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Darf im NEFZ bei Schaltgetrieben nach Schaltempfehlung gefahren werden oder nicht?
Hallo!
Darf im NEFZ bei Schaltgetrieben nach Schaltempfehlung gefahren werden oder nicht?
Kann diese konkrete Frage jemand beantworten und mit der dazugehörigen gesetzlichen Quelle (EU bzw. D) und Textstelle belegen?
VG myinfo
Beste Antwort im Thema
Hallo in die Runde,
das Rätsel ist gelöst!
Zitat:
Original geschrieben von Rael_Imperial
Viel interessanter finde ich, dass zwar ein prozentualer Minderverbrauch berechnet wird, aber nicht deutlich wird, wo der sich niederschlägt.
Im Flottenverbrauch!
Zitat:
Ich lese nämlich nicht, dass ab jetzt der Abgas-/Verbrauchstest im NEFZ mit den Gangwechseln gemäß Anzeige gefahren wird.
Richtig, dies ist im NEFZ nicht vorgesehen und wird auch nicht gemacht.
Weshalb? Politisches Geschacher oder konkret geantwortet, wegen dem Flottenverbrauch.
Auszüge aus den VDI Nachrichten vom 16.01.2009, EU zieht Daumenschrauben für Pkw-Hersteller fest an von PETER TRECHOW/WOP:
Zitat:
"Allen Herstellern steht es offen, bis zu 7 g CO2/km ihres spezifischen Zielwertes über "Ökoinnovationen" zu erreichen. Etwa mit Solardächern, Abwärme-Rückgewinnung oder ähnlichen Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß zwar senken, in den standardisierten Verbrauchsmessungen des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) aber nicht zu Buche schlagen.
Um der EU die konkreten Emissionsvorteile der Ökoinnovationen in den jeweiligen Modellen nachzuweisen, werden die Autohersteller voraussichtlich unabhängige Gutachten einholen müssen, die Brüssel in eigenen Gutachten wird überprüfen müssen."
Wie steht in der Verordnung, welche ich oben gepostet habe.
Und damit man das Ganze besser versteht, ein weiterer Auszug aus obigem Artikel:
Zitat:
"Während sich der Verband der Automobilindustrie (VDA), Frankfurt, grundsätzlich freut, dass die Verordnung Ökoinnovationen fördert, kritisiert er die Obergrenze von 7 g CO2/km.
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass Innovationen, die nachweislich Emissionen senken, begrenzt werden sollen", so ein Verbandsexperte. Allerdings geht die Regelung nicht auf die Eu, sondern auf einen industriepolitischen Zwist unter den Herstellern zurück. Gerade die Südeuropäer konnten sich nicht für Ökoinnovationen erwärmen, die zunächst wohl nur in der Oberklasse bezahlbar sein werden.
Dagegen stößt es bei allen Herstellern auf Zustimmung, dass nur 130 g CO2/km des eigentlichen Ziels von 120 g CO2/km über Motortechnik erreichen müssen. Der Rest soll jeweils zur Hälfte über höhere Quoten nachhaltiger Biokraftstoffe sowie den Einsatz von Leichtlaufreifen, effizienten Klimaanlagen, Schaltpunktanzeigen und Reifendruck-Kontrollsystemen erreicht werden."
Die Schaltpunktanzeige geht in den Flottenverbrauch eines PKW-Herstellers und nicht in den NEFZ-Verbrauch eines Fahrzeugs ein!
Dies ist möglich, da die Schaltpunktanzeige bei der Verbrauchsermittlung eines Fahrzeugs im NEFZ nicht beachtet wird und somit nicht doppelt in die Berechnung eingeht.
Für KFZ-Steuerzahler ist dieses Vorgehen ärgerlich, für PKW-Hersteller und Staat natürlich nicht.
Zum Schluß die Artikelzusammenfassung des VDIs:
Zitat:
"EU-Verordnung zum CO2-Flottenausstoß auf einen Blick
Ab 2012 gelten 120 g CO2/km als Zielwert für die Durchschnittsemission aller EU-weit neu zugelassen Pkw: 130 g CO2/km müssen auf der Antriebsseite erfüllt werden, 5 g CO2/km durch erhöhte Biokraftstoffquoten und weitere 5 g CO2/km über Leichtlaufreifen, Schaltpunktanzeige, Reifendruckkontrolle und effiziente Klimaanlagen.
Die Regelung tritt stufenweise in Kraft. Im ersten Jahr (2012) gilt das Flottenziel für 65 % der verkauften Pkw eines Herstellers, im zweiten für 75 %, im dritten für 80 % und ab 2015 für alle.
Bis zu 7 g CO2/km können Hersteller durch Ökoinnovationen (Solardächer, Wärmerückgewinnung etc.) wettmachen. Zudem zählen Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO2/km ausstoßen, mehrfach (3,5-fach in 2012/3, 2,5-fach in 2014 und 1,5-fach in 2015).
Hersteller, die ihr Flottenziel nicht erreichen, müssen empfindliche Strafen an Brüssel zahlen. Ab dem 4. Gramm werden je verkauftem Fahrzeug 95 €/g fällig, davor steigt die Strafe von 5 €/g für 1 g Mehraustrag auf 20 € (2 g), 45 € (3 g) und 140 € (4 g) je neu zugelassenem Pkw.
Für 2020 gibt die EU 95 g CO2/km als Ziel für die Neuwagenflotte aus. Vergleich: Aktuell stoßen Neuwagen im Schnitt um die 160 g CO2/km aus.
Die EU behält sich vor, die Ziele und Strafen nach einer Revision im Jahr 2013 zu korrigieren."
Dennoch lohnt es, den ganzen Artikel zu lesen.
Und in welcher EU Verordnung steht dies?
Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO 2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 442/2009 als HTML oder PDF Version
Diese Infos finden sich auch beim Umweltbundesamt: Emissionsmindernde Anforderungen im Verkehr.
VG myinfo
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50 Antworten
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzyklus
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?... :
1.2 . Allgemeine Vorschriften für die Durchführung des Fahrzyklus
Um einen Zyklus durchzuführen , der sich dem theoretischen Fahrzyklus im Rahmen der vorgeschriebenen Grenzen annähert , muß in Vorversuchszyklen die günstigste Art der Betätigung des Fahr - und erforderlichenfalls des Bremspedals ermittelt werden .
1.3 . Verwendung des Getriebes
1.3.1 . Beträgt die im 1 . Gang erreichbare Hoechstgeschwindigkeit weniger als 15 km/h , so sind der 2 . , 3 . und 4 . Gang einzulegen .
1.3.2 . Fahrzeuge mit halbautomatischem Getriebe werden an Hand der normalerweise für den Strassenverkehr angewandten Übersetzungsverhältnisse geprüft ; dabei ist die Gangschaltung nach den Anweisungen des Herstellers zu betätigen .
1.3.3 . Fahrzeuge mit automatischem Getriebe sind beim höchsten Übersetzungsverhälnis ( drive ) zu prüfen . Das Fahrpedal ist so zu betätigen , daß möglichst konstante Beschleunigungen erzielt werden , die es dem Getriebe ermöglichen , die verschiedenen Gänge in der normalen Folge einzuschalten . Ausserdem gelten hier nicht die in der Anlage 1 angegebenen Schaltpunkte ; die Beschleunigungen müssen entlang der Geraden vorgenommen werden , die das Ende des Leerlaufabschnitts mit dem Anfang des darauffolgenden Abschnitts konstanter Geschwindigkeit verbindet . Es gelten die Toleranzen gemäß Punkt 1.4 .
1.3.4 . Fahrzeuge mit vom Fahrer einschaltbarem Schnellganggetriebe ( overdrive ) sind mit ausgeschaltetem Schnellganggetriebe zu prüfen .
Es muss! nach schaltempfehlung gefahren werden, ansonsten sind die festgelegten Schaltpunkte zu nutzen. Bei Automatik gilt natürlich das was die Automatik mache.
d.h. sind die neuen fahrzeuge alle mit schaltempfehlung ausgestatet.
Nachlesen kannst das in den EWG Verordnungen zum Verbrauchsermittlung.
Zitat:
Original geschrieben von Provaider
Es muss! nach schaltempfehlung gefahren werden, ansonsten sind die festgelegten Schaltpunkte zu nutzen. Bei Automatik gilt natürlich das was die Automatik mache.
d.h. sind die neuen fahrzeuge alle mit schaltempfehlung ausgestatet.
Nachlesen kannst das in den EWG Verordnungen zum Verbrauchsermittlung.
Hallo!
Auch ich dachte, dass man im NEFZ nach der SE fahren kann, wenn es eine gibt. Mit diesem Wissen als Basis habe ich sogar einen Blogartikel geschrieben:
Der goldene Griffel - eine Auszeichnung für besondere Leistungen
Leider wurde ich dann eines Besseren belehrt.
Seither suche ich nach der gesetzlichen Quelle und kann sie nicht finden.
Daher dieses Thema mit der Bitte um konkrete Hilfe.
VG myinfo
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzyklus
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?... :
1.2 . Allgemeine Vorschriften für die Durchführung des Fahrzyklus
Um einen Zyklus durchzuführen , der sich dem theoretischen Fahrzyklus im Rahmen der vorgeschriebenen Grenzen annähert , muß in Vorversuchszyklen die günstigste Art der Betätigung des Fahr - und erforderlichenfalls des Bremspedals ermittelt werden .
1.3 . Verwendung des Getriebes
1.3.1 . Beträgt die im 1 . Gang erreichbare Hoechstgeschwindigkeit weniger als 15 km/h , so sind der 2 . , 3 . und 4 . Gang einzulegen .
1.3.2 . Fahrzeuge mit halbautomatischem Getriebe werden an Hand der normalerweise für den Strassenverkehr angewandten Übersetzungsverhältnisse geprüft ; dabei ist die Gangschaltung nach den Anweisungen des Herstellers zu betätigen .
1.3.3 . Fahrzeuge mit automatischem Getriebe sind beim höchsten Übersetzungsverhälnis ( drive ) zu prüfen . Das Fahrpedal ist so zu betätigen , daß möglichst konstante Beschleunigungen erzielt werden , die es dem Getriebe ermöglichen , die verschiedenen Gänge in der normalen Folge einzuschalten . Ausserdem gelten hier nicht die in der Anlage 1 angegebenen Schaltpunkte ; die Beschleunigungen müssen entlang der Geraden vorgenommen werden , die das Ende des Leerlaufabschnitts mit dem Anfang des darauffolgenden Abschnitts konstanter Geschwindigkeit verbindet . Es gelten die Toleranzen gemäß Punkt 1.4 .
1.3.4 . Fahrzeuge mit vom Fahrer einschaltbarem Schnellganggetriebe ( overdrive ) sind mit ausgeschaltetem Schnellganggetriebe zu prüfen .
Wiki taugt in dem Sinne ja nicht als Quelle, das restliche Zitat gibt es nicht her, oder überlese ich was?
Ich habe dir oben die EU Richtlinie 70/220/EWG verlinkt.
Doppelpost
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzyklus
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?... :
[...]
1.3.2 . Fahrzeuge mit halbautomatischem Getriebe werden an Hand der normalerweise für den Strassenverkehr angewandten Übersetzungsverhältnisse geprüft ; dabei ist die Gangschaltung nach den Anweisungen des Herstellers zu betätigen . ...
= RL 220/70/EWG
Hi!
Und für (normale Schalt-) Getriebe?
Obige RL (220/70/EWG) gibt dies nicht her.
VG myinfo
Frag doch deinen EU Parlamentarier. Mehr als google benutzen können wir auch nicht.
Wie ich schon sagte, könnte man den Urheber dieses Wortlauts bei Wiki nicht nach der Quelle Anfragen? Bzw dort sogar diese Passage als Fragwürdig kennzeichnen lassen. Da offensichtlich keine Quelle existiert?
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Wie ich schon sagte, könnte man den Urheber dieses Wortlauts bei Wiki nicht nach der Quelle Anfragen? Bzw dort sogar diese Passage als Fragwürdig kennzeichnen lassen. Da offensichtlich keine Quelle existiert?
Ich bin kein Wikiprofi, aber ich denke sowas geht ja.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Frag doch deinen EU Parlamentarier. Mehr als google benutzen können wir auch nicht.
Hi!
Habe ich schon. Nur leider ist sein Thema die Medizin und nicht die Verbrauchs-RL.
VG myinfo
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Wie ich schon sagte, könnte man den Urheber dieses Wortlauts bei Wiki nicht nach der Quelle Anfragen? Bzw dort sogar diese Passage als Fragwürdig kennzeichnen lassen. Da offensichtlich keine Quelle existiert?
Ich bin kein Wikiprofi, aber ich denke sowas geht ja.
Verlauf und Diskussion bei wiki habe ich durchgeschaut.
Hier wurde die SE wieder rausgenommen.
Aktuell steht die SE wieder drin.
Wann sie wieder aufgenommen wurde und mit welcher Begründung, konnte ich nicht finden.
VG myinfo
"wiki Fahrzyklus Realitätsbezug und Kritik
Die genormten Fahrzyklen stellen Durchschnittsprofile dar, um die Fahrzeuge untereinander vergleichen zu können. Sie stimmen oft nicht mit dem Nutzungsprofil des Kunden überein, insbesondere dann, wenn viel Kurzstrecken- und Stadtverkehr vorkommt. Der Verbrauch und die Emissionen bei Geschwindigkeiten über 120 km/h werden nicht gemessen und fließen nicht in die Durchschnittsberechnung ein. Je ungünstiger die Aerodynamik eines Fahrzeuges ist, desto steiler steigt der Verbrauch bei höheren Geschwindigkeiten an. Die im Zyklus durchgeführten Beschleunigungen von 0 auf 50 km/h innerhalb 26 Sekunden sind nicht realistisch, der Zyklus blendet so hohe Verbräuche und Schadstoffemissionen bei starken Beschleunigungen aus.
Durch die Zunahme von elektrischen Antrieben und Apparaten zur Erhöhung von Komfort und Sicherheit und zur Unterhaltung sind die amtlichen Verbrauchsangaben im realen Betrieb manchmal nur schwer erreichbar. Zusatzverbraucher, wie insbesondere die Klimaanlage, werden nicht berücksichtigt. Die Verbrauchsermittlung geht außerdem von einer energiesparenden Fahrweise aus.
Bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe ist im Prüfzyklus die genaue Wahl der Gänge vorgeschrieben, weil nicht davon ausgegangen wird, dass der Durchschnittsfahrer immer den verbrauchsgünstigsten Gang wählt. Bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und einer Schaltanzeige wird nach dieser geschaltet, wodurch mit deutlich geringerer Drehzahl gefahren wird und somit der Verbrauch geringer ausfällt. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe oder automatisierten Schaltgetrieben gibt es keine Vorgaben an die Wahl des Ganges, die Getriebesteuerung kann immer den verbrauchsgünstigsten Gang wählen. Vor allem handgeschaltete Fahrzeuge mit großvolumigen Motoren und/oder mit hoher Gesamtübersetzung werden so oft mit unnötig hohen Drehzahlen geprüft, wodurch der Verbrauch künstlich in die Höhe getrieben wird.
Laut einem Test des ADAC sind die Normangaben um bis zu 25 % zu optimistisch. Außerdem optimieren Fahrzeughersteller ihre Produkte auf die Norm-Verbrauchsangaben hin und damit zu Lasten des realen Verbrauchs. [6]
Die Europäische Union sieht selbst den Bedarf, den NEFZ durch einen realistischen Zyklus zu ersetzen, möchte dieses Vorhaben aber langfristig im Rahmen einer geplanten weltweiten Harmonisierung der Fahrzyklen umsetzen [7]."
Welchen Sinn werden die Schaltpfeile wohl haben? Im Alltag gibts so viele Umstände das man eh kaum danach gehen kann, ausserdem müßte man ständig auf die Anzeige schauen und den Verkehr aus dem Blick verlieren.
Der Zweck der Pfeile ist ein niedriger Normverbrauch, zumindest bei Meinem erlöscht der Pfeil sofort wenn man minimal flotter als eine Schnecke beschleunigen will.
So wie ich die Schaltempfehlung vom Golf VI kenne geht die an wenn man mit einem unnötig niedrigen Gang für die gegenwärtige Geschwindigkeit fährt, sagen wir mal Tempo 50 im Dritten. Wenn man aber etwas mehr beschleunigt kneisst das Auto doch das man beschleunigen will und der Pfeil geht aus (zumindest bei annähernd Vollgas).
Das Problem [bzw. notwendige Grundlage] mit einem Normzyklus ist immer das der in einem Mix gefahren wird; das kann einfach nicht der Realität jedes Fahrers entsprechen. Fährt man Langstrecken ist man halt nahe am Normverbrauch [bzw. kann des sogar unterbieten!], fährt man schnell oder digital, bzw einfach viel Kurzstrecke dann stimmt das halt nicht mit der Ermittlung zusammen.
Der Hersteller des Autos, sowie der Ersteller der Richtlinien kann halt auch nicht einen Vollgas-Bremse-Vollgas Kurzstreckenfahrer annehmen, sondern nimmt halt einen sparsamen Fahrer an der langsam fährt, sowie vorrausschauend. Interessanterweise sind es meisten "Kostenbewusste" (um nicht Geizhälse zu sagen) die sich dann immer wegen Mehrverbrauch aufregen weil man nicht genau (oder nur) ihre Kurzstrecken als Grundlage nimmt (auch wenn die jährlichen Gesamtkosten weit unter denen eines Vielfahrers liegen)...