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Darf ich nach Schadensregulierung meinen PKW verkaufen?

Themenstarteram 15. März 2010 um 13:48

Hallo

Kurz zum Hergang.

Mir ist ein Anderer hinten drauf gefahren. Der Schaden wurde durch einen Gutachter mit 50% über den tatsächlichen Wert meines PKW ermittelt. Die Schuldfrage konnte zweifelsfrei festgestellt werden und das Gutachten wurde von der Versicherung des Auffahrers akzeptiert.

Heute kam die Bestätigung der Versicherung über die Abwicklung als Totalschaden. Es wird ein Wiederbeschaffungswert minus dem jetzigem Wert ausgezahlt, da eine Rep. nicht in Frage kommt. Soweit so gut.

Nun zum eigentlichen Problem.

Ich hatte/habe vor mir ein neues Auto zu kaufen und wollte mein Altes bestmöglich verkaufen um damit die Anzahlung zu decken. Jetzt mit dem Schaden sieht es damit natürlich schlecht aus, zumal mir der Sachverständige auch gleich mitteilte, dass ich bei einem finanziellen Ausgleich durch die Versicherung mein Fahrzeug mindestens weitere 6 Monaten fahren müsste bzw. nicht veräußern durfte.

Heute nach dem ich das Schreiben der Versicherung erhalten habe, rief ich dort an um mich hier etwas genauer zu informieren.

Die Sachbearbeiterin der Versicherung, gab mir folgende Auskunft.

Da mein PKW als Totalschaden abgerechnet wurde, würde die Bestimmung bezüglich der 6 Monaten nicht greifen. Ich könne also mein Fahrzeug jeder Zeit und zu jedem Preis verkaufen. Da dies das ganze Gegenteil von dem ist was mir der Sachverständiger (Gutachter) mitteilte, habe ich jetzt überhaubt keinen Plan mehr was ich nun darf uns was nicht.

Kann einer der User hier mir mit einer möglichst genauen Antwort weiterhelfen?

Besten Gruß

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von futria

 

 

schade das nach mir nur möchtegern klugscheißer geantwortet haben....

 

futria, der hofft das frank bei keiner versicherung arbeitet, sondern nur gefährliches halbwissen verbreiten will

Sag mal, was bist du denn für ein Angeber.........:eek:

 

Du hast keine Ahnung von der Materie, schreibst hier nur völlig dummes und vor allen Dingen falsches Zeug.

 

Und du willst hier Leuten unterstellen, das sie gefährliches Halbwissen haben!!

 

Wennn du hier weiterhin mit so einer Inbrunst solchen Blödsinn verbreitet werde ich mich mal an den Mod wenden.

 

Hier gibt es nämlich User die Rat und Hilfe suchen und unter Umständen den Schrott glauben, den du hier reinmalst..........:mad:

 

Das ist ja echt nicht zu fassen so etwas.

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Also wenn ich mich nicht irre, greift das mit den 6 Monaten nur wenn du das Auto reparieren lässt. Wenn du es allerdings, da als Totalschaden von der Versicherung angesehen, den wagen an einen Autoverwerter oder ähnliches verkaufst, sollte kein Problem entstehen, da es sich nicht um eine Reparatur handelt, sondern dir die Versicherung ja die Differenz ausbezahlt und dir anscheinend freie Hand lässt, was du tun möchtest.

Aber: als geschädigter hast du das Recht, den Schaden durch einen Rechtsanwalt geltend zu machen. Kosten hierfür übernimmt normalerweise (wenn du noch keinen bindenden Zusagen zu irgendwas gemacht hast, die Versicherung deines Unfallgegners. Diesen RA kannst du dieses Problem natürlich auch lösen lassen was das verkaufen usw. angeht.

lg

Glaub der Versicherung, denn ein Totalschaden widerspricht doch der weiteren Nutzung.

Zitat:

Original geschrieben von thomas463

...Aber: als geschädigter hast du das Recht, den Schaden durch einen Rechtsanwalt geltend zu machen. Kosten hierfür übernimmt normalerweise (wenn du noch keinen bindenden Zusagen zu irgendwas gemacht hast, die Versicherung deines Unfallgegners. Diesen RA kannst du dieses Problem natürlich auch lösen lassen was das verkaufen usw. angeht.

und, da die Schadensregulierung ja so gut wie abgeschlossen ist, dürfte er dann den RA wohl selbst bezahlen, nur auf das Geld muß er natürlich dann warten, bis der RA sein ok an die Versicherung gegeben hat.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Zitat:

Original geschrieben von thomas463

...Aber: als geschädigter hast du das Recht, den Schaden durch einen Rechtsanwalt geltend zu machen. Kosten hierfür übernimmt normalerweise (wenn du noch keinen bindenden Zusagen zu irgendwas gemacht hast, die Versicherung deines Unfallgegners. Diesen RA kannst du dieses Problem natürlich auch lösen lassen was das verkaufen usw. angeht.

und, da die Schadensregulierung ja so gut wie abgeschlossen ist, dürfte er dann den RA wohl selbst bezahlen, nur auf das Geld muß er natürlich dann warten, bis der RA sein ok an die Versicherung gegeben hat.

Warum? solange er noch kein OK gegeben hat ob er zustimmt, wie die Versicherung vorgeht usw. ist die Schadensregulierung noch offen, weswegen er ja noch einen RA einschalten kann, der zusätzliche Ansprüche geltend machen kann, sofern dem TE welche zustehen.

Aber ab dem Zeitpunkt wo er der Regulierung zustimmt und sich danach einen RA nimmt, bleibt er auf den Kosten sitzen.

Nur weil die Versicherung schon ein Gutachten hat machen lassen, um die Schadenshöhe feststellen zu lassen, sind seine Ansprüche auf einen RA nicht geschmälert worden. Denn Bisher ist nur folgendes Passiert (e.E.n.: Unfall + Gutachten; Aber: Wie regulieren, und hier kann ein RA helfen/eingreifen)

Wo soll da ein Fehler drin sein?

Du kannst dein Auto immer und überall verkaufen.

Es gibt nur eine Ausnahme.

Du hast einen Totalschaden unter zu Hilfenahme der 130%-Regelung reparieren lassen. Dann mußt du dein Interesse an diesem Wagen auch beweisen und ihn min. 6 Monate behalten.

Und diese Regelung mit den 130% tritt hire nicht in Kraft, da er es ja nicht reparieren lassen will, und den Wagen je lieber veräußert, und die Differenz von der Versicherung erstattet bekommen will.

D.h.: Verkauf möglich, ohne Beachtung der 6-Monate-Frist, sofern keine Reparatur gemacht wird.

Themenstarteram 15. März 2010 um 14:51

Hallo zusammen

Vorab vielen Dank für die sehr schnellen und reichlichen Antworten.

Eventuell sollte ich noch etwas genauer schildern.

Der Totalschaden ist nur ein wirtschaftlicher Totalschaden, soll heisen.

Mein PKW kann uneingeschränkt weiter gefahren werden.

Die Schadensregulierung ist seit heute durch und bedarf keinen RA mehr.

Der Restwert wurde mit 440,- Euro festgelegt, was mir persönlich zu wenig ist aus oben genannten Grund.

Auf dem freien Markt würde ich trotz des Schadens noch ca. 1000,- Euro erzielen (zusätzlich zur Regulierung) da ja auch noch 12 Monate TÜV drauf sind, was mich meiner Anzahlung zum Kauf des neuen PKW näher bringen würde.

Deshalb meine Frage.

Darf ich in diesem Fall das Auto verkaufen auch wenn ich einen deutlich hören Betrag als den festgelegten Restwert erhalte?

Besten Gruß

 

 

Zitat:

Original geschrieben von PikUp

 

Die Schadensregulierung ist seit heute durch und bedarf keinen RA mehr.

Der Restwert wurde mit 440,- Euro festgelegt, was mir persönlich zu wenig ist

Dir ist der abgezogene Restwert zu niedrig!?

Dann rufe gleich bei der Versicherung an und sage, dass man dir bitte einen höheren Restwert abziehen soll!

SPASS! - Aber sowas liest man hier auch nicht alle Tage.

 

Zitat:

Original geschrieben von PikUp

 

Darf ich in diesem Fall das Auto verkaufen auch wenn ich einen deutlich hören Betrag als den festgelegten Restwert erhalte?

Du darfst mit dem Fahrzeug machen was du willst!

Es gehört dir.

Wenn du einen findest, der dir 2000 EUR zahlt - ist doch klasse - ist dein Gewinn.

Alles ganz legal und vollkommen in Ordnung so.

Nur kurz, da du den Begriff "Restwert" anscheinend nicht vollkommen verstanden hast (nicht böse gemeint!).

Restwert bei der Versicherung heißt, dass die Versicherung annimmt, dass dein Auto, so wie es dort mit Schaden steht, noch 440 Euro wert ist. Das heißt, diesen Betrag wirst du NICHT durch die Versicherung gezahlt bekommen und die Versicherung zahlt dir den um 440 Euro geminderten Wiederbeschaffungswert.

Wenn du das Auto nun für mehr als 440 Euro verkaufst, ist das dein persönlicher Reingewinn! Den darfst du behalten und für die Anzahlung deines neuen Fahrzeuges verwenden.

Unter garkeinen Umständen, solltest du der Versicherung sagen, dass dir der Restwert zu niedrig ist, denn umso schwerer wird es für dich das Auto auch tatsächlich zu diesem Preis zu verkaufen!

Zitat:

Original geschrieben von querys

 

Unter garkeinen Umständen, solltest du der Versicherung sagen, dass dir der Restwert zu niedrig ist, denn umso schwerer wird es für dich das Auto auch tatsächlich zu diesem Preis zu verkaufen!

Mein "Hinweis" mit dem Anruf bei der Versicherung bezüglich des Restwertes war nur Spass - und auch als solcher ausdrücklich gekennzeichnet!

 

Für die Versicherung ist der Schaden abgerechnet und abgeschlossen - der TE kann mit dem Fahrzeug tun und lassen was er will - die Versicherung geht das nichts mehr an.

Themenstarteram 15. März 2010 um 19:11

Ne, ne, das mit dem Restwert hatte ich schon verstanden und böse, bin doch für jede Antwort dankbar.

Mir persönlich ist die Regulierung zu niedrig. Den Restwert könnte ich dann beim Händler erwarten mehr aber auch nicht und das versuche ich zu verbessern.

Das geht natürlich nur wenn ich mein Fahrzeug nach belieben veräußern darf. Nach dem was ich bis jetzt so an Antworten bekommen habe, kann ich davon ausgehen.

Ich denke es ist besser wenn ich mich morgen erneut mit der Versicherung in Verbindung setze und versuche etwas Schriftliches zu bekommen. Sicher ist sicher.

Ich danke allen die mir mit ihrer Antwort zur Seite standen.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Mein "Hinweis" mit dem Anruf bei der Versicherung bezüglich des Restwertes war nur Spass - und auch als solcher ausdrücklich gekennzeichnet!

Na dich meinte ich ja auch nicht ;)

Zitat:

Original geschrieben von PikUp

Ich denke es ist besser wenn ich mich morgen erneut mit der Versicherung in Verbindung setze und versuche, etwas Schriftliches zu bekommen. Sicher ist sicher.

Lass es besser: wer lange fragt, kriegt lange Antworten.

 

Der Schaden ist abgerechnet.

Das Auto gehört Dir. Du kannst es jetzt verkaufen.

 

Stress gibt es nur in den Fällen, in denen VOR Abschluss der Regulierung verkauft wird.

 

Gruß

Hafi

am 16. März 2010 um 9:51

kannst auto auf jedenfall privat verkaufen, musst du der versicherung auch nicht melden.

was mich allerdings interessieren würde, ob bzw warum nicht, das "bereicherungsverbot" hier gilt.

fallbeispiel (ohne sb):

wiederbeschaffung vom auto ist 2000€

durch unfall ist der restwert auf 300 geschrumpft (wirt. totalschaden)

sprich, man bekommt entweder 2000€ oder 1700€+auto.

verkaufste das auto nun für 301€ haste dich ja durch die versicherung bereichert, was ja verboten ist, da man nach einem unfall ja nicht mit mehr da stehen darf.

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