ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Dachlawine in BW wer zahlt

Dachlawine in BW wer zahlt

Themenstarteram 9. Februar 2013 um 18:14

Hallo

Große Frage

Wer zahlt Dachlawinen schäden bei einer Mietwohnung?

Aus google werde ich nicht schlau...

Mein Vermieter hat Solar auf dem Dach und keine Fangvorrichtung.

Da mein Auto leider vorm Haus steht muss ich das wissen.

Der schnee rutscht fast täglich ab und trifft mein armes Auto.

Weitere infos gerne bei frage

gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von XxNilsxX

...

Mein Vermieter hat Solar auf dem Dach und keine Fangvorrichtung.

Da mein Auto leider vorm Haus steht muss ich das wissen.

Der schnee rutscht fast täglich ab und trifft mein armes Auto.

...

Hallo Nils,

spätestens jetzt weißt Du das und solltest Dein Auto woanders parken.

Liebe Grüße

Herbert

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von XxNilsxX

...

Mein Vermieter hat Solar auf dem Dach und keine Fangvorrichtung.

Da mein Auto leider vorm Haus steht muss ich das wissen.

Der schnee rutscht fast täglich ab und trifft mein armes Auto.

...

Hallo Nils,

spätestens jetzt weißt Du das und solltest Dein Auto woanders parken.

Liebe Grüße

Herbert

Moin,

 

wie das jetzt in BW ist kann ich nicht sagen, nur wie es in Niedersachsen ist.

Hatte vor 2 Jahren auch den Fall eines Kunden, der Mieter ist und auf seiner Haube Schnee vom Dach eine Beule verursachte.

Hier wurde der Schaden von der Haus- und Grundstückshaftplicht abgelehnt, da höhere Gewalt.

Daher hat den Schaden seine Vollkasko gezahlt.

 

In NS sind keine Fanggitter am Dach vorgeschrieben.

 

Ein Verschulden - und damit einhergehend eine Haftung des Vermieters bzw. Hauseigentümers wäre nur dann gegeben, wenn dieser einen Pflichtverstoss begangen hätte.

D.h. im vorliegenden Falle: Wenn Schneefangvorrichtungen vorgeschrieben sind und der Vermieter es pflichtwidrig unterlassen hat, solche anzubringen.

Derartige Vorschriften werden in der Gemeindesatzung geregelt - oder auch nicht.

 

Davon abgesehen bestünde aber auch bei einem Pflichtverstoss des Hauseigentümers eine erhebliche Mitaftung.

Der gefahrbringende Umstand (permanent abrutschender Schnee) ist bekannt, dennoch wird das Fahrzeug in Kenntnis dieses Umstandes weiterhin an dem gefährdeten Platz abgestellt.

 

Besteht keine Haftung (und das ist meistens der Fall, da die allerwenigsten Gemeindesatzungen noch Schneefangvorrichtungen vorschreiben), springt die Kaskoversicherung ein.

 

Gute Teilkaskoversicherungen schliessen Schäden durch Lawinen - dazu zählen auch Dachlawinen - mit ein.

Wer einen Billig-Geiz-ist-Geil-Internetvertrag abgeschlossen hat, geht hier leer aus und muss dann ggf. die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.

Tach,

ich würde die paar Tage im Jahr da parken, wo keine Dachlawine runter kommen kann bevor ich mir irgendwelchen Ärger mit so einem Ding einhandele.

Salve,

remarque

Themenstarteram 10. Februar 2013 um 9:59

Hallo

also das Problem ist...

solar auf dem Dach und kein fangnetz.

echt blöd der Stellplatz ist echt schlecht und gefährlich sobald es schneit.

am 10. Februar 2013 um 12:21

Zitat:

Original geschrieben von XxNilsxX

Hallo

also das Problem ist...

solar auf dem Dach und kein fangnetz.

echt blöd der Stellplatz ist echt schlecht und gefährlich sobald es schneit.

Die Frage hier ist doch, ist in BW ein Fangnetz vorgeschrieben?

Und hinzu kommt die Tatsache, du hat Kenntnis von der Gefahr!

Man KÖNNTE dir u.U. auch grobe Fahrlässigkeit vorwerfen bei Schadenseintritt.

Such dir nen anderen Parkplatz und Lauf ein paar Meter mehr.

Das hatte ich mal gefunden und kopiert:)

Bevor Du irgendwelche Risiken eingehst, würde ich lieber woanders parken :

"Wenn eine Dachlawine ein Auto demoliert, muss der Fahrzeugbesitzer nach einem neuen Urteil seinen Schaden im Regelfall selbst zahlen. Laut einer Mitteilung des Amtsgerichtes München vom Montag sind Hauseigentümer nicht verpflichtet, Schneefanggitter an den Dächern zu montieren, wenn dies nicht vorgeschrieben ist. Grundsätzlich müsse sich jeder selbst vor den Hauslawinen schützen. Nur in besonders schneereichen Gebieten müssen die Eigentümer des Gebäudes Vorsorge treffen, befand die Richterin (AZ 275 C 7022/11). Im konkreten Fall hatte eine Frau im Hof eines Unternehmens geparkt. Von dem Firmengebäude krachten Schnee und Eisbrocken auf den Kleinwagen, der Schaden betrug rund 2000 Euro. Die Klage auf Schadensersatz wurde allerdings abgewiesen."

Gruß

Steffi

Themenstarteram 10. Februar 2013 um 15:40

Hallo

Diesen Artikel habe ich auch gefunden.

Echt schlecht... Vorallem wenn bekannte vorm Haus parken... heute sind dicke Eisplatten vom Dach gekommen. Zum Glück war der Wagen nicht da.

Und es ist nur so extrem da der Vermieter sehr viel Solar auf dem Dach hat.

sorry aber das sind doch auch nur ausreden. wen bekannte da unten stehen dann sagts eben "fahr mal um die ecke" und gut is.

hier bei uns 50km von rt weg liegen aufm dach über 50cm schnee und eis. da bringt dir auch die beste lawinenschutzgebimsel nix wen die oberste schicht abgeht.

du verrenst dich so in deinen stellplatz das du das offensichtliche übersiehst: woanders parken.

Themenstarteram 10. Februar 2013 um 18:17

huhu

ich Park schon um die Ecke...

50cm dann kommst von der Alb. So viel hat's im Tal nicht.

ich rede mal mit dem Vermieter, eventuell könnte er ja ein carport stellen.

möchte selbst nicht das mein Auto hee goht :-D...

Wenn er nen Carport baut wird er das sicher nicht auf eigene Kosten machen.

Da kannste dir dann jetzt schon sicher sein, dass er das auf dich umlegt.

Wenn er dann auch noch ein billiges Plastikdach draufschraubt bringt dir das auch nix, da rauscht die Lawine einfach so durch und der Schaden am Auto wird nur noch größer.

Am sichersten wäre da wohl noch eine Mietgarage, falls es sowas bei dir in der Nähe gibt.

am 11. Februar 2013 um 1:11

Ich sehe hier noch einen ganz anderen Aspekt:

Es geht hier ja nicht darum, dass man sein Auto neben irgendeinen Haus geparkt hat und eine Dachlawine herunter kommt, sondern es geht hier um eine vermietete Wohnung, wozu genau dieser Stellplatz gehört. Ich weiß nicht, ob der Threadstarter einen festen Stellplatz zur Wohnung vom Vermieter zugewiesen bekommen hat, aber vieles spricht dafür. Und wenn dem so ist, kann der Threadstarter seine gemietete Sache nun nicht nutzen. In der Regel hat doch da der Vermieter für Abhilfe zu sorgen? :confused:

In der Tat könnte es aber auch ein Problem für den Threadstarter geben, wenn er sein Auto auf seinen Stellplatz geparkt hat obwohl er genau wusste, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Lawinen das Auto treffen können. Insoweit ist es tatsächlich wichtig, hier für die Zukunft eine Lösung zu finden. In der Praxis wird das aber wahrscheinlich alles andere als einfach werden.

Auch irritiert mich ein wenig die Auffassung, dass keine Haftung des Grundstückeigentümers bestehen würde, wenn in der Gemeindesatzung keine Fangvorrichtungen vorgeschrieben sind. Auch wenn nichts vorgeschrieben ist, hat ein Hauseigentümer doch für die nötige Sicherheit zu sorgen. Die Lawinen könnten auch Menschen treffen! Vielleicht gibt es noch einen Unterschied, ob die Lawinen auf öffentlichen Grund, wie z. B. insbesondere Gehwege fallen oder ob sie auf einem Privatgrundstück ohne Publikumsverkehr herunter gehen. Aber so generell sehe ich hier nach meiner laienhaften Meinung schon noch Ansprüche an den Hauseigentümer und das - wie oben dargelegt - vor allem dann, wenn man den Stellplatz gemietet hat.

Das oben zitierte Urteil habe ich im Übrigen zur Kenntnis genommen. Da wäre es allerdings interessant, ob es da noch ein paar weitere Fakten gab, die in der Kurzmitteilung nicht enthalten sind. Auch wäre es interessant, ob das tatsächlich die herrschende Meinung ist oder ob sich da nur ein Amtsrichter in Rechtsfortbildung versucht hat. Ansonsten vernimmt man eben immer Dinge, die eher die Haftung beim Hauseigentümer sehen. Der Gehweg soll im Winter den ganzen Tag über geräumt und gestreut sein, aber für Dachlawinen soll man keine Verantwortung haben? Irgendwie schwer vorstellbar...

Und zu der Empfehlung, man solle doch woanders parken, gebe ich noch ein paar Dinge zu bedenken, die sich so mancher Flachlandbewohner vielleicht gar nicht vorstellen kann:

Gerade im Winter bei Schnee ist Parkraum in vielen Anwohnersiedlungen extrem knapp. Am Straßenrand kann man nicht parken, weil da der Schnee liegt und der Winterdienst durch muss. Die wenigen öffentlichen Parkplätze die es gibt, sind zum Teil auch mit Schnee vollgeschoben oder unbefahrbar, da nicht geräumt. Und die Straßen in neueren Baugebieten werden darüber hinaus auch immer enger, genauso wie die winzigen Grundstücke (und der Schnee muss auch noch wohin). Nicht umsonst muss bei Neubauten entsprechender Parkraum auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Dann ist es ausgesprochen blöd, wenn man diesen wegen Lawinengefahr nicht benutzen kann.

Letztendlich sind das alles so Gründe, weshalb ich mir immer Wohnungen mit mindestens einem Tiefgaragenplatz gesucht habe. Nicht nur wegen dem Wetterschutz, sondern v. a. auch weil ich mir dann sicher sein konnte, immer einen Parkplatz nah an der Wohnung zu haben. Mir ist aber auch klar, dass das nicht jeder so machen kann.

Themenstarteram 11. Februar 2013 um 9:42

Guten Morgen...

konkret haben wir 2 Autos und ein Stellplatz sowie eine Garage.

Der Neuwagen ( Vw Polo 6R) steht in der Garage und mein Fabia RS steht auf dem angemieteten Stellplatz.

Unsere Straße lässt es auch nicht großartig zu wo anderes zu parken. Und wie ich beabachtet habe ist der Winterdienst sehr rabiat beim räumen. Da spritzt halt der ganze Schnee matsch mit Splitt gegens Auto, weil das Schild falsch rum steht. Zur Zeit ist da wo man parken könnte Naja Schneeberge aus eis...

Der Vermieter weiss von den lawinen ( Photovoltaik auf Dach) und hat ein Schild hin gemacht vor 2 Wochen.

Mir geht's ja auch darum ich muss den Platz gerade nutzen und stehe halb auf dem Gehweg damit falls was kommt es vllt daneben geht.

ich sehe ja jeden Tag wenn Schnee war, was für eisplatten dort runter kommen. Sogar Nachtbarn meinen es sei extrem was da runter kommt...

danke nochmal

Hallo,

es ist immer wieder merkwürdig, daß wesentliche Details bei einer Fragestellung verschwiegen werden.

Wie kann man eine vernünftige Antwort erwarten, wenn man erst die Würmer aus der Nase ziehen muß.

Hier geht es um eine völlig andere Situation als anfangs beschrieben.

Du hast einen Stellplatz gemietet und Dir wird durch den Vermieter die Nutzung im Winter nicht ermöglicht bzw. es entstehen Schäden an Deinem Fahrzeug.

Besprich das Thema mit Deinem Vermieter, denn den sehe ich in der Pflicht die Nutzung der Mietsache zu gewährleisten.

Liebe Grüße

Herbert

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Dachlawine in BW wer zahlt