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Darf man(n) den Scania R620 offen fahren?
Hallo zusamen!
Die ersten Scania V8 bis Euro3 (4er Serie und die ersten der R-Serie) konnte (durfte nicht) man ja offen mit einer Wechselklappe fahren ohne das sich die Abgaswerte verändert haben. Da aber jetzt die V8 alle mit Ad-Blue laufen wird es nicht möglich sein die Wechselklappe aus dem 164er in den 620er mitzunehmen, denke ich. Gibt es eine andere Möglichkeit den kernigen V8 Sound in den neuen 620er zu bekommen, ohne das sich die Abgaswerte verschlechtern?
Wenn ich mir die BeNeLux und die Nördlicheren Länder "anhöre" fahren die auch mit dem 620er offen. Ich meine richtig offen. Für die gilt doch auch die Euro4/5 Abgasnorm, oder Täusche ich mich da? Ich weiß, das die "etwas lockerer" drauf sind, leider hatte ich noch nicht die Gelegenheit mit einem zu sprechen. Ist das denen egal oder legal (Euro4/5-Technisch gesehen)?
Mein derzeitiges Fahrzeug: Scania R470 BDF, das nächste ein Scania R620 Baustoffzug.
gruß
schrolf97
Beste Antwort im Thema
Kopfschüttel....das ist nen Lastkraftwagen und kein Rennwagen!
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15 Antworten
Ist, war und bleibt illegal.
Die durfte man noch nie offen fahren und wird man auch nie fahren dürfen.
Zur Lautstärke kommt bei den Euro 4/5 Fahrzeugen noch Steuerhinterziehung.
Kopfschüttel....das ist nen Lastkraftwagen und kein Rennwagen!
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Die durfte man noch nie offen fahren und wird man auch nie fahren dürfen.
Zur Lautstärke kommt bei den Euro 4/5 Fahrzeugen noch Steuerhinterziehung.
Da bin ich etwas verwirrt...
Wie führt Krach zur Steuerhinterziehung???
Zitat:
Original geschrieben von Reachstacker
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Die durfte man noch nie offen fahren und wird man auch nie fahren dürfen.
Zur Lautstärke kommt bei den Euro 4/5 Fahrzeugen noch Steuerhinterziehung.
Da bin ich etwas verwirrt...
Wie führt Krach zur Steuerhinterziehung???
Es gibt Leute, da führt alles zur Steuerhinterziehung.
Tatsächlich gibt es Tatsbestände im KFZ-Steuerrecht, wonach lärmarm eingestufte Fahrzeuge günstiger besteuert werden, aber das trifft auf die aktuellen Fahrzeuge nicht zu, da die Besteuerung sich nur noch auf die Schadstoffklassen bezieht.
In Österreich könnte es zu einer unberechtigten Benutzung einer Straße werden, wenn der Lärm höher als die Einstufung liegt. Die haben da ja teilweise entsprechende Fahrverbote.
Etwas anderes ist es, wenn sich die Schadstoffklasse ändert. Dann käme es zur Steuerhinterziehung, aber auch zur Mauthinterziehung und auch müsste geprüft werden, ob die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Für einen besseren Sound braucht man aber nicht wirklich an der Schadstoffnorm zu schrauben.
Zitat:
Original geschrieben von Reachstacker
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Die durfte man noch nie offen fahren und wird man auch nie fahren dürfen.
Zur Lautstärke kommt bei den Euro 4/5 Fahrzeugen noch Steuerhinterziehung.
Da bin ich etwas verwirrt...
Wie führt Krach zur Steuerhinterziehung???
Weil du durch schlechtere Abgaswerte in eine andere Euro-Stufe rutschst und dadurch zum Steuerhinterzieher wirst.Gilt auch wenn du ohne die blaue Pisse fährst.
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Zitat:
Original geschrieben von Reachstacker
Da bin ich etwas verwirrt...
Wie führt Krach zur Steuerhinterziehung???
Weil du durch schlechtere Abgaswerte in eine andere Euro-Stufe rutschst und dadurch zum Steuerhinterzieher wirst.Gilt auch wenn du ohne die blaue Pisse fährst.
Ein geilerer Klang muss ja nicht zwingend die Abgaswerte verändern! Die Frage ist nur, wie man den Klang verändert.
Warum meint hier eigentlich jeder, es wäre gleich Steuerhinterziehung? Nur zugelassene Fahrzeuge werden der Besteuerung unterzogen. Hierfür wird der Fahrzeugschlüssel herangezogen.
Verändert jemand nachträglich die Abgaswerte, erlischt die Betriebserlaubnis. Damit dürfte das Fahrzeug eigentlich nicht mehr zugelassen sein. Trotzdem zahlt er Kfz-Steuer.
Erst mal ein Danke an Alle die meine Frage beantwortet haben!
Ja Österereich und Lärm das kapiere ich dann auch noch.
Aber bei meinem Auto sitzt der "catalytic converter" ganz vorne Schalldämpfer hinten.
Mache ich den Schalldämpfer ab sollte sich am Schadstoffausstoss nix ändern (Krach schon)
Das gleiche doch wohl mit dem Blaukram, DPF und so, die Schalldämpfer kommen erst hinterher.
Nicht alle Kieszüge vom Taubertal fahren die Woche nach Österreich, also sollten uns die Tiroler doch Wurscht sein?
Also Klappe nach dem DPF, das gibt echt Krach
PS: Meine Empfehlung ist: Klappe zu machen wenn man neben einem VOPO steht.... Ausser man ist ein Russe im T34 dann ist das nämlich auch Wurscht
Hallo zusammen!
Das mit dem T34 überleg ich mir noch mal wenn der Cheffe mir blöd kommt,...... ;-) !
Also: Mir ist durch aus bewußt das man die LKW nicht ohne Schalldämpfer fahren darf. Damit hatte ich auch bisher glück gehabt *dreimalaufholzklopf*. Allerdings wollte ich nur wissen wie es aussieht wenn ich die Wechelklappe VOR dem Schalldämpfer/SCR-Kat aussieht. Mein Fazit: Aus Steuerrechtlichen Gründen mache ich es dann jetzt leider nicht *heul*, da ich dem Cheffe nicht an das Bein pinkeln will. Beim Euro3 Auto hatt ich die stillschweigende Erlaubnis.
Also die Damen und Herren Ingenieure von Scania: Seht zu, das ihr den Euro4/5 V8 mit Abgasrückführung schnellstmöglich hinbekommt! :-)
Die Frage ist beantwortet, und daher kann hier ein Schloss dran.
Gruß
schrolf97
Hallo zusammen,
wie sieht den eigentlich so ne Wechsel klappe aus? Und wie funkt. Sie? Bin bisher nur Actros v6 gefahren?
Hallo zusammen!
Grob gesagt ist das Y-ähnlich aussehndes Metallrohr, in dem ein pneumatisch betriebener Zylinder sitzt. Dieser Zylinder betätigt auf Knopfdruck ein Bleichteil das immer einen Ausgang zumacht. Entweder durch den Schalldämpfer oder nicht.
gruß
schrolf97
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Weil du durch schlechtere Abgaswerte in eine andere Euro-Stufe rutschst und dadurch zum Steuerhinterzieher wirst.Gilt auch wenn du ohne die blaue Pisse fährst.
Ein geilerer Klang muss ja nicht zwingend die Abgaswerte verändern! Die Frage ist nur, wie man den Klang verändert.
Warum meint hier eigentlich jeder, es wäre gleich Steuerhinterziehung?
Weil du mit der Klappe den Kat (Euro 4/5 fahrzeuge haben sowas zu 99% ja verbaut) umgehst, somit fährst du in einer anderen Abgasnorm, und das kann die als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Ganz einfach. Bei PKWs die den Kat ausgebaut haben wird so verfahren, bei LKWs kenn ich keine beispiele, aber da ist eigentlich kein unterschied.
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Ein geilerer Klang muss ja nicht zwingend die Abgaswerte verändern! Die Frage ist nur, wie man den Klang verändert.
Warum meint hier eigentlich jeder, es wäre gleich Steuerhinterziehung?
Weil du mit der Klappe den Kat (Euro 4/5 fahrzeuge haben sowas zu 99% ja verbaut) umgehst, somit fährst du in einer anderen Abgasnorm, und das kann die als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Ganz einfach. Bei PKWs die den Kat ausgebaut haben wird so verfahren, bei LKWs kenn ich keine beispiele, aber da ist eigentlich kein unterschied.
Kennst du keine Möglichkeiten der Soundanpassung ohne Umgehung des Kat?
Danach wurde hier aber nicht gefragt es ging um eine Wechselklappe, und die umgeht den Endtopf/Kat. Der Schall geht "ungefiltert" ins freie.
Wenn du eine Legal möglichkeit suchst brauchst du einen anderen Schalldämpfer mit dem du die Abgaswerte nicht veränderst. Des weitern wenn es legal sein soll, muss er auch Lautstärke erfüllen, er darf also nicht Lauter sein als das was Verbaut ist, nur den Klang kann man verändern. Jumbo Fischer arbeitet wohl an einer Lösung, aber bis her ist da wohl noch nichts auf dem Markt.
Eine andere Möglichkeit kenn ich nicht. Bis Euro 3 war das alles noch kein Problem weil es einfache Schalldämpfer waren. Das gibt es aber nicht mehr, denn jetzt sind das Schalldämpfer und Abgasnachbehandlung wie Partikelfilter, Oxikat oder SCR-Kat in einem, und da etwas zu entwickeln das auch noch legal ist, ist wohl nicht ganz einfach