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D-Wert Original schwenkbare Anhängerkupplung

VW T7 I
Themenstarteram 3. November 2024 um 19:24

Guten Abend,

nach langem Warten auf den Allrad Hybrid, war ich sehr über die doch mageren 1600 kg Anhängelast enttäuscht. Nun überlege ich den Wagen dennoch zu bestellen und eine Anhängelasterhöhung per einfachem Gutachten durchzuführen. Um herauszufinden auf wieviel man die Anhängelast erhöhen kann brauche ich den D-Wert der ab Werk verbauten schwenkbaren Anhängerkupplung. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen und mal an seinem Wagen nachsehen. Ich gehe mal davon aus, dass diese identisch mit der vom alten Hybriden sein wird.

Hat jemand bereits Erfahrung mit Anhängelasterhöhungen?

Vielen Dank schonmal vorab!

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13 Antworten

@Kaiserstadt bin gerade unterm Plastikbomber gelegen und habe versucht das Typenschild zu finden aber negativ.

Laut Berechnung hat er ein D Wert von 11.48 KN das wären aber nur 64 Kg Stützlast wobei er 80 kg Stützlast hat. Aber ich hatte einmal 1,7 Tonnen dran an meinen Hybriden und der kam dermaßen ins schwitzen. Aber man muss auch sagen das ich im Schwarzwald wohne. Und ich weiss das genau was ich an Gewicht anhänge weil ich grundsätzlich über die Waage fahre wegem abrechnen.

Nehm eigentlich auch nicht den MV dafür normalerweise nehm ich den Ranger vom Chef aber wenn er nicht da ist dann halt den MV.

Grüsse Dirk

Themenstarteram 3. November 2024 um 20:22

@DiMa31

vielen Dank fürs Nachsehen.

Der VW Händler meinte nämlich zu mir, er hätte das mal mit einem Hybrid Kunden gemacht und der durfte dann mit dem Gutachten 2000 kg anhängen.

Moin, ich würde mal kucken was es für Kupplungen zum nachträglichen Anbau gibt. Ich könnte mir vorstellen das da dann einiges mehr geht, als ab Werk.

Zitat:

@Kaiserstadt schrieb am 3. November 2024 um 21:22:03 Uhr:

@DiMa31

vielen Dank fürs Nachsehen.

Der VW Händler meinte nämlich zu mir, er hätte das mal mit einem Hybrid Kunden gemacht und der durfte dann mit dem Gutachten 2000 kg anhängen.

Kontaktier die Firma S.K. Handels GmbH doch einfach.

Die werden sicher wissen wieviele Gutachten die schon für den Hybrid verkauft haben.

https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/gutachten-fuer-vw-t7-multivan/7394

Laut deren Liste ist ein D-Wert von 11,36 erforderlich. Das sollte dann doch passen wenn der berechnete Wert von @DiMa31 stimmt

Themenstarteram 4. November 2024 um 17:49

@Mitren

Gute Idee. Das werde ich machen.

Moin, bei mir stellt sich genau die selbe Frage, gibt es Neuigkeiten dazu was der neue PHEV mit Gutachten bzw. nachträglich angebauter AHK ziehen darf?

Das Problem ist halt, dass man mit einer Auflastung alle Garantieansprüche verlieren wird, was den Antriebsstrang betrifft, ähnlich wie bei einem Chiptuning. Da ist man dann mit Eintragung zwar legal unterwegs, der Hersteller wird sich im Schadensfall dann raus halten.

Und der kleine Benziner ist mit dem Auto alleine schon gut gefordert wenn der Akku leer ist, erst recht mit 1,6 Tonnen am Haken. Wenn da noch mehr dran kommt ist eine Überlastung fast erwartbar.

Das weiß auch VW, deshalb haben sie beim schwereren Allrad auch Nutzlast und Anhängelast reduziert. Die haben das sicher gut überlegt, weil sie ja wissen dass das Fahrzeug damit fur eine nicht unerhebliche Anzahl potentieller Kunden uninteressant wird.

Themenstarteram 8. Dezember 2024 um 20:35

Zitat:

@Phad schrieb am 6. Dezember 2024 um 18:04:32 Uhr:

Das Problem ist halt, dass man mit einer Auflastung alle Garantieansprüche verlieren wird, was den Antriebsstrang betrifft, ähnlich wie bei einem Chiptuning. Da ist man dann mit Eintragung zwar legal unterwegs, der Hersteller wird sich im Schadensfall dann raus halten.

Da wäre ich mir aber nicht so sicher, oder kann das jemand bestätigen?

Ich habe ja nichts an dem Fahrzeug an sich verändert. Und nur weil ich im Fahrzeugschein eine höhere zulässige Anhängelast legal eingetragen habe, heißt das ja noch lange nicht, dass ich diese auch angehangen habe.

Die Garantie erlischt lt Garantiebedingungen u.a., wenn "das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder durch Überladung..."

Steht als Hinweis auch z.b. hier https://www.atb-tuning.de/auflastung.html oder hier https://www.ks-tuning.de/Anhaengelasterhoehung/

Und wie glaubwürdig das für VW ist, wenn dein DSG abgeraucht ist und du denen erklärst, dass du dir zwar den ganzen Aufwand und die Kosten angetan hast das Fahrzeug aufzulasten, aber du trotzdem keinen schwereren Anhänger als von VW vorgesehen angehängt hast, darfst du dir selber beantworten...

Edit: aber du kannst ja direkt bei VW nachfragen, wie das im Garantiefall aussieht bei Auflastung.

Themenstarteram 9. Dezember 2024 um 8:37

Ich hatte nämlich mit meinem VW Händler gesprochen und der hat mir genau die Auflastung empfohlen. Die haben das sogar mal bei einem durchgeführt, da sie ihm beim alten Hybrid die falsche Anhängelast gesagt hatten. Daraufhin haben die dann auf Kulanz die Auflastung per “Gutachten“ durchgeführt.

Ja dann wäre ja eh alles gut. Eine schriftliche Bestätigung des Händlers, dass eine Auflastung keine Auswirkung auf jegliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche hat, wäre aber trotzdem als Absicherung gut.

Heyho,

bei unserem eHybrid steht folgendes auf dem Typenschild:

D-Wert 12 kN

Stützlast 80 kg

e13 Approval 55R-01 4705

Type 321 923

Class A50-X

VAG TN: 7T0 803 881 B

Prod. Date 14.09.2023

Das Thema Gutachten und Anpassung der zul. Anhängelast beschäftigt mich auch.

Aktuell ziere ich mich aber noch ob der Kosten.

Vg,

Patrik

Themenstarteram 10. Dezember 2024 um 20:05

Zitat:

@stonehope schrieb am 10. Dezember 2024 um 20:51:16 Uhr:

Heyho,

bei unserem eHybrid steht folgendes auf dem Typenschild:

D-Wert 12 kN

Stützlast max. 80kg

Das Thema Gutachten und Anpassung der zul. Anhängelast beschäftigt mich auch.

Aktuell ziere ich mich aber noch ob der Kosten.

Vg,

Patrik

Die Kosten (500-600€) sind für ein Stück Papier natürlich hoch, allerdings würde es einem 400kg mehr Anhängelast bringen ohne etwas am Fahrzeug zu verändert.

Die Auflastung gilt aber nur bei Steigungen bis 8%.

Auch macht mir natürlich die Aussage meiner Vorredner Gedanken bzgl der Garantie….

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