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Darf der Händler Gewährleistungsansprüche über die GW-Garantie abrechnen?

VW Phaeton 3D

Hallo Miteinander,

ich habe eine Frage, die mich jetzt schon einige Tage beschäftigt:

Mein VW/AUDI Händler in HH, der mir ein Fahrzeug vor weniger als 6 Mionaten gebraucht verkauft hat, muss im Rahmen der Sachmängelhaftung/Gewährleistung einige Arbeiten am Fahrzeug vornehmen. Seine Verpflichtung zur Reparatur hat er auch bereits akzeptiert und die Arbeiten sollen bei einem VW/AUDI-Partner im Berliner Raum durchgeführt werden.

Nun hat mir das reparierende Autohaus aus dem Berliner Raum mitgeteilt, dass der Hamburger Händler ihn angewiesen hätte, er soll die Schäden über die Gebrauchtwagengarantie abwicklen und den verbeibenden Betrag dem Autohaus in Hamburg in Rechnung zustellen. Mir würden keine Schäden entstehen.

Ist das Rechtens?

Gemäß meiner Rechtsauffassung kann doch die Garantie, welche ja mir "gehört", nicht für eine Leistung einstehen müssen, die aufgrund der Gesetzeslage jemand anderes zu tragen hat.

Welche negativen Effekte können dadurch für mich entstehen? (z.B. keine Möglichkeit der Garantieverlängerung, Kündigung aufgrund des Schadenverlaufs).

Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von saturn78

Es ist ja nicht nur so, dass der Gesetzgeber 2002 das Gewährleistungsrecht verschärft hat, die Vollkaskomentalität ist eine gesellschaftliche Erscheinung.

Der starke Staat muss den armen unmündigen, hilfsbedürftigen Verbraucher/Mieter/Arbeitnehmer unbedingt schützen...

Der Gebrauchtwagenhändler steht als Profi, der das jeden Tag macht, dem Laien gegenüber, der es alle paar Jahre macht. Dieses Kompetenzgefälle wurde ausgenutzt, um den Kunden über den Tisch zu ziehen. Um diesen unhaltbaren Zustand der regelmäßigen Übervorteilung in Richtung eines fairen Interessenausgleichs zu bewegen, griff der Gesetzgeber ein.

Wenn dann eine gewisse Klientel wegen der Beschneidung ihrer Möglichkeiten zur Gewinnerzielung der schrägen Art aufheult, ist das nicht weiter beachtenswert.

Deine Äußerungen über Mietwohnungen sind ebenfalls unsinnig. Das sage ich Dir mal als einer, der seit über 30 Jahren solche Objekte verwaltet/vermietet. Aber MT ist kein Immobilienportal. Deshalb steige ich in diese Diskussion nicht tiefer ein.

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Das ist in Ordnung so!

In den ersten 6 bzw. 12 Monaten hat allerdings tatsächlich der verkaufende Händler einen Vorteil von einer Versicherung, die er selbst nicht bezahlt hat.

Meine bisherigen Reparaturfälle wurden genau so abgewickelt, wie Du es beschreibst, und ich hatte nie Probleme mit einer Verlängerung.

Man muß nur darauf achten, dass der FriedlyMan eventuelle Differenzen zwischen Versicherungs-leistung und Reparaturkosten nicht dem Kunden aufhängt. Es gibt nämlich solche Künstler, die dann erklären, das hat die Versicherung aber nicht bezahlt. Tatsächlich hätte ja der verkaufende Händler alles selber zahlen müssen, wenn keine Versicherung abgeschlossen worden wäre.

Das Autohaus in HH scheint aber nicht zu diesen krummen Hunden zu gehören.

Um ganz sicher zu gehen, und damit Du beruhigt bist, kannst Du Deine Fragen/Befürchtungen auch der Versicherungsgesellschaft stellen, einfach dort anrufen.

Wenn es tatsächlich Gewährleistungsansprüche sind, hat zunächst der Verkäufer die Nachbesserungen zu bezahlen. Wenn er Dir - bestimmt auch aus eigenen Interessen... - eine Gebrauchtwagenversicherung mit verkauft hat, dann kann es Dir aus meiner Sicht egal sein, ob er selbst oder aber diese Versicherung für Reparaturen innerhalb der Gewährleistung zahlt. Nachteile dürften Dir daraus meines Erachtens nicht entstehen. Es ist Sache des Verkäufers, sich Reparaturkosten von der Versicherung wiederzuholen.

Ich sehe nicht, dass Dir die Versicherung eine Anschlussversicherung verwehren könnte, weil sie schon einmal bezahlt haben.

Ich sehe die Sache nicht so wie phaetosoph , auch wenn es angewandte Praxis zu sein scheint....

Eine Gewährleistung des Verkäufers hat erst einmal nichts mit der Versicherungsleistung des Phaetoneigentümers zu tun. Denn im Kleingedruckten des PerfektCar pro oder sonstiger Gebrauchtwagenversicherungen wird davon ausgegangen , das der Versicherungskunde erstmal ein mängelloses Fahrzeug übergeben bekommt. Und erst danach greift die Kundenversicherung.

Gewährleistungsleistungen sind Teil der Produkthaftung. Ich sehe es so , das das eine eine Produkthaftungsleistung ist während das andere eine "Instandhaltungsversicherung" darstellt.

Ich weis , das Autohäuser pauschale Versicherungen für Gewährleistungsfälle ihrer Gebrauchtwage haben und darauf sollte dann auch abgerechnet werden. Wenn sie es nicht haben , dann hat der Verkäufer Pech gehabt. Denn schliesslich hat er ja auch einen Wagnis und Gewinn Aufschlag auf den Gebrauchtwagen gemacht , an dem er verdient , und daran beteiligt er die Versicherung ja auch nicht....

An deiner Stelle würde ich mich mit dem Versicherungspartner kurzschliessen.

dsu

Genau meine Meinung.

Denn sonst steigen ja die Versicherungsbeträge, wenn das jeder so machen würde. :(

Momo

Danke für Eure ersten (?) Meinungen.

Ich werde die Arebiten erst einmal durchlaufen lassen und anschließend mit der Versicherung sprechen.

Lt. meiner Auffassung handelt es sich hierbei um Betrug, auch wenn es gängige Praxis zu sein scheint ...

am 9. September 2011 um 21:17

Hallo,

sehe ich etwas anders, wenn der Phaeton bei Übergabe mängelfrei war und die GW Garantie vom Händler kostenfrei dazugegeben wurde oder auch nicht, ist es wohl legetim Schäden die auftreten über die GW Versicherung zu beheben und abzurechnen.

Wäre es anders gebe es in Deutschland warscheinlich überhaupt keine gebrauchten Phaetons zu kaufen, denn welcher Händler würde es sich antun 6 Monate zu zittern ob an der Kiste nicht was größeres zu Bruch geht. Auch für den Händler muß das Risiko kalkulierbar bleiben.

Grüßle WG5

@wildgans:

mit deinem ersten Satz widersprichst du dir selbst. Der Wagen wurde ja nicht mängelfrei ausgeliefert, so zumindest habe ich den TE verstanden.

dsu

am 10. September 2011 um 7:54

Die Gewährleistung deckt 12 bzw. 24 Monate Schäden ab, die schon während des Kaufes vorhanden waren.

In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass dies der Fall war und es wäre Aufgabe des Verkäufers, nachzuweisen, dass der Fehler erst nach dem Verkauf aufgetreten ist. Dies ist in der Regel sehr schwierig.

Nach dieser Zeitspanne wird die Beweislast umgekehrt: Der Käufer muss nachweisen, dass das Problem schon bei Kauf bestand.

Insofern muss man das differenziert betrachten: Verkauft ein Händler wissentlich ein defektes Fahrzeug und lässt die Schäden dann über die GW Versicherung laufen, so ist dies nicht rechtens. Tritt jedoch ein Schaden innerhalb des Gewährleistungszeitraumes auf (insbesondere innerhalb der ersten 6 Monate) und kann der Verkäufer nachweisen, dass es sich um ein neues technisches Problem handelt, das nicht ab Kauf bestand, so greift tatsächlich die GW Garantie.

Grüße

Alex

Bei der abgedeckten Versicherungsleistung handelt es sich aber um Schäden , die innerhalb der Vertragslaufzeit entstehen oder auftreten. Und nicht um welche , die schon vorher vorhanden waren.

Wenn der Versicherungsnehmer und Halter der Versicherungspolice nachweisen kann, dass die Schäden bei Übernahme des Fahrzeuges schon vorhanden waren ( z.B. Fax an den Verkäufer unmittelbar nach Fahrzeugübernahme etc.. ) dann sind diese Reparatur- und Instandsetzungsleistung reine Gewährleistungsarbeiten und können nicht über eine Gebrauchtwagengarantie abgerechnet werden.

Im anderen Fall könnt ja jeder Gebrauchtwagenhändler auf Kosten einer GW Garantie aus einer Uroma eine Jungfrau basteln , und dabei noch heftigst an den Reparaturarbeiten mitverdienen.....

dann werd ich in meinem nächsten Leben Gebrauchtwagenverkäufer :D :D

dsu

Nachtrag @ Threadersteller :

Deine "Hansestadt H VW-Schrauber" glänzen ganz gewiss nicht mit Phaeton-Fachwissen.

Poste doch mal , in wie fern der Händler schon erklärt hat , das es sich um Gewährleistungsarbeiten handelt ?

am 10. September 2011 um 8:46

@dsu: Das ist soweit korrekt ;)

@TE: Bei welchem Händler in Hamburg bist du? Ich habe da auch schon einige Erfahrungen sammeln dürfen :P

@dsu

Da bin ich mit Dir einer Meinung. Es kann nicht sein, dass der Verkäufer ihm bekannte Mängel, die schon beim Verkauf vorhanden sind, nach Verkauf über die Versicherung des Käufers abrechnet. Es dürfte sogar strafbewehrt sein, wenn es nachweisbar ist.

am 10. September 2011 um 13:10

Mein VW/AUDI Händler in HH, der mir ein Fahrzeug vor weniger als 6 Mionaten gebraucht verkauft hat, muss im Rahmen der Sachmängelhaftung/Gewährleistung einige Arbeiten am Fahrzeug vornehmen. Seine Verpflichtung zur Reparatur hat er auch bereits akzeptiert und die Arbeiten sollen bei einem VW/AUDI-Partner im Berliner Raum durchgeführt werden.

@ DSU

Ich kann in dem Post nicht erkennen das der Dicke mit Mängeln ausgeliefert wurde,.

Natürlich dürfen vorhandene Mängel bei Übergabe nicht über die GW-Garantie abgerechnet werden, geht aber zB nach 3 Tagen die Lima kaputt ist es sehr wohl ein Fall für die GW-Garantie.

Und noch was, ich mache seit 20 Jahren in Gebrauchtwagen, was meinst Du wie lange meine Garantiegesellschaft mitmachen würde wenn ich ständig kurz nach der Übergabe Schäden abrechne, da hätte ich ganz schnell die Kündigung.

Ich wünche Dir im nächsten Leben mal 1 Jahr GW Verkäufer, wenn Du laufend Kunden auf dem Hof hast die max. 1000 Euro für ein Auto ausgeben können/wollen, keine Finanzierung bekommen weil Sie noch in der Probezeit sind etc., aber ein Auto brauchen um auf Ihre neue Arbeit zu kommen. der erste Spruch den die drauf haben " Aber sie wissen doch sie müssen 6 Monate Gewährleistung geben".

Es macht in Deutschland wo der Verbraucher absolut König ist schon lange keinen Spaß mehr GW zu verkaufen, viele Händler verkaufen nur noch Export/gewerblich weil alles andere einfach unwirtschaftlich ist.

Grüßle WG5

Wie hätte der Verkäufer sich verhalten , wenn der Gebrauchtwagenkäufer sich GEGEN eine zusätzliche Versicherung entschlossen hätte ? Und wie hätte er sich verhalten müssen ?

Ich lese aus dem erstpost , dass die Schäden im Rahmen der Sachmängelhaftung abgewickelt werden sollen, und dabei muss es sich dann Schäden handeln, die bei Auslieferung vorhanden waren. Und dafür ist die GW Garantie nicht zuständig. Vielleicht kann der TE ja da mal mehr zu sagen..

Gerne wird da der Kunde verzögert und vertröstet , damit eben auf oben beschriebene Weise abgerechnet werden kann und keiner mehr genau streiten will , obs Gewährleistung oder Sachmängelhaftung ist...

http://www.adac.de/.../default.aspx

Wenn du dem Gewährleistungswahnsinn entgegen treten wills , dann beaufschlage doch einfach mehr Wagniss und Gewinn. ;) Gilt für alle Geschäftsbereiche: Erst wird den Leuten das Geld knapp , und dann ganz schnell der Charakter.... ( soll jetzt nicht für dich gelten... ) Andere Branchen sind übrigens noch viel brutaler....

dsu

am 10. September 2011 um 14:49

@ DSU

Gewährleistungswahnsinn, das ist das richtige Wort.

Ich habe nichts gegen Gewährleistung ab einer gewissen Kaufsumme, wo der Händler eine Marge hat mit der er wirtschaftlich arbeiten kann.

Wenn es aber zur Regel wird das Kunden die 1000 2000 oder auch ein wenig mehr für einen alten GW bezahlen und dann das Recht haben 6 Monate dem Händler auf dem Sack rumzutreten hört der Spaß einfach auf.

Ich hatte allen Ernstes schon Advokatenbriefe wegen 3,85€ ein Stabbi von einem Accent 10 Jahre alt.

Aber das wird hier OT, deshalb von meiner Seite Ende.

Ein schönes sonniges Wochenende

WG5

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