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darf ich solo 12t LKW fahren bitttte hilfe

Themenstarteram 24. Juli 2008 um 12:44

sorry das nocheinmal so eine frage kommt,

werde aber aus den anderen Themen hier zu diesem thema nich schlau.

Habe auf meinem Führersch3ein die angabe 79C1E>12000kgL<3

Mein Chef will einen neuen LKW kaufen einen 12 tonner mit 2 achsen.

glaube eine Mercedes Actros oder so.

Darf ich den fahren.????

finde viele antworten im internet, aber verstehen tu ich das nicht mit diesem beamten-deutsch

Beste Antwort im Thema

Die Archäologen sind wieder da und graben alles alte aus.

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am 24. Juli 2008 um 12:51

NEIN!!

Gespann bis 11,99 to, Solofahrzeug bis 7,49to!

Zitat:

Original geschrieben von F8889

NEIN!!

Gespann bis 11,99 to, Solofahrzeug bis 7,49to!

ganz genau so ist es!

Zitat:

Original geschrieben von F8889

NEIN!!

Gespann bis 11,99 to, Solofahrzeug bis 7,49to!

Das ist so nicht ganz richtig.

C1E ist ein 7,49to mit Anhänger.

Wer jetzt seinen Führerschein für die Klasse C1E macht darf Gespanne bis 11,99to fahren, wenn das Zugfahrzeug ein 7,49to ist.

Wer seinen alten Klasse 3 umschreiben lässt, darf Gespanne bis zum maximalen Zuggesamtgewicht des ziehenden 7,49to fahren. Das kann rein rechnerisch bei 18,75to liegen.

Im Führerschein steht C1E>12000kg L<3. (Ich meine da steht L<=3, das Symbol gibt es auf der Tastatur nicht)

D.h. C1E darf größer (>) als 12to sein, aber die Achsenzahl muß kleiner/gleich 3 Achsen sein. Also nur Tandemanhänger.

Das ist alles schwer zu erklären. Aber die Aussage von deinem Chef passt absolut nicht, denn von bis 12to steht im Führerschein nirgends etwas nur größer(>) als 12to und das bezieht sich aufs Zuggesamtgewicht.

Gruß

Frank

C1E ist Gespann bis 12Tonnen

Mit Vermerk CE79 ist es wie beim 3er bis 18,5 Tonnen im Gespann

Solo bleibts bei 7,49 Tonnen

Es ist aber wohl richtig,

das Besitzer des alten 3'er nach dem Umschreiben einen kleinen Bonus haben oder?

Jetzt dürfen nämlich auch 2-Achs-Anhänger gezogen werden. Das war ja vorher nur bei Tandemachsen (<1m) möglich.

-bis 7,5 to solo

-bis 12to mit >3 Achsen im Zug

-bis 18,75 to mit bis zu 3 Achsen im Zug

Wenn du einen 12 Tonner fahren willst brauchst du die alte Klasse 2 oder den neuen C ohne Anhänger oder CE mit Anhänger

Zitat:

Original geschrieben von inge-k

Es ist aber wohl richtig,

das Besitzer des alten 3'er nach dem Umschreiben einen kleinen Bonus haben oder?

Jetzt dürfen nämlich auch 2-Achs-Anhänger gezogen werden. Das war ja vorher nur bei Tandemachsen (<1m) möglich.

-bis 7,5 to solo

-bis 12to mit >3 Achsen im Zug

-bis 18,75 to mit bis zu 3 Achsen im Zug

Richtig, man darf jetzt ne leere Lafette mit dem umgeschriebenen 3er an nem 7,5er ziehen :D

Ansonsten ist die Mehrachsigkeit eher im PKW/Sprinter bereich von vorteil! Nutzt aber kaum wer ;)

Grüße

Steini

Ich glaube, unsere Nachbarn aus dem (Ex-)Ostblock nutzen diese Fzg-Kombinationen gerne. Ich habe jetzt schon viele Autotransporter (Sprinter o.Ä. 3,5 Tonner halt) mit 2-Achs Anhänger gesehen, auf den dann auch nochmal 2 Autos passen. Wie gesagt, überwiegend mit polnischem Kennzeichen. So ne Kombiantion darf ja jeder fahren, der die alte Klasse 3 bzw. BE hat.

 

Ach ja, nochwas zur Klasse C1E. Es ist richtig, dass man dort keine Beschränkung der Achszahl mehr hat (bei bis zu 12t Zuggesamtgewicht), allerdings darf das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Das gilt aber wieder nicht für die Züge, die man mit der alten Klasse 3 fahren durfte, da gilt halt: Max. Anhängelast = zgG LKW * 1,5

 

Bei der Festsetzung der Regelungen waren mal echt wieder ein paar ganz helle Köpfe am Werk. Bei den ganzen Sonderfällen passiert es IMO ganz schnell mal, das man die "falsche" Fzg.-Kombination fährt und das bedeutet dann direkt "Fahren ohne Fahrerlaubnis"  :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von MancombShepgood

Ich glaube, unsere Nachbarn aus dem (Ex-)Ostblock nutzen diese Fzg-Kombinationen gerne. Ich habe jetzt schon viele Autotransporter (Sprinter o.Ä. 3,5 Tonner halt) mit 2-Achs Anhänger gesehen, auf den dann auch nochmal 2 Autos passen. Wie gesagt, überwiegend mit polnischem Kennzeichen. So ne Kombiantion darf ja jeder fahren, der die alte Klasse 3 bzw. BE hat.

Ähh, nur mit der "umgeschriebenen" 3 darf man das ;) Hat man noch den Rosa Lappen ist ein Mehrachsiger Anhänger tabu!

Ansonsten volle Zustimmung zu deinem gesamten Beitrag ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Richtig, man darf jetzt ne leere Lafette mit dem umgeschriebenen 3er an nem 7,5er ziehen :D

Grüße

Steini

Das ist falsch!

------------------------------------

Bei der Klasse 3 gilt für bestimmte Fahrzeugkombinationen das selbe. Mit dieser Klasse ist es erlaubt, Züge mit nicht mehr als drei Achsen zu fahren. Dabei darf das Zugfahrzeug über 3,5 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse schwer sein und das Gespann ein maximales Gewicht von 18,5 t bei einem Anhänger mit Tandemachse erreichen. Bei einer Tandemachse handelt es sich um eine Achse, bei der der Abstand der Achsmittelpunkte unter einer Meter liegt. Auch wer einen solchen Zug, der über 12 t zulässige Gesamtmasse schwer ist, oder bei dem die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über das Leergewicht des Zugfahrzeugs hinaus geht, führen möchte und das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat, benötigt seit dem 01.01.2001 oder ab Vollendung des 50. Lebensjahres den neuen Scheckkartenführerschein mit der Klasse CE, Schlüsselnummer 79. Es sind dies Gespanne, die bei den neuen Fahrerlaubnisklassen nicht unter die Klasse C1E fallen, sondern darüber hinaus gehen.

In der vorliegenden Übersicht, die nur einen Auszug darstellt, finden Sie die Umschreibemöglichkeiten. Gibt eine Umschreibung mehr Rechte als zuvor, dürfen diese Rechte nur in Anspruch genommen werden, wenn die Fahrerlaubnis auch tatsächlich umgeschrieben wird. (Beispiel: Klasse 4 vor dem 01.12.54 ausgestellt)

 

----------------------------------------

Quelle:

http://www.polizei.rlp.de/.../...af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von MancombShepgood

Ich glaube, unsere Nachbarn aus dem (Ex-)Ostblock nutzen diese Fzg-Kombinationen gerne. Ich habe jetzt schon viele Autotransporter (Sprinter o.Ä. 3,5 Tonner halt) mit 2-Achs Anhänger gesehen, auf den dann auch nochmal 2 Autos passen. Wie gesagt, überwiegend mit polnischem Kennzeichen. So ne Kombiantion darf ja jeder fahren, der die alte Klasse 3 bzw. BE hat.

Ähh, nur mit der "umgeschriebenen" 3 darf man das ;) Hat man noch den Rosa Lappen ist ein Mehrachsiger Anhänger tabu!

Ansonsten volle Zustimmung zu deinem gesamten Beitrag ;)

Grüße

Steini

Haste Recht! ;)

Man darf ja auch mit dem alten 3er keine Sattelzüge über 7,5t fahren. Mit C1E gelten ja auch für solche Fahrzeuge die 12t (zum Beispiel so was hier ). Ob das natürlich so der Bringer ist, dass im Prinzip jeder, der irgendwann mal den 3er gemacht hat und nur sonst nur PKW fährt (und dann die Umschreibung auf C1E vorgenommen hat) so ein Fahrzeug fahren darf, sei mal dahingestellt. Von der Grösse ist das ja fast das gleiche wie ein "grosser" Lastzug. Und da muss man beim Fahren ja schon sehr aufpassen. Dafür haben wir ja alle den Führerschein Klasse 2 bzw. CE gemacht, um zu lernen, wie man mit so einem Fahrzeug umgehen muss.

tjoa, solche Teile fahren hier bei uns leider auch einige Rum und die schneiden mehr als jeder "große" (warum wohl???)

am 30. Oktober 2010 um 17:27

Also irgendwo isses doch mal wieder typisch sinnlos für unsere Gesetze.

Ein Gespann aus 7,5t-LKW und Tandemhänger darf man mit CE 79 bis 12t fahren, aber kein Solofahrzeug bis 12t. Was ist denn nun im Alltag schwerer zu rangieren...ein Gespann oder ein Solofahrzeug?!

Ich bin seit 1999 im Transport tätig mit altem 3er, jetzt auf EU umgeschrieben wegen Fahrerkarte. Darf jedoch wegen angeborenen Sichteinschränkungen, die mich seit 32 Jahren nicht stören im Verkehr, keinen LKW-Lappen machen, aber 7,5er-Gespanne fahren. Dabei suchen doch die meisten Firmen Fahrer mit "großem" FS, sogar auch nur für 12t-Solo wie im Stückgutverkehr.

Damit wird doch durch den Gesetzgeber Vielen erschwert eine Arbeitsstelle zu finden, obwohl sie die Berufserfahrung etc.haben. Und sicher können viele, wie im meinem Falle, nix dafür, daß Sie eine "Einschränkung" haben, aber wenn ich sehe das LKW-Fahrer mit Augenkrankheiten wie grüner Star etc. aufm Bock sitzen dürfen,bekomme ich die Hasskappe. Oder wie ich mir sagen lassen musste, ich mit meiner Sehstärke keinen LKW-FS machen darf, ihn baer hätte machen dürfen, wenn ich Ihn bereits schonmal gehabt hätte. Sinnlosigkeit total. Da hätten se auch die alten FS-Klassen lassen können finde ich.

Sinngemäß wurden doch die alten Klassen übernommen - gehe mal davon aus, dass du vor Allem den 3er meinst.

Auch mit dem durftest du solo nur 7,49 Tonnen fahren.

Ob nun ein Gespann schwerer zu fahren ist als ein Solo-LKW das liegt immer im Auge des Betrachters.

Übrigends ist mit dem CE79 nicht bei 12 Tonnen im Gespann schluß.

Da sieht man schon, dass du zwar meinst, dass du die Erfahrung hast aber nicht mal weist was mit welchem Führerschein gemacht werden darf.

Es ist übrigens durchaus ein deutlicher technsicher und rechtlicher Unterschied zwischen 7,5 Tonner und 12 Tonner.

Geht z.B. rechtlich schon mal mit der Geschwindigkeit auf der Landstraße los.

Wo siehst du die Erschwerniss für "Viele" den Beruf auszuüben? in der Beschränkung auf medizinisch taugliches Personal?

Andere Berufe haben andere Zugangsvoraussetzungen, die eben auch erfüllt werden müssen.

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