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cleanen mit defender?
hallo leute,
fahre einen golf 4, drei türer, will aber meine beiben türen und den kofferraumdeckel cleanen. das mit der karoserir ist kein problem.
hab eine nach träglich eingebaute zentralverriegelung mit comfort steuerung.
so meine frage ist jetzt kann ich die zentralverriegelung mit dem defender verbinden?
weil wenn die stellmotoren der türen mal nicht gehen, kann ich namlich die fenster runter fahren lassen und die tür von innen aufmachen. am besten wäre es noch wenn ich die zentralverriegelung auf die fernbedienung des defenders programieren könnte. sprich das ein knopf linke tür, einer rechte tür und einer für die zentralfernbedienung mit comfort steurung ist.
danke für die antwort im vorraus
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18 Antworten
was sollen wir zu eine cleaningmaßnahme sagen, die dir kein prüfer in deutschland legal eintragen wird?
mfg
ich kriege das schon eingetragen.
ich will ja nur wissen ob das mit der elektronik geht
Zitat:
Original geschrieben von camron
ich kriege das schon eingetragen.
ich will ja nur wissen ob das mit der elektronik geht
dann freu dich schon mal auf das gehen zu fuss...
mfg
ich kriege das eingetragen, wenn ich ein knopf (seilzug) in die seitenschweller oder in der radkasten lege der die tür öffnet.
Zitat:
Original geschrieben von camron
ich kriege das eingetragen, wenn ich ein knopf (seilzug) in die seitenschweller oder in der radkasten lege der die tür öffnet.
tjo,
der gesetzgeber schreibt nur eine eindeutige kennzeichnung vor, ich glaube nicht, das du vorhast das farblich vorzuheben oder?
mfg
für den tüv notfalls.
egal, hast du den vieleicht eine idee zum thema elektronik
ich hab es definitiv gesehen mit eintragung in FZS also wer behauptet es geht nicht der irrt gewaltig, ein blauer golf II total clean zugelassen in borna !!!!!!!
soviel zum thema geht nicht einzutragen !!!!!!
und zum thema elektronik
also definitiv gehen tut das mit alle türen auf und eventuell ist am fensterheber was machbar.
problem zum defenter ab ich kein schaltplan die gibts nämlich leider nicht frei verfügbar sondern nur für den einbauservice
wenn mir plan bringst versuch ich den rest umzustricken.
m.f.g. T.f.G.
Hallo,
eine standhafte Eintragung ist definitiv nicht möglich! Sollte so was trotzdem eingetragen werden, würde diese Eintragung vor einem weiteren Prüfer, bzw einem Gericht nicht lange standhalten!
@camron
Du willst so eine Kennzeichnung nur für den TÜV vornehmen, danach aber wieder entfernen? So eine Aussage wird hier aber nicht gerne gesehen, solltest da nen wenig drauf aufpassen...
hi thommen,
ich streit mich echt ungern rum und ich habs bis jetzt und auch weiterhin für nicht empfehlenswert gehalten mit dem cleanen !!!
wie die rechtslage aussieht dazu kann ich nicht standfest genug argumentieren, aber was ich gesehen und in den händen hatte weis ich.
die karre wo ich gesehen habe hätte ich schon als normalo nicht am straßenverkehr teilnehmen lassen, wie das ein tüver ruhigen gewissens machen kann ist mir somit ein rätsel und das die zulassungsstelle das auch noch ZWEI seitig einschreibt erst recht aber es war nun mal so.
auszüge die mir noch im sinn sind:
hosenträgergurte dadurch rückbank nicht mehr nutzbar
recaro sportsitze
lüftungsschlitze in motorhaube beidseitig
motorhaube um 60 mm nach vorn verlängert
scheinwerferreflektoren schwarz eingefärbt (hauptscheinwerfer)
blaue rückleuchten
stoßstange und stoßstangenextraaufbau (fragt mich net nach details)
radkastenverbreiterung
felgen und bereifung
sportfahrwerk
pedalabdeckungen
überrollkäfig
domstrebe
komplettclean öffnung über fernbedienung defender
heckspoiler
10cm streifen tönung auf frontscheibe oben
mittelscheibenwischer vorn
extraseitenspiegel (nicht schön aber angebaut)
auspuff war auch noch was
usw usw
ein dicker ordner voller ABE's und extra wirklich alles im FZS eingetragen mit angeheftetem zusatzblatt weil der originalplatz nicht ausgereicht hat.
sry ich bin kein freund dieser ganzen maßnahmen und umbauten aber die kiste hat mich echt intresiert gerade weil ich soooooooo oft mit FFB's zutun habe.
und er hatte noch nichtmal die notöffnung dran!!!!!!!!
m.f.g. T.f.G.
Zitat:
Original geschrieben von tips für gratis
hi thommen,
ich streit mich echt ungern rum und ich habs bis jetzt und auch weiterhin für nicht empfehlenswert gehalten mit dem cleanen !!!
wie die rechtslage aussieht dazu kann ich nicht standfest genug argumentieren, aber was ich gesehen und in den händen hatte weis ich.
die karre wo ich gesehen habe hätte ich schon als normalo nicht am straßenverkehr teilnehmen lassen, wie das ein tüver ruhigen gewissens machen kann ist mir somit ein rätsel und das die zulassungsstelle das auch noch ZWEI seitig einschreibt erst recht aber es war nun mal so.
nur weil ein TÜV-Beamter aus "Gutem Willen" (man will hier ja keinen beschuldigen verbotene Dinge getan zu haben...) einträgt, heißt das nunmal gar nichts. Der nächste Polizist der sich damit auskennt (und bei uns gibt es sehr viele Hobbyschrauber bei den Grünen, weil altersdurschnitt bei 42...) wird ne mängelkarte ausstellen bzw das auto an ort und stelle stilllegen lassen (alles schon miterlebt )
mfg
PS: Sowas spassiert ja germe bei "großen" VW Treffen, das ist die Ausbeute deutlich höher...
Wie schon gesagt, EIntragungen die nichtig sind gibts wie Sand am Meer. Da kann der EIntragungshefter noch so dick und grosss sein, nützt am Ende alles nichts!
Auch mal eines der vielen schönen Beispiele:
Xenon-Licht eingetragen bei Golf 3, da SRA und ALWR vorhanden (Gasentladungslampen im Halogenscheinwerfer installiert)! Tragen dir sehr viele Prüfer ein, aber das eine solche Eintragung auch nichtig ist, sollte mittlerweile Jedem hier im Forum klar sein.
Bei der Eintragung mit den cleanen Griffen siehts net anderst aus...
dann frag ich mich ernsthaft wozu es ABE's gibt,wozu man für viel geld zum TÜV begutachten fährt und warum man es sich in die Papiere für nochmal geld bezahlen eintragen lässt wenn doch alle eintragungen und abnahmen eh nur unbrauchbar sind. wo is da die logik?
m.f.g. T.f.G.
Die Logig besteht darin, dass die meissten der Eintragungen schon rechtens sind und auch notwendig!
Nur sind Prüfe halt auch nur Menschen und können Fehler machen, bzw sind nicht immer auf dem all zu aktuellsten Stand der Gesetzeslagen. Oft wird Prüvern auch was vorgemacht, siehe allein Vorhaben des Threadstellers! Fürn TÜV will er die benötigten Sachen noch anbringen, danch sollen sie dann wohl wieder verschwinden! Bei solchen Täuschungen haben Prüfer dann auch keine Chance mehr
jaaaaaaa das ist aber dann arglistige täuschung, also später nicht mehr so wie es abgenommen und eingetragen wurde.
ich red ja von sachen die angebaut,begutachtet, abgenommen,eingetragen und so und nicht anders auch bleiben. warum hat da jemand das recht solche sachen für die man viel geld bezahlt hat für nichtig zu erklären.
wohl gemerkt so wie es bei der vorführung war und nicht nachträglich nochmal verändert!!!!
beispiel:
ich kauf mir eine sportliche auspuffanlage schön mit ABE
die verbau ich in stundenlanger arbeit
freu mich,endlich fertig, ab zum tüv,
begutachtet,abgenommen,bezahlt
mit dem wisch zur zulassungsstelle
eintragen und bezahlen.
freuen rumfahren
polizeikontrolle
vorlage aller gutachten und eintragungen und der grüne siehts anders und legts mir still (kein umbau nach abnahme)
wooooooo is da der sinn einer eintragung????
verständlich is es wenn nachträglich der ganze auspuff leer geräumt wurden wäre, so das nur noch ein durchgehendes rohr hättest, dann klar, entspricht das teil nicht dem vorgeführten und eingetragenem aber das is ja andere baustelle und zwar die der täuschung wie vom urposter gedacht aber illegal.
m.f.g. T.f.G.