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Darf ich den Caddy fahren?

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 9. Juni 2024 um 16:44

Hallo, ich bin neu hier bei dem Forum. Ich habe mir vor kurzer Zeit einen VW Caddy Maxi zugelegt mit einer LKW Zulassung. Das Problem ist ich weiß nicht ob ich das Gefährt fahren darf mit einem B Führerschein (3,5T). Der Sonderzusatz bei Punkt 22 Irritiert mich. Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Fahrzeugschein
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23 Antworten

Da steht Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges. Also Auto + Anhänger (beides beladen).

Das interessiert in D keinen, wenn du nicht über DEINE 3.5t , aus dem Führershein, vom Zug kommst. Im Aussland ist das was anderes...

Themenstarteram 9. Juni 2024 um 17:53

Also müsste ich ihn eigentlich ablasten auf 3,5t um ihn legal fahren zu können? Weil es währe ja im Schlimmsten fall fahren ohne Führerschein

Hey, nein du musst ihn nicht ablasten. Das ist das Gewicht welches das FZG haben darf z.b wenn jemand BE hat kann er auf dieses kommen wenn er einen Anhänger dahinter hängt welcher so schwer ist. Das eigentlich Leergewicht ist weniger also im Rahmen deiner 3,5 Tonnen die du mit Klasse B fahren darfst.

Themenstarteram 9. Juni 2024 um 18:12

Danke für die Antwort das hat mir sehr geholfen

Nein Nicht Ablasten...

Du darfst max. 3.5t Fahrzeug mit oder ohne Anhänger fahren. Auch mit dem Caddy . Der darf dann nicht mehr als 3.5t wiegen.

Dein Caddy darf max. 2.317 kg inkl. Ladung wiegen + 1.500kg Anhänger inkl. Ladung. Das sind dann 3.817kg was wiederum als Gesamtgewicht nicht geht ( Fahrezeugschein). Lt. Fahrzeugschein ist dein Gesamtgewicht auf 3.650kg beschränkt (Auto mit Anhänger).

Wenn du die 3.650 Fahren willst dann brauchst du einen anderen Führerschein.

 

3.5t Führerschein - 1.5t Anhänger = 2t Auto

3.5t FS - 0.75t Anhänger (Kl.B) = 2.250 Auto.

3.5t FS - 2.317t Auto = 1.183t Anhänger (Anhänger + Ladung)

usw....

*Text geändert

Themenstarteram 9. Juni 2024 um 18:43

Ich verstehe dein Ansatz aber der Caddy ist nur ein 2 Sitzer also ein Kastenwagen, und eine Anhänger Kupplung ist garnicht vorhanden was ich auch nicht verstehe. Sprich das müsste ja dann eigentlich so passen von dem Gewicht. Es soll halt ein Camper raus werden also müssten eigentlich die 649kg reichen.

Dann bist du mit der FS klasse ja ohne Probleme unterwegs und musst nichts Unternehmen. Ich hab beim LKW nicht ganz an daran gedacht da der nur 2 Sitze hat. Die fehlende AHK hast du unterschlagen ;)

dann: Wieg den Caddy vor vor dem Aubau mit allen Flüssigkeiten auf max Stand und schmeiss den Taschenrechner an. Viel spass beim Aubau :-D

2317 - Leergewicht (reales) oder 1504 bis 1668 = 813kg bis 649kg

Themenstarteram 9. Juni 2024 um 19:25

Danke für die Hilfe werde ich machen: ). Aber wenn wir gerade schon bei dem Thema sind hat jemand von euch schon die Erfahrung gemacht ein Fahrzeug von LKW auf KFZ umzumelden. Habe mich da schon ein bisschen reingelesen das man Steuerliche Vorteile hat aber die Versicherung dafür teurer ist bei der LKW Zulassung. Ist das Kompliziert oder eher gesagt mit viel Kosten verbunden?

Frag deine Versicherung. LKW muss nicht teurer sein. Es kommt auf die Versicherung an. „Kleintransporter bis 3,5 t im Werkverkehr ohne Gefahrgut“. Wenn deine Versicherung sowas anbietet, ist der Unterschied zur PKW-Versicherung nicht sehr groß. Ansonsten Versicherung wechseln.

Die steuer wird teurer als PKW.

Lass ihn so.

Themenstarteram 9. Juni 2024 um 20:27

Aber ich müsste dafür ja die Trennwand drinnen lassen? muss ich dann noch was beachten?

Ich hatte einen Kangoo mit dem 1.5er Diesel und LKW-Zulassung, KFZ-Steuer war 101 Euro pro Jahr.

Das gleiche Auto hätte als PKW 231 Euro gekostet !!

Außerdem hatte der als LKW eine "grüne Plakette und war Euro 4 eingestuft", als PKW wäre er Euro 2 gewesen.

Bei der Versicherung ging der Rabatt als LKW nicht so weiter runter,

aber war insgesamt sehr günstig, würde ich mir also generell überlegen.

Richtig. Ein Diesel von 2009 so wie er ihn hat, dürfte in der KFZ Steuer als PKW wesentlich teurer werden.

Darf er nicht mit Führerschein B eh nur einen Anhänger mit bis zu 750 Kg fahren? Dann hätte sich die zulässige Gesammtmasse eh erledigt

Andersherum einen LKW in PKW ummelden ist schwierig, weil der LKW ja erheblich mehr Ladefläche hat als Fläche zur Personenbeförderung. Ihm bliebe die Ummeldung auf Wohnmobil, oder einfach so lassen.

Sollte mann den Buchhalter entscheiden lassen.

Das ist auch für den Weiterverkauf entscheidend.

Gruß Uwe

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