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Cupra Hybrid-Wochen Abholung MUSS bis 31.3.2025 in der Autostadt erfolgen
Hallo, ich habe im Dezember im Rahmen der sogenannten Hybrid-Wochen einen unschlagbar günstigen Formentor VZ bestellt.
Gestern habe ich mal bei meinem Händler angerufen und mich nach dem Stand der Dinge erkundigt.
Das Auto wäre wohl Anfang bis Mitte März in Wolfsburg - somit bleiben mir im schlechtesten Fall 10 Tage zur Abholung.
Vorher muss das Auto aber auch noch zugelassen werden. Um es zuzulassen brauche ich, bzw. die Zulassungsstelle, aber den Fahrzeugbrief.
In den AGB des Vertrages steht, dass der Leasinggeber bei Nichtabnahme (tritt diese automatisch nach den typischen 14 Tagen ein?) von den gesetzlichen Rechten gebrauch machen kann. Weiter steht, dass der Schadenersatz mindestens 15% vom Fahrzeugpreis ist, es sei denn ich belege, dass der Schaden geringer ist.
Mein aktueller Plan sieht so aus, dass ich pro Forma am 28. März einen Termin bei der Zulassungsstelle mache (gestern gab es nur Termine bis zum 21.3.) und das Auto dann am 31. März in Wolfsburg abhole.
1. Gibt es hier noch weitere Personen, die bezüglich der zeitlichen Vorgaben Bedenken haben?
2. Die Kapazität der Autostadt wird mit bis zu 500 Fahrzeugen angegeben. Denkt ihr, dass diese durch so spezielle Aktionen an einzelnen Tagen in der aktuellen Zeit trotzdem ausgebucht sein kann?
3. Kann ich bzw. der Händler da jetzt schon einen Termin reservieren?
4. Was für Auswirkungen könnte es haben, wenn ich das Fahrzeug nicht bis zum 31. März abhole?
5. Wenn Cupra sagt, dass es das Auto nur (angenommen) 2.000 € günstiger gibt, wenn es bis zum 31. März zugelassen wird, müsste ich dann die 2.000 € bezahlen, wenn ich es später abhole?
Da ich vor Bestellung des Formentors geplant hatte, ab dem 2. April in der Region (100 km entfernt) Urlaub zu machen, hatte ich schon mal angefragt, ob es reichen würde, das Fahrzeug am 31. März zuzulassen und dann irgendwann zwischen dem 2. und 12. April abzuholen - das wurde abgelehnt, es wurde auf die Abholung bis 31. März bestanden.
Somit bleibt mir entweder eine Verschiebung oder Verlängerung des Urlaubs oder eben 4 Stunden Bahnfahrt nach Wolfsburg, Autoübergabe und 4 Stunden Heimfahrt.
PS: Leasinggeber ist SEAT Leasing - Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig
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7 Antworten
„Die Fahrzeugauslieferung muss bis zum 31.03.2025 erfolgen.“
Das gilt. Wenn Du das Fahrzeug nicht abholen kannst, weil Deine Vorarbeiten nicht erledigt sind (Termin Zulassungsstelle platzt weil MA krank …), dann kannst Du in Regress genommen werden.
Klappt das nicht, weil Dir kein Termin angeboten werden kann, sollte das nicht Dein Problem sein.
Das der Termin ggfls. Mitte März liegt, spielt dann keine Rolle. Da musst Du Dir halt die Abholung organisieren.
Aber mal 2 Fragen:
1. warum hast Du den Händler nicht gefragt, was genau passiert, wenn Du es bis zum 31.3. nicht schaffst das Fahrzeug abzuholen?
2. die Frist war Dir bei Vertragsabschluss bekannt. Warum planst Du so knapp? Du kannst doch nicht davon ausgehen, dass für Dich speziell ein Abholungstermin Ende März geplant werden kann.
Wir haben bei dem sehr guten Angebot unseres 208 e gewusst, das wir die Kiste 350km entfernt abholen müssen. Das war dann ein entspannter Tag Gleitzeit/Urlaub und am Ende ein günstiges Fahrzeug nach unseren Wünschen.
Daher verstehe ich das Drama mal so gar nicht .
Ansonsten:
zu 1: nein
2: ja
3: Händler fragen
4: Händler fragen
5: Händler fragen; grundsätzlich sollten Vertragsstrafen irgendwo festgehalten und Dir bekannt worden sein. Hast Du ALLES in den Verträgen gelesen?
1) Möglich
2) Selbstverständlich. Die Autostadt ist auch ohne Aktionen immer recht voll. VW-Fahrzeuge haben übrigens auch Vorrang auf Übergabetermine und innerhalb der Autostadt interessiert auch niemanden ob du eine Abnahmepflicht für Tag X hast. Gerade bei Cupra bekommt man oft nur Termine mit Wochen Vorlauf, bei VW meist wenige Tage. Hintergrund: Man will in der Auslieferung primär VW Fahrzeuge stehen haben, irgendwie auch verständlich in der VW Autostadt. Wunschtermine sind dann generell nur ganz schwer und bedingt je nach Kapazität möglich.
3) Erst nach Fertigung und in Anlieferung werden Termine vergeben.
4) Das steht in deinen Unterlagen. Der von dir zitierte Passus hat mit diesen Aktion erstmal nichts zu tun. Diese Aktionen sind auch nur Prämien für die Händler seitens Cupra um Produktionen auszulasten. Daher ist das dann erstmal ein Problem deines Händlers, wenn er diese Gelder von Cupra nicht mehr bekommt weil zu spät ausgeliefert wurde. Wie der Händler/Leasinggeber das an dich weiterberechnet, muss in den Vertragsunterlagen stehen, sonst ist das natürlich schwer haltbar. [Das ist keine Rechtsberatung]
5) Siehe Punkt 4
Wie immer gilt: Offene und ehrliche Kommunikation mit den Beteiligen suchen.
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 21. Februar 2025 um 11:58:20 Uhr:
„Die Fahrzeugauslieferung muss bis zum 31.03.2025 erfolgen.“
Das gilt. Wenn Du das Fahrzeug nicht abholen kannst, weil Deine Vorarbeiten nicht erledigt sind (Termin Zulassungsstelle platzt weil MA krank …), dann kannst Du in Regress genommen werden.
Klappt das nicht, weil Dir kein Termin angeboten werden kann, sollte das nicht Dein Problem sein.
Das der Termin ggfls. Mitte März liegt, spielt dann keine Rolle. Da musst Du Dir halt die Abholung organisieren.
Wie gesagt, wenn ich jetzt nach Terminen schaue, sind nur in einem von 4 Zulassungsstellen unseres Landkreises noch Termine frei, allerdings nur in 4 Wochen (20. und 21. März). Demnach gehe ich mal davon aus, dass es, falls ich den Anruf Mitte März bekäme und dann erst einen Termin ausmachen würde, schlecht aussehen würde.
Andererseits ist es natürlich auch blöd, wenn ich mein Fahrzeug am 28. März anmelde, aber erst 14 Tage später einen Termin bekomme.
Demnach müsste ich wohl im Wochenrhythmus was reservieren und ggf. den Termin stornieren.
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 21. Februar 2025 um 11:58:20 Uhr:
Aber mal 2 Fragen:
1. warum hast Du den Händler nicht gefragt, was genau passiert, wenn Du es bis zum 31.3. nicht schaffst das Fahrzeug abzuholen?
2. die Frist war Dir bei Vertragsabschluss bekannt. Warum planst Du so knapp? Du kannst doch nicht davon ausgehen, dass für Dich speziell ein Abholungstermin Ende März geplant werden kann.
Wenn das Auto da ist und sowohl bei der Zulassungsstelle, als auch bei der Autostadt beliebig Termine zur Verfügung stehen, ist es für mich kein Problem die Fristen einzuhalten. Genauso könnte man ja fragen, warum Cupra/Seat/VW so knapp plant.
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 21. Februar 2025 um 11:58:20 Uhr:
Wir haben bei dem sehr guten Angebot unseres 208 e gewusst, das wir die Kiste 350km entfernt abholen müssen. Das war dann ein entspannter Tag Gleitzeit/Urlaub und am Ende ein günstiges Fahrzeug nach unseren Wünschen.
Daher verstehe ich das Drama mal so gar nicht
.
Besser vorher Gedanken machen und einen Termin bei der Zulassungsstelle buchen, als nachher eine mögliche Strafe in Kauf nehmen.
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 21. Februar 2025 um 11:58:20 Uhr:
Ansonsten:
zu 1: nein
2: ja
3: Händler fragen
4: Händler fragen
5: Händler fragen; grundsätzlich sollten Vertragsstrafen irgendwo festgehalten und Dir bekannt worden sein. Hast Du ALLES in den Verträgen gelesen?
Der Händler sagt:
"Aktuell kann ich Ihnen nichts zur Auslieferung sagen, sobald das Fahrzeug eingetroffen ist, kommen meine Kollegen von der Auslieferung auf Sie zu.
Das Fahrzeug muss bis zum 31.03.2025 zugelassen und ausgeliefert sein."
Die Auswirkungen bei Übernahmeverzug sind pauschal wie bereits eingefügt mit mind. 15% angesetzt, es sei denn ich weise einen geringeren oder gar keinen Schaden nach. Aber wenn der Hersteller zum Beispiel seiner Leasinggesellschaft nur 2.000 € erlässt, wenn es bis zum 31. März abgeholt wurde, dann ist das doch in Stein gemeißelt oder könnte ich dann höchstens dem Hersteller beweisen, dass ihnen kein Schaden i.H.v. 2.000 € entstanden ist, wenn man das Auto 3 Tage später abholt?
Also aktuell sehe ich da kein Problem, aber es könnte eins werden und dafür will ich die anderen Leser sensibilisieren.
Der Übernahmeverzug in den AGB hat aber nichts mit dieser Aktion zu tun, siehe mein Post über deinem.
Zumal 14 Tage oftmals seitens der Autostadt gar nicht möglich sind, was dir natürlich nicht als Nachteil ausgelegt wird. Aber du musst natürlich spuren, wenn die dir einen Termin nennen, auch wenn der in deinem Urlaub liegt. Da stimme ich zu, das ist sehr knapp geplant worden wenn man schon von der Deadline 31.03. wusste.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 21. Februar 2025 um 12:13:21 Uhr:
4) Das steht in deinen Unterlagen. Der von dir zitierte Passus hat mit diesen Aktion erstmal nichts zu tun. Diese Aktionen sind auch nur Prämien für die Händler seitens Cupra um Produktionen auszulasten. Daher ist das dann erstmal ein Problem deines Händlers, wenn er diese Gelder von Cupra nicht mehr bekommt weil zu spät ausgeliefert wurde. Wie der Händler/Leasinggeber das an dich weiterberechnet, muss in den Vertragsunterlagen stehen, sonst ist das natürlich schwer haltbar. [Das ist keine Rechtsberatung]
Wie immer gilt: Offene und ehrliche Kommunikation mit den Beteiligen suchen.
Habe extra nochmal alle Unterlagen durchgeschaut, der 31. März steht dort nirgends, er wird nur immer wieder in der Kommunikation genannt. Demnach muss ich mich wohl nur an die allgemeinen Vorgaben halten und der Händler hat eben Pech, wenn die Autostadt mir keinen Termin anbieten kann.
Wie geschrieben verlängern wir jetzt unseren Urlaub, sodass eine Abholung vom 30. März bis zum 12. April ideal wäre.
Hoffe dann natürlich, dass der Brief am 28. März bei der Zulassungsstelle ist, ansonsten könnte man ja noch einen Zulassungsservice beauftragen, der mir die Schilder dann in den Urlaub schickt.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 21. Februar 2025 um 12:50:57 Uhr:
Der Übernahmeverzug in den AGB hat aber nichts mit dieser Aktion zu tun, siehe mein Post über deinem.
Zumal 14 Tage oftmals seitens der Autostadt gar nicht möglich sind, was dir natürlich nicht als Nachteil ausgelegt wird. Aber du musst natürlich spuren, wenn die dir einen Termin nennen, auch wenn der in deinem Urlaub liegt. Da stimme ich zu, das ist sehr knapp geplant worden wenn man schon von der Deadline 31.03. wusste.
Es soll ja gerade in meinem Urlaub liegen (mit vorheriger Anmeldung). Als Abholtermin auf der Vermittlerplattform steht übrigens 31. März bis 28. April.
Tja, wäre spannend wie flexibel ich und die Zulassungsstelle im Zweifelsfall sein müssen, so nach dem Motto: "Bitte holen Sie das Auto übermorgen ab, wir haben keine anderen Termine, sonst entstehen ihnen extra Kosten."
Ich sehe im Benutzernamen LDK. Lahn-Dill Kreis? Habe da grad mal in Herborn und Wetzlar geschaut, dort sind im Grunde der komplette März noch freie Termine. Selbst heute Vormittag gab es noch freie Termine.
Bürgerbüros gibt es ja auch noch.
LDK war mal...Jetzt LaDaDi! Aber danke.
Bei meiner nächsten Zulassungsstelle habe ich das gefunden:
Bei der Zulassungsstelle in Dieburg -Frankfurter Straße 115- werden regelmäßig früh morgens gegen 7.00 Uhr weitere Terminkontingente freigegeben, wenn die tagesaktuelle Besetzung dies zulässt. Hierdurch können kurzfristige, taggleiche Termine ermöglicht werden. Da diese Termine nach der Freigabe schnell ausgebucht sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Einsichtnahme.