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Darf man hier parken? (Wohngegend, Zone 30)

Themenstarteram 26. November 2013 um 12:51

Darf man hier parken? (Rotes Auto, das grüne ist eigentlich der Gehweg.)

Durchfahrt ist gewährleistet, auch für LKW usw. Aber die Einfahrt in die vorgesehenen Parkflächen wird ggf. erschwert. Weiss jemand, wie die Rechtslage hier ist?

Beste Antwort im Thema

Ich würde mich so nicht zum Verkehrshindernis machen wollen.;)

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Was sagen die Schilder?

Parken nur auf markierten Flächen etc.?

Würd da rein vorsorglich nicht parken. Schon alleine um die zwei Parkplätze vor und hinter dem roten nicht unnötig zu behindern...

Themenstarteram 26. November 2013 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Was sagen die Schilder?

Keine Schilder vorhanden.

Dann werf ich mal §12 Abs.3 STVO in den Raum:

Zitat:

Das Parken ist unzulässig

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert...

Ich weiß zwar nicht, in wie fern deine Skizze maßstaabsgerecht ist... aber der grüne hinter dem roten hat es schwer mit dem ausparken und jemand der dann die Lücke nutzen will müsste vorwärts einparken...

Somit könnte der § durchaus Bedeutung haben.

Themenstarteram 26. November 2013 um 13:19

Scoundrel: Ja, die Vorschrift kenne ich. Aber wie ist es, wenn man die Einfahrt nur erschwert? Ist halt bisschen anstrengender für das Auto hinter dem roten rauszufahren, aber sicherlich wird es nicht verhindert.. :)

Zitat:

Original geschrieben von motorradhamburg

Scoundrel: Ja, die Vorschrift kenne ich. Aber wie ist es, wenn man die Einfahrt nur erschwert? Ist halt bisschen anstrengender für das Auto hinter dem roten rauszufahren, aber sicherlich wird es nicht verhindert.. :)

Hatte den Beitrag gerade nochmal editiert. Also siehe oben! :)

Ja ist sicher grenzwertig... aber ein erneutes Einfahren in die Lücke hinter dem roten ist dann sicher nicht wirklich einfach, wenns eng hergeht!

Noch was: Ist es ein Verkehrsberuhigte Zone? Dannn dürfte man dort auf jeden Fall nicht parken.

Ich würde mich so nicht zum Verkehrshindernis machen wollen.;)

Hallo,

Ich würde an dieser Stelle niemals parken da ich zuviel Angst um mein Auto hätte und auch andere Fahrzeuge nicht behindern will.

Seelze01

Vorausgesezt: Keine Schilder, andere Parkplätze werden nicht behindert und min. Fahbahnbreite von 3m nicht unterschritten, dann sollte man m.M.n. dort parken dürfen.

StVO § 12

Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

(3) Das Parken ist unzulässig

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist,

 

@ TE: Schon mal darüber nachgedacht, dass die Parkbuchten extra so angelegt wurden, damit man parken kann, ohne den übrigen Verkehr zu behindern?

Ich zumindest käme nie auf die Idee, mich dort zum Verkehrshindernis zu machen, indem ich mein Auto außerhalb der gekennzeichneten Parkmöglichkeiten abstelle und damit auch noch die beiden direkt anschließenden Parkplätze behindere.

Aber mich wundert so langsam nichts mehr...

Das käme doch fast an parken in zweiter Reihe ran.

Gruß

Maik

So sieht es in meiner Wohnstrasse aus. Die Leute haben dort alle zwischen den Parkbuchten geparkt und nun haben sie Verbotsschilder (uneingeschränktes Halteverbot) aufgestellt.

Das Problem war, dass mitunter (da auf beiden Seiten geparkt wurden) der Müllwagen und andere größere Transporter (Umzugswagen, Möbelwagen) nicht mehr durchkamen.

Lag aber auch daran dass manche Leute zu blöd sind direkt am Bordstein zu parken und teilweise tagelang dort standen.

Bei kurzfristigen Parkern die am Bordstein stehen hätte keiner was gesagt.

 

Ich denke man sollte mal überlegen warum diese Bürgersteige (grüne Flächen) so angelegt sind. Aus meiner Sicht um Fußgängern ein gefahrloses Überqueren der Straße zu ermöglichen. So das sie nicht zwischen den parkenden Autos durchmüssen, was speziell für Kinder sehr gefährlich und z. B. für Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen gar nicht möglich ist. Aus dem Grund denke ich, ist das Parken dort nicht erlaubt. Und selbst wenn doch würde ich, aus Rücksichtnahme allen anderen gegenüber, dort nicht parken.

Wie oft ist hier schon über die von den Gemeinden angelegten Schikanen gelästert worden, die zur Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit aufgebaut wurden, sich im Begegnungsverkehr eher als ärgerliches Verkehrshindernis erweisen. Und genau eine solche Schikane wird mit dem dort geparkten Fahrzeug errichtet.

naja...möchte mal ins Feld werfen, dass das z.T. extra gemacht wird (die Haltebuchten nicht durchgehend zu gestalten) mit der Absicht, dass wie das rote Auto geparkt wird und dadurch die Zone 30 gewährleistet wird. Es ist eine Zone 30! Da soll nicht durchgebraust werden.

Woanders werden halt dann Blumenkübel aufgestellt.

also: wenn es nicht verboten ist (genügend Abstand/Breite) dann ist es erlaubt, sonst wäre da schon längst ein Schild.

Dieses Szenario gibt es bei uns im Wohngebiet auch und das ist gut so! Müllauto etc. kommen ohne Probleme durch.

Gruß Wensi

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