1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Darf ein zweiter Gutachter bestellt werden?

Darf ein zweiter Gutachter bestellt werden?

VW Golf 6 Plus (1KP)
Themenstarteram 2. April 2019 um 0:09

Hallo; habe ein unfall gehabt (nicht schuldig) und danach ein gutachter bestellt; gutachter Ergebnis kam nach 19 tage und merkte das die kaputte stossstange und spüreinstellung nicht dabei wahren. Als ich das mitgeteilt habe; hat der gutachter gesagt er könne nachträglich die spüreistellung eintragen aber nicht die stossstange weil nicht kompatibel mit den unfall.Und das er geld will wenn er was änder muss. Habe ihm bilder geschickt mit farbe an der stossstange von Unfallgegner; hat nicht geantwortet. Ging jetz zum anwallt und er sagte das er versuche werde ihn anzuschreiben wegen nachbesserung.Meine frage ist jetz kann ich ein zweites gutachter bestellen ? Oder muss ich die kosten selber bezahlen? Habe kein Vertrauen mehr an diesen gutachter.

Wieso muss ich bezahlen wenn er fehler gemacht hat?

Ähnliche Themen
16 Antworten

Das sollte dein Anwalt klären können.

Wenn du von dir aus einen zweiten Gutachter bestellst, musst du einen auf jeden Fall vorab erstmal selbst bezahlen.

Themenstarteram 2. April 2019 um 10:16

Meine frage ist: ich gebe den gutachter die Gelegenheit sein fehler wieder gut zu machen mit schreiben von anwallt; wenn er sich weigert dann könnte ich die bestätigung von ein zweites gutachter in Auftrag nehmen und die kosten von ersten gutachter verlangen?

Oder könnte ich das ganze umgehen das ich von ein Lackierer ein Kostenvoranschlag bekomme und dann an der gegen versicherung schicke ?

Themenstarteram 16. Mai 2019 um 1:31

Anwallt hat mir geschrieben das der gutachter noch immer nicht reagiert und das es besser währe alles fallen lassen; weil noch ein gutachter einzuschalten risiken mit sich bringt . Habe die Rechtschutzversicherung heute angerufen und die haben gesagt die ubernehmer die kosten nicht für ein weiteres gutachter; und ich darf kein zweites anwallt in auftrag nehmen (weil ich mich bei dehnen beschwert habe das der anwallt nicht richtig handelt und sogar unangebrachte Kommentare machte).Dann frage ich mich für was hat mann eine Rechtschuzt Versicherung und wieso kann ich nicht gegen das gutachter klagen und von Gericht ein gerichlisches gütacher Verlangen? Bitte um euren rat weis eh nicht mehr weiter.

Wie viele Anwälte und Gutachter willst du in Anspruch nehmen? Dann willst du gegen deinen Gutachter und am besten noch deinen Anwalt mit verklagen weil du der Meinung bist das sie falsch handeln? Natürlich soll deine Rechtsschutz die Kosten tragen oder?

Also Spaß beiseite.. ich würde an deiner Stelle die gesammelten Tatsachen als Erfahrungswerte mitnehmen und deinen Anbieter bei Unzufriedenheit wechseln nachdem du die Kohle vom Unfall kassiert hast. Der Anwalt ist auf deiner Seite und möchte aus Eigeninteresse kassieren.. verwerfe also den Gedanken das er dir was böses will (es sei denn du kamst ihm so richtig dumm rüber)

Und da du sowieso nicht der Unfallverursacher bist hättest du dein Rechtsschutz erst gar nicht in Anspruch nehmen brauchen und dir deinen eigenen Gutachter und Anwalt aussuchen dürfen.

Themenstarteram 16. Mai 2019 um 12:15

Den anwalt und das gutachter habe ich selber augesucht; anwallt ist ein vertrag anwalt von der Rechtschutzversicherung.Habe heute eine kostenlose beratung mit ein anderes anwalt bekommen und er meinte auch ohne ein zweites gutachter können wir nichts machen; und das es für mich Risiken gibt weil ich aus eigener tasche bezahlen muss.Ewentuell könnte mann versuchen ob der unfall Verursacher als Zeugen bestätigen kann das die stosstange auch getroffen würde. Aber der anwallt darf nicht weiter macher weil ich nür eine Beratung zur Verfügung habe und ich mit den anderen anwalt weiter machen soll.Also das ganze ist lächerlich und jeder versucht die eigenen Kosten so niedrig wie möglich zu halten es kann nicht sein das ein Anwalt nicht versucht gegen den gutachter was imstande zu bekommen; habe nicht 1000 euro für ein gegen gutachter der eh nicht angennomen wird von der gegen versicherung. Übrigens der anwallt ist gegen mich; am ersten Gespräch wo ich die bilder von unfall gezeigt habe meinte er es können Fälschungen sein ehhhhhhhh wie bitte!!!!!! Als ich das bild von reifen zeigte wo zu sehen war das die farbe durch schleifen an der seite ab wahr sagte er : das währe nicht so schlimm ..... und zum schluss nach 2 briefe an den gutachter schreibt er das nichts zu machen währe auser noch ein gutachter zu nehmer aber aus seiner sicht würde er nichts dagegen machen wegen kosten Risiken. Also so ein Anwalt brauche ich nicht und habe mich beschwert bei der Rechtschutzversicherung ohne Erfolg die haben mir nur eine weitere beratung quasi geschenkt die ich sowieso nicht nutzen kann . Erste Anwalt antwortet gar nicht mal da ich jetz an ihn angewiesen bin .

Was für Schäden sind insgesamt vorhanden zähle bitte mal auf. Hast du die Polizei zum Unfall gerufen? Einen "Wander Gutachter" hole ich nur wenn ich nicht genau weiß was "unter der Verkleidung" los ist oder ich zu faul bin zu einer Vertragswerkstatt zu fahren zumal Gutachter meist von einem Anwalt vorgeschlagen wird. Die kommen zusammen dann auch gut klar.

Wenn zb nur Stoßstange und Kotflügel defekt sind dann reicht aus meiner Sicht ein Kostenvorschlag vom Freundlichen aus und ist relativ kostengünstig. Der Schaden an der Stoßstange sollte die Kosten hoffentlich dann wieder auffangen.

Wenn du redest wie du schreibst da hätte ich als Anwalt aber auch nicht wirklich die Zeit und Muse irgendwas ändern zu wollen. Deswegen mach ein Termin mit seiner Sekretärin aus anstelle das mit ihm telefonisch zu besprechen.

So ganz habe ich auch nicht verstanden was denn nun überhaupt beim Unfall beschädigt wurde und wieso du für die Beseitigung der Unfallschäden nicht einfach in eine Werkstatt gefahren bist, falls der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde und du nicht der Verursacher bist, kümmern die sich um Alles oder möchtest du den Wagen gar nicht reparieren ?assen und versuchst nur möglichst viel Geld dabei herauszuschlagen?

Themenstarteram 17. Mai 2019 um 13:01

An AsiaSnack: Die Polizei war nicht nötig da sie rückwärts an den parkenden auto fuhr. War auch beim lackierer um so ein Kostenvoranschlag zu haben; nachdem er den Schaden angesehen hat meinte er das der schaden um di 4 bis 5000 euro zu beziffern währe. Eventuell würde sich ein neues Gutachten rentieren wenn die kosten sich im Rahmen halten meinte er.Von der versicherung habe ich nur 3000 bekommen; kaputt ist die hintere tür und die seitenwand unter der tür ist erheblich beschedigt.

An golf2004:möchte das auto nicht reparieren; habe das auto seit 1 Jahr und habe schön 1800 euro investiert an reparatüren und deswegen lieber verkaufen.

Werde jetz versuchen ein neues termin mit den ersten anwallt zu bekommen .

Immer schön die Polizei anrufen wenn du dir sicher bist das du nicht der Unfallverursacher bist denn die Polizei fotografiert den Schadensfall bzw nimmt diesen auf und macht vorab eine Anhörung der Beteiligten. Die Kosten einer Reparatur werden abhängig vom realen Stundenlohn von der Apotheke genommen und errechnet und keine Märchenpreise. Frag oder schau nach dem momentan Wert deines Golf V und wenn die jetzigen Rep. Kosten bereits diesen Wert übersteigen ist das reine Energieverschwendung was du hier betreibst. Viel Glück!

Themenstarteram 20. Mai 2019 um 18:31

Ist ein golf plus denn ich letztes jahr für 8000 euro gekauft habe. Habe ein zweites gutachter jetz gemacht und er meint es ist eine differenz von 1000 euro.Also ohne stossstange 1000 euro weniger ist schon eine summe. Morgen neue termin mit den anwalt. Werde berichten wie es weiter geht.....

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 14:58

Die Rechtschuzt versicherung hat die Deckung für den zweiten anwalt und zweites gutachter nicht zugestimmt obwohl erfolgreiche Aussichten von anwalt zugesprochen wurden. Problem war auch wer die kosten von zweiten gutachter übernimmt. Also ich hätte mehr Flexibilität von der versicherung erwartet.Normalerweise hätte am ende die gegen versicherung die kosten übernehmen müssen und der erste gutachter der 2 posizionen weniger auf das gutachter drauf hatte.

Wenn du dir so sicher bist, dann übernimm du doch den Anwalt und den Gutachter und später nimmst du den ersten Gutachter in Regress.

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 19:58

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 23. Mai 2019 um 18:13:55 Uhr:

Wenn du dir so sicher bist, dann übernimm du doch den Anwalt und den Gutachter und später nimmst du den ersten Gutachter in Regress.

Der zweite gutachter hat mir abgeraten weiter zu machen

Es könnte vor gericht zum vergleich kommen und minus gutachter kosten vielleicht 200 euro übrig bleiben. Das risiko ist mir zu groß ohne deckung von der Rechtschutzversicherung weiter zu machen, hätte ich wenigstens von der Rechtschutzversicherung die kosten für den zweiten anwalt bekommen hätte ich weitergemacht und das Guthaben bei einen sieg mit den gutachter geteilt.

Vergiss es so läuft das hier im Lande nicht :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen