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Darf Leasinggeber erneut ein Gutachten in Auftrag geben, was zu höheren Kosten führt?
Hallo zusammen,
folgender Fall.
Leasing-KFZ wurde im April 23 zurückgegeben.
Am Tag der Rückgabe und in meinem Beisein wurde ein Rückgabe-Gutachten durch ein externes Unternehmen (GKK) erstellt.
Sagen wir exemplarisch, dass der Minderwert mit 1000€ beziffert wurde.
Im Juni 23 und im Rahmen der Reparaturen wurde durch selbige Firma ein weiteres Gutachten erstellt, der Minderwert stieg nun auf 1500€ an (exemplarisch).
Der Auftrag zum erneuten Gutachten kam vom Leasinggeber und ohne mein Wissen.
Stellungnahme des Gutachters:
"Ebenso wurden im 2. Auftrag die weiteren Schäden alle erneut betrachtet und aufgenommen. Da mittels
Auslegen und Polieren der Heckklappe keine ausreichende Reparatur für die Heckklappe möglich war,
wurde die Instandsetzungsmethode auf Lackieren abgeändert. Beim Ersetzen der Leichtmetallfelge vorne
rechts kam es zu einem Anstieg der Kosten, da im ersten Zustandsbericht keine Arbeitsleistung für die
Erneuerung der Felge berücksichtigt wurde. Diese ist nun im Preis mit enthalten."
} FRAGE: Ist es rechtmäßig, dass das ursprüngliche Gutachten (am Tag der Rückgabe) seine Gültigkeit verliert und im Rahmen der Reparatur mit einem neuen Gutachten "nachgeschärft" wird?
Viele Grüße
Christian
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15 Antworten
Hast du dem ersten Gutachten denn widersprochen? Normalerweise wird ein Gutachten erstellt. Falls man widerspricht wird ein zweites, von einem anderen Anbieter (TÜV, Dekra..), erstellt, welches aber Leasingnehmer aussuchen darf. So kenne ich es. Müsste aber in den AGB's geregelt sein
Zitat:
@Ante44 schrieb am 13. September 2023 um 13:27:39 Uhr:
Hast du dem ersten Gutachten denn widersprochen? Normalerweise wird ein Gutachten erstellt. Falls man widerspricht wird ein zweites, von einem anderen Anbieter (TÜV, Dekra..), erstellt, welches aber Leasingnehmer aussuchen darf. So kenne ich es. Müsste aber in den AGB's geregelt sein
nein, dem Erstgutachten habe ich nicht widersprochen. Gab auch keinen Anlass dazu.
Das Zweitgutachten war schließlich teurer bzw. hat einen höheren Minderwert ausgewiesen.
Verstehe ich das richtig, dass der Leasinggeber festgestellt hat, dass die Behebung der im ersten Gutachten festgestellten Schäden teurer ist, als im ersten Gutachten festgestellt wurde? Und diese Mehrkosten möchte er jetzt nach zweitem Gutachten noch von dir haben?
Normalerweise würde ich direkt meinen Senf dazu geben, aber in dem Fall ist wohl ein Erstgespräch mit einem Anwalt nicht verkehrt. Gefühlt würde ich sagen, dass ich mich aufs erste Gutachten berufen würde, aber wenn das tatsächlich falsch war, könnte das schon schwierig werden. Ist ja nicht wie beim Privatkauf, sondern grundsätzlich musst du für die von dir verursachten Schäden beim Leasing aufkommen.
Anders wäre es, wenn jetzt auf einmal noch weitere Schäden dazu kommen würden, wie ein weiterer Bordsteinschaden. Da würd ich mich definitiv aufs erste berufen und sagen, dass der Schaden bei Rückgabe nicht vorhanden war.
So hör ich das aber definitiv das erste Mal und das ist auch nicht üblich. Kenne Fälle, wo das Gutachten definitiv viel zu niedrig war, weil der Prüfer einen "guten Tag" hatte, und da kam auch nie was hinterher. Schramme in glanzgedrehter Folge mit 50€ und so Sachen.
In meinem letzten Rücknahmeprotokoll steht vorläufiger Zustandsbericht und dieser erfasst nur optische Schäden und keine versteckten Schäden oder Mängel
Ich würde sagen das es sich bei dir nicht um versteckte Mängel handelt
Der Gutachter hat es halt übersehen und/oder falsch eingeschätzt.
Das kann nach meiner Meinung nicht 2 Monate später geändert werden.
Es ist nicht auszuschließen das die Schäden erst nach dem ersten Gutachten entstanden sein.
Hast du des erste Gutachten / Rücknahmeprotokoll unterschrieben ?
Also wenn auf dem ersten Gutachten "vorläufig" drauf steht, dann wirst du keine Chance haben. Eine ähnliche Erfahrung habe ich gerade mit "bis auf Widerruf" gemacht, das sind halt so Begriff, die so ziemlich alles aushebeln.
Wäre halt jetzt spannend, was auf dem ersten Gutachten vom TE steht. Bei vorläufig kann man ja problemlos argumentieren, dass der erste Gutachter ja von einer Drittfirma ist und entsprechend die Reparaturkosten nicht korrekt eingeschätzt hat, sondern eben nur die Schäden bei Rückgabe feststellt hat, die jetzt eben im Nachhinein doch teurer werden.
Mit dem Gutachten und der Schlüsselübergabe wechselt auch die Verantwortung (Gefahrenübergang) auf den LG.
Im Umkehrschluss müsste ich ja auch an den Erlösen der „glanzgedrehten“ Felgen beteiligt werden!
Scheint kein Leasing über VWFS oder BMW direkt zu sein! Sehr unübliches Vorgehen!
Minderwert ungleich Reparaturkosten
Mit Verweis hierauf würde ich die Nachberechnung dankend ablehnen.
Ich greife die einzelnen Punkte mal auf:
- Leasing über Opel-Bank
- Bei Rückgabe wurde ein Rückgabeprotokoll ohne Mängel unterschrieben mit der Bemerkung
"die Feststellung aller tatsächlich technischen und optischen Mängel, die nicht dem Alter und der Lau?eistung des
Fahrzeuges entsprechen, erfolgt durch ein separates Gutachten, welches bereits bei der Bank in Auftrag gegeben wurde"
--> das besagte Erstgutachten wurde 30min nach Unterschrift des Rückgabeprotokolls erstellt (Gutachter war einbestellt für den Zeitpunkt der Rückgabe)
- das erste Gutachten vom Tag der Rückgabe enthält nicht den Zusatz "vorläufig" oder irgendetwas Vergleichbares.
Dann würde ich das Autohaus freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass sie sich mit ihrer Forderung gern an den ersten Gutachter wenden können.
Vermutlich habe ich hier nur 75% verstanden, aber mein Bauchgefühl würde mich auch zu einer Rechtsberatung antreiben - oder zu jemandem, der sich mit so etwas viel besser auskennt und Erfahrung mit der Opel-Bank hat. Aber wie das Rechtsempfinden einer französischen Bank ist ...
Der Ablauf ist sehr merkwürdig...
Normalerweise wird erst das Gutachten erstellt und dann das Rücknahmeprotokoll ausgefüllt und unterschrieben
Was/Wer Ist GGK ? Hat dieser das erst und zweite Gutachten erstellt ?
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 14. September 2023 um 11:54:08 Uhr:
Was/Wer Ist GGK ?
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 14. September 2023 um 11:54:08 Uhr:
Hat dieser das erst und zweite Gutachten erstellt ?
ganz genau.
@Tappi 64 bei mir war es auch schon so rum.
Vor Ort eine einfache Besichtigung mit Protokoll, welche Schäden erstmal festgestellt wurden ohne Einschätzung, anschließend ging das Auto dann zum Gutachter und der hat dann das Gutachten mit Minderwerten aufgestellt - also nicht unbedingt ungewöhnlich. Das zweite Gutachten aber definitiv.
Um das Thema abzuschließen:
Habe mit einem Rechtsanwalt telefoniert. Das Vorgehen ist unüblich aber rechtlich sauber und nicht anfechtbar.
Danke dennoch für all euren Input.