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Darf man mit dem Schaden noch fahren?

Themenstarteram 22. August 2015 um 13:30

Hi, ich habe einen kleinen Unfall gebaut. Es wurde etwas die Stoßstange und die Motorhaube verbeult, wie im angehängten Bild zu sehen. Sonst ist nichts kaputt gegangen. Konnte auch ohne Probleme weiterfahren.

Ich kann mir eine Reparatur aktuell nicht leisten, benutze das Auto aber täglich für relativ kurze Strecken. Ist es erlaubt dem Auto noch zu fahren? Was könnte an Strafen drohen, falls es nicht erlaubt ist?

Danke, LG

Beste Antwort im Thema

Und lasse mal die Stellung der Scheinwerfer checken. Nicht, dass du damit noch wen blendest.

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Hallo HouseKatze90,

dramatisch finde ich es jetzt nicht. Entscheidend ist aber, das keine scharfen, spitzen Kanten hervorstehen, die eine erhöhte Gefährdung von Fußgängern Radfahrern nach sich ziehen würden.

Mit paar Teilen vom Schrotti ist der Karren doch schnell wieder fit.

 

Gruß

Und lasse mal die Stellung der Scheinwerfer checken. Nicht, dass du damit noch wen blendest.

Hallo

Tagsüber würde ich wenig Probleme sehen wenn es sich nur um wenige Tage handelt und unter der Haube der Kühler nichts abbekommen hat, was aber wahrscheinlich sein dürfte. Auf Wasserflecken unterm Auto achten.

Nachts würde Ich sagen das die Nutzung gefährlich ist da zumindest der linke Scheinwerfer nicht mehr korrekt auf die Straße leuchten wird sondern Überall hin.

Bei Nacht könnte die Polizei das Auto schlicht stilllegen wenn eine Blendung des Verkehrs gegeben ist.

Wie hoch die Strafe sein könnte kann ich nicht sagen, da es dabei auch darauf ankommt in welchem Zusammenhang die Anzeige erstellt wird.

Habe keine Ahnung wie alt das Auto ist, aber der Schaden ist nicht klein. Haube, Stoßfänger und linker Kotflügel? Plus die nicht sichtbaren Schäden hinter der beschädigten Stelle dürften im Bereich von 2000€ aufwärts liegen, sprich ein wirtschaftlicher Totalschaden ist möglich.

Scheinwerfer defekt -> nicht verkehrssicher.

Hat mit der Tageszeit nix zu tun.

Zitat:

@HouseKatze90 schrieb am 22. August 2015 um 15:30:16 Uhr:

Ist es erlaubt dem Auto noch zu fahren?

da die stoßstange mehrfach gebrochen ist...nein!

ansonsten dürften die scheinwerfer auch nicht mehr richtig positioniert sein...

Zitat:

@servicetool schrieb am 22. August 2015 um 15:55:46 Uhr:

Scheinwerfer defekt

Miep miep....

Woher weist du das?

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. August 2015 um 16:45:36 Uhr:

Zitat:

@HouseKatze90 schrieb am 22. August 2015 um 15:30:16 Uhr:

Ist es erlaubt dem Auto noch zu fahren?

da die stoßstange mehrfach gebrochen ist...nein!

ansonsten dürften die scheinwerfer auch nicht mehr richtig positioniert sein....

Wo kann man das denn wohl nachlesen mit der Stossstange?

Das mit den Scheinwerfern kann man auf dem Bild nicht beurteilen. Ich finde die sitzen noch da wo sie hingehören.

Zitat:

@JustAnotherNickname schrieb am 22. August 2015 um 17:13:39 Uhr:

Wo kann man das denn wohl nachlesen mit der Stossstange?

StVZO §30c

Da steht nichts von mehrfach gebrochenen Stoßstangen.

Autobahn würde ich damit nicht mehr fahren! Uns ist mal einer hinten drauf gefahren - seinen Schaden sieht man im Anhang - und der ist danach mit dem Auto über die Autobahn nach Hause gefahren. Folge: Motorhaube aufgeflogen und voll in die Windschutzscheibe gekracht. Also nicht schneller fahren, solange nicht sicher ist, dass die Motorhaube noch fest ist!

Dsc-1191-2

Zitat:

@JustAnotherNickname schrieb am 22. August 2015 um 17:35:02 Uhr:

Da steht nichts von mehrfach gebrochenen Stoßstangen.

das brauch dort auch nicht zu stehen... ;)

entscheidend ist, dass von dieser defekten stoßstange eine gefährdung für andere verkehrsteilnehmer ausgeht...

am 22. August 2015 um 15:51

Ist immer schwer zu sagen! Wer sagt, dass bspw. die Motorhaubenverriegelung keinen Schaden hat und dir die Motorhaube auf der BAB im schlimmsten Fall hochklappt?

Nur mal so gedacht... Oft steckt der Schaden im Detail, über den man ggf. gar nicht nachgedacht hat? Ich würde da drüber schauen lassen.

Themenstarteram 22. August 2015 um 16:03

Hi, danke für die Antworten. So eindeutig klar ist es mir aber noch nicht.

Der Unfall ist polizeilich aufgenommen worden. Die Polizisten haben mir gesagt es wäre kein Problem wenn ich mit dem Schaden heimfahre. Immerhin knapp 20 km.

Der Kühler ist absolut dicht. Da läuft nichts raus. Die Motorhaube schließt richtig, d. h. zum Öffnen muss ich sie ganz normal entriegeln. Und der linke Kotflügel hat eigentlich nichts abbekommen. habe nochmal ein Bild angehängt.

Aber es stimmt, dass die Scheinwerfer etwas nach hinten geschoben wurden. Ich muss aber zugeben, dass auch bei Dunkelheit schon gefahren bin. Mir ist kein Unterschied aufgefallen. Beide Scheinwerfer sind auch noch völlig in Ordnung. Insgesamt merkt man beim Fahren überhaupt nichts von dem Schaden.

Der Aufprall war auch nicht stark. Es hat mir fast noch gereicht zu bremsen. Am Ende haben nur ein paar Zentimeter gefehlt. Es wäre bitter, wenn es ein Totalschaden ist :(

LG

Als Auffahrende wird das Verschulden ja wahrscheinlich bei Dir liegen und eine Vollkasko wird vermutlich nicht vorhanden sein. Damit wirst Du den Schaden voraussichtlich selbst tragen müssen :( Mit ein paar Teilen vom Verwerter sollte das Schätzchen aber zu retten sein. ;)

Grüße

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