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Darf man LKWs übers Wochenende in Wohngebieten parken?

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 9:26

Hi Forum,

 

ich hätte eine Frage an die Sicherheitsexperten:

Darf man LKWs in  Wohngebieten parken? 

 

Ursache der Frage ist ein 7,5 - Tonner, der seit einigen Monaten regelmässig übers komplette Wochenende im Wohngebiet meiner Eltern geparkt steht. 

 

Dieser LKW steht sehr oft direkt an der Ecke einer T-Kreuzung, und macht es dadurch unmöglich, die Kreuzung richtig einzusehen und Gegenverkehr zu erkennen. 

Man muss sich sehr langsam in die Kreuzung hineintasten, was einfach nervt. 

 

Weiterhin steht der LKW immer halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg, was den Gehweg nahezu unpassierbar macht. Auch nicht unbedingt schön. 

Parkt der Laster weiter oben, wo die Straße eine Einbahnstraße und entsprechend schmal ist, stellt der LKW für breitere Autos auch ein relatives Hindernis beim Durchfahren der Straße dar. 

 

Zum Dritten wohnen in diesem Wohngebiet viele Familien mit Kindern, welche auch viel draußen spielen. 

Ich habe schon mehrmals gesehen, dass diese Kinder hinter dem LKW auf die Straße rennen um diese zu überqueren, usw. 

Weder die Kinder haben eine Chance, einen evtl. entgegenkommenden Autofahrer zu sehen, noch sieht der Autofahrer die hinter dem LKW herausrennenden Kinder viel zu spät. 

Und da LKW ein großes Sichthinternis darstellt, hat der Autofahrer meist auch keine Chance zu sehen, dass da überhaupt Kinder auf dem Gehweg oder im Garten sind. 

 

Und zu guter Letzt könnte ich mir vorstellen, dass die direkten Anwohner ( im Erdgeschoss ) nicht eben begeistert sind, das ganze Wochenende die schöne Aussicht auf einen 7,5 - Tonner zu haben. 

 

Daher die Frage: Darf man überhaupt LKW in Wohngebieten parken?

 

 

Vielen Dank schonmal, 

 

nukefree

Beste Antwort im Thema
am 13. Mai 2009 um 22:02

Nur, so wie beschreiben, wird der Gehweg teilweise blockiert. Erzähle mal das jemanden mit einem Kinderwagen. Sollen die auf die Straße?????

Und was auch nicht ohne ist: der gehweg ist für diese Gewichte nicht gebaut. Über kurz oder lang gibt es Gehwegschäden, die auch mit meinen Steuergeldern wieder repariert werden müssen!!

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Hi,

 

laut:§ 12 (3a) StVO

ist das Parken dort nicht zulässig:

Zitat:

3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1.

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

[...]

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Gruß,

spidy

Wie bereits ganz richtig aus § 12 STVO zitiert, darf ein 7,5 Tonner grundsätzlich auch in Wohngebieten parken. Aber: So wie beschrieben, darf er das nicht dort, wo er wohl regelmäßig steht. (Kreuzung, Gehweg usw..)

Ich nehme an, der Fahrer wohnt in der Nachbarschaft, oder? Dann wäre sicherlich die an ihn herangetragene Bitte, an anderer Stelle zu parken, der richtige Weg der Vorgehensweise.

Das Ordnungsamt kann in einem solchen Fall auch helfen, aber der Nachbarschaft wäre dies sicherlich nicht zuträglich.

In diesem Sinne

Andrew

am 11. Mai 2009 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von nukefree

 

Und zu guter Letzt könnte ich mir vorstellen, dass die direkten Anwohner ( im Erdgeschoss ) nicht eben begeistert sind, das ganze Wochenende die schöne Aussicht auf einen 7,5 - Tonner zu haben. 

Daher die Frage: Darf man überhaupt LKW in Wohngebieten parken?

 

Vielen Dank schonmal, 

nukefree

Ich kenne einen identischen Fall, wo praktisch im Sichtbereich der Kreuzung schon seit JAhr und Tag ein LKW mit maximalem Kastenaufbau, aber ... 5m von dem Kreuzungsbereich parkt, mit all den von Dir beschriebenen Gefährlichkeiten. Es ist allerdings keine reines Wohngebiet und deshalb kannst nix machen, leider.

Obwohl, ... in diesen Bereichen habe ich schon von Druckverlust in den Reifen gehört

Tja, es war immer schwer den Leuten dies zu vermitteln. Da ist eine Lücke im Gesetz. Auch im allgmeinen Wohngebiet läuft bei der Tonnage nichts.:rolleyes:

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 11:49

Danke erstmal für eure Antworten.

 

Ich möchte mitnichten gleich eine rechtliche Attacke gegen den Lasterfahrer reiten, mir schwebte auch erstmal ein freundlicher Zettel hinter dem Scheibenwischer vor.

 

Wenn man die Rechtslage vorher aber schon kennt, kann das ja auch nicht schaden.

Ehrlicherweise denke ich auch, dass ein solcher Zettel, ohne Erwähnung der STVO, nur der Gefahren,  nur dann Erfolg haben kann, wenn der Trucker wissentlich einen Verstoß gegen die STVO begeht.

Denn jemand, der seinen LKW derart oft seinen Nachbarn vors Fenster stellt, Fussgänger und Verkehr behindert wird wohl kaum auf eine freundliche Bitte reagieren, wenn er im Recht ist.  

 

Primär kanns mir ja auch egal sein, ich wohne da ja nicht mehr, meine Eltern auch eine Straße weiter, und in meiner Familie gibts keine gefährdeten Kinder mehr. 

 

Da ich jetzt Bescheid weiss, werde ich wohl mal einen freundlichen Zettel an den Laster hängen, und wenn das nix bringt, evtl. eine E-Mail an die Spedition schicken. 

Klar ist sowas nicht optimal für die gute Nachbarschaft, aber ich kenne den Fahrer erstens sowieso nicht, und weiterhin ist ein angefahrenes Kind der generellen Harmonie auch nicht gerade zuträglich. 

 

In dem Wohnblock da scheinen auch mehrere Menschen zu arbeiten, die gerne mal mit dem Arbeitsgerät nach Hause gondeln, über Weihnachten, von Heilig Abend bis nach 3 Könige hatte da einer in derselben Straße seinen Bagger geparkt. Keine Baustelle weit und breit. 

Da kann man nur hoffen, dass kein Pilot in die Gegend zieht und mal seinen Airbus mit heimbringt. 

Meinst Du diesen Bagger?? Bekenne mich schuldig:D

Bagger
Themenstarteram 11. Mai 2009 um 15:12

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Meinst Du diesen Bagger?? Bekenne mich schuldig:D

So nen Bagger nennst du dein Eigen?

Mann, musst du den großen Garten haben :D

:D:D Sorry für OT, aber dem konnt ich nicht widerstehen :D:D

am 12. Mai 2009 um 21:04

handelt es sich um einen 7,5t oder 7,49t?

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

in diesen Bereichen habe ich schon von Druckverlust in den Reifen gehört

dabei sollt man sich nicht erwischen lassen!

im übrigen verfügen soziemlich alle lkw über einen reifen-füllanschluss an der bremsanlage, sodass er vor ort den reifen aufpumpen kann...dauert halt nur eine zeit der die lkw dann wohlmöglich fürh morgends minutenlang im standgas vor sich hinknattert....

Muss er ja sowieso laufenlassen, wenn der Kessel leer ist. Wie soll er sonst bremsen?

:) denk ich mal

cheerio

am 13. Mai 2009 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Muss er ja sowieso laufenlassen, wenn der Kessel leer ist.

schonmal mit der lkw-anlage einen kompletten reifen gefüllt?

das dauert deutlich und noch viel länger als das normale kesselfüllen wen die vorratbehälter leer seind.....

Hallo,

ich glaube auch man sollte es erstmal mit einem freundlichen Zettel an der Scheibe versuchen.

Sollte sich daraufhin nichts ändern, kann man noch immer mit der StVO "drohen". Dabei geht es allerdings nicht um das Parken in Wohngebieten, sondern um die anderen Verstöße.

Parken verboten ist...

1. §12 Abs.3.1 "...vor und hinter Einmündungen u. Kreuzungen bis zu 5m...

2. §12 Abs.3.8.C "... auf Gehwegen"

und auch in Verbindung mit §42 Abs.4 Zeichen 315, dass das Parken auf Gehwegen bis 2,8t erlaubt, dürfte er wegen des Gewichts da nicht Parken.

Ansonsten könnte man noch klären ob evtl. Schilder die für den Kreuzungsverkehr relevant sind verdeckt werden, auch dann ist das Parken verboten.

Als letztes evtl. die verbleibende Straßenbreite, was aber wohl erst dann interessant wird wenn er nicht mehr halb auf dem Fußweg parkt sondern ganz auf der Straße steht.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Muss er ja sowieso laufenlassen, wenn der Kessel leer ist. Wie soll er sonst bremsen?

:) denk ich mal

cheerio

Theoretisch sollte die Bremsanlage so dicht sein das er die Kessel nicht erst füllen muss. Wobei das Füllen der Reifen um einiges länger braucht als das Füllen der Kessel. Dumm ist auch das nicht jeder LKW einen Reifenfüller dabei hat.

Der Druckverlust in den Reifen ist natürlich sehr Sinnvoll um jemand zu Zeigen das man es nicht leiden kann was er macht. Im schlimmsten fall kann das ganze dazu führen das der Reifen auf der Autobahn platzt, was schon alles durch Reifenteile oder unkontrolierbare LKWs auf der Autobahn passiert ist weis jeder. Nicht jeder LKW Fahrer macht eine Abfahrtskontrolle, und was du unter Druckverlust verstehst will ich nicht wissen.

Und das tolle an der Sache ist ja, egal ob der Fahrer des LKWs etwas falsch macht oder nicht, irgendjemand stört sich daran und meint den Oberlehrer spielen zu müssen und lässt die Luft aus dein Reifen. Typisch Deutschland. Sowas kann ich absolut nicht leiden.

Mit Leuten Reden geht ja nicht, oder einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmen, und wenn er dann immer noch da steht gibt es eine Polizei, die wird sich dann daraum kümmern. Und stellt die fest das der LKW da so parken darf wie er steht, tja dann hat man halt pech und muss damit leben.

am 13. Mai 2009 um 16:29

Wieso macht der Lkw-Fahrer nichts falsch?

Gehwegparken auf jeden Fall, die anderen möglichen Fälle wurden auch aufgeführt. Ob wirklich Verstösse vorliegen, kann man nur jeweils vor Ort oder an Hand eines guten Fotos beurteilen.

Übrigens wird es sich wie bei allen diesen Lkw um ein 7,49-Tonner handeln und dann greift die Wohngebeitsregelung nicht, wie oben schon bemerkt.

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