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Darf ich auf dieser "LKW-Spur" fahren? [Pic inside]
Hallo Zusammen,
ich komme immer wieder an einem AB-Teilstück vorbei, welches unten stehende Beschilderung aufweist.
Nun die Frage, darf die neue rechte Spur ausschließlich von LKW´s genutzt werden, oder darf auch ich diese mit dem PKW befahren?
Danke und Gruß
Martin
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28 Antworten
Das ist nur der nette Hinweis, daß der geneigte LKW Fahrer nichts auf der linken Spur verloren hat ((Verbotszeichen) sondern bei Anfang der dreier Spur rechts fahren soll. Das ist in dem Falle keine den LKW vorbehaltene Spur. Nähere Informationen gibt die STVO in der z.Zt. gültigen Fassung, siehe Anhang " Zeichen "
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nähere Informationen gibt die STVO in der z.Zt. gültigen Fassung, siehe Anhang " Zeichen "
Hi R129,
genau diese zeichen hab ich nun schon mehrfach durchgesucht auf der Suche nach Beantwortung meiner frage, aber kein Schild gefunden, auf dem ein LKW mit viereckigem Rahmen zu sehen ist.
Die Sache ist nämlich die, dass ALLE PKWs ausschließlich die mittlere und linke Spur benutzen, obwohl die rechte insbesondere an den Wochenenden komplett leer ist und ich diese dann benutze, nur mir eben nichtsicher war, ob dies rechtens ist.
Gibt es wohl auch nicht mehr, daß ist im Grunde nur eine Vorankündigung. Das mit " rechts alles frei " ist ja nichts neues...
Hehe....
Nun gehts weiter: die neue rechte Spur ist mittels breiten Fahrbahnmarkierungen von den beiden anderen Spuren getrennt, sollte demnach eine eigene Fahrbahn darstellen. Ergo dürfte ich an der Stelle rechts schneller fahren als links?
Hmm, also ich sehe das etwas anders
Das Zeichen habe ich unter der Nummer 1048-12 gefunden und es sagt aus, wie übrigens jedes Zusatzzeichen das hier nur etwas für das auf dem Zusatzzeichen abgebildete gilt.
Das Schild will mir also folgendes sagen: Es kommt eine Spur rechts dazu, aber diese ist nur für LKW ab 3,5t befahrbar, während die ganz linke Spur für selbige LKW gesperrt ist.
Grüße
Steini
Du darfst mit einem PKW nicht die rechte Spur benutzen, sie ist nur für
Zitat:
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
freigegeben.
imho macht das nur sinn, wenn man auf der mittleren spur 60km/h als mindestgeschwindigkeit vorschreibt.
sonst überholen die "schnellen" LKWs mit 45km/h die "langsamen", die nur 40km/h auf der rechten spur fahren.
So, nun habt ihr mich ganz verwirrt.
Hallole zusammen
Dieses Schild weist auf eine Kriechspuhr für LKW hin um deren Kollegen ggf auch das überholen zu ermöglichen wenn diese deutlich schneller sind ohne den PKW Verkehr zu behindern.
Findet man meist auf Autobahnen oder bundesstrassen im Bereich längerer Steigungen. Das kann dann zum Teil selten aber doch gelegendlich auch die Standspur sein die für den Kriechverkehr freigegeben ist. Ist für Trucker ein super Einrichtung zumal wir als Kutscher auch nicht gerne andere durch unsere langsameren Kisten behindern. In diesen Fällen ist oder wurde die Funktion der Standspuhr aufgehoben bevor wieder einige laut werden und mit dem Gesetzestext wedeln. Häufig wurden solche Spuhren erst eingerichtet nachdem sich Lkw Fahrer dieser Spur über längernen Zeitraum immer wieder bemächtigten und man das Ergebniss weniger Rückstaus erkannt hat ( siehe auch Dreieck Karlsruhe Richtung München A 8 )was ja auch nicht so ganz korrekt ist. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hmm, also ich sehe das etwas anders
Das Zeichen habe ich unter der Nummer 1048-12 gefunden und es sagt aus, wie übrigens jedes Zusatzzeichen das hier nur etwas für das auf dem Zusatzzeichen abgebildete gilt.
Das Schild will mir also folgendes sagen: Es kommt eine Spur rechts dazu, aber diese ist nur für LKW ab 3,5t befahrbar, während die ganz linke Spur für selbige LKW gesperrt ist.
Grüße
Steini
Ja, danke. Die Schildernummer habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Ansonsten richtige Erklärung.
Ok, also befand ich mich bisher "illegal" auf der rechten spur, auch wenn diese komplett frei ist und muss daher ab sofort die mittlere spur benutzen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nun die Frage, darf die neue rechte Spur
Es ist keine "neue Spur" sondern weiterhin der Stand- oder auch Pannenstreifen.
Zitat:
ausschließlich von LKW´s genutzt werden,
Das Schild erteilt LKW eine Ausnahme vom allgemeinen Fahrverbot auf dem Standstreifen.
Zitat:
oder darf auch ich diese mit dem PKW befahren?
Nein
Zitat:
Nun gehts weiter: die neue rechte Spur ist mittels breiten Fahrbahnmarkierungen von den beiden anderen Spuren getrennt, sollte demnach eine eigene Fahrbahn darstellen. Ergo dürfte ich an der Stelle rechts schneller fahren als links?
Nein, keine Fahrspur, keine Fahrbahn, Du (PKW) darfst da überhaupt nicht fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nun die Frage, darf die neue rechte Spur
Es ist keine "neue Spur" sondern weiterhin der Stand- oder auch Pannenstreifen.
Nein, es kommt wirklich eine komplett neue zusätzliche Spur hinzu, Standstreifen ist separat vorhanden.
Aber ist ja geklärt nun, dass ich da dennoch nicht fahren darf.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Aber ist ja geklärt nun, dass ich da dennoch nicht fahren darf.
Klar darfst du da fahren, es sei denn die Spur ist mittels Gebotszeichens extra für LKW reserviert ( analog z.b. Busspur ) . Anders sieht es in dem von Roadwin geschilderten Fall aus. Da hast du nichts verloren.