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Darf man zum Überholen in den Sicherheitsabstand beschleunigen

Themenstarteram 8. April 2010 um 11:35

Hallo Comunity...

Ich habe eine Frage....

Es kommt auf meinem Arbeitsweg leider oft zu Kilometerlangen Schlangen durch LKWs oder Traktoren auf der Bundesstraße und es gibt auf über 20km nur 3 Stellen wo man überhaupt überholen kann.

Ich fahre also mit ausreichend Sicherheitsabstand hinter meinem Vordermann hinterher.....

Darf Ich wenn ich eine Lücke im Gegenverkehr gesehen habe in den Sicherheitsabstand zum Vordermann rein beschleunigen um perfekt die Lücke im Gegenverkehr zu treffen und den Überholvorgang zu verkürzen....

Habe diesbezüglich etwas Zoff mit meiner netten Beifahrerin die mich jedes Mal tierisch anfaucht!

Bitte nur Antworten mit Niveau und Sachkenntniss!!!!

Vielen Dank.....

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2010 um 16:09

tja, unsere netten gutmenschen, die ohne licht fahren, weil der grelle heiligenschein alles ausleuchtet .....:D

erstmal aus einem urteil:

Zitat:

Dem Kläger kann allerdings nicht zusätzlich zu dem Verstoß gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein pflichtwidrig unzureichender Sicherheitsabstand nach § 4 StVO zur Last gelegt werden. § 4 StVO betrifft den Abstand zu dem Vorausfahrenden vor Beginn des Überholvorganges. Wer überholen will, darf den Abstand (erst) dann verringern, wenn er ausscheren und zügig vorbeifahren kann (Jagusch/Hentschel a. a. O. § 4 Rn. 6 m. w. N.). Wird der Abstand zum Vorausfahrenden im Rahmen eines trotz unklarer Verkehrslage begonnenen Überholvorganges verringert, kann der Verletzung des Gebotes zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nicht als eine zur Verletzung des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO hinzutretende Pflichtverletzung betrachtet werden.

zweitens:

die unterschreitung des sicherheitsabstandes muß längerfristig erfolgen um ahndungswürdig zu sein; die rechtsprechung geht von einer distanz mindestens 250-300m aus.

alle sicherheitsabstandsunterschreitungen darunter sind pillepallle :p

in der wirklichkeit:

wenn ich im gegenverkehr eine freie lücke sehe, kann ich also 'anlauf nehmen' um nach dem letzten entgegenkommer dicht hinter dem zu überholenden ausscheren.

oder ich schließe an einer stelle, wo ich wahrscheinlich vorbeikomme, dichter auf.

und alles nicht zu beanstanden

ich darf nur nicht 5 km dem anderen an der stoßstange kleben, weil ich ja irgendwann überholen will.

ps:

ich habe in der fahrschule gelernt, daß der überholvorgang mit einer verringerung des sicherheitsabstandes beginnt.

das läßt in mir die überzeugung reifen, das gewisse 'schrittmachenden' forumstrolle gar keinen führerschein haben :rolleyes:

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ich mag leute wie dich, sonst wäre das kolonnenspringen gänzlich unmöglich :cool:

am 8. April 2010 um 11:43

Darf man eigentlich nicht. Ich mache es aber auch.

Es ist nicht erlaubt.

Der Sicherheitsabstand darf nicht unterschritten werden.

eine etwas komische frage wie ich finde...

zum thema...

solange das doch keinen stört darfst du da beschleunigen...

wenn der vordermann dann allerdings bremst, wegen was auch immer, sei es weil irgend ein tier vom straßengraben rausgekrochen kommt oder dergleichen... und du dann hinten draufhängst, ists natürlich schlecht...

und das machen doch sowieso viele so...

ich machs zwar so nicht... aber finde nichts was da jetzt unbedingt dagegenspricht...

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

ich machs zwar so nicht... aber finde nichts was da jetzt unbedingt dagegenspricht...

Theoretisch spricht die StVO dagegen - ein StVO konformer Überholvorgang würde so aussehen: aus dem Sicherheitsabstand heraus ausscheren, beschleunigen und vorbeifahren, bis man den Sicherheitsabstand zum Überholten wieder hat, dann einscheren.

In der Praxis macht das natürlich niemand, streng genommen ist es aber verboten.

Ich mache es, ich fahre auch kurz vorher schon etwas dichter auf und etwas weiter nach links damit der vor mir auch mitbekommt was ich vorhabe, soll ja schon Schnarchnasen gegben haben die sich so erschrocken haben das sie direkt einen Schlenker gemacht haben :D Wenn ich sehe da kommt ne Lücke gehts zwei bis drei Gänge runter, näher ran, wenn dann der letzte Gegenverkehr auf etwa gleicher höhe ist gibts den Blinker links und einen beherzten Tritt nach rechts unten und dann gehts vorbei. Bislang noch keine Probleme gehabt, auch nicht wenn ich auf die Art Streifenwagen überholt hab, aber vielleicht sind die hier auf dem Land dahingehend nicht so pingelig, keine Ahnung.

Nein du darfst nicht den Sicherheitsabstand unterschreiten und du darfst nebenbei auch nicht in den Sicherheitsabstand der vor dir fahrenden einscheren - man lernt echt nichts mehr in der Fahrschule oder?

Ich habe damals auch gelernt daß man es normalerweise nicht darf, aber eigentlich macht es doch fast jeder. Man unterschreitet ja dabei den Sicherheitsabstand nicht all zu lange. Da finde ich es schon nerviger und teilweise auch gefährlicher wenn jeman wie du auf seinen Abstand achtet aber der Hintermann denkt daß er die Lücke ja noch nutzen kann und überholt einen, zwängt sich in die Lücke und zwingt den anderen dann zum Bremsen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

ich machs zwar so nicht... aber finde nichts was da jetzt unbedingt dagegenspricht...

Theoretisch spricht die StVO dagegen - ein StVO konformer Überholvorgang würde so aussehen: aus dem Sicherheitsabstand heraus ausscheren, beschleunigen und vorbeifahren, bis man den Sicherheitsabstand zum Überholten wieder hat, dann einscheren.

In der Praxis macht das natürlich niemand, streng genommen ist es aber verboten.

habe ja gesagt...

wenn vordermann bremst und er draufhängt schauts schlecht aus ;)

und es macht fast wirklich jeder so...

aber natürlich nicht ganz regelkonform...

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

- man lernt echt nichts mehr in der Fahrschule oder?

gehts eigentlich auch mal ohne moralkeule? :rolleyes:

wozu? damits noch mehr vergessen/verdrängt wird?

ein heim für klugscheisser :D

Erlaubt ist es nicht aber wie soll man sonst den Überholvorgang so kurz wie möglich halten? Ist eine Frage der Vernunft wie weit man dabei geht.

 

Sogar LKW machen das auf der Autobahn vor dem Überholen . Sonst wären die Elefantenrennen noch einige Kilometer länger wenn sie bereits 50 m hinter dem Vordermann ausscheren. 

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Erlaubt ist es nicht aber wie soll man sonst den Überholvorgang so kurz wie möglich halten? Ist eine Frage der Vernunft wie weit man dabei geht.

Sogar LKW machen das auf der Autobahn vor dem Überholen . Sonst wären die Elefantenrennen noch einige Kilometer länger wenn sie bereits 50 m hinter dem Vordermann ausscheren. 

In dem man vorrausschauend fährt.

Man kann sich zur Not auch wieder zurückfallen lassen um Anlauf zu nehmen.

Es ist alles möglich und ein "Recht" auf überholen gibt es nunmal nicht.

Entweder man hält sich and die Regeln, oder man lässt es.

Dann muss man eben mit den Konsequenzen leben !

Und wenn durch solche Manöver nun jemand ums Leben kommt ?

Wollt ihr dann zu dem Richter auch sagen: " Aber der andere.....usw. "?

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