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Darf ich meinen 50ccm Roller fahren?

Moin,
Ich habe mich gefragt, ob ich meinen Roller fahren darf.
Zu mir: 20 Jahre alt, Führerscheinklasse AM

Zum Roller: 50ccm, eingetragene Höchstgeschwindigkeit sind 54km/h
Es handelt sich um einen Hercules Limbo 50 von 1996.

Mein Problem ist nun folgendes:
Ich habe mal Online recherchiert, ob ich den Roller überhaupt fahren darf. Gefunden habe ich viele verschiedene Antworten, herausgestochen hat aber, dass mit der Klasse AM Roller mit 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h gefahren werden dürfen.
Diese Regelung gibt es wohl ca. seit dem Jahr 2000 und mein Roller liegt eingetragen 9km/h darüber.

Nun gibt es ja für Simson eine extra Regelung, aber es kann ja nicht sein, dass dieser Roller durch die Regelung unbrauchbar geworden ist?!
Darf ich das Ding nun fahren oder nicht?

Liebe Grüße,
Jaiden

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24 Antworten

Eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 54km/h habe ich noch nie gehört.
Andersrum: AM gilt für Kleinkrafträder. Die gibt es auch mit 60km/h (alte DDR Modelle).
Also hängt es von der Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges ab. Ist es ein Kleinkraftrad?

Die eingetragenen 54 km/h würden mich sehr wundern, weil es dann zum Zeitpunkt der Ausstellung der ABE schon keine 50er nach der damaligen Bestimmung war und heute auch nicht mehr ist. Mach doch mal ein Foto und stell das hier ein.
Mit einem aktuellen AM darfst Du jedes Gefährt fahren, was nach heutiger Norm darunter fällt (max. 50 ccm und 45 km/h) oder früher als 50er galt (max. 50 ccm und 50 km/h bzw. 60 km/h bei Fahrzeugen aus der ehemaligen DDR).
Meine Vespa PK50XL2 aus dem Jahr 1995 darf noch 50 km/h laufen.

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Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein
Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:
Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt
steht alles da,
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/am-fuehrerschein/
weiter runter scrollen.

Eingetragene 54KM/h bitte Foto mit dem Eintrag.
Ich kann es kaum glauben da in 50 Jahren noch nie so einen Eintrag gesehen oder davon gehört.

Ist das eventuell ein Lizenzprodukt dieses Rollers? Vielleicht hilft das dann weiter.
Peugeot

54 km/h halte ich auch für einen Fehler.
Vielleicht wurde das Gefährt mal auf 25 km/h gedrosselt (Mofa) und bei der Entdrosselung wurde statt 45 eben 54 (Zahlendreher) reingeschrieben.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 13. März 2025 um 13:22:10 Uhr:


bzw. 60 km/h bei Fahrzeugen aus der ehemaligen DDR).
Beitrag edititiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Die Bestimmung gilt sogar lt. Einigungsvertrag wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Ansonsten sehe ich das auch als Schreibfehler. Also Foto vom Typschild/Dokument wäre hier hilfreich.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 13. März 2025 um 18:06:42 Uhr:


Was soll denn die "ehemalige DDR" sein?
Die DDR an sich ist und bleibt die DDR, ehemalig ist da nichts.

Schon einmal vom Einigungsvertrag gehört?

;)

Die DDR wurde aufgelöst und ist nun Teil der Bundesrepublik Deutschland. Gesetze, Währung, ...

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