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Darf ich das ziehen?
Hallihallo!
Ich habe eine Hängerkupplung an meinem Mazda 121 und darf laut Papieren 1190 kg an den Haken nehmen.
Für den kommenden Urlaub möchte ich mir von meiner Tante den Wohnwagen mit 1200 kg zGG ausleihen.
Darf ich dieses Gespann überhaupt bewegen? Zählt das zulässige oder das tatsächliche Gewicht des Anhängers?
MfG Meehster
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28 Antworten
Den darfst Du ziehen. Es gilt bei Anhängern das tatsächliche Gewicht, welches nicht grösser sein darf als die Anhängelast.
Ah, heißt das auch, daß ich einen ungebremsten 750kg Hänger (Plane & Spriegel) ziehen darf, obwohl bei mir 650kg eingetragen sind, solange ich die 750kg zGG nicht nutze?
Grüße,
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von gaston73
Ah, heißt das auch, daß ich einen ungebremsten 750kg Hänger (Plane & Spriegel) ziehen darf, obwohl bei mir 650kg eingetragen sind, solange ich die 750kg zGG nicht nutze?
Grüße,
Oliver
Nur dann, wenn deine AHL die 650 Kg nicht übersteigt.
AHL + Stützlast = tatsächliches Gewicht deines ungebremsten Hängers.
Ein wichtiger Punkt könnte, im Falle des WoWa, sein, dass bei deinem Auto ein Gesamtzuggewicht vorgegeben ist.
Genau dieses Thema ist hier vor kurzem behandelt worden.
Schau doch mal bitte nach.
Wenn dem so ist, dann könntest du im Extremfall zwar den WoWa ziehen, aber mit deinem Auto so wenig Gepäckmasse mitführen, dass es 1. zuwenig ist, und 2. weil das Auto nur ganz unwesentlich schwerer wäre, du auch keine `normalen´ Zug-/Hänger-Gewichtsverhältnisse hättest.
Weiterhin, darfst du in deinem WoWa aber auch nix mitführen, ich weiss, wovon ich rede.
Schau doch mal hier die threads durch, ist auch schon alles diskutiert worden.
Gruß, Tempomat
Mit der Gleichung von Tempomat bin ich nicht ganz einverstanden, denn die Anhängelast (AHL) ist eine Limite des Zugfahrzeuges und hat nix mit der Berechnung des aktuellen Gewichts des Hänger zu tun.
AHL(Fahrzeug) <= Summe(aller Achsgewichter inkl. Stützrad/last)
oder Hänger einfach im abgehängten Zustand wägen und darauf achten, dass auch das Stützrad auf der Waage steht.
Um es aber schlussendlich noch zu kompletieren:
Bei maximaler Zuladung im Auto darf die das Gesammtgewicht des Autos und die Achslast der hinteren Achse durch die zusätzliche Stützlast des Hängers ebenfalls nicht überschritten werden.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Weiterhin, darfst du in deinem WoWa aber auch nix mitführen, ich weiss, wovon ich rede.
Gruß, Tempomat
Nee, nee.
So ist das bei meehster nicht. Er darf, falls kein Zuggesamtgewicht eingetragen ist, den Wowa voll beladen.
10 kg Übergewicht sind wirklich kein Problem!
Gruß
Franjo001
P.S.: Wir hatten seinerzeit alle gewarnt!
Ich würde dieses Gespann vor allem mal testen, bevor ich damit einen Urlaub plane. Ich habe auch einen 1200kg WoWa, aber ich ziehe den mit unserem Mondeo. Selbst da merkt man das zusätzliche Gewicht sehr deutlich. Mit einem Mazda 121 würde ich mir das auf keinen Fall für einen längere Strecke antun.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Nur dann, wenn deine AHL die 650 Kg nicht übersteigt.
AHL + Stützlast = tatsächliches Gewicht deines ungebremsten Hängers.
Ein wichtiger Punkt könnte, im Falle des WoWa, sein, dass bei deinem Auto ein Gesamtzuggewicht vorgegeben ist.
Genau dieses Thema ist hier vor kurzem behandelt worden.
Schau doch mal bitte nach.
Wenn dem so ist, dann könntest du im Extremfall zwar den WoWa ziehen, aber mit deinem Auto so wenig Gepäckmasse mitführen, dass es 1. zuwenig ist, und 2. weil das Auto nur ganz unwesentlich schwerer wäre, du auch keine `normalen´ Zug-/Hänger-Gewichtsverhältnisse hättest.
Weiterhin, darfst du in deinem WoWa aber auch nix mitführen, ich weiss, wovon ich rede.
Schau doch mal hier die threads durch, ist auch schon alles diskutiert worden.
Gruß, Tempomat
Zitat:
Original geschrieben von maurus
Mit der Gleichung von Tempomat bin ich nicht ganz einverstanden, denn die Anhängelast (AHL) ist eine Limite des Zugfahrzeuges und hat nix mit der Berechnung des aktuellen Gewichts des Hänger zu tun.
AHL(Fahrzeug) <= Summe(aller Achsgewichter inkl. Stützrad/last)
oder Hänger einfach im abgehängten Zustand wägen und darauf achten, dass auch das Stützrad auf der Waage steht.
Um es aber schlussendlich noch zu kompletieren:
Bei maximaler Zuladung im Auto darf die das Gesammtgewicht des Autos und die Achslast der hinteren Achse durch die zusätzliche Stützlast des Hängers ebenfalls nicht überschritten werden.
Zum ersten Beitrag von meehster ist von meiner Seite Folgendes zu sagen:
Bei mir hatte sich ein Lesefehler eingeschlichen und deshalb ist meine Aussage und inhaltlich deren Ableitungen nicht mehr praxisnah.
Die von meehster angegebenen 1.200 kg GG hatte ich als `Leergewicht´ gelesen.
Deshalb auch der direkte Hinweis mit dem Zuggesamtgewicht.
Aber, selbst für den Fall, dass es ein solches geben könnte, besteht neunmehr kaum die Gefahr der zu geringen Zulandungsmöglichkeit, da im GG des WoWa bereits 150-200kg Zuladung drin sind.
Sollte meehster z.B. nur mit zwei Personen unterwegs sein und trotzdem das Gesamtzuggewicht ausschöpfen wollen, dann könnte er so weit wie möglich auch Masse vom WoWa in das Zugfahrzeug verlagern, um einfach bessere Gewichtsverhältnisse zu erzeugen.
Aber vielleicht meldet dich meester ja noch mal.
Die Geschichte mit dem ungebremsten Anhänger wurde wohl korrekt behandelt.
Wenn ich jetzt den Beitrag vom mir sehr geschätzten maurus nicht schon wieder falsch lese, indem er meine (es ist nicht meine, es die vom Bundesverkehrsministerium) Formel anzweifelt, dann wage ich einfach mal zu behaupten das er diesmal nicht richtig liegt.
Ist aber auch hier schon groß und breit diskutiert worden und ich habe sogar vom BmV ein Fax hier zu MT hereingestellt, indem nicht nur diese Formel steht, sondern auch verbal beschrieben wurde und oben drauf noch mit vielen Bildchen skizziert ist.
Ich hoffe, jetzt sind wir klaro.
Die warnenden Hinweise wie von Nepumuk924 kenne ich persönlich hier bei MT zu Genüge was das `Limit´ anbelangt, sind aber gottseidank in der Kategorie individuelle und ungeprüfte Befürchtungen zuzuordnen.
Für mich hat bereits die Saison wieder begonnen, leider nicht wie geplant dieses Wochenende zum Bodensee, weil eben das Wetter nicht mitspielt.
Gruß, Tempomat
Hast du wirklich einen 121 mit 1190 kg anhaengerlast???
Bin erstaunt, mein Opel Senator (2.2) hat nur 1150 kg!
Zitat:
Original geschrieben von Wickie2
Hast du wirklich einen 121 mit 1190 kg anhaengerlast???
Bin erstaunt, mein Opel Senator (2.2) hat nur 1150 kg!
Na, da hat eher der Senator sehr sehr wenig... mein Corolla (Golf-Klasse) 1.3 darf auch 1200kg ziehen - zwar nur auf 8%, aber für Autobahn reicht das ja... und 1050kg sonst.
MfG, HeRo
Hallihallo!
Meine 1190 kg sind auch nur bis 8% Steigung, aber ich denke nicht, daß auf dem Weg von Delmenhorst nach Dänemark steilere Berge auf uns warten.
Zur Beladung: Zwei Erwachsene und ein Kleinkind, das müßte passen, auch mit Gepäck und Vorzelt, oder?
Mit dem Zuggesamtgewicht muß ich mal schauen, ob es da Beschränkungen gibt. In den Papieren stehen jedenfalls keine. Muß das im Schein stehen?
In jedem Fall bedanke ich mich vielmals bei Euch.
MfG Meehster
Hi meesther,
so wie ich das sehe, dürfte es keine Probleme geben.
Ob ein Zuggesamtgewicht in den Papieren zu vermerken ist, weiss ich nicht!
Wenn du's wissen willst, würde ich eine größere TÜV-Station anrufen!
Wenn dein Auto neuen Datums ist, dann vermerkt der Hersteller diese Angaben in aller Regel unter `Technische Daten´ im Internet.
Aber wie gesagt, dürfte normalerweise unkritisch sein.
Apropos `normalerweise´: Wenn es sich bei dir/euch um die erste Fahrt mit dem WoWa handelt, dann besteht akute Gefahr, dass man einfach zu viel mitnimmt.
Und das kostet Platz und ... Gewicht.
Gewicht, an das du normalerweise garnicht denkst. So wiegt z.B. mein Bettzeug (o. Matratze natürlich) 12kg usw.
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn du dir eine Liste der Gegenstände machst.
Vielleicht auch mal voll aufgerüstet auf eine Industriewaage.
Gruß, Tempomat
Ich hab mich mal schlau gemacht, zulässiges Zuggesamtgewicht ist nicht einzeln aufgeführt, daraus folgt, daß es sich aus zGG des 121 (1300 kg) und Anhängelast (1190 kg) zusammensetzt, macht 2490 kg.
Der 121 wiegt leer ca. 840 kg, macht 460 kg Zuladung. Das reicht völlig, wir drei wiegen zusammen ca. 180 kg, bleiben 280 kg für Gepäck allein im Mazda. Reicht also locker, oder?
Ich weiß jetzt nicht, wie schwer der WoWa leer ist, es ist ein Tabbert Comtesse BJ 1978, genaueres müßte ich nachfragen.
MfG Meehster
890 kg Leer und 1.200 kg AHL, das ist eine seltene Kombination aus zweierlei Gründen.
Normalerweise wird die zulässige AHL unterhalb des PKW-Leergewichtes festgelegt und weiterhin sind gerade die Japaner eher dafür bekannt, dass sie kleine AHL freigeben.
Ich selbst fahre auch mit meiner max. zulässigen AHL rum, schaffe es aber durch geschickte Zuladung des Pkw und dessen Hinterachse ein PKW/WoWa Gewichtsverhältnis zu erzeugen von 1,4(1.5) - 1. Zusätzlich ein kleiner Hebel von 0,75 m von Hinterachsmitte zum Kupplungskopf und ein emsiges Diesel-Motörchen.
Wenn du nur über plane Straßen nach Dänemark fährst, würde ich dir trotzdem empfehlen, alles denkbare Gewicht in den Pkw zu verladen, so, dass d sich die genannten Gewichtsverhältnisse (PKW schwerer als ..) verbessern.
Und bitte niemals schneller als 80.
Was hast du für nen Motor?
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Ich weiß jetzt nicht, wie schwer der WoWa leer ist, es ist ein Tabbert Comtesse BJ 1978, genaueres müßte ich nachfragen.
MfG Meehster
Das müsste ja dann so einer wie der hier sein.
Ein bischen gross für einen 121er ist er schon.
Berichte doch bitte wie deine Tour so war wenn du zurück bist.
Gruss
GM