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CLK 18 Zoll Bereifung

Themenstarteram 3. Juni 2018 um 8:25

Liebe Forumsmitglieder,

TÜV steht an und ich hatte noch 19 Zoller vom Vorbesitzer drauf. Ich fahre einen CLK 320 Baureihe: 209 Coupé

TÜV sagt, die sind so in der Kombi unzulässig und ich müsste auch an den Radkästen bördeln.

Daher habe ich meine Winterräder drauf gemacht. Diese sind auf 18 Zoll Felgen (8.0J18H2) auf 225/40 18 Reifen. Unterlagen habe ich dazu leider keine (Borbet Felgen)

Von Mercedes habe ich eine Liste mit zulässigen Reifen+Räder Kombinationen. Dort ist die oben genannte Kombination auch aufgeführt. Allerdings gilt diese laut Beschreibung nur für Mercedes Räder.

Nun meine Frage: brauche ich nochmal extra Unterlagen oder sind die 18 Zoller so in Ordnung und ich kriege damit TÜV (wenn ansonsten natürlich alles passt)?

Vielen Dank für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Ist nicht die Grundlage die, dass du mit einem Fahrzeug, desssen Betriebserlaubnis aufgrund unzulässiger Umbauten erloschen ist, gar nicht am Straßenverkehr hättest teilnehmen dürfen?

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Die Räder-Freigaben gelten nicht unbedingt nur für Mercedes Räder.

Wenn Du für die Borbet eine ABE oder ein Gutachten vorlegen kannst wird es keine Probleme geben. Wenn nicht, hast Du ein Problem.

Du hast dann nicht nur ein Problem sondern auch keinen Versicherungsschutz !

Du kannst Froh sein das Du keinen Unfall hattest als die 19 Zöller drauf waren denn auch damit bist DU ohne Versicherungsschutz gefahren!

Vielen ist das gar nicht bewusst und leider ist es auch einigen schlichtweg Egal.

Warum man sich Felgen ohne Papiere kauft ist mir schlichtweg Schleierhaft, wenn man sich ein Auto kauft schaut man doch auch das die Zulassung Teil I und Teil II dabei ist.......

Die Freigaben des Fahrzeugherstellers beziehen sich selbstverständlich nur auf dessen Räder.

am 3. Juni 2018 um 9:29

Zitat:

@Hennaman schrieb am 3. Juni 2018 um 10:54:28 Uhr:

Du hast dann nicht nur ein Problem sondern auch keinen Versicherungsschutz !

Du kannst Froh sein das Du keinen Unfall hattest als die 19 Zöller drauf waren denn auch damit bist DU ohne Versicherungsschutz gefahren!

Vielen ist das gar nicht bewusst und leider ist es auch einigen schlichtweg Egal.

Warum man sich Felgen ohne Papiere kauft ist mir schlichtweg Schleierhaft, wenn man sich ein Auto kauft schaut man doch auch das die Zulassung Teil I und Teil II dabei ist.......

So einfach ist das auch nicht. Die Versicherung müsste einen Kausalzusammenhang zwischen Unfall und unzulässiger Bereifung nachweisen. Allerdings ist Ärger vorprogrammiert, somit hast Du mit Deiner Warnung grundsätzlich recht.

Themenstarteram 3. Juni 2018 um 9:30

Zitat:

@baerschatz schrieb am 3. Juni 2018 um 10:32:51 Uhr:

Die Räder-Freigaben gelten nicht unbedingt nur für Mercedes Räder.

Wenn Du für die Borbet eine ABE oder ein Gutachten vorlegen kannst wird es keine Probleme geben. Wenn nicht, hast Du ein Problem.

http://komplettrad.store/shop/ebay/borbet/Belege/gb005081.pdf

entsprechendes konnte ich im Internet finden. Reicht das für die TÜV Prüfer aus?

Zitat:

So einfach ist das auch nicht. Die Versicherung müsste einen Kausalzusammenhang zwischen Unfall und unzulässiger Bereifung nachweisen. Allerdings ist Ärger vorprogrammiert, somit hast Du mit Deiner Warnung grundsätzlich recht.

.

Wie kommst Du da drauf das die Versicherung einen Kausalzusammenhang nachweisen muss?

In dem Moment in dem ich Teile an meinen Wagen schraube die nicht für diesen zugelassen sind erlischt die Betriebserlaubnis und das zieht nunmal den Verlust des Versicherungsschutzes mit sich.

Die Versicherung muss da gar nichts Nachweisen, der Halter muss Nachweisen das die Montierten Teile Zulässig sind.

Da ist es auch völlig Egal was für Bauteile Illegal sind zB. Beleuchtung, Räder, Bremsen, Auspuffanlage etc.

Wird ein Dritter bei einem Unfall Verletzt oder wird der Wagen eines Unfallgegners Beschädigt wird deine Haftpflicht den Schaden begleichen allerdings wird deine Versicherung dich danach in die Pflicht nehmen und das kann sehr schnell sehr Teuer werden, dazu kommen natürlich noch Strafen, Gerichtskosten etc.

Zitat:

@emb306 schrieb am 3. Juni 2018 um 11:30:15 Uhr:

Zitat:

@baerschatz schrieb am 3. Juni 2018 um 10:32:51 Uhr:

Die Räder-Freigaben gelten nicht unbedingt nur für Mercedes Räder.

Wenn Du für die Borbet eine ABE oder ein Gutachten vorlegen kannst wird es keine Probleme geben. Wenn nicht, hast Du ein Problem.

http://komplettrad.store/shop/ebay/borbet/Belege/gb005081.pdf

entsprechendes konnte ich im Internet finden. Reicht das für die TÜV Prüfer aus?

Ja :)

am 3. Juni 2018 um 10:45

Zitat:

@Hennaman schrieb am 3. Juni 2018 um 11:51:31 Uhr:

Zitat:

So einfach ist das auch nicht. Die Versicherung müsste einen Kausalzusammenhang zwischen Unfall und unzulässiger Bereifung nachweisen. Allerdings ist Ärger vorprogrammiert, somit hast Du mit Deiner Warnung grundsätzlich recht.

.

Wie kommst Du da drauf das die Versicherung einen Kausalzusammenhang nachweisen muss?

In dem Moment in dem ich Teile an meinen Wagen schraube die nicht für diesen zugelassen sind erlischt die Betriebserlaubnis und das zieht nunmal den Verlust des Versicherungsschutzes mit sich.

Die Versicherung muss da gar nichts Nachweisen, der Halter muss Nachweisen das die Montierten Teile Zulässig sind.

Da ist es auch völlig Egal was für Bauteile Illegal sind zB. Beleuchtung, Räder, Bremsen, Auspuffanlage etc.

Weil die entsprechende Rechtsprechung so lautet. Was Du da rezitierst sind Stammtischweisheiten, die jeder Grundlage entbehren. Du glaubst nicht ernsthaft, dass Du den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du einen illegalen Endschalldämpfer montierst? Auch kann sich niemand, wenn Du einem anderen Autofahrer hinten drauf fährst, über DEINE illegal abgedunkelten Heckleuchten beklagen. Die hatten mit dem Unfall nun mal nichts zu tun. Hatte der Unfallgegner solche Dinger dran, sieht es nun wieder anders aus.

Ist nicht die Grundlage die, dass du mit einem Fahrzeug, desssen Betriebserlaubnis aufgrund unzulässiger Umbauten erloschen ist, gar nicht am Straßenverkehr hättest teilnehmen dürfen?

am 3. Juni 2018 um 11:45

Das allein reicht aber nicht. Es muss durch die Veränderung eine Gefahrenerhöhung statt gefunden haben, die ursächlich für den Versicherungsfall war. Dann kann der Versicherer die Leistung in der Kasko verweigern. Aus der Leistungspflicht in der Haftpflicht kommt der Versicherer ohnehin nicht heraus. Hier könnte er höchstens Regress nehmen beim Versicherten, bis zu 5.000 EUR. Die Beweislast liegt allerdings beim Versicherten - ACHTUNG, Korrektur zu oben.

am 3. Juni 2018 um 13:13

Okay, wie das geregelt ist oder nicht, werden wir hier sicher nicht rechtssicher erörtern können... Die Versicherung würde erstmal zahlen und dann bei Vorliegen gewisser Umstände beim Versicherungsnehmer Geld zurückholen.

Soweit ich sehe, war aber das nicht Thema des Threads.

Der TE kann in seinem COC nachsehen, was er grundsätzlich als Reifengröße fahren darf. Nimmt er dazu die Originalräder des herstellers und beachtet auch noch ggf. die damit verbundenen Auflagen (z.B. Radlaufverbreiterungen in gewissen Konstellationen), ist er auf der sicheren Seite. Nimmt er ein Zubehörrad, schaut er einfach in dem dazugehörigen Gutachten nach, was er dabei zu beachten hat.

Und nun muss er nur noch einen passenden Reifen finden. Übrigens werden seit einiger Zeit hier vermehrt Hankook S1 bzw V12 (jeweils Evo2) zufriedenstellend eingesetzt. Ich selbst gehöre auch seit einiger Zeit auf meinem eigenen MB dazu, nachdem keiner der Premiumhersteller hier rundum überzeugen konnte. mal war es der Verschleiß, dann der Komfort, mal fast alles, was mir missfallen hat.

BTW: Wenn wir wissen, welches Borbet-Rad und welches Fahrzeug es genau ist, könnten wir sogar geneigt sein, genauer nachzusehen ;)

Themenstarteram 3. Juni 2018 um 13:46

Zitat:

@cdfcool schrieb am 3. Juni 2018 um 15:13:19 Uhr:

Okay, wie das geregelt ist oder nicht, werden wir hier sicher nicht rechtssicher erörtern können... Die Versicherung würde erstmal zahlen und dann bei Vorliegen gewisser Umstände beim Versicherungsnehmer Geld zurückholen.

Soweit ich sehe, war aber das nicht Thema des Threads.

Der TE kann in seinem COC nachsehen, was er grundsätzlich als Reifengröße fahren darf. Nimmt er dazu die Originalräder des herstellers und beachtet auch noch ggf. die damit verbundenen Auflagen (z.B. Radlaufverbreiterungen in gewissen Konstellationen), ist er auf der sicheren Seite. Nimmt er ein Zubehörrad, schaut er einfach in dem dazugehörigen Gutachten nach, was er dabei zu beachten hat.

Und nun muss er nur noch einen passenden Reifen finden. Übrigens werden seit einiger Zeit hier vermehrt Hankook S1 bzw V12 (jeweils Evo2) zufriedenstellend eingesetzt. Ich selbst gehöre auch seit einiger Zeit auf meinem eigenen MB dazu, nachdem keiner der Premiumhersteller hier rundum überzeugen konnte. mal war es der Verschleiß, dann der Komfort, mal fast alles, was mir missfallen hat.

BTW: Wenn wir wissen, welches Borbet-Rad und welches Fahrzeug es genau ist, könnten wir sogar geneigt sein, genauer nachzusehen ;)

Es handelt sich um Borbet VS 80835 und gefahren wird ein CLK Baureihe 209. 160kw. Wenn ich die oben gepostete Liste zu Rate ziehe ist das bereits begutachtet und für zulässig befunden worden

Das sind keine Stammtischweisheiten sondern Berufserfahrung aber bau Dir ruhig jeglichen Illegalen Tuningscheiß an die Karre nur fang im Schadensfall nicht an zu Weinen.

"Gummihöcker" hat es schon treffend auf den Punkt gebracht.

Was Hankook angeht, die haben sich schon sehr gemausert zu anfangs wurde Hankook auch als Asiamüll betitelt inzwischen werden sie unter anderem in Europa gebaut.

Ich fahre schon seid vielen Jahren Hankook und war / bin immer zufrieden Aktuell habe ich auf dem BMW e61 den S1 Evo2. auf dem e46 hatte ich die S1 Evo, auf dem CLK Cabrio A208 hatte ich den Ventus Prime.

Die Winterreifen ebenfalls bei allen Fahrzeugen von Hankook.

Auf meinem Mercedes ML55 AMG fahre ich Aktuell den HANKOOK Ventus ST RH06 in 285/50 R18,

dieser Reifen hat im Aktuellen Reifentest für SUV Platz 1 belegt!

Zuvor hatte ich auf dem ML den Dunlop Sport SP 9000 in gleicher Größe drauf, der war schon sehr gut aber der Hankook ist da noch besser. (Meine persönliche Meinung)

am 3. Juni 2018 um 15:04

Mit der Borbet dürfte es keine Probleme geben, auch hinsichtlich irgendwelcher Auflagen zu den 225/40-18 ist da nichts besonderes vermerkt. Allerdings habe ich das jetzt in einem Gutachten eines aktuellen Rades mit 8x18 ET35 von Borbet nachgesehen.

Wenn du die Papiere zum Rad nicht hast, dann ruf einfach mal beim Gustav B. an, Tel +49 (0) 29 84 / 30 11 60. Eine Alternative habe ich immer beim TÜV, zumindest bei unserem hier, die schauen in der Datenbank nach, und suchen mir da raus, was ich brauche, das ziehe ich aber nur, wenn ich was eintragen lassen will.

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