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Daimler Benz Pritsche L409 Umweltplatte Hilfe !!!
Hallo,
ich wohne in Krefeld, und hier wird die Umweltzone wirklich GROß geschrieben, und wollte mal fragen was ich da am besten machen kann, um auch künftig durch Krefeld mit dem LKW fahren zu dürfen. Das Fahrzeug ist von BJ 1980. Es handelt sich um einen Benzin Motor, kein Diesel. Für Hilfe wäre ich echt dankbar.
Ab Januar darf nur noch Grün in die Innenstadt.
Gruß
Kalli
Beste Antwort im Thema
Der Sinn der Feinstaubplakette soll ja sein, alte funktionierende Autos wegzuwerfen, um das Wirtschaftswachstum zu stabilisieren.
Wie kann man nur so kurzsichtig und egoistisch sein, diese hohen Ziele der Gemeinschaft völlig ausser Acht zu lassen?
Und wenn gewerbliche Nutzung vorliegt, ist ja klar, dass der Unternehmer hier Reichtümer anhäuft und der Solidargemeinschaft mutwillig Kapital entzieht, anstatt es durch Anschaffung eines minderwertigen Neufahrzeuges in Umlauf zu bringen.
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28 Antworten
Ausnahmegenehmigung beantragen.
Gruss Sascha
das Problem ist nur, das es diese ab nächstes jahr hier nicht mehr geben soll, da die umweltzonen von GELB/GRÜN auf GRÜN reduziert werden.
Gruß
Bei Benz nach einer Umrüstung anfragen oder eben einen anderen LKW anschaffen.
Hast du schon mal bei den üblichen Verdächtigennachgefragt?
In welchem Zustand befindet sich das Fahrzeug? Da du Baujahr 80 geschrieben hast, gäbe es ja vielleicht noch das H-Kennzeichen...
Mit H-Kennzeichen darf man aber nicht mehr gewerblich fahren.
das Fahrzeug ist in einem Optisch guten zustand.
es soll gewerblich genutzt werden.
Gruß
Der Sinn der Feinstaubplakette soll ja sein, alte funktionierende Autos wegzuwerfen, um das Wirtschaftswachstum zu stabilisieren.
Wie kann man nur so kurzsichtig und egoistisch sein, diese hohen Ziele der Gemeinschaft völlig ausser Acht zu lassen?
Und wenn gewerbliche Nutzung vorliegt, ist ja klar, dass der Unternehmer hier Reichtümer anhäuft und der Solidargemeinschaft mutwillig Kapital entzieht, anstatt es durch Anschaffung eines minderwertigen Neufahrzeuges in Umlauf zu bringen.
was ist das denn für eine blöde aussage ? ich bin kleinunternehmer der ums überleben kämpft und sich keine Reichtümer anhäuft... wäre dies der Fall würde ich einen neuen LKW kaufen, und nicht versuchen meinen Tadellos laufenden zu behalten.
Man wendet sich hilfesuchend an dieses Forum und wird von einem Klugscheisser hier noch blöd angeschrieben ...
Danke
Gruß
P.S. dies gilt nicht denen, die mir wirklich einen Rat geben woll(t)en denen möchte ich meinen Dank für die Mühen aussprechen.
Zitat:
Original geschrieben von KR-KD7777
ich bin kleinunternehmer der ums überleben kämpft
Offenbar stehts so knapp, dass du keinen Spass mehr verstehen kannst.
Der obige Beitrag war zynisch gemeint und sollte die Meinung unserer auf die (europäische) Gemeinschaft bedachten Politiker parodieren.
---
Es gibt nur drei Möglichkeiten:
1: anderes Auto
2: Kat nachrüsten sofern überhaupt möglich
3: kann ich nicht öffentlich im Forum schreiben - anschliessend klebt jedoch die gewünschte Plakette in der Scheibe.
ja sorry, aber das jahr neigt sich so langsam dem ende zu und ich habe momentan alles andere als eine glückssträhne ...
Gruß
P.S. das 3. ist denke ich mal nichts für mich, da wenn ich mal angehalten und ausgiebiger kontrolliert werde ich dann wohl noch eine auf den sack bekommen würde, oder ?
Hallo,
frage bei MB nach. Man soll mal eine Anfrage starten bzüglich eines U-Kats.
Ansonsten bleibt keine ALternative........
Gruß
Chris
Zitat:
Original geschrieben von chrisss240
eine Anfrage starten bezüglich eines U-Kats.
Aber eine grüne Plakette wirds mit U-Kat wohl nicht geben fürchte ich ...
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Mit H-Kennzeichen darf man aber nicht mehr gewerblich fahren.
Das dachte ich auch mal, scheint aber nicht mehr so zu sein. Hier fährt ein alter MAN mit H Kennzeichen tagtäglich seine Runden mit dem Auflieger voll Kies
Evtl sollte sich der TE aus Krefeld mal näher mit dem H Kennzeichen befassen
Grüße
Steini
Die Rechtslage scheint ja offenbar nicht sehr eindeutig zu sein, was H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung angeht ...
ich hab da mal was aus nem anderen Forum gefunden:
Zitat:
Mittwoch, 8. Juni 2011, 18:36
Gewerbliche Nutzung, H-Kennzeichen
Soderle,
nu hab ichs schriftlich! :yes: Die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist zulässig!
Habe mal den ADAC angemailt, bei welchem ich nun dieses Jahr 30-jährige Mitgliedschaft feiere und endlich haben die Jungs was ausgegraben. Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung die man im allgemeinen im Internet und auch gedruckt findet, hat im § 2 meist nur 25 Absätze.
In WIrklichkeit hat sie aber viel mehr Absätze und in § 2 Abs. 36 der FZV steht:
Zitat:
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können im Hinblick auf die mit Inkrafttreten der FZV geänderten Begriffsbestimmungen des Oldtimers auch der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, wenn sie als Transportmittel im Alltagsverkehr eingesetzt werden; BLFA-Fz, 1./2.2.2007, TOP 2a. Die Nutzungsart ist weder durch die o.a. Rechtsvorschriften noch durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 4 KraftStG eingeschränkt, sodass Oldtimerfahrzeuge mit H-Kennzeichen auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.
Zitat Ende
Das habe ich als PDF-Datei vom ADAC so bekommen, wer will kann mir seine emil-Adresse per PN mitteilen, dem schick ich es gerne zu. Oder einer der Moderatoren erklärt sich bereit, es hier zum Runterlad zur Vergüng zu stellen. hmmm
:bye:
Jens64