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Dachschneelawine zerstört Motorhaube: fahrlässiges Parkverhalten?

Themenstarteram 10. Dezember 2023 um 16:47

Hallo

Wenn das geparkte Auto von einer Dachschneelawine erwischt wird (Motorhaube hin und vielleicht die Wischermechanik), kann da die Kfz-Vollkaskoversicherung fahrlässiges Verhalten des Versicherten geltend machen?

Spielt dabei eine Rolle, dass die Menge als auch Gewalt und Reichweite des Schneeabgangs durch die vollständige Belegung des Daches mit Photovoltaik erheblich begünstigt wurde? Alle 'normalen' Dächer rundum haben keinerlei Schneeabgänge!

Merci

 

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61 Antworten

Warum machst Du Dir Gedanken, Fragen zu beantworten, welche von der Versicherung noch gar nicht gestellt wurden? Schau in Deinen Bedingungen nach, ob Dachlawinen in der Teilkasko mitversichert sind.

Übrigens haftet hier im Normalfall der Hausbesitzer.

Da würde ich nicht drauf bauen.

Themenstarteram 10. Dezember 2023 um 17:30

Ja, so einfach ist das nicht, dass der Hausbesitzer haftet.

Was mir aber eigentlich erst mal egal ist, solange mir der Schaden ersetzt wird.

Aber wenn der Versicherer sagt, warum stellst du dich in den 'Gefahrenbereich', das bezahlen wir nicht...... ich meine, das kann mir durchaus passieren...

Ohne Photovoltaikanlage auf dem Dach wär das jedenfalls nicht passiert, weder in dieser Schneemenge, Gewalt und vor allem Reichweite. Vielleicht greift hier, wenn nötig, die Betreiberhaftpflicht.

 

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 10. Dezember 2023 um 18:22:29 Uhr:

Da würde ich nicht drauf bauen.

Zitat:

Aber wenn der Versicherer sagt, warum stellst du dich in den 'Gefahrenbereich', das bezahlen wir nicht....

Warum sollten sie danach fragen? Dann könnte man ja in fast allen Bergdörfern dieser Welt nicht mehr vor den Häusern parken. Abends scheint die Sonne, morgens liegen 50cm Schnee auf dem Dach. Schaust Du Nachts, wie sich das Wetter entwickelt? Oder der Hauseigentümer und fängt um 2 Uhr an das Dach vom Schnee zu befreien?

Eine Photovoltaikanlage ist über die Gebäudehaftpflicht des Hauseigentümers mitversichert und die wird Schäden durch Dachlawinen mit ziemlicher Sicherheit nicht regulieren.

Eine Bekannte von mir ist vor ein paar Jahren auf so einem Dachlawinenschaden sitzen geblieben, weil die Gefahr in der Teilkasko nicht mitversichert und eine Vollkasko nicht vorhanden war.

Themenstarteram 10. Dezember 2023 um 18:25

Hab mal nachgesehen in meinem Vertrag.

Wie schon erwähnt Vollkaskoversicherung (mit 150 Euro Selbstbehalt)

Schäden durch Lawinen: versichert

Um sicherzugehen, dass damit nicht (nur) klassische Lwainen gemeint sind (Elementarereignis), hab ich auf den Seiten meiner kfz-Verischerung recherchiert:

'Schäden durch Lawinen, Dachlawinen oder Murgänge: Wird das Auto durch Lawinen oder Muren bzw. Erdrutsche beschädigt, springt die Teilkasko normalerweise ein.'

Also müsste meine Vollkasko vollkommen ausreichend sein....

Das Thema beschäftigt mich wegen der wohl nicht zu knappen Schadenssumme und wer diese zahlt natürlich sehr.

Gemeinerweise, wenn ich eine einzige lumpige Minute eher weggefahren wäre, wär nix passiert.....

Du musst in den AKB nachsehen, welche in Deinem Vertrag hinterlegt sind, weil es darauf ankommt, ob die Dachlawinen schon mitversichert waren, als Du den Vertrag abgeschlossen hast. Wenn sie mitversichert sind, ist das ein Teilkaskoschaden, nicht Vollkasko. Vorteil: SB wahrscheinlich niedriger als in VK und keine Rückstufung des SFR in VK.

Wenn dir selbst das Dach gehört wird es nochmal tricky ... ;)

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 10. Dezember 2023 um 18:15:20 Uhr:

Übrigens haftet hier im Normalfall der Hausbesitzer.

Diese Aussage ist unzutreffend, da zu pauschal. Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Eine Mithaftung des Parkenden ist je nach Fallkonstellation durchaus möglich.

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Dezember 2023 um 20:11:47 Uhr:

Wenn dir selbst das Dach gehört wird es nochmal tricky ... ;)

Warum sollte es tricky werden, wenn ihm das Dach selbst gehören würde?

Eine Haftung des Hausbesitzers gibt es in der Regel nur dann, wenn dieser seine Verkehrsicherungspflicht verletzt hat.

Wenn z.B. die Bauordnung Schneefanggitter verschreibt, er diese aber nicht montiert hat.

Zitat:

@Traveler schrieb am 10. Dezember 2023 um 20:31:51 Uhr:

Eine Haftung des Hausbesitzers gibt es in der Regel nur dann, wenn dieser seine Verkehrsicherungspflicht verletzt hat.

Wenn z.B. die Bauordnung Schneefanggitter verschreibt, er diese aber nicht montiert hat.

Die Verkehrssicherungspflicht ist bereits verletzt wenn die Gefahr von Dachlawinen besteht und der Hauseigentümer keine Warnschilder anbringt oder absperrt.

Auf öffentliche Flächen dürfen Dachlawinen nie fallen.

Zitat:

@beachi [url=https://www.motor-talk.de/.../...siges-parkverhalten-t7566828.html?...]schrieb am 10. Dezember 202

Warum sollte es tricky werden, wenn ihm das Dach selbst gehören würde?

Schon mal was von Eigenschaden gehört?

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 10. Dezember 2023 um 20:54:53 Uhr:

Die Verkehrssicherungspflicht ist bereits verletzt wenn die Gefahr von Dachlawinen besteht und der Hauseigentümer keine Warnschilder anbringt oder absperrt.

Auf öffentliche Flächen dürfen Dachlawinen nie fallen.

Gibt je einige Gerichtsurteile dazu.

Was sagen die denn alle so aus?

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 10. Dezember 2023 um 20:56:49 Uhr:

Schon mal was von Eigenschaden gehört?

Du meinst die Dachlawine ist Besitzer vom Fahrzeug und kann deshalb nicht zur Haftung gezogen werden?

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 10. Dezember 2023 um 20:56:49 Uhr:

Zitat:

@beachi [url=https://www.motor-talk.de/.../...siges-parkverhalten-t7566828.html?...]schrieb am 10. Dezember 202

Warum sollte es tricky werden, wenn ihm das Dach selbst gehören würde?

Schon mal was von Eigenschaden gehört?

Unabhängig davon, dass ich dich nicht gefragt habe... Aber meinst du das wirklich ernst?

Bsp.: Ich fahre selbst mit meinem Auto gegen mein 2. mir gehörendes Auto. Oder ich fahre mit meinem Auto gegen meine Hauswand. Meinst du wirklich, die Vollkaskoversicherung lehnt die einzelnen Schäden ab wegen Eigenschäden ab?

:confused:

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