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Codierer Vmax entfernen Garantie ?

Mercedes C-Klasse
Themenstarteram 15. Mai 2018 um 18:16

Hallo Leute ,

Habe mal eine Frage an euch. Ich bin auf dieses Video aufmerksam geworden wo gezeigt wird wie Mann generell Mercedes Modelle umcodieren lassen kann , hier der Link : https://m.youtube.com/watch?v=GNN0bTBM2D8 Mich reizt an der ganzen Geschichte die Vmax Aufhebung. Meine eigentliche Frage ist aber ( da ich kein Driverspackage in meinem C63s habe ) wie sich das Verhalten sollte falls mir auf der Bahn mal der Motor verrecken sollte ( ich weiß "eher" unwahrscheinlich aber möglich ) und Mercedes mich zur nächsten Werkstadt schleppt , sehen die dann das ich laut Ausstattungsliste kein Driverspackage habe und verwehren mir die Garantie ? gibt es Alternativen ? Evtl bei AMG selbst entsperren lassen ?!

LG Kevin

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29 Antworten
am 15. Mai 2018 um 18:59

Sehen tun die alles wenn sie es wollen, also wenn du das DP mit dazu bestellst ist auch nichts unterschiedliche am Auto/Motor. Bei denen wird es auch nur codiert ab Werk, allerdings besteht das Risiko natürlich dass sie abwinken möchten wenn ein Schaden am Motor Auftritt. Auf der sicheren Seite bist du wenn du es direkt bei AMG machen lässt.

wüsste nicht das man das beim W205 einfach so umprogrammieren könnte! Das im Video ist das Vorgängermodell.

 

Sehen können die es vielleicht das du schneller gefahren bist, aber selbst dann müssen die beweisen können, das der Schaden durch die Geschwindigkeit entstanden ist. Da solche Fahrzeuge für 300kmh und mehr ausgelegt sind, stelle ich mir das schwer vor.

Themenstarteram 16. Mai 2018 um 9:52

Ich habe ihn schon angeschrieben ist bei mir machbar

Zitat:

@Silberpfeil_F1 schrieb am 16. Mai 2018 um 11:52:51 Uhr:

Ich habe ihn schon angeschrieben ist bei mir machbar

was ist machbar? Die 290kmh aus dem Driverspackage, oder komplett auf?

Ich hab ein Modul von No-Limit und komplett offen, bis jetzt ist der Motor auch nicht auseinander gefallen. Aber die Fahrten über 270/280 kann man an einer Hand abzählen. Ist nur interessant das er ü260 geht wegen der TDI Fraktion, ist blöd wenn man abgeregelt wird und die wieder aufschliessen.

Themenstarteram 16. Mai 2018 um 14:28

Hat gemeint Vmax würde auf gehen bis 310 , was hast du bei No Limit bezahlt ?

Zitat:

@Silberpfeil_F1 schrieb am 16. Mai 2018 um 16:28:37 Uhr:

Hat gemeint Vmax würde auf gehen bis 310 , was hast du bei No Limit bezahlt ?

kostet bei denen glaub ich 1200€ hab aber von jemand anders privat gekauft. Ist nur ein Stecker Sache von 5 Min.

Vmax per Codierung ist problemlos möglich.

 

Softwareseitig per Varianten Codierung sind im Steuergerät, ab Werk, maximal 317 KMH hinterlegt für die Vmax

 

https://mnrc.team

Die Reifen bitte nicht vergessen ;-)

Zitat:

@Durandula schrieb am 16. Mai 2018 um 08:15:37 Uhr:

wüsste nicht das man das beim W205 einfach so umprogrammieren könnte! Das im Video ist das Vorgängermodell.

Sehen können die es vielleicht das du schneller gefahren bist, aber selbst dann müssen die beweisen können, das der Schaden durch die Geschwindigkeit entstanden ist. Da solche Fahrzeuge für 300kmh und mehr ausgelegt sind, stelle ich mir das schwer vor.

Beweisen müssen sie dir erst einmal wenig, liegt das meiste im guten Willen des Händlers, ansonsten ärgerst Du Dich nämlich mit einem Anwalt endlos rum. Erst einmal hast Du einen illegalen Eingriff ins Steuergerät vorgenommen womit jede Gewährleistung erlischt.

Aber wie geschrieben am Ende liegt es an dem Kulanz Willen Deines Händlers, ich hatte das 2x mit einem Motorradmotor, hat nur funktioniert da der Händler mitgemacht hat, und das weil ich keine Geiz ist geil Politik gefahren bin, einmal war Eigenverschulden.

Daher sollte man sich einfach bewusst sein welches Risiko man eingeht, wenn nichts passiert ist das alles easy, wenn doch, was kostet ein C63 Motor oder Getriebe? Und das für 2x Vollgas im Jahr, kann man ja abwägen.

Zitat:

@nervtoeter schrieb am 24. Mai 2018 um 10:11:08 Uhr:

Zitat:

@Durandula schrieb am 16. Mai 2018 um 08:15:37 Uhr:

wüsste nicht das man das beim W205 einfach so umprogrammieren könnte! Das im Video ist das Vorgängermodell.

Sehen können die es vielleicht das du schneller gefahren bist, aber selbst dann müssen die beweisen können, das der Schaden durch die Geschwindigkeit entstanden ist. Da solche Fahrzeuge für 300kmh und mehr ausgelegt sind, stelle ich mir das schwer vor.

Beweisen müssen sie dir erst einmal wenig, liegt das meiste im guten Willen des Händlers, ansonsten ärgerst Du Dich nämlich mit einem Anwalt endlos rum. Erst einmal hast Du einen illegalen Eingriff ins Steuergerät vorgenommen womit jede Gewährleistung erlischt.

Aber wie geschrieben am Ende liegt es an dem Kulanz Willen Deines Händlers, ich hatte das 2x mit einem Motorradmotor, hat nur funktioniert da der Händler mitgemacht hat, und das weil ich keine Geiz ist geil Politik gefahren bin, einmal war Eigenverschulden.

Daher sollte man sich einfach bewusst sein welches Risiko man eingeht, wenn nichts passiert ist das alles easy, wenn doch, was kostet ein C63 Motor oder Getriebe? Und das für 2x Vollgas im Jahr, kann man ja abwägen.

Ich habe schonmal gar keinen Eingriff ins Steuergerät vorgenommen, das gilt es erstmal zu beweisen. Dein Händler kann so viel guten Willen wie er will haben, das ok zu Garantiereparaturen gibt nicht er, sondern jemand anders. Hier geht es um Aufhebung der Vmax und daraus etwaig resultierende Schäden, was sowieso erstmal „sehr sehr“ unwahrscheinlich ist, ausser man fliegt bei 300 Sachen ab, das sind dann aber andere Schäden.

Verreckt jetzt der Turbolader kann das verschiedene Ursachen haben, der Motor dreht bei Vmax Aufhebungen auch nicht höher, als ohne Aufhebung.

Bei Umprogrammierung des Steuergerätes zwecks Leistungssteigerung ist das eine andere Geschichte, das ist hier aber nicht das Thema.

 

Natürlich dreht der bei 300 km/h höher als bei 260 km/h, wie kommst du denn auf den Dampfer ?

Zitat:

@sPeterle schrieb am 24. Mai 2018 um 13:36:40 Uhr:

Natürlich dreht der bei 300 km/h höher als bei 260 km/h, wie kommst du denn auf den Dampfer ?

Was für ein Dampfer? Wenn du Beispiel 280 im 5. Gang fährst bis in den roten Drehzahlbereich, höher als maximale Drehzahl geht eh nicht, so war das gemeint. Es ist Wurst ob du dabei 250 oder 300 fährst und in welchem Gang.

Geh mal davon aus, dass man genau auslesen kann, dass Du im 7. Gang bei 6.500 u/min gefahren bist. (zum Beispiel). Und das mit Begrenzung 250 km/h wohl nicht gehen wird.

Zitat:

@Drivingman schrieb am 24. Mai 2018 um 14:07:30 Uhr:

 

Geh mal davon aus, dass man genau auslesen kann, dass Du im 7. Gang bei 6.500 u/min gefahren bist. (zum Beispiel). Und das mit Begrenzung 250 km/h wohl nicht gehen wird.

Hab keine Begrenzung auf 250kmh gehabt. Wir sprechen auch nicht von mir, sondern vom Thema und den Fragen hier.

Schau mal, ich weiss nicht ob du schonmal vor Gericht warst, erstmal kommt es drauf an was kaputt ist und inwieweit das in dem Fall hier mit der Geschwindigkeit zu tun haben kann, die Beweislast liegt beim Hersteller. Dann kommt es drauf an ob ein Auslesen, mit was oder wie als Beweis verwertbar ist. Es muss auch nachgewiesen werden wie manipuliert wurde und auf welche Weise das den Schaden verursacht hat.

Wenn jetzt der Reifen platzt und du deswegen einen Crash machst ist das was anderes. Aber einen zB Turboladerschaden auf eine gefahrene Geschwindigkeit zu schieben, die Beweisführung würde ich gerne mal sehen.

Du hast bestimmt auch noch nie woanders gepinkelt ausser in der Toilette?

Müssen immer 3-4 Moralprediger aus dem Busch springen und mit dem Finger winken.

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