst in der Familie, es wurde ein Gebrauchter (kein MB) gekauft und vorher zur Prüfung gefahren.

Dort hieß es, "alles in Ordnung, kann bedenkenlos gekauft werden".

Ein paar Monate später dann der Motorschaden - Ölverbrauch ab Kauf die ganze Zeit erhöht - Diagnose: Risse in der Zylinderwand. Motorblock komplett im Eimer.

War allerdings innerhalb von 6 Monaten nach Kauf und der Händler hat die Kiste (nach zahlreichen Diskussionen und Anwalt) zurück genommen.

Wollte die Story nur mal anbringen, da TÜV/Dekra/Wasweißich Prüfung hier in letzter Zeit gerne als "Garantie" betrachtet wird.

Ob denen ein Chiptuning auffallen würde?

Ich will nun die Prüfung nicht schlecht reden, im Gegenteil.

Das macht schon durchaus seinen Sinn, da mal als "Laie" auch offensichtliche Sachen nicht unbedingt erkennen kann.

Aber so "versteckte" Sachen werden da eher nicht gefunden.

Zumindest nicht für "100-150€"

am 8. März 2017 um 19:33

Zitat:

@Feinstauben schrieb am 8. März 2017 um 20:24:22 Uhr:

Wollte die Story nur mal anbringen, da TÜV/Dekra/Wasweißich Prüfung hier in letzter Zeit gerne als "Garantie" betrachtet wird.

Ob denen ein Chiptuning auffallen würde?

Nie und nimmer. Bei einem Fahrzeug hatte ich mal so eine Prüfung (hat der Händler standardmäßig machen lassen), der Dekra Prüfer hat nicht einmal unter die Haube geschaut.

Man muss ganz ehrlich sagen, viele Dinge sieht auch der Fachmann nicht auf den ersten Blick.

am 8. März 2017 um 19:33

Zitat:

@Feinstauben schrieb am 8. März 2017 um 20:24:22 Uhr:

 

Wollte die Story nur mal anbringen, da TÜV/Dekra/Wasweißich Prüfung hier in letzter Zeit gerne als "Garantie" betrachtet wird.

Ob denen ein Chiptuning auffallen würde?

Ich will nun die Prüfung nicht schlecht reden, im Gegenteil.

Das macht schon durchaus seinen Sinn, da mal als "Laie" auch offensichtliche Sachen nicht unbedingt erkennen kann.

Aber so "versteckte" Sachen werden da eher nicht gefunden.

Zumindest nicht für "100-150€"

Naja, wenn das so ist wie auf dem Bild?...Die bräuchten ja nur den Aufkleber abziehen und über ne Aldi-Kasse ziehen, dann hätte man direkt noch das Kaufdatum! :)

Möchte ja niemandem zu nahe treten. Die ganze story ist irgendwie, ne...

https://www.youtube.com/watch?v=xjVrPhVftn8

:)

am 8. März 2017 um 19:43

Seit wann ist in einem solchen Barcode das Kaufdatum drin?

Hinter dem Code muss man erst mal die richtige Information haben. An der Aldikasse kommt da wahrscheinlich nur Error oder, wenn der Zufall groß genug ist, hat irgendein Produkt genau den gleichen Code.

am 8. März 2017 um 19:49

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. März 2017 um 20:43:18 Uhr:

Seit wann ist in einem solchen Barcode das Kaufdatum drin?

Hinter dem Code muss man erst mal die richtige Information haben. An der Aldikasse kommt da wahrscheinlich nur Error oder, wenn der Zufall groß genug ist, hat irgendein Produkt genau den gleichen Code.

Ja, vielleicht Toilettenpapier...:) Nein im Ernst, war nur Spaß!

am 8. März 2017 um 19:50

In so einem (EAN) Code ist nichts drin, außer die Zahlenfolge, die auch unter dem Strichcode abgebildet ist. Kannst dir ja mal den Spaß machen und die Zahl googlen, da kommt nur Käse.

Was Aldi / Lidl / Norma / MB / Tuner mit dieser Zahlenfolge verbinden ist dann den ihre Sache...

Aber kannst ja mal versuchen das an der Kasse zu scannen, vllt bekommst du dann Tunfisch in Olivenöl oder Pampers extra dry geliefert. (Wobei das dann auch Google gefunden hätte)

Weiterhelfen wird dir das aber nicht ;)

am 8. März 2017 um 19:54

Zitat:

@olsql schrieb am 8. März 2017 um 20:49:44 Uhr:

 

Ja, vielleicht Toilettenpapier...:)

Ich sag ja, fürn Arsch!

Mit dem Barcode muss man nicht mal zur Kasse des Discounters, da hilft auch ein durchschnittliches Smartphone mit passender App. Selbst wenn der Barcode ein älteres Datum beinhaltet, kann es immer noch vom aktuellen Besitzer gebraucht gekauft sein. Mit dem Datum ist nichts bewiesen.

am 8. März 2017 um 20:09

Nochmal, die Beweispflicht liegt beim Händler.

Theoretisch schon, praktisch kann das anders aussehen. Spätestens mit dem Wildschaden wird die Sache auf einen Vergleich raus laufen. Einfach nur den Wagen auf den Hof des Händlers stellen wird nicht funktionieren.

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