- Startseite
- Forum
- Wissen
- Fahrzeugpflege
- Darf man als Hobby Aufbereiter Visitenkarten verteilen
Darf man als Hobby Aufbereiter Visitenkarten verteilen
Hallo Gemeinde,
ich reinige regelmässig Autos in meiner Freizeit. Ich habe auch schon einige Erfahrungen und 2 Seminare hinter mir. Meine Frage wäre.. Darf man als Hobby auch Visitenkarten verteilen oder muss man dafür ein Gewerbe haben? Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Nur nochmal zur Klarstellung. Das Problem hier sind weder die Visitenkarten noch die 15 Fahrzeuge im Jahr. Problematisch wird es ab dem Moment wo du es für Geld machst und das gilt schon ab dem 1. Fahrzeug.
Dann muss man Steuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen und ein Gewerbe anmelden usw.
"Klein"gewerbe ist übrigens auch ein ganz normales Gewerbe für das die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten wie für jedes andere Gewerbe aus. Das hat nix mit "bisserl ausprobieren" oder so zu tun. Der Begriff kommt aus dem Umsatzsteuerrecht und besagt lediglich, dass du für deine Tätigkeit keine Umsatzsteuer in Rechung stellen musst, dafür aber auch kein Vorsteuer geltend machen kannst.
Ansonsten ist alles was du für Geld machst kein Hobby und wenn du es nicht bei der Steuer oder Sozialversicherung angibst ganz simpel Schwarzarbeit.
Ähnliche Themen
16 Antworten
Zitat:
@speey12 schrieb am 27. Februar 2018 um 19:46:54 Uhr:
Hallo Gemeinde,
ich reinige regelmässig Autos in meiner Freizeit. Ich habe auch schon einige Erfahrungen und 2 Seminare hinter mir. Meine Frage wäre.. Darf man als Hobby auch Visitenkarten verteilen oder muss man dafür ein Gewerbe haben? Vielen Dank
Kommt darauf an wieviele du in deiner Freizeit machst....melde es als Kleinunternehmen an und du hst Steuern gespart
habe zurzeit 15 Fahrzeuge. Aber das das verteilt sich im Jahr.
Zitat:
@speey12 schrieb am 27. Februar 2018 um 19:52:05 Uhr:
habe zurzeit 15 Fahrzeuge. Aber das das verteilt sich im Jahr.
wie schon geschrieben...melde ein Kleinunternehmen an und du bist auf der sicheren Seite
Als Hilfe...
Wenn du Visitenkarten für deine Dienste verteilen möchtest ist es bereits kein Hobby mehr und du solltest ein Gewerbe dafür anmelden - wie bereits empfohlen als Kleinunternehmer. Sonst nennt man das Schwarzarbeit und bekommt ärger mit dem Finanzamt wegen Steuerhinterziehung - nicht lustig.
Zitat:
@speey12 schrieb am 27. Februar 2018 um 19:52:05 Uhr:
habe zurzeit 15 Fahrzeuge. Aber das das verteilt sich im Jahr.
Wenn du es als "reines Hobby" betreibst (Familie,Freunde,Nachbarn) und hiermit kein Geld Verdienst ist alles gut,wenn du Geld damit Verdienst ist es Schwarzarbeit.
Hier würde ich vorsichtig sein und für deine Dienste KEINE WERBUNG machen.
Wenn du einen Job hast,melde ein Kleingewerbe an,dann kannst du "fast" putzen bis der Arzt kommt !
Nur nochmal zur Klarstellung. Das Problem hier sind weder die Visitenkarten noch die 15 Fahrzeuge im Jahr. Problematisch wird es ab dem Moment wo du es für Geld machst und das gilt schon ab dem 1. Fahrzeug.
Dann muss man Steuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen und ein Gewerbe anmelden usw.
"Klein"gewerbe ist übrigens auch ein ganz normales Gewerbe für das die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten wie für jedes andere Gewerbe aus. Das hat nix mit "bisserl ausprobieren" oder so zu tun. Der Begriff kommt aus dem Umsatzsteuerrecht und besagt lediglich, dass du für deine Tätigkeit keine Umsatzsteuer in Rechung stellen musst, dafür aber auch kein Vorsteuer geltend machen kannst.
Ansonsten ist alles was du für Geld machst kein Hobby und wenn du es nicht bei der Steuer oder Sozialversicherung angibst ganz simpel Schwarzarbeit.
@GandPas hab ich das nicht schon so Wort wörtlich geschrieben ?,(zumindest hab ich es so gemeint )genau so ist es und von GrandPas ausführlich und für jeden verständlich beschrieben .
Visitenkarten sind nicht das Problem,kann sich jeder Private Drucken lassen,neutral mit den Privaten Kontaktdaten.
Beschreibt man hiermit jedoch eine (Dienstleistung) möchte man hiermit Geld verdienen und das darf man wie bereits beschrieben wurde so einfach nicht !
Nein eigentlich hattest du wirklich schon alles geschrieben.
Ich wollte es nur nochmal deutlicher machen wo das eigentliche Problem liegt, war aber hier streng genommen unnötig.
Vielleicht hält doppelt ja doch besser
visitenkarten verteilen ist definitionssache: wenn du die an autos pinnen willst, wie die aufkäufer, musst du das anmelden. ist gleichgesetzt wie wenn ne Metzgerei en Verkaufsschild aufm Gehweg aufstellen will.
wenn du sie bei befreundeten Gewerbetreibenden auslegst zB im Autohaus, dann ist das genehmigungsfrei.
aber um kein Gerede oder böses Nachtreten zu ermöglichen, würde ich es als kleingewerbe anmelden
@pit84,das ist leider so nicht richtig.
Das ans Auto pinnen ist verboten, genau genommen ist es Schach Beschädigung (sollten Strafzettel auch sein ).
"Zum Thema Visiten Karten ans Auto" soll es (weis ich vom hören sagen ) ein rechtsgültiges Urteil geben,ist schlichtweg verboten.
Das Risiko evtl.einem Anwalt (meiner fährt Ente ) oder einem von einer Behörde meine "Schwarzarbeit" anzuzeigen wäre mir zu groß !.
Vitsiten Karten neutral halten,Persl.Daten,Tel Nr.und dann an Freunde und Bekannte verteilen,bei guter Arbeit geht es bald wie ein Lauf Feuer, mit der Gewerbe Anmeldung ist auch hier ein super Tipp .
Man muss kein Gewerbe anmelden, wenn man die Einnahmen bei der privaten Steuererklärung mit angibt.
Allerdings ist das eine Grauzone. Das Finanzamt entschedet, wo privat aufhört und wo gewerbe anfängt und man selbst mag da ne andere Meinung haben. WIchtig ist nur, Einnahmen (nach Abzug von Ausgaben) bei der Steuererklärung anzugeben. Macht man dies nicht - ist es mit Nachbarschaftshilfe nicht mehr wirklich zu begründen.
Zitat:
@Strikeeagle schrieb am 25. Mai 2018 um 07:32:49 Uhr:
Man muss kein Gewerbe anmelden, wenn man die Einnahmen bei der privaten Steuererklärung mit angibt.
Allerdings ist das eine Grauzone. Das Finanzamt entschedet, wo privat aufhört und wo gewerbe anfängt und man selbst mag da ne andere Meinung haben. WIchtig ist nur, Einnahmen (nach Abzug von Ausgaben) bei der Steuererklärung anzugeben. Macht man dies nicht - ist es mit Nachbarschaftshilfe nicht mehr wirklich zu begründen.
Ich denke das stimmt so nicht. Ein Gewerbe muss angemeldet werden.
Wikipedia: Jede Aufnahme einer selbständigenGewerbetätigkeit ist in Deutschlandanzeigepflichtig (§ 14 GewO), wobei die Rechtsform festgelegt werden muss. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflichausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Für einige Gewerbe wie das Reisegewerbe ist eine Erlaubnis erforderlich
Wenn du Visitenkarten verteilst, dann willst du ja, dass Leute zu dir kommen und deine Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Das heißt, du "trittst werbend im Verkehr auf". Du beackerst einen Markt. Dein Werben ist an eine noch unbestimmte Anzahl noch unbekannter potentieller künftiger Kunden gerichtet. Das sind typische Kennzeichen einer gewerblichen Tätigkeit.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 8. Mai 2022 um 14:03:32 Uhr:
Wenn du Visitenkarten verteilst, dann willst du ja, dass Leute zu dir kommen und deine Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Das heißt, du "trittst werbend im Verkehr auf". Du beackerst einen Markt. Dein Werben ist an eine noch unbestimmte Anzahl noch unbekannter potentieller künftiger Kunden gerichtet. Das sind typische Kennzeichen einer gewerblichen Tätigkeit.
Ob er nach 4 Jahren nicht mittlerweile ein Putzimperium hat muss der TE noch mitteilen.