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Crash Car

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 19:03

Hallo, leider habe ich gestern mit meinem Golf V Sportline einen Unfall verursacht (EZ 07/2005, Laufleistung 11 tkm, BLP 21 T€), bin aber zum Glück Vollkasko versichert. Gem. Werkstatt würde die Reparatur rd. 5 T€ netto kosten (der Wagen ist links vorne ziemlich beschädigt).

Da insbesondere die Achse links vorne angebrochen ist, erscheint mir der Wert jedoch zu niedrig. Lohnt es sich erfahrungsgemäß, noch einen Gutachter (würde allerdings die Versicherung auswählen) kommen zu lassen? Evtl. würde ich den Wagen nämlich unrepariert veräußern und mir einen neuen kaufen. Die Werkstatt möchte vermutlich lieber den Reparaturauftrag bekommen.

S.

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21 Antworten
am 8. Mai 2006 um 19:10

wenn für den wagen noch ein guter preis erziehlt werden kann würde ich ihn an deiner stelle verkaufen und einen neuen holen!!!

hat die werkstatt einen kostenvoranschlag erstellt oder ein gutachten?

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 19:16

Die Werkstatt (= Vertrauenswerkstatt der Vers.) hat nur einen Kostenvoranschlag erstellt. Ich habe mittlerweile auch gelesen, dass die Werkstatt gar keine Voranschläge i. S. v. Gutachten erstellen darf. Der Händlereinkaufspreis meines gerade einmal 10 Monate alten Golf V wurde zudem mit nur noch T€ 13 angegeben (eindeutig zu wenig)!!

am 8. Mai 2006 um 19:28

schau mal hier, das wird dir evtl. weiterhelfen können.

am 9. Mai 2006 um 4:39

Meiner ist vorletzte Woche repariert worden, eigentlich ist mir nur einer in den rechten Kotflügel gefahren, zus. Scheinwerfer und Frontspoiler angekratztkratzt. Die Felge mit Reifen wurde getauscht und die Seitenleiste der Tür ersetzt.

Das ganze hat schon 6.700 Euro (mit Gutachten, lt. Teile- und Lohnliste) gekostet. Da kommt mir 5.000 Euro auch ein bisschen wenig vor, wenn du schreibst, dass er ziemlich beschädigt ist.

darfst nicht vergessen bei der versicherung wenn du ihn reparieren lässt den merkantilen minderwert geltend zu machen. das ist die summe die du beim wiederverkauf verlierst weils ein unfallwagen ist.

Also bei ner höhe von 5.000 € kommt normalerweise Standardmäßig ein Gutachter. Ich würd da schon einen kommen lassen. Kostet ja nichts.

Themenstarteram 9. Mai 2006 um 16:36

Die Versicherung hat mir heute mitgeteilt, dass der (zu niedrige) Kostenvoranschlag der Vertrauenswerkstatt plausibel sei und deshalb kein Gutachter eingeschaltet wird. Ein Minderwert wg. der Eigenschaft als Unfallwagen werde nur bei einem Haftpflicht-, nicht aber bei einem Vollkaskofall ersetzt.

Da die Werkstatt mit der Versicherung anscheinend irgendwie zu meinen Lasten zusammenarbeitet, werde ich morgen gegen eine kostenlose Abholung den Auftrag einer Werkstatt meiner Wahl anbieten. Beim dann garantiert höheren Kostenvoranschlag kommt bestimmt ein Gutachter, bezahlt von der Versicherung.

Wird der Wagen dann schließlich doch nicht repariert, ersetze ich meiner Werkstatt die Abholkosten.

In jedem Fall kann ich bei einem größeren Schaden niemandem empfehlen, den Wagen zu einer Werkstatt der Versicherung abschleppen zu lassen.

am 9. Mai 2006 um 16:49

Das hätte ich sowieso nicht getan.

Bist du Rechtschutzversichert ?

Themenstarteram 9. Mai 2006 um 17:09

Bin ich nicht. Ich habe gerade eben aber auch auf der Internetseite der Versicherung gelesen, dass in der ersten 12 Monaten in der VK eine Neupreisentschädigung gibt - bezieht sich das nur auf einen Totalschaden oder auch auf Wertverluste durch den Unfall?

am 9. Mai 2006 um 17:32

hast du meinen link schon gelesen? ist doch klar das die versicherer die kosten möglichst niedrig halten wollen. kann man ja auch aus meinem link heraus lesen...

Themenstarteram 9. Mai 2006 um 17:40

Ja, danke - das habe ich. Ein Vorgehen der Versicherung in Richtung Totalschaden wäre mir aber recht (nur dann gibt es vermuitlich die Neupreisentschädigung).

Zitat:

Original geschrieben von Stryder

Ich habe gerade eben aber auch auf der Internetseite der Versicherung gelesen, dass in der ersten 12 Monaten in der VK eine Neupreisentschädigung gibt - bezieht sich das nur auf einen Totalschaden oder auch auf Wertverluste durch den Unfall?

Normal sind es 6 Moante und nicht 12.

Nur sehr sehr weniger Versicherungen bieten 12 Monate an.

Bei welcher Versicherung bist du denn?

am 9. Mai 2006 um 18:33

Ehrlich gesagt würde ich das Geld für einen Gutachter meiner Wahl investieren und dieses dann, sollten die Summen enorm auseinander driften, der Versicherung vorstellen und um Stellungsnahme bitten.

Erst dann bist du auf der sicheren Seite.

Dann hast du Klarheit über die Höhe des Schadens und kannst beruhigt schlafen.

Solltest du rechtlichen Rat einholen oder sogar gegen deine jetzige Versicherung klagen wollen, so kannst du die Kosten vom Anwalt [ Stichwort Kostennote ] der Versicherung aufbrummen.

+++

Neuwagen aber kein Geld für eine Rechtschutz, ich hoffe du lernst was draus....

Themenstarteram 9. Mai 2006 um 18:59

Ich weiß nicht, ob ich in dem Forum den Namen der Versicherung nennen darf. Die Versicherung kürzt sich in jedem Fall mit drei Buchstaben ab, ist sehr groß + sehr bekannt (welche könnte es wohl sein??).

Der Neupreis wird bei dieser Versicherung erst seit kurzem für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ersetzt (soll vermutlich ein Wettbewerbsvorteil sein, es waren vorher 6 Monate, gilt aber nur für Totalschäden).

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