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Chirp-Modul jetzt erlaubt?
Vorhin kam ich an einem sehr neuen Mercedes vorbei (A-Klasse, B-Klasse, k.A.), es stieg eine Frau um die 60 aus (also kein Bastlerauto sie schloss die Türen und das Auto hupte ganz kurz (aber trotzdem recht laut). Ich will ja schon immer dieses "chirp-chirp" haben, aber es war(?) auf jeden Fall verboten.
Ich meine, ob das Auto jetzt piepst oder hupt, es ist eine akustische Rückmeldung, und darum ging's ja eigentlich bei dem Verbot.
Beste Antwort im Thema
Hat meiner auch, aber es ist meines Wissens verboten. Habe es sofort deaktivieren lassen, auch deshalb weil ich meine Nachbarn nicht ärgern will.
HTC
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103 Antworten
Das haben ja die meisten Autos ab Werk. Ist bei Auslieferung für den deutschen Markt halt deaktiviert. Kann man problemlos codieren/freischalten.
Erlaubt ist es deshalb trotzdem nicht. Aber wo kein Kläger...
Also das dies verboten sein soll kann ich nicht behaupten. Bei allen meinen Mercedes seit 2006 konnte ich im Multifunktionsdisplay die Funktion "Quittierung" aktivieren. Die Mercedes quittieren dann das Auf- oder Abschließen mit dem kurzen Hupton. Ist häßlich, tut aber seinen Zweck. Ich denke nicht das Mercedes da etwas illegales einbaut. Wie gesagt, Behauptungen das es verboten sein soll gibt es viele, aber eine gesetzliche Grundlage bei der STVZO finde ich nicht....
Bei meinem Mazda 3 quittiert er ab Werk mit Pieptönen beim Keyless-Go/abschließen/öffnen des Wagens.
Hat meiner auch, aber es ist meines Wissens verboten. Habe es sofort deaktivieren lassen, auch deshalb weil ich meine Nachbarn nicht ärgern will.
HTC
Bei mir ist so leise und nicht so aufdringlich wie bei Nachbars SLK.
Der Wagen muss eh' demnächst zur Inspektion, da frage ich mal, ob man es aktivieren kann. Unsere Nachbarn sind alle recht laut, da habe ich keine Hemmungen
Habe ich bei meinem Passat B7 auch mit CarPort aktiviert. Geht mit und ohne Kessy einwandfrei. Und wie gesagt, eine gesetzliche Grundlage das es verboten sein soll kann ich nirgendwo finden...
Habe meine neue B-Klasse vor 14 Tagen in Rastatt abgeholt.
Bei der Einweisung im Werk wurde ich gefragt, ob ich dies haben will.
Jetzt ist es so programmiert.
Mercedes würde dies wohl nicht tun, wenn es verboten wäre.
Außerdem empfinde ich es als nicht sehr laut.
Mag nicht laut sein aber nervig. Wenn das jeder machen würde
Ich hab an meiner Fernbedienung sogar ne Taste mit der ich die Alarmanlage (=Hupe) einschalten kann! Bei einfachem abschließen wird nicht quttiert, wenn ich die Schließen Taste doppelt drücke schon.
P.S. Alles Serie!
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 9. September 2015 um 10:29:34 Uhr:
Erlaubt ist es deshalb trotzdem nicht. Aber wo kein Kläger...
Es ist nicht genau geregelt. Einerseits darf man nicht unnötig Lärm machen. Andererseits darf man in angepasster Lautstärke kommunizieren. Bevor man so etwas einbaut, sollte man aber zuerst überlegen, wie seine Nachbarn ticken. Was tagsüber keinen interessiert kann nachts zum Problem werden. Das Thema Nachbarschaftsstreit wird in diesem Forum nicht selten diskutiert.
Zitat:
@Gurke1963 schrieb am 9. September 2015 um 10:34:59 Uhr:
Wie gesagt, Behauptungen das es verboten sein soll gibt es viele, aber eine gesetzliche Grundlage bei der STVZO finde ich nicht....
in der STVZO wirst du eine solche gesetzliche grundlage auch nicht finden, da es lediglich eine StVZO gibt...
dort wirst du dann allerdings neben der StVO gleich mehrfach fündig!
u.a. StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4; Richtlinie 95/56/EG...
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 9. September 2015 um 12:47:17 Uhr:
Zitat:
@Gurke1963 schrieb am 9. September 2015 um 10:34:59 Uhr:
Wie gesagt, Behauptungen das es verboten sein soll gibt es viele, aber eine gesetzliche Grundlage bei der STVZO finde ich nicht....
in der STVZO wirst du eine solche gesetzliche grundlage auch nicht finden, da es lediglich eine StVZO gibt...
dort wirst du dann allerdings neben der StVO gleich mehrfach fündig!
u.a. StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4; Richtlinie 95/56/EG...
Ich bin kein Jurist, ist mir auch wurscht. Aber dein Argument bezieht sich generell auf den rollenden Verkehr. Die Quittierung betrifft 1. Die StVZO weil die Funktion vom Hersteller in die Fahrzeuge eingebaut wurde und 2. den ruhenden Verkehr. Die StVO greift hier wohl eher nicht.
Und übrigens: Falls Du Rechtschreibfehler findest, bin ich großzügig und schenke sie dir.