1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Darf der Tüv das?

Darf der Tüv das?

Themenstarteram 29. März 2011 um 17:43

Hallo,

eine Bekannte musste letzte Woche übern Tüv und hat es nicht geschafft. Es waren ein paar Dinge dran zu machen, welche von mir sofort behoben wurden. Unter anderen das einseitige Bremsen an der Hinterachse(Ford Fiesta Bj.96).

Nun fuhr die Dame wieder zur Nachkontrolle hin. Alles war bestens.....nur auf einmal fing er an, dass an der Hinterachse die Beläge runter sind und der Bremszylinder hinüber wäre(kann nur die Worte der Dame zitieren).

Darf der Tüv das? Wie kann es sein, dass zwei Dinge innerhalb von einer Woche nicht mehr gut genug für den Tüv sind? Muss er nicht nur die bekannten Mängel kontrollieren, laut Bericht, kontrollierne und gut ist?

Beste Antwort im Thema

Darf der TÜV das?

Wenn mir bei einer Nachkontrolle erhebliche Mängel auffallen, muß ich die Plakette verweigern. Es kann sein, ein Kollege hat was übersehen oder kurzfristig hat sich zum Beispiel ein Radbremszylinder zerlegt und läuft aus. Ich berechne dann nix, aber ich vermerke es auf dem vorhandenen Bericht und der Mangel muß noch beseitigt werden.

Über "mit kaputten Bremsen weiterfahren" diskutieren wir doch hier nicht, oder?

Ist ärgerlich, aber besser, als wenn Du irgendwann ins Leere trittst.

Grüße: zinnenberg

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Wenn bei der Nachuntersuchung Mängel auffallen welche zum Nichtbestehen der HU führen, darf der Prüfer selbstverständlich die Plakette verweigern.

Eventuell hat der vorherige Prüfer nur nicht darauf geachtet, spielt doch aber keine Rolle wurde ja bei der Nachuntersuchung entdeckt.

okay hinten war was an der bremsanlage... das wurde scheinbar behoben und da ist nicht aufgefallen, dass die beläge runter sind Oo ...

Darf der TÜV das?

Wenn mir bei einer Nachkontrolle erhebliche Mängel auffallen, muß ich die Plakette verweigern. Es kann sein, ein Kollege hat was übersehen oder kurzfristig hat sich zum Beispiel ein Radbremszylinder zerlegt und läuft aus. Ich berechne dann nix, aber ich vermerke es auf dem vorhandenen Bericht und der Mangel muß noch beseitigt werden.

Über "mit kaputten Bremsen weiterfahren" diskutieren wir doch hier nicht, oder?

Ist ärgerlich, aber besser, als wenn Du irgendwann ins Leere trittst.

Grüße: zinnenberg

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wenn bei der Nachuntersuchung Mängel auffallen welche zum Nichtbestehen der HU führen, darf der Prüfer selbstverständlich die Plakette verweigern.

Eventuell hat der vorherige Prüfer nur nicht darauf geachtet, spielt doch aber keine Rolle wurde ja bei der Nachuntersuchung entdeckt.

Da ist doch was faul, das stinkt doch ! Macht der Prüfer nun seinen Job oder achtet er auf Dinge nach denen ihm mal gerade so ist ?

Ich bin der Meinung das wenn bei der Nachprüfung neue schwerwiegende Mängel auffallen hat der Prüfer bei der ersten Prüfung glatt versagt.

Die Mängel müssen natürlich behoben werden, Kosten für eine weitere Nachprüfung hat natürlich der TÜV selbst zu tragen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Da ist doch was faul, das stinkt doch ! Macht der Prüfer nun seinen Job oder achtet er auf Dinge nach denen ihm mal gerade so ist ?

Ich bin der Meinung das wenn bei der Nachprüfung neue schwerwiegende Mängel auffallen hat der Prüfer bei der ersten Prüfung glatt versagt.

Die Mängel müssen natürlich behoben werden, Kosten für eine weitere Nachprüfung hat natürlich der TÜV selbst zu tragen.

ROFL!

wen man nun aus "versehen" n tag mit leicht angezogener handbremse rumfährt (was bei frauen gerüchteweise durchaus vorkommen kann) dann is auch n neuwagen nach 2 wochen fertig mit den bremsen.

wo bitte ist jetzt das problem? und die kosten trägt der tüv...einfach köstlich!

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Über "mit kaputten Bremsen weiterfahren" diskutieren wir doch hier nicht, oder?

Wer weis ... hier wollte letztens einer noch 2 Jährchen ohne Endschalldämpfer weiterfahren, weil der Tüv ihn ja durchgewunken hat und der ein paar Wochen später abgefallen ist. Da kann man ja auch mal zwei Jahre auf die Bremsen verzichten oO

Zitat:

wo bitte ist jetzt das problem? und die kosten trägt der tüv...einfach köstlich!

Ja klar, stell Dir mal vor, du fährst zum fünften mal hin und die finden 'wieder' etwas neues, was aber schon bei 1ten Mal hätte beanstandet werden müssen. Sry, aber wenn der Prüfer geschlafen hat (jeder hat mal einen schlechten Tag und kann mal etwas übersehen) dann kann man dem Halter doch nicht dafür verantwortlich machen. Ich rede hier nicht über die Reparaturkosten, sondern die Kosten für die Wiedervorführung.

am 29. März 2011 um 19:38

Wenn Prüfer 1 einen Fehler übersieht, kann man das doch nicht Prüfer 2 vorwerfen.. .

Zitat:

Original geschrieben von Aifoulloman

Wie kann es sein, dass...

...trotz angeblicher reparatur der bremse, der prüfer verschlissene beläge feststellt? :confused:

und ja, er darf bei der nachkontrolle die plakette verweigern...

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Da ist doch was faul, das stinkt doch ! Macht der Prüfer nun seinen Job oder achtet er auf Dinge nach denen ihm mal gerade so ist ?

das kann auch daran liegen, das der zweite prüfer die prioritäten anders als der erste setzt...

wenn ich mich in der werkstatt umgucke wo unser firmenfuhrpark zur hu/au/sp vorgeführt wird, gibts da einen prüfer, der die plakette erteilt wenn die bremsbeläge noch haarscharf über der verschleißgrenze sind (natürlich mit entsprechendem hinweiß auf dem prüfbericht), während ein anderer dann die plakette verweigert....

am 29. März 2011 um 19:47

Die Frage ist doch eher die, ob ein Prüfer die Plakette noch vergeben darf, obwohl er bei der Nachkontrolle weitere, schwere Mängel gefunden hat.

Die Antwort darauf dürfte eigentlich ziemlich klar sein.

Zitat:

Original geschrieben von Aifoulloman

Hallo,

eine Bekannte musste letzte Woche übern Tüv und hat es nicht geschafft. Es waren ein paar Dinge dran zu machen, welche von mir sofort behoben wurden. Unter anderen das einseitige Bremsen an der Hinterachse(Ford Fiesta Bj.96).

Nun fuhr die Dame wieder zur Nachkontrolle hin. Alles war bestens.....nur auf einmal fing er an, dass an der Hinterachse die Beläge runter sind und der Bremszylinder hinüber wäre(kann nur die Worte der Dame zitieren).

Darf der Tüv das? Wie kann es sein, dass zwei Dinge innerhalb von einer Woche nicht mehr gut genug für den Tüv sind? Muss er nicht nur die bekannten Mängel kontrollieren, laut Bericht, kontrollierne und gut ist?

Hier meine bescheidene Sicht der Dinge und Antwort auf die Fragen:

Ja, der TÜV darf das. Ist natürlich 'ne blöde Situation, kommt aber leider vor, auch TÜVer sind nur Menschen.

Der TÜVer kann durchaus nur die Abstellung der seinerzeit benannten Mängel kontrollieren. Fällt im aber während der Nachuntersuchung/-kontrolle halt noch was auf, dann muss er es erneut bemängeln. Ich kontrolliere in Abhängigkeit des Zustands des Fahrzeugs oftmals deutlich mehr als die Abstellung der beschriebenen Mängel.

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Darf der TÜV das?

Wenn mir bei einer Nachkontrolle erhebliche Mängel auffallen, muß ich die Plakette verweigern. Es kann sein, ein Kollege hat was übersehen oder kurzfristig hat sich zum Beispiel ein Radbremszylinder zerlegt und läuft aus. Ich berechne dann nix, aber ich vermerke es auf dem vorhandenen Bericht und der Mangel muß noch beseitigt werden.

Über "mit kaputten Bremsen weiterfahren" diskutieren wir doch hier nicht, oder?

Ist ärgerlich, aber besser, als wenn Du irgendwann ins Leere trittst.

Grüße: zinnenberg

Oi oi oi, verstehe ich richtig, daß Du handschriftlich was auf dem "alten HU-Bericht vermerkst?

Nicht berechnen ist ok., aber die NU/NK muß mängelfrei sein, d.h. nicht nur erhebliche, sondern auch geringe Mängel führen formal zum erneuten Nichtbestehen der HU.

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

wo bitte ist jetzt das problem? und die kosten trägt der tüv...einfach köstlich!

Ja klar, stell Dir mal vor, du fährst zum fünften mal hin und die finden 'wieder' etwas neues, was aber schon bei 1ten Mal hätte beanstandet werden müssen. Sry, aber wenn der Prüfer geschlafen hat (jeder hat mal einen schlechten Tag und kann mal etwas übersehen) dann kann man dem Halter doch nicht dafür verantwortlich machen. Ich rede hier nicht über die Reparaturkosten, sondern die Kosten für die Wiedervorführung.

Kosten für die Wiedervorführung trägt eindeutig der Halter. Dieses betrifft auch erneut durchzuführende Nachuntersuchungen/-kontrollen, wenn theoretisch immer wieder neue Mängel gefunden werden. Zum Einen können die Mängel in der Zeit zwischen durchgeführter HU und Nachuntersuchung tatsächlich erst aufgetreten sein ("Birnchen" durchgebrannt), oder zum Anderen hat der Prüfer halt was übersehen. Wenn der Mangel augenscheinlich schon bei der eigentlichen HU vorgelegen haben MUSS (beispielsweise Bremse vergammelt), dann obliegt es dem Halter, die für die HU verantwortliche Überwachungsorganisation auf Schadenersatz (in diesem Fall Kosten für die zusätzliche Nachuntersuchung) haftbar zu machen. Die Beweislast, daß der betreffende Mangel zum Zeitpunkt der HU schon vorlag, liegt unzweifelhaft beim Halter.

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

wo bitte ist jetzt das problem? und die kosten trägt der tüv...einfach köstlich!

Ja klar, stell Dir mal vor, du fährst zum fünften mal hin und die finden 'wieder' etwas neues, was aber schon bei 1ten Mal hätte beanstandet werden müssen. Sry, aber wenn der Prüfer geschlafen hat (jeder hat mal einen schlechten Tag und kann mal etwas übersehen) dann kann man dem Halter doch nicht dafür verantwortlich machen. Ich rede hier nicht über die Reparaturkosten, sondern die Kosten für die Wiedervorführung.

warum? der tüv bzw der laden der die hu eben macht hat einen gewissen "handlungsspielraum". der eine is eben n spitzer hund und der andere sieht es etwas lockerer.

beispiel?

ich bin schon mit nem auto durch die oldtimer abnahme gerasselt weil ich keine "original schrauben" verwendet hab sondern neu. soll ich den 40 jahre alte drecks schrauben verwenden die vor rost schon auseinander fallen?

gegenbeispiel:

bei der au (auto ohne kat) ist das standgas satte 50u/min zu hoch. zitat prüfer: "mach heckscheibenheizung und fernlicht an" -> zack lima muss schaffen und schon passt das standgas.

das ist eben ein gewisses fingerspitzengefühl das der eine vielleicht hat und der andere nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit