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Codierung zusätzliches Beremslicht STVO-konform?

VW
Themenstarteram 21. Juni 2018 um 5:22

Guten Morgen,

ist die Codierung unten wirklich STVO-konform?

Ich habe es noch nicht getestet aber ist das ganze nicht evtl. bei Nacht zu hell?

Ich frage mich warum es dann nicht ab Werk so codiert ist?

Zitat:

VenDeTTa schrieb am 2. März 2014 um 16:20:50 Uhr:

-Schlusslicht Innen Doppelfunktion Bremslicht, zusätzlich Deaktivierung bei aktiver Nebelschlussleuchte STVO Konform (Codierung für Fahrzeuge mit LED Rückleuchten):

STG09 > Zugriffsberechtigung: 31347 > Anpassung > Kanal "(12)-Leuchte27 NSL RC6-

Lichtfunktion E27" > auf "Nebelschlussleuchte wenn kein Anhänger gesteckt" setzen (Werkseinstellung: Nicht aktiv)

STG09 > Zugriffsberechtigung: 31347 > Anpassung > Kanal "(14)-Leuchte27 NSL RC6-

Dimmwert EF27" > auf "10%" setzen (Werkseinstellung: 0%)

STG09 > Zugriffsberechtigung: 31347 > Anpassung > Kanal "(15)-Leuchte27 NSL RC6-

Dimming Direction EF27" > auf "minimize" setzen (Werkseinstellung: Nicht aktiv)

Beste Antwort im Thema

Egal ob die Codierung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder nicht (Abstände usw.), zulässig ist diese Codierung so oder so nicht, weil die entsprechende Leuchte gar nicht als Bremslicht zugelassen ist. Eine "gesetzeskonforme" Codierung gibt es also nicht.

Das ganze fällt übrigens in den Bereich der StVZO, nicht der StVO. ;)

Disclaimer: Ich will hier niemanden belehren, mir geht es nur um die Beantwortung der Frage.

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Warum zu hell? Es geht darum, dass die innere Bremsleuchte bei aktiver Nebelschlussleuchte deaktiviert werden muss, weil der gesetzliche Abstand (ich meine 10cm) der beiden Leuchten zueinander unterschritten wird. VW hält diese Vorgabe ein, weil dort die innere Leuchte kein Bremslicht ist. Ergo, Kodierung ist gesetzeskonform.

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 5:46

Ich meine ja nachts, weil es dann vielleicht einfach zuviel Licht ist wenn jemand an der Ampel hinter mir steht? (Wie gesagt noch nicht getestet wie das nachts aussieht).

Es muss doch einen Grund geben warum VW das nicht ab Werk so einstellt?!

Edit: zu schnell gelesen, okay also meinst du es liegt an dem Abstand.

Könnte natürlich sein aber sie könnten das doch ebenfalls so lösen?!

Weil anstatt drei Bremsleuchten fünf Bremsleuchten leuchten? Nein, habe das schon seit über zwei Jahren so...hat mich noch keiner aus dem Auto gezogen. ;)

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 5:52

Auf die Idee bin ich auch noch nicht gekommen weiter zu zählen :D da würde ich das aber eher als eine Einheit sehen was ja deine Erfahrung auch bestätigt.

Also wenn das nachts nicht zu hell ist und ich niemanden damit belästige würde ich mir dann auch nicht weiter den Kopf zerbrechen und es gern so lassen, da ich mir dachte das es auch sicherer ist (vorallem an sehr hellen Tagen).

Sehe ich genauso...willkommen im "inneren Bremslichtclub" :D aber wie gesagt: wichtig ist die konforme Kodierung bei aktiver NSL.

Kann mir einer mal zeigen mit Foto oder Video was genau der Unterschied ist? :-)

Ich erst heute Abend...

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 6:14

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 21. Juni 2018 um 07:54:30 Uhr:

Sehe ich genauso...willkommen im "inneren Bremslichtclub" :D

Hehe, danke :D

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 21. Juni 2018 um 07:54:30 Uhr:

wichtig ist die konforme Kodierung bei aktiver NSL.

Auf jeden Fall!

Zitat:

@CC_36 schrieb am 21. Juni 2018 um 07:55:01 Uhr:

Kann mir einer mal zeigen mit Foto oder Video was genau der Unterschied ist? :-)

Schau mal hier weiter unten ist ein Foto:

https://www.stemei.de/.../schlusslicht-als-bremslicht.php

Egal ob die Codierung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder nicht (Abstände usw.), zulässig ist diese Codierung so oder so nicht, weil die entsprechende Leuchte gar nicht als Bremslicht zugelassen ist. Eine "gesetzeskonforme" Codierung gibt es also nicht.

Das ganze fällt übrigens in den Bereich der StVZO, nicht der StVO. ;)

Disclaimer: Ich will hier niemanden belehren, mir geht es nur um die Beantwortung der Frage.

Die innere Leuchte ist zumindest im vFL Variant nicht als Bremslicht geprüft und zugelassen.

Hier sind die inneren Lampen für die Funktionen

R1D AR und F1 zugelassen

(R1D ist eine Rückleuchte, die gemeinsam mit einer anderen Leuchten darf

AR der Rückfahrscheinwerfer, F1 die NSL)

Die äußeren Lampen haben R1D-S1 und 2a

R1D-S1 ist eine kombinierte Rück/Bremsleuchte, wobei die Rückleuchte zusammen mit einer weiteren betrieben werden darf, nicht aber die Bremsleuchte)

2a ist ein Rückwärtiger Blinker

@DieselSeppel: Hier gilt die ECE, nicht die StVZO

@newty: Ich will dir keinesfalls widersprechen, deine Ausführungen sind sicher korrekt.

Aber:

Solange die Autofahrer, gerade im innerstädtischen Verkehr, zunehmend nur noch auf das Smartphone schauen (immer gut zu sehen, da Kopf nach unten), möchte ich lieber 10 Bremslichter haben, am besten noch mit Laserlicht.:D

Bei meinem SV sind auch alle 5 Leuchten "in Betrieb", man kann einfach nicht genug nach hinten warnen. Besonders im Kreuzungsbereich. Mag sein das es nicht StVZO konform ist, aber solange das mit den Smartphones immer schlimmer wird, ist es mir relativ egal.

Zitat:

@newty schrieb am 21. Juni 2018 um 13:21:28 Uhr:

Die innere Leuchte ist zumindest im vFL Variant nicht als Bremslicht geprüft und zugelassen.

Hier sind die inneren Lampen für die Funktionen

R1D AR und F1 zugelassen

(R1D ist eine Rückleuchte, die gemeinsam mit einer anderen Leuchten darf

AR der Rückfahrscheinwerfer, F1 die NSL)

Die äußeren Lampen haben R1D-S1 und 2a

R1D-S1 ist eine kombinierte Rück/Bremsleuchte, wobei die Rückleuchte zusammen mit einer weiteren betrieben werden darf, nicht aber die Bremsleuchte)

2a ist ein Rückwärtiger Blinker

@DieselSeppel: Hier gilt die ECE, nicht die StVZO

Hauptsache für sowas gibt es 1000 Vorschriften und Regelungen... :o

Ich verstehe das Gemecker jetzt nicht. Seit doch wenigstens froh, dass durch den Zeichensalat klar ist, dass es eben nicht erlaubt ist :)

Zitat:

@Mario_G7 schrieb am 22. Juni 2018 um 23:35:59 Uhr:

Hauptsache für sowas gibt es 1000 Vorschriften und Regelungen... :o

Sei doch froh darüber.

Gerade diesen Bereich unreguliert zu lassen, würde doch das blanke Chaos heraufbeschwören.

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