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Darf ich den Anhänger fahren?

Themenstarteram 28. Juni 2013 um 22:30

Mal eine Verkehrsfrage:

Fahrzeug: Van, Anhängelast 800kg ungebremst, 2400kg gebremst, Kugelkupplung

Anhänger: Leichtbauanhänger, hinten Zwillingsachse, vorne Einzelachse an Deichsel, Druckluftbremse, wahlweise Öse oder Kugelkopfkupplung

SOWAS

Leergewicht 700kg, laut Anleitung darf er dann auch ungebremst gefahren werden

ZGG 1800kg mit Kugelkopfkupplung/Öse auflaufgebremst nur Vorderachse (für CH nicht zugelassen)

ZGG 3200kg mit Kugelkopf und Druckluftbremse

ZGG 8500kg mit Öse und Druckluftbremse

 

Ich will/muss diesen Anhänger mit Kugelkopfkupplung und unbeladen überführen (nach DK). Ich sollte das doch dürfen, schliesslich darf ich ja bis 800kg ungebremst ziehen.

Stimmt das so?

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24 Antworten

Die Frage, ob Dein Führerschein das hergibt, lasse ich mal außen vor - ich gehe im folgenden davon aus, dass da kein Problem besteht.

Zur Technik: Hat der Anhänger eine - auf die Vorderachse wirkende - Auflaufbremse? Welche der Versionen ist es überhaupt?

In D darfst Du den Anhänger mit 700 kg Lebendgewicht an dem Van fahren, solange beide Fahrzeuge in D zugelassen sind (Ausfuhrkennzeichen gilt auch). Was die Dänen dazu sagen, weis ich nicht. Eigentlich sollte das kein Problem sein, aber ich weis nicht, wie die dort "ticken".

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Ich will/muss diesen Anhänger mit Kugelkopfkupplung und unbeladen überführen (nach DK). Ich sollte das doch dürfen, schliesslich darf ich ja bis 800kg ungebremst ziehen.

Welchen Führerschein hast Du denn?

Themenstarteram 29. Juni 2013 um 7:34

B, C, CE, sollte reichen

Ich frage nur weil ich vor kurzem mit einem Wohnwagen in Dzum Tüv bin wg. 100kmh Eintrag und der TÜV-Prüfer hat mich gestresst. Der WoWa hat gewogen 1550kg gewogen, 1600kg hätte ich gedurft mit dem Fahrzeug, das ZGG war aber 1900kg, woraufhin der Her behauptet hat ich dürfe den so nicht ziehen, hat mich 2h gekostet.

Es zählt doch immer das ZGG, das Leergewicht ist wumpe. Die Annahme ist stets, der packt den Anhänger/das Gespann voll. Deswegen hat dich der Prüfer auch gestresst.

am 29. Juni 2013 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Zur Technik: Hat der Anhänger eine - auf die Vorderachse wirkende - Auflaufbremse?

Ja , und laut Anleitung darf er den leer auch " ungebremst " fahren .

Den möchte ich mal bei einer Vollbremsung auf nasser Strasse in einer

Kurve sehen .

Frage mich in welchem " Taka-Tuka-Land " der Anhänger die

Zulassung / Betriebserlaubniss bekommen hat .

Zitat:

Original geschrieben von -K!nickel-

Es zählt doch immer das ZGG, das Leergewicht ist wumpe. Die Annahme ist stets, der packt den Anhänger/das Gespann voll. Deswegen hat dich der Prüfer auch gestresst.

Nein, es zählt immer das tatsächliche Gewicht. Der stressende Prüfer und Du liegen falsch.

Puh, gute Frage, in welche Richtung geht deine Frage?

bzw. was für ne Fahrerlaubnis hast du?

Und welche zGM nehmen wir für den Hänger an. :confused:

 

Und

laut Anleitung - ist das eingetragen, daß man den leer so fahren darf?

In Anleitungen steht viel.

 

Es handelt sich um einen Drehschemel - schöne Anhängerart. Und gibt inzwischen auch keine Probleme mehr mit den Achsen bei den unterschiedlichen Fahrerlaubnissen.

Themenstarteram 29. Juni 2013 um 12:15

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Zur Technik: Hat der Anhänger eine - auf die Vorderachse wirkende - Auflaufbremse?

Ja , und laut Anleitung darf er den leer auch " ungebremst " fahren .

Den möchte ich mal bei einer Vollbremsung auf nasser Strasse in einer

Kurve sehen .

Frage mich in welchem " Taka-Tuka-Land " der Anhänger die

Zulassung / Betriebserlaubniss bekommen hat .

Es ist ein Humbaur Anhänger, ich glaube aus Österreich mit CH-Zulassung und bereits 9 Jahre alt.

Das Zugfahrzeug ist ein Peugeot 807.

 

Der Anhänger wird nicht verkauft, der wird dort oben mit Umzugsgut beladen und vom Kunden selbst mit herunter gebracht, der fährt einen Dodge Durango Citadel mit Druckluftbremse und 8.5t Anhängelast. Der will nur nicht extra hier her kommen um den Anhänger abzuholen und ich muss ohnehin nach Flensburg, dann helfe ich noch beim Umzug, in den 807 geht ja auch gut was rein.

Achja: Fahrzeug und Anhänger haben CH-Zulassung.

Dann soltest du in der schweizer Zulassungsordnung nachschauen ob es zulässig ist das ein Hänger der ein zzG von über 3t hat leer auch ungebremst gelten darf wenn Er ein bestimmtes Gewicht nicht überschreitet. In Deutschland ist so was nicht möglich da ungebremst nur bis 750kg zulässige Gesamtmasse möglich, was der Eimer leer wiegt interessiert dabei keine Sau, für die Zulassung zählt schlicht das zulässige Gesamtgewicht.

 

Nur Führerscheinrechtlich bist du dank CE aus dem Schneider.

Ich bin bei der Betrachtung der Frage davon ausgegangen, dass das hier:

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Leergewicht 700kg, laut Anleitung darf er dann auch ungebremst gefahren werden

eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (oder das entsprechende Gegenstück aus dem Ausland) ist.

am 29. Juni 2013 um 20:10

Anhängelast ungebremst 750kg, es ist egal was der Anhänger an zGG hat, die tatsächliche ungebremste Masse am Haken, darf 750kg nicht überschreiten.

Wie sich allerdings ein ungebremster Drehschemelanhänger verhält, möchte ich nicht ausprobieren.

Wie und ob Zollvergehen vorliegen, wenn der Schweizer Anhänger von einem deutschen Fahrzeug gezogen wird, sollte vorab auch bei beiden Zollstellen geklärt werden.

Themenstarteram 30. Juni 2013 um 7:29

So, ich habe gestern mal bei der Bundespolizei am Grenzposten nachgefragt:

Nach längerer Beratung folgende Antwort:

Theoretisch möglich, da es laut Aussage der Beamten keine Vorschrift gibt die es verbietet. Die Anhänger gibt es in D (noch) nicht in der Form (aber in der EU). Es wird aber empfohlen es nicht zu tun wegen der Konfigutation der Fahrzeuge. Führerschein würde sogar der B reichen (?).

Ich habe mal mit einem gesprochen der das öfter fährt. Der meinte er fährt ihn, obwohl er eine Druckluftanlage hat, leer immer ungebremst (allerdings mit einem Pathfinder), die Druckluftanlage reagiere sehr hart.

@Hartgummi:

Zollrechtlich irrelevant, es ist ein CH-Fahrzeug welches den CH-Anhänger zieht, auf dem Rückweg ist es ein DK-Fahrzeug, der Lenker hat jedoch Übersiedlungsgut dabei da er in die CH übersiedelt (und B-Bewilligung hat) und wird von mir begleitet. Zudem ist D in dem Fall nur ein Transit-Land da ja Abfahrt und Ziel nachweislich ausserhalb D liegen.

am 30. Juni 2013 um 7:40

Eine deutsche im schweizer Auto ihres Freundes wurde in Österreich auf der Fahrt von Italien in die Schweiz gestoppt und mit Zoll in Höhe des Wagenwertes bestraft.

Von daher erwähnte ich, lieber erst mit dem Zoll reden.

Themenstarteram 30. Juni 2013 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Eine deutsche im schweizer Auto ihres Freundes wurde in Österreich auf der Fahrt von Italien in die Schweiz gestoppt und mit Zoll in Höhe des Wagenwertes bestraft.

Von daher erwähnte ich, lieber erst mit dem Zoll reden.

Ja, so ist das :) lies mal hier gibt es irgendwo noch so ein Thema und da glaubt niemand das das so ist.

Wenn man es richtig macht sollte man bei der Einfuhr aus der CH eine Bescheinigung holen das man das Auto nur temporär und zu privaten Zwecken für max. 7 Tage einführt. Dann geht das problemlos. Zudem war das nicht der Wagenwert sondern Zoll ihv. 17%(?) des Wagenneuwertes, direkt zu entrichten, ansonsten wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Ist auch in D so.

Es ist immer problematisch ein Auto aus einem anderen Land zu fahren, selbst bei EU-Ländern.

 

Ansonsten: Ich habe CH-Führerschein und CH Auto :)

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